Unterstützung im Pflegealltag
Was der Entlastungsbetrag ist und wer davon profitiert
Pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag pro Monat. Der Betrag wurde mit Wirkung zum 01.01.2025 auf 131 Euro monatlich angehoben. Dieser Betrag steht zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen zur Verfügung und dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten sowie Pflegebedürftigen eine bessere Teilhabe am Alltag zu ermöglichen.
Ziel des Entlastungsbetrags im Pflegealltag
Der Entlastungsbetrag ist ein wichtiger Bestandteil der Pflegeversicherung, um den Alltag für Pflegebedürftige und Angehörige zu erleichtern. Er kann eingesetzt werden für:
- Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Einkaufshilfen, Alltagsbegleiter)
- Betreuungsangebote für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
- Leistungen von anerkannten Pflegediensten im Bereich der körperbezogenen Pflegemaßnahmen
- Tages- und Nachtpflege (Eigenanteile)
- Kurzzeitpflege (Eigenanteile)
Diese Leistungen müssen von anerkannten Anbietern erbracht werden, die nach Landesrecht zugelassen sind. Eine Auszahlung an die Pflegebedürftigen selbst ist nicht möglich – der Betrag wird direkt mit dem Anbieter abgerechnet.

Seriöse und geprüfte Anbieter!
Monatlich vertrauen uns mehr als 45.000 Familien. Dieses Vertrauen ist uns sehr wichtig!
Aus diesem Grund vermitteln wir Ihnen bundesweit ausschließlich geprüfte Netzwerkpartner.
Warum Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN)?
Frau Sharon D.
Absolut spitze!
Wir sind zum zweiten Mal absolut zufrieden und dankbar für die hervorragende Hilfe des Bundesweiten Pflegenetzwerks! Das Pflegenetzwerk hatte uns bereits vor zwei Jahren bei einem Klageverfahren zum rechtmäßigen Pflegegrad verholfen. Da sich der Hilfebedarf inzwischen leider sehr stark verschlechtert hatte, mussten wir nun im Widerspruchsverfahren wieder um unser Recht kämpfen. Durch die Widerspruchsbegründung und die vielen hilfreichen Hinweise für den MDK-Termin, hatten wir auch diesmal Erfolg. Die Unterstützung ist wirklich jeden Euro wert!
Leipzig
Frau
Katharina B.
Erfolgreicher Widerspruch
Seit Jahren nütze ich für zu betreuende Angehörige das Fachwissen und die Kompetenz der Mitarbeiter/innen des BWPN. Meine Angehörigen und ich fühlten uns jederzeit gut beraten zu einem fairen Kostenanteil, der in Bezug auf die erhaltene Leistung recht gering ausfällt.
Ich bin dankbar, mich auch zukünftig in Pflege relevanten Fragen auf die Unterstützung des BWPN zählen zu dürfen.
Starnberg
Frau
A. A.
Tolle Arbeit
Alles ist super gelaufen. Die Leute sind sehr professionell, hilfsbereit und die haben die Widerspruchsbegründung so gut und vollständig organisiert. Sie waren immer dabei und haben sehr oft Hinweise über das Verfahren per E Mail gesendet.
Griesheim
Voraussetzungen für die Nutzung des Entlastungsbetrags
- Pflegegrad 1 oder höher
- Versorgung in der häuslichen Umgebung
- Leistungen müssen durch anerkannte Anbieter erfolgen
Die Pflegekasse erstattet die Kosten bis zur Höhe von 131 Euro monatlich, sofern eine ordnungsgemäße Rechnung eingereicht wird.
131 Euro Entlastungsbetrag richtig beantragen und nutzen
Ein gesonderter Antrag ist in der Regel nicht erforderlich. Die Abrechnung erfolgt nach Vorlage einer Rechnung direkt über die Pflegekasse. Wichtig ist:
- Anbieter muss anerkannt sein
- Rechnung muss korrekt sein (Leistungsbeschreibung, Datum, Betrag)
- Es kann eine rückwirkende Nutzung bis zum Jahresende erfolgen (nicht genutzte Beträge verfallen spätestens zum 30. Juni des Folgejahres)
Welche Leistungen sich besonders eignen
Je nach individueller Lebenslage bieten sich verschiedene Einsatzmöglichkeiten an. Besonders beliebt sind:
- Alltagsunterstützung durch Nachbarschaftshilfe
- Stundenweise Entlastung durch Alltagsbegleiter
- Betreuung für Menschen mit Demenz
- Unterstützung bei Hauswirtschaft und Organisation
Dadurch kann nicht nur die pflegende Person entlastet, sondern auch die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person verbessert werden.
131 Euro Entlastungsbetrag nicht verbraucht
Das Endes des Jahres steht kurz bevor und die 131 Euro Entlastungsbetrag wurde nicht vollständig genutzt? Das ist nicht schlimm! Der nicht genutzte Betrag kann noch bis zum 30.06. des Folgejahres aufgebraucht werden.
Beispielrechnung zum Entlastungsbetrag
Sie haben in den Monaten Januar bis September immer vollständig die zur Verfügung stehenden 131 Euro Entlastungsbetrag ausgenutzt. Im Monat Oktober und November überhaupt nicht und im Monat Dezember lediglich 31 Euro. Dann können Sie bis zum 30.06. des Folgejahres noch 131 Euro aus September, 131 Euro aus Oktober sowie 100 Euro aus Dezember für Entlastungsleistungen nutzen. Das wären bei diesem Beispiel immerhin 362 Eurp Entlastungsbetrag bis 30.06. aus dem Vorjahr.
FAQ zum Entlastungsbetrag
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
Seit dem 01.01.2025 beträgt er 131 Euro monatlich.
Was passiert, wenn ich den Entlastungsbetrag nicht nutze?
Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angesammelt und verwendet werden.
Kann ich mir den Entlastungsbetrag auszahlen lassen?
Nein, eine direkte Auszahlung an Pflegebedürftige ist nicht vorgesehen.
Welche Anbieter darf ich nutzen?
Nur Anbieter, die nach Landesrecht anerkannt sind (z. B. Pflegedienste, Betreuungsdienste, Nachbarschaftshilfe). Nutzen Sie den kostenlosen Service des BWPN und finden Sie einen seriösen und verlässlichen Anbieter.
Wie reiche ich die Leistung ein?
Rechnungen müssen mit Leistungsnachweis bei der Pflegekasse eingereicht werden. Die unabhängigen Experten des BWPN unterstützen Sie auch dabei sehr gern.
Gab es eine Erhöhung des Betrags?
Ja, der Entlastungsbetrag wurde zuletzte zum 01.01.2025 von 125 Euro auf 131 Euro monatlich angehoben.

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