Bundesweite Pflege Neven UG
Täglich erhalten unsere unabhängigen Experten am bundesweiten Pflegetelefon besorgniserregende Meldungen über Bundesweite Pflege Neven UG. Aus uns unbekannten Gründen gehen diese betroffenen Familien davon aus, dass sie zuvor Kontakt mit uns hatten.

Wir kennen Bundesweite Pflege Neven UG nicht und haben nichts mit dem Unternehmen zu tun!

Wir verurteilen ungenehmigte Werbeanrufe und werden diese niemals durchführen!

Wir vertreiben keine Pflegehilfsmittel zum Verbrauch!

Bescheid der Pflegekasse

Was Sie wissen sollten

Ein Bescheid der Pflegekasse ist ein entscheidender Moment für alle, die Pflegeleistungen beantragen. Dieser Bescheid informiert über den festgestellten Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen. Leider erleben wir beim BWPN oft, dass die Einstufung nicht den tatsächlichen Pflegebedarf widerspiegelt.

Unbedingt beachten:
Der Bescheid der Pflegekasse ist lediglich das Ergebnis des vorangegangenen Gutachtens! Deshalb reicht ein Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse ohne fachliche Argumente gegen das entsprechende Gutachten nicht aus.

Typische Gründe für einen Bescheid der Pflegekasse

Ein Bescheid der Pflegekasse wird aus verschiedenen Gründen erteilt. Dabei handelt es sich in der Regel um Entscheidungen und Informationen, die pflegebedürftige Personen und deren Angehörige betreffen. Hier sind einige der Hauptgründe:

Erstantrag auf Pflegeleistungen

  • Pflegegradfeststellung: Wenn Sie oder ein Angehöriger erstmalig einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben, wird der Pflegegrad festgestellt und im Bescheid mitgeteilt.
  • Bewilligung oder Ablehnung von Leistungen: Der Bescheid informiert darüber, welche Pflegeleistungen bewilligt oder ggf. abgelehnt wurden.

Änderungsantrag

  • Höherstufung des Pflegegrads: Wenn sich der Pflegebedarf erhöht hat und ein höherer Pflegegrad beantragt wurde, informiert der Bescheid über die Neubewertung.
  • Herabstufung des Pflegegrads: Sollte die Pflegekasse zu dem Schluss kommen, dass der Pflegebedarf gesunken ist, wird dies ebenfalls im Bescheid mitgeteilt.

Warum Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN)?


Frau Sharon D.
Absolut spitze!

Wir sind zum zweiten Mal absolut zufrieden und dankbar für die hervorragende Hilfe des Bundesweiten Pflegenetzwerks! Das Pflegenetzwerk hatte uns bereits vor zwei Jahren bei einem Klageverfahren zum rechtmäßigen Pflegegrad verholfen. Da sich der Hilfebedarf inzwischen leider sehr stark verschlechtert hatte, mussten wir nun im Widerspruchsverfahren wieder um unser Recht kämpfen. Durch die Widerspruchsbegründung und die vielen hilfreichen Hinweise für den MDK-Termin, hatten wir auch diesmal Erfolg. Die Unterstützung ist wirklich jeden Euro wert!

Leipzig

Frau
Katharina B.
Erfolgreicher Widerspruch

Seit Jahren nütze ich für zu betreuende Angehörige das Fachwissen und die Kompetenz der Mitarbeiter/innen des BWPN. Meine Angehörigen und ich fühlten uns jederzeit gut beraten zu einem fairen Kostenanteil, der in Bezug auf die erhaltene Leistung recht gering ausfällt.
Ich bin dankbar, mich auch zukünftig in Pflege relevanten Fragen auf die Unterstützung des BWPN zählen zu dürfen.

Starnberg

Frau
A. A.
Tolle Arbeit

Alles ist super gelaufen. Die Leute sind sehr professionell, hilfsbereit und die haben die Widerspruchsbegründung so gut und vollständig organisiert. Sie waren immer dabei und haben sehr oft Hinweise über das Verfahren per E Mail gesendet.

Griesheim


Wiederholungsbegutachtung

  • Neubewertung des Pflegegrads: Die Pflegekasse kann regelmäßige Überprüfungen des Pflegegrads vornehmen, um sicherzustellen, dass der festgestellte Bedarf weiterhin aktuell ist.

Abehnung eines Antrags

  • Nicht erfüllte Voraussetzungen: Der Bescheid kann auch eine Ablehnung enthalten, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung von Pflegeleistungen nicht erfüllt sind.

