Bundesweite Pflege Neven UG
Täglich erhalten unsere unabhängigen Experten am bundesweiten Pflegetelefon besorgniserregende Meldungen über Bundesweite Pflege Neven UG. Aus uns unbekannten Gründen gehen diese betroffenen Familien davon aus, dass sie zuvor Kontakt mit uns hatten.
Wir kennen Bundesweite Pflege Neven UG nicht und haben nichts mit dem Unternehmen zu tun!
Wir verurteilen ungenehmigte Werbeanrufe und werden diese niemals durchführen!
Wir vertreiben keine Pflegehilfsmittel zum Verbrauch!
Pflegebedürftigkeit und Umzug
Ein Umzug ist oft eine aufregende, aber auch herausfordernde Zeit – besonders dann, wenn Pflegebedürftigkeit das Leben verändert. Ob der Wechsel in ein Pflegeheim, in ein anderes Haus, in eine seniorengerechte Wohnung oder in die Wohnform “betreutes Wohnen” bevorsteht: Pflegebedürftgkeit und Umzug fordern die beteiligten Personen auf besonderes Weise. Aber: ein gut organisierter Umzug kann viel dazu beitragen, dass sich Pflegebedürftige und ihre Familien in der neuen Umgebung schnell wohlfühlen. Als Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN) stehen wir Ihnen dabei seit über 20 Jahren zur Seite.
Unsere Erfahrung und unser Engagement sprechen für sich: Seit 1998 haben wir bundesweit mehr als 50.000 erfolgreiche Verfahren durchgeführt und dabei stets das Wohl der pflegebedürftigen Personen und ihrer Angehörigen im Blick gehabt. Unsere über 90-prozentige Erfolgsquote bei der Erhöhung von Pflegegraden zeigt, wie effektiv und zielgerichtet wir arbeiten. Aber unser Service endet nicht bei der Erstellung von Gegengutachten und der Unterstützung bei Pflegeanträgen.
Inhalt
Pflegebedürftigkeit und Umzug = Besondere Herausforderung
Wir wissen, dass ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen besondere Herausforderungen mit sich bringt. Das richtige Umzugsunternehmen kann dabei den entscheidenden Unterschied machen. Dank unserer langjährigen Arbeit haben wir ein Netzwerk von seriösen und verlässlichen Umzugsunternehmen aufgebaut, die deutschlandweit tätig sind und sich auf die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen spezialisiert haben. Pflegebedürftigkeit und Umzug ist mit diesen Spezialisten keine Ausnahme, sondern die Regel.
Umzug in ein Pflegeheim
Der Wechsel in ein Pflegeheim ist oft eine schwerwiegende Entscheidung, die gut geplant sein will. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Wahl des geeigneten Heims, sondern auch bei der Organisation des Umzugs. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Umzugsprofis garantiert, dass der Übergang reibungslos und stressfrei verläuft.
Umzug in ein anderes Haus
Manchmal reicht es aus, in ein barrierefreies Haus oder eine besser geeignete Wohnumgebung zu ziehen, um den Alltag zu erleichtern. Auch hier stehen wir Ihnen zur Seite, indem wir den Kontakt zu Umzugsfirmen vermitteln, die genau wissen, worauf es ankommt und Sie kompetent unterstützen.
Warum Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN)?
Frau
M. W.
Super Team
Danke das ihr mir geholfen habt ,dank euch habe ich den Kampf nach 10 Monaten gewonnen.ihr macht tolle Arbeit
Kellinghusen
Frau
A. N.
Erfolgreicher Widerspruch
Vielen Dank für die grandiose, jederzeit freundliche, schnelle und vor allem fachkompetente Unterstützung bei der Beratung, sowie der professionellen Hilfe bei meinem Widerspruch bzgl. der Pflegegrad Ablehnung meines Vaters. Ohne Sie hätte ich es niemals geschafft. Das Team war stets erreichbar und es blieb auch keine Antwort schuldig. Ich kann das BWPN jedem weiter empfehlen, und komme auch selbst gerne wieder auf deren Hilfe zurück.
Lichtentanne
Herr
Karlheinz Günther
Ohne BWPN kein Erfolg
Nach mehrmaliger Ablehnung einer Erhöhung auf Pflegegrad 3 für meine Frau durch immer gleiche Gutachten des MD, obwohl die an der Pflege und Behandlung Beteiligten in ihren Urteil für diesen PG 3 waren, haben wir uns für den Klageweg entschieden – und wir haben gewonnen !
