Unterstützung im Pflegealltag
Was der Entlastungsbetrag ist und wer davon profitiert
Pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag pro Monat. Der Betrag wurde mit Wirkung zum 01.01.2025 auf 131 Euro monatlich angehoben. Dieser Betrag steht zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen zur Verfügung und dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten sowie Pflegebedürftigen eine bessere Teilhabe am Alltag zu ermöglichen.
Ziel des Entlastungsbetrags im Pflegealltag
Der Entlastungsbetrag ist ein wichtiger Bestandteil der Pflegeversicherung, um den Alltag für Pflegebedürftige und Angehörige zu erleichtern. Er kann eingesetzt werden für:
- Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Einkaufshilfen, Alltagsbegleiter)
- Betreuungsangebote für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
- Leistungen von anerkannten Pflegediensten im Bereich der körperbezogenen Pflegemaßnahmen
- Tages- und Nachtpflege (Eigenanteile)
- Kurzzeitpflege (Eigenanteile)
Diese Leistungen müssen von anerkannten Anbietern erbracht werden, die nach Landesrecht zugelassen sind. Eine Auszahlung an die Pflegebedürftigen selbst ist nicht möglich – der Betrag wird direkt mit dem Anbieter abgerechnet.

Seriöse und geprüfte Anbieter!
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Warum Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN)?
Frau
M. W.
Super Team
Danke das ihr mir geholfen habt ,dank euch habe ich den Kampf nach 10 Monaten gewonnen.ihr macht tolle Arbeit
Kellinghusen
Frau
A. N.
Erfolgreicher Widerspruch
Vielen Dank für die grandiose, jederzeit freundliche, schnelle und vor allem fachkompetente Unterstützung bei der Beratung, sowie der professionellen Hilfe bei meinem Widerspruch bzgl. der Pflegegrad Ablehnung meines Vaters. Ohne Sie hätte ich es niemals geschafft. Das Team war stets erreichbar und es blieb auch keine Antwort schuldig. Ich kann das BWPN jedem weiter empfehlen, und komme auch selbst gerne wieder auf deren Hilfe zurück.
Lichtentanne
Herr
Karlheinz Günther
Ohne BWPN kein Erfolg
Nach mehrmaliger Ablehnung einer Erhöhung auf Pflegegrad 3 für meine Frau durch immer gleiche Gutachten des MD, obwohl die an der Pflege und Behandlung Beteiligten in ihren Urteil für diesen PG 3 waren, haben wir uns für den Klageweg entschieden – und wir haben gewonnen !
Dabei wurden wir im gesamten Verlauf des Klageverfahrens hervorragend, effektiv und sehr persönlich beraten und sachkundig unterstützt. Wir sind der Meinung, ohne die Hilfe des BWPN beim Umgang mit dem Sozialgericht in Verfahrensfragen hätten wir sicherlich nicht diesen Erfolg erreicht.
Wir können nur jeden Betroffenen raten die Unterstützung des BWPN anzunehmen.
Und wichtig zu erwähnen: Die Kosten für diese Leistung stehen in keinem Verhältnis zum Erfolg.
Neuhausen
Voraussetzungen für die Nutzung des Entlastungsbetrags
- Pflegegrad 1 oder höher
- Versorgung in der häuslichen Umgebung
- Leistungen müssen durch anerkannte Anbieter erfolgen
Die Pflegekasse erstattet die Kosten bis zur Höhe von 131 Euro monatlich, sofern eine ordnungsgemäße Rechnung eingereicht wird.
131 Euro Entlastungsbetrag richtig beantragen und nutzen
Ein gesonderter Antrag ist in der Regel nicht erforderlich. Die Abrechnung erfolgt nach Vorlage einer Rechnung direkt über die Pflegekasse. Wichtig ist:
- Anbieter muss anerkannt sein
- Rechnung muss korrekt sein (Leistungsbeschreibung, Datum, Betrag)
- Es kann eine rückwirkende Nutzung bis zum Jahresende erfolgen (nicht genutzte Beträge verfallen spätestens zum 30. Juni des Folgejahres)
Welche Leistungen sich besonders eignen
Je nach individueller Lebenslage bieten sich verschiedene Einsatzmöglichkeiten an. Besonders beliebt sind:
- Alltagsunterstützung durch Nachbarschaftshilfe
- Stundenweise Entlastung durch Alltagsbegleiter
- Betreuung für Menschen mit Demenz
- Unterstützung bei Hauswirtschaft und Organisation
Dadurch kann nicht nur die pflegende Person entlastet, sondern auch die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person verbessert werden.
131 Euro Entlastungsbetrag nicht verbraucht
Das Endes des Jahres steht kurz bevor und die 131 Euro Entlastungsbetrag wurde nicht vollständig genutzt? Das ist nicht schlimm! Der nicht genutzte Betrag kann noch bis zum 30.06. des Folgejahres aufgebraucht werden.
Beispielrechnung zum Entlastungsbetrag
Sie haben in den Monaten Januar bis September immer vollständig die zur Verfügung stehenden 131 Euro Entlastungsbetrag ausgenutzt. Im Monat Oktober und November überhaupt nicht und im Monat Dezember lediglich 31 Euro. Dann können Sie bis zum 30.06. des Folgejahres noch 131 Euro aus September, 131 Euro aus Oktober sowie 100 Euro aus Dezember für Entlastungsleistungen nutzen. Das wären bei diesem Beispiel immerhin 362 Eurp Entlastungsbetrag bis 30.06. aus dem Vorjahr.
FAQ zum Entlastungsbetrag
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
Seit dem 01.01.2025 beträgt er 131 Euro monatlich.
Was passiert, wenn ich den Entlastungsbetrag nicht nutze?
Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angesammelt und verwendet werden.
Kann ich mir den Entlastungsbetrag auszahlen lassen?
Nein, eine direkte Auszahlung an Pflegebedürftige ist nicht vorgesehen.
Welche Anbieter darf ich nutzen?
Nur Anbieter, die nach Landesrecht anerkannt sind (z. B. Pflegedienste, Betreuungsdienste, Nachbarschaftshilfe). Nutzen Sie den kostenlosen Service des BWPN und finden Sie einen seriösen und verlässlichen Anbieter.
Wie reiche ich die Leistung ein?
Rechnungen müssen mit Leistungsnachweis bei der Pflegekasse eingereicht werden. Die unabhängigen Experten des BWPN unterstützen Sie auch dabei sehr gern.
Gab es eine Erhöhung des Betrags?
Ja, der Entlastungsbetrag wurde zuletzte zum 01.01.2025 von 125 Euro auf 131 Euro monatlich angehoben.

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