Zuschüsse und zusätzliche Leistungen

  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Wenn ein Antrag auf Zuschüsse für z. B. Badezimmerumbauten oder Treppenlifte gestellt wurde, informiert der Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung.
  • Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Bescheide können auch Informationen über die Bewilligung oder Ablehnung von Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege enthalten.

Pflegesachleistungen und Pflegegeld

  • Festsetzung der Leistungen: Der Bescheid gibt an, welche Sachleistungen und wie viel Pflegegeld gewährt werden, basierend auf dem festgestellten Pflegegrad.

Kombinationsleistungen

  • Kombination von Sachleistungen und Pflegegeld: Der Bescheid informiert darüber, wie Sachleistungen und Pflegegeld kombiniert und in welchem Umfang gewährt werden.

Informationen zur Widerspruchsfrist

  • Rechtsbehelfsbelehrung: Jeder Bescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, die darüber informiert, wie und innerhalb welcher Frist Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt werden kann.

Ein Bescheid der Pflegekasse ist ein wichtiges Dokument, das maßgeblich darüber entscheidet, welche Unterstützung und Leistungen eine pflegebedürftige Person erhält. Sollten Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sein oder Zweifel an der Richtigkeit haben, ist es ratsam, sich professionelle Hilfe zu suchen, um Ihre Ansprüche zu sichern. Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN) steht Ihnen dabei jederzeit beratend zur Seite.

Bundesweites Pflegenetzwerk - Hohe Pflegegrade mit Erfolg

Schnell sein lohnt sich!
5-8 Werktage Bearbeitungszeit ist unser Versprechen
an die Familien. Leider können wir aus diesem Grund
nicht jedes Verfahren annehmen.

Was steht im Bescheid der Pflegekasse?

Ein Bescheid der Pflegekasse enthält im Wesentlichen:

  • Die Feststellung des Pflegegrads: Dies ist die zentrale Information, die angibt, wie viel Unterstützung eine pflegebedürftige Person, laut vorangegangenem Gutachten, benötigt.
  • Die Begründung: Eine kurze Erklärung, warum ein bestimmter Pflegegrad bewilligt oder nicht bewilligt wurde.
  • Die zugewiesenen Leistungen: Detaillierte Auflistung der Leistungen, die der Pflegebedürftige basierend auf dem festgelegten Pflegegrad erhält.
  • Widerspruchsbelehrung: Information darüber, wie und in welchem Zeitraum man gegen den Bescheid Widerspruch einlegen kann.

Was tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?

Es kommt leider häufig vor, dass der ermittelte Pflegegrad nicht dem tatsächlichen Pflegebedarf entspricht. In solchen Fällen sollte man umgehend tätig werden:

  1. Einspruch einlegen: Jede Pflegeperson oder deren Angehöriger hat das Recht, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Frist dafür beträgt in der Regel einen Monat nach Erhalt des Bescheids.
  2. Gegengutachten einholen: Hier kommen wir ins Spiel. Unsere unabhängigen Sachverständigen vom BWPN prüfen das Gutachten des MD oder MEDICPROOF und erstellen bei Bedarf ein fundiertes Gegengutachten. Dies erfolgt nach den Regeln des Neuen Begutachtungsassessments (NBA).

Unsere Unterstützung für Sie:

Seit 1998 unterstützen wir pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen dabei, die ihnen zustehenden Leistungen zu erhalten. In knapp 80 % der von uns überprüften Fälle haben wir herausgefunden, dass der Pflegegrad zu niedrig angesetzt wurde. Mit einer über 90-prozentigen Erfolgsquote konnten wir in über 50.000 Verfahren den Pflegegrad erfolgreich anheben.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Überprüfung des Gutachtens: Wir gehen das Gutachten Punkt für Punkt durch und analysieren die Begründungen. Der Bescheid der Pfegekasse ist dabei für uns lediglich eine Formalität.
  • Erstellung eines fachlichen Gegengutachtens: Sollte der Pflegegrad zu niedrig sein, erstellen unsere Experten ein fundiertes Gegengutachten.
  • Beratung und Unterstützung: Wir beraten und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, beispielsweise aus der Verhinderungspflege.

Unser Ziel ist es, dass Sie und Ihre Angehörigen die bestmögliche Unterstützung erhalten. Wenn Sie Zweifel an einem Bescheid der Pflegekasse haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.

Im Zweifelsfall: Kontaktieren Sie „Bundesweites Pflegenetzwerk“ (BWPN) – Ihr vertrauensvoller Partner in allen Fragen rund um Pflege und Pflegeversicherung.

