Bundesweite Pflege Neven UG
Täglich erhalten unsere unabhängigen Experten am bundesweiten Pflegetelefon besorgniserregende Meldungen über Bundesweite Pflege Neven UG. Aus uns unbekannten Gründen gehen diese betroffenen Familien davon aus, dass sie zuvor Kontakt mit uns hatten.
Wir kennen Bundesweite Pflege Neven UG nicht und haben nichts mit dem Unternehmen zu tun!
Wir verurteilen ungenehmigte Werbeanrufe und werden diese niemals durchführen!
Wir vertreiben keine Pflegehilfsmittel zum Verbrauch!
Die Angst vor einem Höherstufungsantrag
Der Gedanke an einen Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse kann für viele pflegebedürftige Personen und deren Angehörige einschüchternd sein. Fragen wie
- Was, wenn unser Antrag abgelehnt wird?
- Wie läuft die Begutachtung ab?
- Kann ich das alleine bewältigen?
- Nimmt mir die Pflegekasse meinen jetzigen Pflegegrad weg?
sind ganz normal und verständlich. Doch genau in solchen Zeiten sind wir für Sie da. Die Angst vor einem Höherstufungsantrag ist unbegründet!
Inhalt
Warum ein Höherstufungsantrag?
Erhöht sich die Pflegebedürftigkeit oder ändern sich die Umstände, kann es erforderlich sein, einen höheren Pflegegrad zu beantragen. Ein höherer Pflegegrad bedeutet mehr Leistungen und Unterstützung durch die Pflegeversicherung. Doch dieser Schritt ist meist mit Unsicherheiten behaftet. Viele fürchten den bürokratischen Aufwand, andere zweifeln daran, dass ihr Antrag erfolgreich sein wird. Fast alle Betroffenen füchten, dass ihnen etwas weggenommen wird, was sie vor dem Höherstufungsantrag bereits hatte
Der Prozess eines Höherstufungsantrags
Beim Höherstufungsantrag handelt es sich zunächst lediglich um einen recht einfachen Antrag bei der Pflegekasse. Dieser kann telefonisch, schriftlich oder per Onlineformular erledigt werden. Die Pflegekasse wird daraufhin den Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF beauftragen, ein neues Gutachten zu erstellen.
Unsere Unterstützung
Als unabhängige Sachverständige mit Herz und Seele stehen wir Ihnen zur Seite. Seit 1998 haben wir uns darauf spezialisiert, pflegebedürftigen Personen und deren pflegenden Angehörigen zu ihrem Recht zu verhelfen. Unsere Experten prüfen und bewerten die Gutachten der Gutachterdienste (MD bei gesetzlich Versicherten und MEDICPROOF bei privat Versicherten) und erstellen bei Notwendigkeit fachlich fundierte Gegengutachten.
In knapp 80% der überprüften Gutachten konnten wir mindestens einen Pflegegrad höher ermitteln, als ursprünglich angegeben. Unsere Erfolgsquote von über 90% bei mehr als 50.000 erfolgreichen Verfahren spricht für sich.
Warum Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN)?
Frau Sharon D.
Absolut spitze!
Wir sind zum zweiten Mal absolut zufrieden und dankbar für die hervorragende Hilfe des Bundesweiten Pflegenetzwerks! Das Pflegenetzwerk hatte uns bereits vor zwei Jahren bei einem Klageverfahren zum rechtmäßigen Pflegegrad verholfen. Da sich der Hilfebedarf inzwischen leider sehr stark verschlechtert hatte, mussten wir nun im Widerspruchsverfahren wieder um unser Recht kämpfen. Durch die Widerspruchsbegründung und die vielen hilfreichen Hinweise für den MDK-Termin, hatten wir auch diesmal Erfolg. Die Unterstützung ist wirklich jeden Euro wert!
Leipzig
Frau
Katharina B.
Erfolgreicher Widerspruch
Seit Jahren nütze ich für zu betreuende Angehörige das Fachwissen und die Kompetenz der Mitarbeiter/innen des BWPN. Meine Angehörigen und ich fühlten uns jederzeit gut beraten zu einem fairen Kostenanteil, der in Bezug auf die erhaltene Leistung recht gering ausfällt.
Ich bin dankbar, mich auch zukünftig in Pflege relevanten Fragen auf die Unterstützung des BWPN zählen zu dürfen.
