Ein Umzug ist oft eine aufregende, aber auch herausfordernde Zeit – besonders dann, wenn Pflegebedürftigkeit das Leben verändert. Ob der Wechsel in ein Pflegeheim, in ein anderes Haus, in eine seniorengerechte Wohnung oder in die Wohnform “betreutes Wohnen” bevorsteht: Pflegebedürftgkeit und Umzug fordern die beteiligten Personen auf besonderes Weise. Aber: ein gut organisierter Umzug kann viel dazu beitragen, dass sich Pflegebedürftige und ihre Familien in der neuen Umgebung schnell wohlfühlen. Als Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN) stehen wir Ihnen dabei seit über 20 Jahren zur Seite.
Unsere Erfahrung und unser Engagement sprechen für sich: Seit 1998 haben wir bundesweit mehr als 50.000 erfolgreiche Verfahren durchgeführt und dabei stets das Wohl der pflegebedürftigen Personen und ihrer Angehörigen im Blick gehabt. Unsere über 90-prozentige Erfolgsquote bei der Erhöhung von Pflegegraden zeigt, wie effektiv und zielgerichtet wir arbeiten. Aber unser Service endet nicht bei der Erstellung von Gegengutachten und der Unterstützung bei Pflegeanträgen.
Inhalt
Pflegebedürftigkeit und Umzug = Besondere Herausforderung
Wir wissen, dass ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen besondere Herausforderungen mit sich bringt. Das richtige Umzugsunternehmen kann dabei den entscheidenden Unterschied machen. Dank unserer langjährigen Arbeit haben wir ein Netzwerk von seriösen und verlässlichen Umzugsunternehmen aufgebaut, die deutschlandweit tätig sind und sich auf die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen spezialisiert haben. Pflegebedürftigkeit und Umzug ist mit diesen Spezialisten keine Ausnahme, sondern die Regel.
Umzug in ein Pflegeheim
Der Wechsel in ein Pflegeheim ist oft eine schwerwiegende Entscheidung, die gut geplant sein will. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Wahl des geeigneten Heims, sondern auch bei der Organisation des Umzugs. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Umzugsprofis garantiert, dass der Übergang reibungslos und stressfrei verläuft.
Umzug in ein anderes Haus
Manchmal reicht es aus, in ein barrierefreies Haus oder eine besser geeignete Wohnumgebung zu ziehen, um den Alltag zu erleichtern. Auch hier stehen wir Ihnen zur Seite, indem wir den Kontakt zu Umzugsfirmen vermitteln, die genau wissen, worauf es ankommt und Sie kompetent unterstützen.
Warum Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN)?
Frau Sharon D.
Absolut spitze!
Wir sind zum zweiten Mal absolut zufrieden und dankbar für die hervorragende Hilfe des Bundesweiten Pflegenetzwerks! Das Pflegenetzwerk hatte uns bereits vor zwei Jahren bei einem Klageverfahren zum rechtmäßigen Pflegegrad verholfen. Da sich der Hilfebedarf inzwischen leider sehr stark verschlechtert hatte, mussten wir nun im Widerspruchsverfahren wieder um unser Recht kämpfen. Durch die Widerspruchsbegründung und die vielen hilfreichen Hinweise für den MDK-Termin, hatten wir auch diesmal Erfolg. Die Unterstützung ist wirklich jeden Euro wert!
Leipzig
Frau
Katharina B.
Erfolgreicher Widerspruch
Seit Jahren nütze ich für zu betreuende Angehörige das Fachwissen und die Kompetenz der Mitarbeiter/innen des BWPN. Meine Angehörigen und ich fühlten uns jederzeit gut beraten zu einem fairen Kostenanteil, der in Bezug auf die erhaltene Leistung recht gering ausfällt.
Ich bin dankbar, mich auch zukünftig in Pflege relevanten Fragen auf die Unterstützung des BWPN zählen zu dürfen.
Starnberg
Frau
A. A.
Tolle Arbeit
Alles ist super gelaufen. Die Leute sind sehr professionell, hilfsbereit und die haben die Widerspruchsbegründung so gut und vollständig organisiert. Sie waren immer dabei und haben sehr oft Hinweise über das Verfahren per E Mail gesendet.
Griesheim
Seniorengerechte Wohnung
Eine seniorengerechte Wohnung kann schon viele Herausforderungen des Alltags entschärfen. Wir helfen Ihnen nicht nur bei der Suche nach einem geeigneten Objekt, sondern auch beim gesamten Umzugsprozess. Dank unserer Partnerunternehmen erleben Sie einen sicheren und sorglosen Übergang in Ihre neue Wohnung.