Dabei wurden wir im gesamten Verlauf des Klageverfahrens hervorragend, effektiv und sehr persönlich beraten und sachkundig unterstützt. Wir sind der Meinung, ohne die Hilfe des BWPN beim Umgang mit dem Sozialgericht in Verfahrensfragen hätten wir sicherlich nicht diesen Erfolg erreicht.
Wir können nur jeden Betroffenen raten die Unterstützung des BWPN anzunehmen.
Und wichtig zu erwähnen: Die Kosten für diese Leistung stehen in keinem Verhältnis zum Erfolg.
Neuhausen
Seniorengerechte Wohnung
Eine seniorengerechte Wohnung kann schon viele Herausforderungen des Alltags entschärfen. Wir helfen Ihnen nicht nur bei der Suche nach einem geeigneten Objekt, sondern auch beim gesamten Umzugsprozess. Dank unserer Partnerunternehmen erleben Sie einen sicheren und sorglosen Übergang in Ihre neue Wohnung.
Betreutes Wohnen
Das betreute Wohnen bietet eine ideale Kombination aus Selbstständigkeit und Unterstützung. Der Umzug in eine solche Einrichtung will gut organisiert sein, damit Sie oder Ihre Angehörigen sich direkt heimisch fühlen. Wir vermitteln Ihnen kompetente Umzugsunternehmen, die diese Feinheiten kennen und entsprechend handeln.
Planen Sie Ihren Umzug mit Experten
Einen Umzug zu planen und durchzuführen, kann eine überwältigende Aufgabe sein. Es erfordert Zeit, Organisation und Fachkenntnisse, um sicherzustellen, dass alles reibungslos abläuft. Doch gerade im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit kann diese Herausforderung noch größer werden. Angesichts dessen ist es entscheidend, sich an Experten zu wenden, die sich auf die Organisation von Umzügen spezialisiert haben.
Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN) bietet Ihnen genau das – Partnerunternehmen, die sich mit der Durchführung von Umzügen auskennen und dies deutschlandweit erledigen können. Diese Unternehmen verfügen über langjährige Erfahrung und wissen genau, worauf es bei einem gelungenen Umzug ankommt.
Mit ihrer fachlichen Kompetenz sorgen die Partner des BWPN dafür, dass alle wichtigen Aspekte Ihres Umzugs berücksichtigt werden. Von der Planung bis hin zur Durchführung stehen sie Ihnen zur Seite und unterstützen Sie dabei, den stressigen Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Indem Sie Ihren Umzug mit Partnern vom BWPN planen, erhalten Sie nicht nur einen professionellen Service, sondern auch eine gewisse Sicherheit. Die Partnerunternehmen nehmen Rücksicht auf Ihre individuellen Bedürfnisse und sorgen dafür, dass Ihr Umzug so angenehm wie möglich verläuft.
Also zögern Sie nicht länger! Vertrauen Sie auf die Expertise der Partner des BWPN und lassen Sie sich bei Ihrem nächsten Umzug helfen. Mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung wird der gesamte Prozess zu einer stressfreien und erfolgreichen Erfahrung. Planen Sie Ihren Umzug mit Experten – Sie werden es nicht bereuen!
Halteverbot für Ihren Umzug beantragen
Um ein Halteverbot für einen Umzug zu beantragen, müssen Sie in der Regel einige wichtige Schritte beachten. Hier ist eine allgemeine Anleitung, wie Sie vorgehen können:
Rechtzeitige Planung:
- Termin festlegen: Bestimmen Sie das genaue Datum und die Uhrzeit für Ihren Umzug. Beachten Sie dabei, dass das Einrichten einer Halteverbotszone einige Tage Vorlaufzeit benötigen kann.
- Zuständige Behörde ermitteln: Es ist abhängig von der Stadt oder Gemeinde, in der Sie das Halteverbot einrichten möchten. In der Regel ist das Ordnungsamt oder die Verkehrsbehörde zuständig.
Antragstellung:
- Formular ausfüllen: Besorgen Sie sich das benötigte Antragsformular bei der zuständigen Behörde oder laden Sie es, falls verfügbar, von deren Webseite herunter.