Starnberg
Frau
A. A.
Tolle Arbeit
Alles ist super gelaufen. Die Leute sind sehr professionell, hilfsbereit und die haben die Widerspruchsbegründung so gut und vollständig organisiert. Sie waren immer dabei und haben sehr oft Hinweise über das Verfahren per E Mail gesendet.
Griesheim
Typische Ängste und Sorgen bei der Antragstellung
Die Antragstellung auf einen Pflegegrad oder dessen Höherstufung ist für viele pflegebedürftige Personen und deren Angehörige oft mit großen Ängsten und Sorgen verbunden. Diese Unsicherheiten sind verständlich, insbesondere wenn man zum ersten Mal mit den komplexen Prozessen und Anforderungen konfrontiert wird. Wir, das Bundesweite Pflegenetzwerk (BWPN), möchten Ihnen helfen, diese Ängste zu verstehen und Ihnen Wege aufzeigen, wie Sie ihnen begegnen können.
Angst vor Ablehnung
Eine der größten Ängste ist die Sorge, dass der Antrag abgelehnt wird. Viele fürchten, dass ihre Bedürfnisse nicht ausreichend anerkannt werden, und sie somit keine Unterstützung erhalten. Diese Angst ist verständlich, doch sie sollte Sie nicht davon abhalten, den Antrag zu stellen. Wir beraten Sie umfassend und prüfen Ihre Situation genau, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag fundiert und aussagekräftig ist. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass eine sorgfältige Vorbereitung die Chancen auf eine erfolgreiche Antragstellung erheblich erhöht.
Angst vor dem Begutachtungsprozess
Der Begutachtungsprozess durch den Medizinischen Dienst (MD) bei gesetzlich Versicherten oder MEDICPROOF bei privat Versicherten ist für viele sehr einschüchternd. Die Vorstellung, dass ein fremder Gutachter die Pflegesituation bewertet, löst oft Unbehagen aus. Dazu kommen die Unsicherheiten über die Kriterien und Abläufe des Begutachtungsassessments. Wir begleiten Sie durch diesen Prozess, klären Ihre Fragen und bereiten Sie optimal auf die Begutachtung vor, damit Sie mit einem guten Gefühl in diesen Termin gehen können.
Angst vor bürokratischem Aufwand
Die Bürokratie kann gerade in stressigen Situationen eine zusätzliche Belastung darstellen. Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung wirken umfangreich und detailreich, was viele Antragsteller überfordert. Die Angst, etwas falsch zu machen oder wichtige Informationen zu übersehen, ist weit verbreitet. Unsere Experten übernehmen für Sie den gesamten bürokratischen Prozess. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren: die bestmögliche Pflege.
Angst vor unzureichender Unterstützung
Viele Menschen befürchten, dass sie selbst im Falle eines erfolgreichen Antrags nicht die Unterstützung erhalten, die sie tatsächlich benötigen. Diese Sorge ist besonders groß, wenn es um spezifische Leistungen oder um die Anerkennung besonderer Pflegesituationen geht. Unsere fundierten Gegengutachten stellen sicher, dass Ihre individuellen Bedürfnisse korrekt und vollständig berücksichtigt werden. In knapp 80% der Fälle erzielen wir mindestens einen höheren Pflegegrad, als ursprünglich durch den Gutachterdienst der Pflegekassen ermittelt wurde.
Angst vor dem Unbekannten
Das Unbekannte macht vielen Menschen Angst, besonders wenn es um Aspekte geht, mit denen sie bisher keine oder wenig Erfahrung haben. Unklarheiten über den Verlauf des Antragsprozesses, die Wartezeiten und die nächsten Schritte nach der Antragstellung verstärken diese Angst. Wir stehen Ihnen von Anfang bis Ende zur Seite, informieren Sie über jeden Schritt und sorgen für Transparenz, damit Sie jederzeit genau wissen, was auf Sie zukommt.
Unser Service bei Angst vor einem Höherstufungsantrag
Leider können wir das gesetzliche geregelte Antragsverfahren und die daraus resultierende Begutachtung nicht verhindern. Aber wir können vor einem solchen Höherstufungsantrag ihre Pflegesituation unabhängig bewerten. Sollten unsere unabhängigen Sachverständigen zu einem negativen Ergebnis gelangen, ersparen Sie sich und Ihren Angehörigen das nachfolgende Höherstufungsverfahren.
Pflegegrad abgelehnt?
Unabhängige Pflegeberatungen führen wir seit 1998 kostenlos! Bei uns heißt kostenlos allerdings, auch die Pflegekasse zahlt uns nicht! Damit sind wir tatsächlich unabhängig!