Betreutes Wohnen
Das betreute Wohnen bietet eine ideale Kombination aus Selbstständigkeit und Unterstützung. Der Umzug in eine solche Einrichtung will gut organisiert sein, damit Sie oder Ihre Angehörigen sich direkt heimisch fühlen. Wir vermitteln Ihnen kompetente Umzugsunternehmen, die diese Feinheiten kennen und entsprechend handeln.
Planen Sie Ihren Umzug mit Experten
Einen Umzug zu planen und durchzuführen, kann eine überwältigende Aufgabe sein. Es erfordert Zeit, Organisation und Fachkenntnisse, um sicherzustellen, dass alles reibungslos abläuft. Doch gerade im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit kann diese Herausforderung noch größer werden. Angesichts dessen ist es entscheidend, sich an Experten zu wenden, die sich auf die Organisation von Umzügen spezialisiert haben.
Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN) bietet Ihnen genau das – Partnerunternehmen, die sich mit der Durchführung von Umzügen auskennen und dies deutschlandweit erledigen können. Diese Unternehmen verfügen über langjährige Erfahrung und wissen genau, worauf es bei einem gelungenen Umzug ankommt.
Mit ihrer fachlichen Kompetenz sorgen die Partner des BWPN dafür, dass alle wichtigen Aspekte Ihres Umzugs berücksichtigt werden. Von der Planung bis hin zur Durchführung stehen sie Ihnen zur Seite und unterstützen Sie dabei, den stressigen Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Indem Sie Ihren Umzug mit Partnern vom BWPN planen, erhalten Sie nicht nur einen professionellen Service, sondern auch eine gewisse Sicherheit. Die Partnerunternehmen nehmen Rücksicht auf Ihre individuellen Bedürfnisse und sorgen dafür, dass Ihr Umzug so angenehm wie möglich verläuft.
Also zögern Sie nicht länger! Vertrauen Sie auf die Expertise der Partner des BWPN und lassen Sie sich bei Ihrem nächsten Umzug helfen. Mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung wird der gesamte Prozess zu einer stressfreien und erfolgreichen Erfahrung. Planen Sie Ihren Umzug mit Experten – Sie werden es nicht bereuen!
Halteverbot für Ihren Umzug beantragen
Um ein Halteverbot für einen Umzug zu beantragen, müssen Sie in der Regel einige wichtige Schritte beachten. Hier ist eine allgemeine Anleitung, wie Sie vorgehen können:
Rechtzeitige Planung:
- Termin festlegen: Bestimmen Sie das genaue Datum und die Uhrzeit für Ihren Umzug. Beachten Sie dabei, dass das Einrichten einer Halteverbotszone einige Tage Vorlaufzeit benötigen kann.
- Zuständige Behörde ermitteln: Es ist abhängig von der Stadt oder Gemeinde, in der Sie das Halteverbot einrichten möchten. In der Regel ist das Ordnungsamt oder die Verkehrsbehörde zuständig.
Antragstellung:
- Formular ausfüllen: Besorgen Sie sich das benötigte Antragsformular bei der zuständigen Behörde oder laden Sie es, falls verfügbar, von deren Webseite herunter.
- Genaue Beschreibung: Geben Sie die genaue Adresse des Umzugs sowie die betroffene Straßenseite und Länge des gewünschten Halteverbots an. Manchmal wird auch die Kennzeichnung der Umzugsfahrzeuge gefordert.
- Antragsfrist beachten: Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, in der Regel sind dies mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin.
- Gebühren: Seien Sie darauf vorbereitet, dass für die Beantragung und Einrichtung der Halteverbotszone Gebühren anfallen können.
Umsetzung:
- Verkehrszeichen: Erkundigen Sie sich, ob Sie sich selbst um das Aufstellen der Verkehrszeichen kümmern müssen oder ob dies von der Behörde übernommen wird. Bei einigen Dienstleistern können Sie dieses Service buchen.
- Benachrichtigung der Nachbarn: Informieren Sie aus Höflichkeit Ihre Nachbarn vorab über das bevorstehende Halteverbot und den Umzug.
Am Umzugstag:
- Kontrolle: Überprüfen Sie am Umzugstag, ob die Halteverbotszone freigehalten wird und melden Sie widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge gegebenenfalls dem Ordnungsamt.
- Räumung: Denken Sie daran, dass Sie nach dem Umzug dafür verantwortlich sind, dass die Halteverbotszone wieder aufgehoben und die Verkehrszeichen entfernt werden, wenn Sie selbst dafür zuständig waren.
Die einzelnen Prozesse und Kosten können je nach Stadt variieren. Für genauere Informationen sollten Sie sich frühzeitig mit der zuständigen Verkehrsbehörde in Verbindung setzen oder einen professionellen Umzugsservice konsultieren, der Ihnen bei der Einrichtung der Halteverbotszone behilflich sein kann.