Um welche Leistungen geht es im Bescheid der Pflegekasse?

Über 70 Prozent aller Menschen mit einem Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 erhalten ausschließlich oder in Kombination mit Pflegesachleistungen die Leistung Pflegegeld. Aus diesem Grund geht es in den meisten Verfahren um den Bezug und die Höhe von Pflegegeld. Die nachfolgende Tabelle zeigt die derzeit gültige Höhe des Pflegegeldes je Pflegegrad.

Höhe des PflegegradesHöhe des Pflegegeldes
Pflegegrad 10 Euro
Pflegegrad 2332 Euro
Pflegegrad 3573 Euro
Pflegegrad 4765 Euro
Pflegegrad 5947 Euro
(Stand: Januar 2024)

Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN) bietet unabhängige und kostenlose Pflegeberatungen seit 1998
Unabhängig und kostenlos

Unabhängige Pflegeberatungen führen wir seit 1998 kostenlos! Bei uns heißt kostenlos allerdings, auch die Pflegekasse zahlt uns nicht! Damit sind wir tatsächlich unabhängig!

Schnell sein lohnt sich!
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nicht jedes Verfahren annehmen.


Häufige Fragen zum Bescheid der Pflegekasse

Warum wurde mein Pflegegrad niedriger als erwartet eingestuft?

Es kann unterschiedliche Gründe geben, warum der Pflegegrad niedriger ausfällt als erwartet. Oftmals liegt es an einer unvollständigen oder ungenauen Erfassung der individuellen Pflegebedürftigkeit durch den Gutachter. Es ist sinnvoll, den Bescheid und das Gutachten gründlich zu prüfen und im besten Fall beim BWPN ein Gegengutachten zu beantragen.

Wie kann ich gegen den Bescheid der Pflegekasse Widerspruch einlegen?

Wenn Sie mit dem Bescheid der Pflegekasse nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss schriftlich bei der Pflegekasse eingereicht werden und sollte zunächst keine voreilige Begründung enthalten, warum Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sind. Eine solche Widerspruchsbegründung sollte und kann später nachgreicht werden.

Was passiert nach Einlegen des Widerspruchs bei der Pflegekasse?

Nach Einreichung des Widerspruchs prüft die Pflegekasse den Bescheid erneut, bzw. gibt den Vorgang zur Prüfung an den Medizinischen Dienst / MEDICPROOF. Oft wird ein weiterer Gutachtertermin vereinbart, um die Pflegebedürftigkeit erneut zu bewerten. Falls der Widerspruch erfolgreich ist, wird ein neuer Bescheid mit dem korrigierten Pflegegrad ausgestellt.

Kann ich während des Widerspruchsverfahrens bereits höhere Leistungen erhalten?

In der Regel erhalten Sie während des Widerspruchsverfahrens zunächst die Leistungen gemäß dem ursprünglichen Bescheid. Erst nach erfolgreichem Abschluss des Widerspruchsverfahrens und der Neufestsetzung des Pflegegrads können Sie die höheren Leistungen rückwirkend beanspruchen.

Wie kann ich ein unabhängiges Gegengutachten in Auftrag geben?

Um ein unabhängiges Gegengutachten einzuholen, können Sie sich an das bundesweite Pflegenetzwerk (BWPN) wenden. Die unabhängigen Sachverständigen des BWPN prüfen und bewerten das ursprüngliche Gutachten und erstellen ein fachlich fundiertes Gegengutachten, das als Grundlage für den Widerspruch dient. Es empfiehlt sich, im Vorfeld alle relevanten Unterlagen zusammenzustellen und einen Termin für eine ausführliche Beratung zu vereinbaren.


Der Pflege-Newsletter vom BWPN - Das Original seit 2003
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Experten prüfen Bescheid der Pflegekasse: (c) BWPN | shironosov - Getty Images
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Seit 1998 haben wir uns auf die Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren spezialisiert, um unseren Klienten zu einem höheren Pflegegrad zu verhelfen. Mit einer Erfolgsquote von über 90 % können wir auf eine langjährige Erfahrung und Expertise zurückgreifen.

Wir wissen, wie wichtig ein höherer Pflegegrad für Ihre Lebensqualität ist. Deshalb möchten wir Ihnen helfen, diesen zu erreichen. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und lassen Sie sich von unserer Erfolgsbilanz überzeugen.