Schnell sein lohnt sich!
5-8 Werktage Bearbeitungszeit ist unser Versprechen
an die Familien. Leider können wir aus diesem Grund
nicht jedes Verfahren annehmen.
Vertrauen Sie auf Erfahrung und Kompetenz
Die Angst vor einem Höherstufungsantrag ist unbegründet, wenn man den richtigen Partner an seiner Seite hat! Mit unserer jahrelangen Erfahrung und tiefgehenden Fachkenntnis sorgen wir dafür, dass Ihr Antrag auf Höherstufung nicht nur korrekt gestellt, sondern auch fundiert untermauert wird.
Lassen Sie sich von uns unterstützen und nehmen Sie die Hürde eines Höherstufungsantrags mit Vertrauen und Zuversicht. Wir arbeiten unermüdlich, um das bestmögliche Ergebnis für Sie und Ihre Familie zu erzielen.
Kontaktieren Sie uns
Sollten Sie Fragen oder Bedenken bezüglich eines Höherstufungsantrags haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir, das BWPN, stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und unterstützen Sie dabei, die höchstmöglichen Leistungen der Pflegeversicherung zu erreichen.
Gemeinsam überwinden wir die Angst und geben Ihnen die Sicherheit, die Sie benötigen, um die bestmögliche Pflege und Unterstützung zu erhalten. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und lassen Sie uns diesen wichtigen Schritt gemeinsam gehen.
Bestens informiert:
Der BWPN-Pflege-Newsletter
Erfahren Sie alles über die verschiedenen zur Verfügung stehenden Leistungen, den optimalen Zeitpunkt für deren Beantragung und die aktuellen Änderungen. Mit dem BWPN-Pflege-Newsletter bleiben Ihnen keine dieser Informationen verborgen.
Häufige Fragen
Wann sollte ich einen Höherstufungsantrag stellen?
Einen Höherstufungsantrag sollten Sie stellen, wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person verschlechtert hat und der aktuelle Pflegegrad nicht mehr den tatsächlichen Pflegebedarf deckt.
Wie stelle ich einen Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse?
Sie können den Antrag schriftlich bei der Pflegekasse einreichen. Ein formloses Schreiben oder ein Akurzes Telefonat reichen aus. Es ist zwar hilfreich, aktuelle ärztliche Atteste und Pflegeberichte beizufügen, um den gestiegenen Pflegebedarf zu belegen, aber zunächst weder notwendig, noch empfehlenswert.
Was passiert nach Einreichung des Höherstufungsantrags?
Nach Einreichung des Antrags veranlasst die Pflegekasse eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten). Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause, um den Pflegebedarf neu zu beurteilen.
Welche Unterlagen sind für den Höherstufungsantrag hilfreich?
Neben dem formlosen Antragsschreiben sind ärztliche Atteste, Krankenhaus- und Reha-Berichte, und alle weiteren Dokumente, die die Verschlechterung des Zustands und den höheren Pflegebedarf belegen, hilfreich. Aber denken Sie daran: Solche Unterlagen können hilfreich sein, sind aber nicht zwingend notwendig!
Was kann ich tun, wenn der Höherstufungsantrag abgelehnt wird?
Sollte der Antrag abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse einzulegen. Sie sollten sich dabei unbedingt von den unabhängigen Sachverständigen des „Bundesweites Pflegenetzwerk“ (BWPN) unterstützen zu lassen. Diese Experten erstellen seit 1998 fachlich fundierte Gegengutachten.
Kann ich vor einem Höherstufungsantrag Unterstützung erhalten?
Ja, das empfiehlt sich auf hjeden Fall immer dann, wenn Sie Angst vor einem Höherstufungsantrag haben. Lassen Sie in dem Fall vor dem Antrag Ihre Pflegesituation von den unabhängigen Experten des BWPN bewerten.
Pflegeleistungen und Pflegegrade
Fünf Pflegegrade
Pflegeleistungen
Pflegegrad abgelehnt oder zu gering bewertet?
Sie benötigen ein Gegengutachten zur Erreichung eines höheren Pflegegrades? Dann sollten Sie jetzt weiterlesen!
Seit 1998 haben wir uns auf die Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren spezialisiert, um unseren Klienten zu einem höheren Pflegegrad zu verhelfen. Mit einer Erfolgsquote von über 90 % können wir auf eine langjährige Erfahrung und Expertise zurückgreifen.
