Familienpflegezeit

Zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf helfen die Regelungen der Familienpflegezeit bei der Pflege naher Angehöriger.

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Die Familienpflegezeit ermöglicht es Beschäftigten in Deutschland, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen. Sie ist Teil der gesetzlichen Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. In diesem Beitrag beleuchten wir die verschiedenen Aspekte der Familienpflegezeit sowie die damit verbundenen Ansprüche und Regelungen.

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Sofortige Unterstützung bei akutem Pflegebedarf

In einer akut auftretenden Pflegesituation haben Beschäftigte das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren oder sicherzustellen. Während dieser Zeit besteht ein Anspruch auf eine Lohnersatzleistung, das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld. Diese Leistung kann bei der Pflegeversicherung der zu pflegenden Person beantragt werden. Diese kurzfristige Freistellung bietet sofortige Entlastung und ermöglicht es, schnelle Pflegearrangements zu treffen.

Warum Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN)?


Frau Sharon D.
Absolut spitze!

Wir sind zum zweiten Mal absolut zufrieden und dankbar für die hervorragende Hilfe des Bundesweiten Pflegenetzwerks! Das Pflegenetzwerk hatte uns bereits vor zwei Jahren bei einem Klageverfahren zum rechtmäßigen Pflegegrad verholfen. Da sich der Hilfebedarf inzwischen leider sehr stark verschlechtert hatte, mussten wir nun im Widerspruchsverfahren wieder um unser Recht kämpfen. Durch die Widerspruchsbegründung und die vielen hilfreichen Hinweise für den MDK-Termin, hatten wir auch diesmal Erfolg. Die Unterstützung ist wirklich jeden Euro wert!

Leipzig

Frau
Katharina B.
Erfolgreicher Widerspruch

Seit Jahren nütze ich für zu betreuende Angehörige das Fachwissen und die Kompetenz der Mitarbeiter/innen des BWPN. Meine Angehörigen und ich fühlten uns jederzeit gut beraten zu einem fairen Kostenanteil, der in Bezug auf die erhaltene Leistung recht gering ausfällt.
Ich bin dankbar, mich auch zukünftig in Pflege relevanten Fragen auf die Unterstützung des BWPN zählen zu dürfen.

Starnberg

Frau
A. A.
Tolle Arbeit

Alles ist super gelaufen. Die Leute sind sehr professionell, hilfsbereit und die haben die Widerspruchsbegründung so gut und vollständig organisiert. Sie waren immer dabei und haben sehr oft Hinweise über das Verfahren per E Mail gesendet.

Griesheim


Pflegezeit

Freistellung für die Pflege zu Hause

Beschäftigte haben einen Rechtsanspruch auf eine bis zu sechsmonatige vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeitsleistung, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Dieser Anspruch gilt gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten. Während der Pflegezeit besteht zwar kein Anspruch auf Gehaltszahlung, jedoch können Beschäftigte ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen, um den Lebensunterhalt während dieser Zeit zu sichern. Diese Regelung ermöglicht es pflegenden Angehörigen, sich voll und ganz der Pflege widmen zu können, ohne finanzielle Existenzängste haben zu müssen.

Familienpflegezeit

Längerfristige Pflege mit reduzierter Arbeitszeit

Für eine längerfristige Pflege besteht der Anspruch auf Familienpflegezeit. Beschäftigte können ihre Arbeitszeit für die Dauer von bis zu 24 Monaten auf mindestens 15 Wochenstunden reduzieren, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Dieser Anspruch gilt gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten. Auch während der Familienpflegezeit kann ein zinsloses Darlehen beim BAFzA beantragt werden, um den Einkommensverlust teilweise auszugleichen. Die Familienpflegezeit bietet somit eine längerfristige Möglichkeit, die Betreuung eines nahen Angehörigen sicherzustellen, während gleichzeitig die berufliche Tätigkeit in reduziertem Umfang fortgeführt wird.

Kombination von Pflegezeit und Familienpflegezeit

Maximale Flexibilität für pflegende Angehörige

Pflegezeit und Familienpflegezeit können miteinander kombiniert werden, müssen jedoch unmittelbar aneinander anschließen. Die Gesamtdauer der Freistellungen darf dabei 24 Monate nicht überschreiten. Diese Regelung gibt pflegenden Angehörigen die Flexibilität, ihre Pflegezeit individuell nach den Bedürfnissen der Angehörigen und den eigenen beruflichen Notwendigkeiten zu gestalten.