12 Tipps für einen konfliktfreien Umzug
Ein Umzug kann stressig sein und wird vermutlich auch bei sorgfältigster Vorbereitung nicht vollständig konfliktfrei ablaufen. Aber mit den richtigen Strategien lassen sich Konflikte vermeiden. Hier sind zwölf Tipps für einen reibungsloseren Umzug:
- Frühzeitig planen: Beginnen Sie mit der Planung Ihres Umzugs so früh wie möglich. Dadurch können unerwartete Probleme besser gehandhabt werden.
- Checklisten nutzen: Erstellen Sie Checklisten für jeden Schritt des Umzugs. So behalten Sie den Überblick und stellen sicher, dass nichts vergessen wird.
- Ausreichend Helfer organisieren: Ob Freunde, Familie oder professionelle Umzugsunternehmen – sorgen Sie dafür, dass genügend Helfer am Umzugstag zur Verfügung stehen.
- Kommunikation mit allen Beteiligten: Sprechen Sie offen über Ihre Umzugspläne und Zeitfenster mit allen beteiligten Personen. Dies umfasst Familienmitglieder, Freunde, Umzugsunternehmen und ggf. neue und alte Vermieter.
- Delegation von Aufgaben: Teilen Sie Aufgaben unter Ihren Helfern auf, sodass jeder weiß, was zu tun ist. Dadurch minimieren Sie Chaos am Umzugstag.
- Klare Beschriftung der Umzugskartons: Beschriften Sie alle Kartons deutlich mit Inhalt und zugehörigem Raum. Dies erleichtert das Ein- und Ausladen sowie das Einrichten in der neuen Wohnung.
- Wertsachen persönlich transportieren: Transportieren Sie wichtige Dokumente, Schmuck und andere Wertsachen selbst, um Verlust oder Beschädigungen zu vermeiden.
- Pufferzeiten einplanen: Rechnen Sie mit Verzögerungen und planen Sie extra Zeit für den Umzug ein. So geraten Sie bei kleineren Rückschlägen nicht unter Druck.
- Notfallkiste packen: Packen Sie eine Kiste mit Dingen, die Sie am ersten Tag nach dem Umzug sofort benötigen werden, wie Toilettenartikel, Medikamente, Kleidung etc.
- Regeln für den Umzugstag festlegen: Besprechen Sie vorab, welche Regeln am Umzugstag gelten, beispielsweise keine Schuhe im Haus oder Pausenzeiten.
- Für Verpflegung sorgen: Stellen Sie Snacks, Getränke und eventuell eine Mahlzeit für Ihre Helfer bereit. Das hält die Moral hoch und dankt den Helfern für ihre Unterstützung.
- Entspannt bleiben: Trotz bester Planung kann immer etwas schiefgehen. Bleiben Sie flexibel und bewahren Sie Ruhe, um auf Herausforderungen gelassen reagieren zu können.
Kostenlose Vermittlung von Umzugsunternehmen
Unsere Dienstleistungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Familien gehen weit über die Erstellung von Gutachten hinaus. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Vermittlung an renommierte Umzugsunternehmen, die Ihre speziellen Anforderungen verstehen und respektieren. Familien, die von Pflegebedürftigkeit betroffen sind, tragen oft schon genug Last – da sollte ein Umzug nicht zusätzlich belasten. Nutzen Sie unsere Expertise und unser Netzwerk, um den Umzug für Sie und Ihre Liebsten so angenehm und unkompliziert wie möglich zu gestalten. Kontaktieren Sie uns, um weitere Informationen zu erhalten und Ihre individuellen Bedürfnisse zu besprechen. Ihr Wohl und das Ihrer Angehörigen liegen uns am Herzen. Wir sind hier, um zu helfen – zuverlässig, engagiert und immer zu Ihren Diensten. Mit diesem Beitrag habe ich sowohl die verschiedenen Wohnformen und ihre Besonderheiten im Kontext der Pflegebedürftigkeit besprochen als auch die langjährige Zusammenarbeit des BWPN mit seriösen Umzugsunternehmen hervorgehoben. Wenn Sie spezifische Details oder weitere Informationen wünschen, teilen Sie mir dies bitte mit.

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Häufige Fragen (FAQ)
Wie wirkt sich ein Umzug auf den bestehenden Pflegegrad aus?
Ein Umzug beeinflusst den bestehenden Pflegegrad in der Regel nicht direkt. Der Pflegegrad bleibt bestehen, aber die Versorgung und die Zuständigkeit können sich ändern.
Müssen pflegebedürftige Personen ihren Pflegegrad nach einem Umzug neu beantragen?
Nein, der Pflegegrad muss nicht neu beantragt werden. Der Pflegegrad bleibt bestehen.
Ändern sich die Leistungen der Pflegeversicherung bei einem Umzug in ein anderes Bundesland?