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Formen häuslicher Betreuung

In der Pflege zu Hause können verschiedene Formen der häuslichen Betreuung unterschieden werden, die sich nach dem Pflegebedarf und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person richten. Hier eine Übersicht der möglichen Formen:

Ambulanter Pflegedienst / Sozialstationen

Professionelle Pflegekräfte kommen regelmäßig ins Haus, um medizinische Behandlungspflege, Grundpflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten.

24-Stunden-Pflege / Rund-um-die-Uhr-Betreuung

Eine Betreuungskraft wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und bietet tägliche Unterstützung. Dies kann durch inländische Pflegekräfte oder auch durch Betreuungskräfte aus anderen Ländern (z.B. aus Osteuropa) erfolgen.

Tagespflege

Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Einrichtung und erhält dort Betreuung und Pflege, kehrt aber abends und nachts nach Hause zurück.

Nachtpflege

Ähnlich wie die Tagespflege, aber die Pflege und Betreuung findet über Nacht in einer Einrichtung statt, während die pflegebedürftige Person tagsüber zu Hause ist.

In der heutigen Praxis kommt der Nachtpflege in der häuslichen Pflege kaum noch Bedeutung zu.

Verhinderungspflege / Ersatzpflege

Eine Ersatzpflegekraft übernimmt die Pflege zeitweise, wenn die reguläre pflegende Person verhindert ist (zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit). Diese Form der häuslichen Pflege wird allgemein als "Verhinderungspflege" bezeichnet.

Teilstationäre Pflege / Kurzzeitpflege

Die pflegebedürftige Person wird für einen befristeten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung betreut, oft nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Haushaltshilfe

Unterstützung im Alltag, die sich mehr auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Putzen, Kochen oder Einkaufen konzentriert, teilweise ergänzend zur Pflege.

Familienpflege

Pflege, welche von Familienmitgliedern oder nahestehenden Personen übernommen wird, manchmal unterstützt durch professionelle Pflegekräfte. Im Normalfall handelt es sich bei der dieser Form der häuslichen Betreuung um private Pflegepersonen.

Betreutes Wohnen

Die pflegebedürftige Person lebt in einer Wohnung, die Teil einer Anlage mit Betreuungsangebot ist und kann bei Bedarf verschiedene Service- und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.

Ehrenamtliche Unterstützung

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bieten Unterstützung an, die sowohl soziale Aspekte als auch leichte pflegerische Tätigkeiten umfassen kann.

Jede der genannten häuslichen Betreuungsformen hat ihre eigenen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Bei der Auswahl einer geeigneten Form der häuslichen Betreuung kommt es häufig darauf an, die Wünsche der pflegebedürftigen Person mit den Möglichkeiten der Angehörigen und den örtlichen Angeboten in Einklang zu bringen. In Deutschland werden diese Formen der Pflege zum Teil durch die Pflegeversicherung unterstützt, je nach Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.

Als Fachexperten im Bereich der Pflege legen wir großen Wert darauf, unsere Grenzen klar zu definieren. Zuallererst möchten wir betonen, dass unsere Expertise sich ausschließlich auf pflegerische Themen erstreckt. Aus diesem Grund ist es wichtig zu verstehen, dass wir unter keinen Umständen juristische Beratungsdienste anbieten. Unsere Qualifikationen und unser Wissen erlauben es uns nicht, rechtliche Fragestellungen zu behandeln oder rechtliche Orientierung zu geben. Ebenso wenig sind wir befugt, medizinische Beratung zu erteilen. Trotz unserer tiefgehenden Kenntnisse im Bereich der Pflege können und dürfen wir keine Diagnosen stellen oder therapeutische Empfehlungen aussprechen. Die Inhalte, die wir bereitstellen, dürfen nicht als Ersatz für professionelle medizinische Beratung verstanden werden. Sie dienen der Information und Weiterbildung, aber keineswegs sollen sie den notwendigen Besuch bei einem qualifizierten Mediziner ersetzen. Es ist unser Anliegen, Unterstützung und orientierende Hilfestellungen in pflegebezogenen Fragen zu bieten und dabei stets die Bedeutung der Einhaltung professioneller und rechtlicher Grenzen zu betonen. Wir ermutigen alle Nutzer unserer Dienste, im Falle spezifischer Rechts- oder Gesundheitsfragen, stets kompetente Fachkräfte wie Anwälte oder Ärzte zu konsultieren. Allerdings ist das sicher einer der Gründe, warum wir seit 1998 erfolgreicher sind als der statistische Durchschnitt!