Bundesweites Pflegenetzwerk - Hohe Pflegegrade mit Erfolg

Schnell sein lohnt sich!
5-8 Werktage Bearbeitungszeit ist unser Versprechen
an die Familien. Leider können wir aus diesem Grund
nicht jedes Verfahren annehmen.

Ankündigungsfristen und Kündigungsschutz

Rechtzeitige Planung und Sicherheit

Für die Inanspruchnahme der Pflegezeit muss der Arbeitgeber spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn in Textform informiert werden. Bei der Familienpflegezeit beträgt die Ankündigungsfrist mindestens acht Wochen. Während der Inanspruchnahme von Pflegezeit oder Familienpflegezeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz, der ab der Ankündigung – höchstens jedoch zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn – bis zur Beendigung der Freistellung gilt. Diese Ankündigungsfristen und der damit verbundene besondere Kündigungsschutz bieten sowohl den Beschäftigten als auch den Arbeitgebern Planungssicherheit und Schutz vor unberechtigter Kündigung.

Definition naher Angehöriger

Unter der Definition naher Angehöriger versteht man im Rahmen der Familienpflegezeit all jene Personen, zu denen eine enge familiäre Bindung besteht und die im Pflegefall Unterstützung benötigen. Dabei umfasst der Begriff nicht nur direkte Verwandte wie Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten und Lebenspartner, sondern auch Partner in einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft. Zudem zählen Geschwister, Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder sowie Enkelkinder zu den nahen Angehörigen. Diese weitgefasste Definition stellt sicher, dass eine Vielzahl von Familienkonstellationen berücksichtigt wird und pflegende Angehörige die notwendige rechtliche Grundlage haben, um die Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen und ihre Lieben bestmöglich zu unterstützen.

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Was ist die Familienpflegezeit?

Die Familienpflegezeit ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten auf bis zu 15 Stunden wöchentlich zu reduzieren, um einen nahen Angehörigen zu pflegen.

Wer gilt als naher Angehöriger?

Als nahe Angehörige gelten bei der Familienpflegezeit unter anderem Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner in einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder sowie Enkelkinder.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen?

Um Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen, müssen Sie in einem Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitern (ohne Auszubildende) beschäftigt sein. Zudem ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich, in der Beginn, Dauer, Umfang und Verteilung der Arbeitszeit festgelegt sind.

Wie beantrage ich Familienpflegezeit?

Mitarbeiter müssen ihren Arbeitgeber spätestens acht Wochen vor Beginn der gewünschten Familienpflegezeit schriftlich über ihren Wunsch informieren. Das Schreiben sollte die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen und die gewünschte Reduzierung der Arbeitszeit beinhalten.

Habe ich während der Familienpflegezeit Anspruch auf finanzielle Unterstützung?

Ja, während der Familienpflegezeit besteht die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beantragen. Dieses soll helfen, den Lohnausfall durch die reduzierte Arbeitszeit abzufedern.

Bin ich während der Familienpflegezeit kranken- und rentenversichert?

Ja, während der Familienpflegezeit bleiben Sie sozialversichert, das heißt die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bleibt bestehen. Der Arbeitgeber führt die entsprechenden Beiträge ab.

Kann die Familienpflegezeit verlängert oder verkürzt werden?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Familienpflegezeit zu verlängern oder zu verkürzen, jedoch nur in Absprache mit dem Arbeitgeber und sofern dringende betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.

Was passiert nach Ende der Familienpflegezeit?

Nach Ende der Familienpflegezeit kehren Sie zu den vorherigen Arbeitsbedingungen zurück, das heißt in der Regel zur ursprünglich vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Der Anspruch auf Rückkehr zur Voll- oder Teilzeitarbeit ist gesetzlich geregelt.

Was geschieht, wenn der nahe Angehörige während der Familienpflegezeit verstirbt?

Sollte der nahe Angehörige während der Familienpflegezeit versterben, endet die Familienpflegezeit mit einer Übergangsfrist von zwei Wochen.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber die Genehmigung verweigert?

Sollte Ihr Arbeitgeber die Genehmigung zur Familienpflegezeit verweigern, haben Sie das Recht, den schriftlichen Ablehnungsbescheid gerichtlich prüfen zu lassen. Der Arbeitgeber muss betriebliche Gründe anführen, die gegen die Bewilligung der Familienpflegezeit sprechen.

