Kostenlose Beförderung für Menschen mit Schwerbehinderung im öffentlichen Nahverkehr und bei der Bahn: Ein wichtiger Schritt zur Inklusion
Für die Mitglieder des „Bundesweites Pflegenetzwerk“ (BWPN) ist es ein besonderes Anliegen, pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen umfassend zu unterstützen. Eine der oft übersehenen, jedoch äußerst wichtigen Leistungen ist die kostenlose Beförderung von Menschen mit Schwerbehinderung im öffentlichen Nahverkehr und bei der Bahn.
Inhalt
Was bedeutet die kostenlose Beförderung für Menschen mit Schwerbehinderung?
Menschen mit Schwerbehinderung haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf unentgeltliche Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und der Regionalbahnen. Dies beinhaltet städtische Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen sowie S-Bahnen und Regionalzüge im Nahverkehr. Mit einem entsprechenden Ausweis und einer gültigen Wertmarke reisen betroffene Personen kostenfrei und erhalten so eine wichtige Unterstützung für ihren Alltag.
Voraussetzungen und Beantragung
Um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Menschen mit Schwerbehinderung einen Schwerbehindertenausweis und eine gültige Wertmarke. Der Schwerbehindertenausweis muss das Merkzeichen „G” (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr), „aG” (außergewöhnliche Gehbehinderung), „H” (hilflos), „Bl” (blind) oder „Gl” (gehörlos) enthalten.
Die Wertmarke kann gegen eine geringe Gebühr bei den Versorgungsämtern oder der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. In bestimmten Fällen, wie beispielsweise bei dem Merkzeichen „H”, „Bl” oder „GI”, wird die Wertmarke kostenfrei ausgestellt.
Vorteile der unentgeltlichen Beförderung
Die kostenlose Beförderung bietet zahlreiche Vorteile und trägt signifikant zur Lebensqualität von Menschen mit Schwerbehinderung bei:
- Unabhängigkeit und Mobilität: Die kostenfreie Nutzung des Nahverkehrs ermöglicht es den Betroffenen, unabhängiger und flexibler zu bleiben. Dies fördert nicht nur ihre Mobilität, sondern auch ihre Selbstständigkeit.
- Teilhabe am gesellschaftlichen Leben: Die Möglichkeit, kostenlos zu reisen, erleichtert den Zugang zu sozialen, kulturellen und beruflichen Aktivitäten und unterstützt somit die Inklusion.
- Finanzielle Entlastung: Die Ersparnis von Fahrtkosten entlastet das Budget von Menschen mit Schwerbehinderung und ihren Familien erheblich, insbesondere bei häufigen Fahrten zu Arztterminen oder Therapien.
Warum Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN)?
Frau Sharon D.
Absolut spitze!
Wir sind zum zweiten Mal absolut zufrieden und dankbar für die hervorragende Hilfe des Bundesweiten Pflegenetzwerks! Das Pflegenetzwerk hatte uns bereits vor zwei Jahren bei einem Klageverfahren zum rechtmäßigen Pflegegrad verholfen. Da sich der Hilfebedarf inzwischen leider sehr stark verschlechtert hatte, mussten wir nun im Widerspruchsverfahren wieder um unser Recht kämpfen. Durch die Widerspruchsbegründung und die vielen hilfreichen Hinweise für den MDK-Termin, hatten wir auch diesmal Erfolg. Die Unterstützung ist wirklich jeden Euro wert!
Leipzig
Frau
Katharina B.
Erfolgreicher Widerspruch
Seit Jahren nütze ich für zu betreuende Angehörige das Fachwissen und die Kompetenz der Mitarbeiter/innen des BWPN. Meine Angehörigen und ich fühlten uns jederzeit gut beraten zu einem fairen Kostenanteil, der in Bezug auf die erhaltene Leistung recht gering ausfällt.
Ich bin dankbar, mich auch zukünftig in Pflege relevanten Fragen auf die Unterstützung des BWPN zählen zu dürfen.
Starnberg
Frau
A. A.
Tolle Arbeit
Alles ist super gelaufen. Die Leute sind sehr professionell, hilfsbereit und die haben die Widerspruchsbegründung so gut und vollständig organisiert. Sie waren immer dabei und haben sehr oft Hinweise über das Verfahren per E Mail gesendet.
Griesheim
Unterstützung durch das BWPN
Bundesweites Pflegenetzwerk steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Unsere unabhängigen Experten helfen Ihnen nicht nur bei der Beantragung und Durchsetzung von Pflegegraden, sondern unterstützen Sie auch bei der Beantragung des Schwerbehindertenausweises und der Wertmarke. Unsere umfassende Beratung stellt sicher, dass Sie und Ihre Angehörigen alle Ihnen zustehenden Leistungen in vollem Umfang nutzen können.

Unabhängig und kostenlos
Unabhängige Pflegeberatungen führen wir seit 1998 kostenlos! Bei uns heißt kostenlos allerdings, auch die Pflegekasse zahlt uns nicht! Damit sind wir tatsächlich unabhängig!
Schnell sein lohnt sich!
5-8 Werktage Bearbeitungszeit ist unser Versprechen
an die Familien. Leider können wir aus diesem Grund
nicht jedes Verfahren annehmen.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, dass Menschen mit Schwerbehinderung die bestmögliche Unterstützung erhalten und ihr Leben selbstbestimmt gestalten können.

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