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind bundesweit einheitlich. Allerdings können abweichende regionale Regelungen für bestimmte Hilfsangebote oder Dienstleistungen, wie z. B. den Entlastungsleistungen, gelten.
Welche Rolle spielt der Medizinische Dienst (MD) bei einem Umzug?
Der Medizinische Dienst (MD) wird möglicherweise zu einer neuen Begutachtung eingeladen, insbesondere wenn sich die Pflegesituation oder der Gesundheitszustand wesentlich verändert. Der Umzug selbst hat normalerweise nichts mit der Zuständigkeit des MD zu tun.
Sind wir verpflichtet, den Umzug der Pflegekasse zu melden?
Ja, der Umzug muss der Pflegekasse gemeldet werden. Nicht zuletzt, damit diese die weiteren Schritte einleiten und die Leistungen am neuen Wohnort organisiert werden können. Dies hat allerdings in erster Linie verwaltungstechnische Gründe und hat unmittelbar keinen Einfluß auf den Pflegegrad.
Können Pflegeleistungen sofort am neuen Wohnort weitergeführt werden?
Selbstverständlich! In der Regel werden die Pflegeleistungen nach dem Umzug weitergeführt. Es ist jedoch wichtig, die Pflegekasse und gegebenenfalls die neuen Pflegedienste rechtzeitig zu informieren und Absprachen zu treffen.
Wie kann ich sicherstellen, dass die pflegerische Versorgung am neuen Wohnort nahtlos weiterläuft?
Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt zu regionalen Pflegediensten, Pflegeeinrichtungen und der zuständigen Pflegekasse aufzunehmen, um eine reibungslose Übergabe zu gewährleisten. Am einfachsten geht es, wenn Sie sich kostenlos einen Pflegedienst, eine 24-Stunden-Hilfe oder eine Tagespflege, aus dem bundesweiten Pflegenetzwerks (BWPN) empfehlen lassen.
Sind zusätzliche finanzielle Hilfen beim Umzug für pflegebedürftige Personen verfügbar?
Es gibt keine spezifischen finanziellen Hilfen für den Umzug. Allerdings können unter Umständen Kosten für notwendige wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von der Pflegekasse übernommen werden. Das gilt in bestimmten Fällen auch für die Kosten eines Entrümpelung- und Umzugsunternehmens. Wir unterstützen Sie gern bei der Suche (Formular)
Können Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege während des Umzugs in Anspruch genommen werden?
Ja, sowohl Verhinderungspflege als auch Kurzzeitpflege können beantragt und genutzt werden, um den Umzug zu erleichtern.
Was passiert, wenn die pflegebedürftige Person ins Ausland umzieht?
Bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland erlöschen die Ansprüche auf Leistungen der deutschen Pflegeversicherung. Kurzzeitige Aufenthalte im Ausland (bis zu sechs Wochen) sind jedoch in der Regel unproblematisch. Geldleistungen wie Pflegegeld und Leistungen der Verhinderungspflege werden im europäischen Ausland (EU) sowie in der Schweiz weitergezahlt.
Diese FAQs sollen erste Orientierung bieten und helfen, wichtige Aspekte beim Umzug von pflegebedürftigen Personen zu klären. Weiterführende Beratung kann durch den BWPN oder die jeweilige Pflegekasse erfolgen.
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Fleißige Umzugshelfer: (c) BWPN | pixelshot
Wir suchen Umzugsunternehmen in ganz Deutschland
Die zunehmende Pflegebedürftigkeit in unserer alternden Gesellschaft stellt viele Familien vor die Herausforderung, einen sicheren und stressfreien Umzug für ihre Angehörigen zu organisieren. Ob der Umzug in ein barrierefreies Zuhause, eine betreute Wohnanlage oder ein Pflegeheim erfolgen soll – die Anforderungen sind komplex und bedürfen besonderer Rücksichtnahme und Fachwissen. Daher suchen wir Umzugsunternehmen in ganz Deutschland, die sich auf die speziellen Bedürfnisse von Pflegebedürftigen spezialisiert haben oder bereit sind, diesen Service anzubieten. Ihre Expertise und Sensibilität können dazu beitragen, den Umzug für betroffene Familien so reibungslos und angenehm wie möglich zu gestalten. Wenn Sie als Umzugsunternehmen daran interessiert sind, Teil dieses wichtigen Netzwerks zu werden und einen wertvollen Beitrag in der Pflege- und Gesundheitsbranche zu leisten, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Netzwerkpartner werden
Sie bieten Produkte oder Dienstleistungen mit Mehrwert für pflegebedürftige Personen und pflegenden Angehörigen?
Dann informieren Sie sich über eine Parnerschaft im bundesweiten Pflegenetzwerk BWPN:
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