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Formen häuslicher Betreuung

In der Pflege zu Hause können verschiedene Formen der häuslichen Betreuung unterschieden werden, die sich nach dem Pflegebedarf und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person richten. Hier eine Übersicht der möglichen Formen:

Ambulanter Pflegedienst / Sozialstationen

Professionelle Pflegekräfte kommen regelmäßig ins Haus, um medizinische Behandlungspflege, Grundpflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten.

24-Stunden-Pflege / Rund-um-die-Uhr-Betreuung

Eine Betreuungskraft wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und bietet tägliche Unterstützung. Dies kann durch inländische Pflegekräfte oder auch durch Betreuungskräfte aus anderen Ländern (z.B. aus Osteuropa) erfolgen.

Tagespflege

Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Einrichtung und erhält dort Betreuung und Pflege, kehrt aber abends und nachts nach Hause zurück.

Nachtpflege

Ähnlich wie die Tagespflege, aber die Pflege und Betreuung findet über Nacht in einer Einrichtung statt, während die pflegebedürftige Person tagsüber zu Hause ist.

In der heutigen Praxis kommt der Nachtpflege in der häuslichen Pflege kaum noch Bedeutung zu.

Verhinderungspflege / Ersatzpflege

Eine Ersatzpflegekraft übernimmt die Pflege zeitweise, wenn die reguläre pflegende Person verhindert ist (zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit). Diese Form der häuslichen Pflege wird allgemein als "Verhinderungspflege" bezeichnet.

Teilstationäre Pflege / Kurzzeitpflege

Die pflegebedürftige Person wird für einen befristeten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung betreut, oft nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Haushaltshilfe

Unterstützung im Alltag, die sich mehr auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Putzen, Kochen oder Einkaufen konzentriert, teilweise ergänzend zur Pflege.

Familienpflege

Pflege, welche von Familienmitgliedern oder nahestehenden Personen übernommen wird, manchmal unterstützt durch professionelle Pflegekräfte. Im Normalfall handelt es sich bei der dieser Form der häuslichen Betreuung um private Pflegepersonen.

Betreutes Wohnen

Die pflegebedürftige Person lebt in einer Wohnung, die Teil einer Anlage mit Betreuungsangebot ist und kann bei Bedarf verschiedene Service- und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.

Ehrenamtliche Unterstützung

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bieten Unterstützung an, die sowohl soziale Aspekte als auch leichte pflegerische Tätigkeiten umfassen kann.

Jede der genannten häuslichen Betreuungsformen hat ihre eigenen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Bei der Auswahl einer geeigneten Form der häuslichen Betreuung kommt es häufig darauf an, die Wünsche der pflegebedürftigen Person mit den Möglichkeiten der Angehörigen und den örtlichen Angeboten in Einklang zu bringen. In Deutschland werden diese Formen der Pflege zum Teil durch die Pflegeversicherung unterstützt, je nach Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.

Als Fachexperten im Bereich der Pflege legen wir großen Wert darauf, unsere Grenzen klar zu definieren. Zuallererst möchten wir betonen, dass unsere Expertise sich ausschließlich auf pflegerische Themen erstreckt. Aus diesem Grund ist es wichtig zu verstehen, dass wir unter keinen Umständen juristische Beratungsdienste anbieten. Unsere Qualifikationen und unser Wissen erlauben es uns nicht, rechtliche Fragestellungen zu behandeln oder rechtliche Orientierung zu geben. Ebenso wenig sind wir befugt, medizinische Beratung zu erteilen. Trotz unserer tiefgehenden Kenntnisse im Bereich der Pflege können und dürfen wir keine Diagnosen stellen oder therapeutische Empfehlungen aussprechen. Die Inhalte, die wir bereitstellen, dürfen nicht als Ersatz für professionelle medizinische Beratung verstanden werden. Sie dienen der Information und Weiterbildung, aber keineswegs sollen sie den notwendigen Besuch bei einem qualifizierten Mediziner ersetzen. Es ist unser Anliegen, Unterstützung und orientierende Hilfestellungen in pflegebezogenen Fragen zu bieten und dabei stets die Bedeutung der Einhaltung professioneller und rechtlicher Grenzen zu betonen. Wir ermutigen alle Nutzer unserer Dienste, im Falle spezifischer Rechts- oder Gesundheitsfragen, stets kompetente Fachkräfte wie Anwälte oder Ärzte zu konsultieren. Allerdings ist das sicher einer der Gründe, warum wir seit 1998 erfolgreicher sind als der statistische Durchschnitt!