Wir wissen, wie wichtig ein höherer Pflegegrad für Ihre Lebensqualität ist. Deshalb möchten wir Ihnen helfen, diesen zu erreichen. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und lassen Sie sich von unserer Erfolgsbilanz überzeugen.
Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Pflegesituation verbessern!
Formen häuslicher Betreuung
In der Pflege zu Hause können verschiedene Formen der häuslichen Betreuung unterschieden werden, die sich nach dem Pflegebedarf und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person richten. Hier eine Übersicht der möglichen Formen:
Professionelle Pflegekräfte kommen regelmäßig ins Haus, um medizinische Behandlungspflege, Grundpflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten.
Eine Betreuungskraft wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und bietet tägliche Unterstützung. Dies kann durch inländische Pflegekräfte oder auch durch Betreuungskräfte aus anderen Ländern (z.B. aus Osteuropa) erfolgen.
Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Einrichtung und erhält dort Betreuung und Pflege, kehrt aber abends und nachts nach Hause zurück.
Ähnlich wie die Tagespflege, aber die Pflege und Betreuung findet über Nacht in einer Einrichtung statt, während die pflegebedürftige Person tagsüber zu Hause ist.
In der heutigen Praxis kommt der Nachtpflege in der häuslichen Pflege kaum noch Bedeutung zu.
Eine Ersatzpflegekraft übernimmt die Pflege zeitweise, wenn die reguläre pflegende Person verhindert ist (zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit). Diese Form der häuslichen Pflege wird allgemein als "Verhinderungspflege" bezeichnet.
Die pflegebedürftige Person wird für einen befristeten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung betreut, oft nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.
Unterstützung im Alltag, die sich mehr auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Putzen, Kochen oder Einkaufen konzentriert, teilweise ergänzend zur Pflege.
Pflege, welche von Familienmitgliedern oder nahestehenden Personen übernommen wird, manchmal unterstützt durch professionelle Pflegekräfte. Im Normalfall handelt es sich bei der dieser Form der häuslichen Betreuung um private Pflegepersonen.
Die pflegebedürftige Person lebt in einer Wohnung, die Teil einer Anlage mit Betreuungsangebot ist und kann bei Bedarf verschiedene Service- und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bieten Unterstützung an, die sowohl soziale Aspekte als auch leichte pflegerische Tätigkeiten umfassen kann.
Jede der genannten häuslichen Betreuungsformen hat ihre eigenen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Bei der Auswahl einer geeigneten Form der häuslichen Betreuung kommt es häufig darauf an, die Wünsche der pflegebedürftigen Person mit den Möglichkeiten der Angehörigen und den örtlichen Angeboten in Einklang zu bringen. In Deutschland werden diese Formen der Pflege zum Teil durch die Pflegeversicherung unterstützt, je nach Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.
Als Fachexperten im Bereich der Pflege legen wir großen Wert darauf, unsere Grenzen klar zu definieren. Zuallererst möchten wir betonen, dass unsere Expertise sich ausschließlich auf pflegerische Themen erstreckt. Aus diesem Grund ist es wichtig zu verstehen, dass wir unter keinen Umständen juristische Beratungsdienste anbieten. Unsere Qualifikationen und unser Wissen erlauben es uns nicht, rechtliche Fragestellungen zu behandeln oder rechtliche Orientierung zu geben. Ebenso wenig sind wir befugt, medizinische Beratung zu erteilen. Trotz unserer tiefgehenden Kenntnisse im Bereich der Pflege können und dürfen wir keine Diagnosen stellen oder therapeutische Empfehlungen aussprechen. Die Inhalte, die wir bereitstellen, dürfen nicht als Ersatz für professionelle medizinische Beratung verstanden werden. Sie dienen der Information und Weiterbildung, aber keineswegs sollen sie den notwendigen Besuch bei einem qualifizierten Mediziner ersetzen. Es ist unser Anliegen, Unterstützung und orientierende Hilfestellungen in pflegebezogenen Fragen zu bieten und dabei stets die Bedeutung der Einhaltung professioneller und rechtlicher Grenzen zu betonen. Wir ermutigen alle Nutzer unserer Dienste, im Falle spezifischer Rechts- oder Gesundheitsfragen, stets kompetente Fachkräfte wie Anwälte oder Ärzte zu konsultieren. Allerdings ist das sicher einer der Gründe, warum wir seit 1998 erfolgreicher sind als der statistische Durchschnitt!