- Genaue Beschreibung: Geben Sie die genaue Adresse des Umzugs sowie die betroffene Straßenseite und Länge des gewünschten Halteverbots an. Manchmal wird auch die Kennzeichnung der Umzugsfahrzeuge gefordert.
- Antragsfrist beachten: Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, in der Regel sind dies mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin.
- Gebühren: Seien Sie darauf vorbereitet, dass für die Beantragung und Einrichtung der Halteverbotszone Gebühren anfallen können.
Umsetzung:
- Verkehrszeichen: Erkundigen Sie sich, ob Sie sich selbst um das Aufstellen der Verkehrszeichen kümmern müssen oder ob dies von der Behörde übernommen wird. Bei einigen Dienstleistern können Sie dieses Service buchen.
- Benachrichtigung der Nachbarn: Informieren Sie aus Höflichkeit Ihre Nachbarn vorab über das bevorstehende Halteverbot und den Umzug.
Am Umzugstag:
- Kontrolle: Überprüfen Sie am Umzugstag, ob die Halteverbotszone freigehalten wird und melden Sie widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge gegebenenfalls dem Ordnungsamt.
- Räumung: Denken Sie daran, dass Sie nach dem Umzug dafür verantwortlich sind, dass die Halteverbotszone wieder aufgehoben und die Verkehrszeichen entfernt werden, wenn Sie selbst dafür zuständig waren.
Die einzelnen Prozesse und Kosten können je nach Stadt variieren. Für genauere Informationen sollten Sie sich frühzeitig mit der zuständigen Verkehrsbehörde in Verbindung setzen oder einen professionellen Umzugsservice konsultieren, der Ihnen bei der Einrichtung der Halteverbotszone behilflich sein kann.
12 Tipps für einen konfliktfreien Umzug
Ein Umzug kann stressig sein und wird vermutlich auch bei sorgfältigster Vorbereitung nicht vollständig konfliktfrei ablaufen. Aber mit den richtigen Strategien lassen sich Konflikte vermeiden. Hier sind zwölf Tipps für einen reibungsloseren Umzug:
- Frühzeitig planen: Beginnen Sie mit der Planung Ihres Umzugs so früh wie möglich. Dadurch können unerwartete Probleme besser gehandhabt werden.
- Checklisten nutzen: Erstellen Sie Checklisten für jeden Schritt des Umzugs. So behalten Sie den Überblick und stellen sicher, dass nichts vergessen wird.
- Ausreichend Helfer organisieren: Ob Freunde, Familie oder professionelle Umzugsunternehmen – sorgen Sie dafür, dass genügend Helfer am Umzugstag zur Verfügung stehen.
- Kommunikation mit allen Beteiligten: Sprechen Sie offen über Ihre Umzugspläne und Zeitfenster mit allen beteiligten Personen. Dies umfasst Familienmitglieder, Freunde, Umzugsunternehmen und ggf. neue und alte Vermieter.
- Delegation von Aufgaben: Teilen Sie Aufgaben unter Ihren Helfern auf, sodass jeder weiß, was zu tun ist. Dadurch minimieren Sie Chaos am Umzugstag.
- Klare Beschriftung der Umzugskartons: Beschriften Sie alle Kartons deutlich mit Inhalt und zugehörigem Raum. Dies erleichtert das Ein- und Ausladen sowie das Einrichten in der neuen Wohnung.
- Wertsachen persönlich transportieren: Transportieren Sie wichtige Dokumente, Schmuck und andere Wertsachen selbst, um Verlust oder Beschädigungen zu vermeiden.
- Pufferzeiten einplanen: Rechnen Sie mit Verzögerungen und planen Sie extra Zeit für den Umzug ein. So geraten Sie bei kleineren Rückschlägen nicht unter Druck.
- Notfallkiste packen: Packen Sie eine Kiste mit Dingen, die Sie am ersten Tag nach dem Umzug sofort benötigen werden, wie Toilettenartikel, Medikamente, Kleidung etc.
- Regeln für den Umzugstag festlegen: Besprechen Sie vorab, welche Regeln am Umzugstag gelten, beispielsweise keine Schuhe im Haus oder Pausenzeiten.
- Für Verpflegung sorgen: Stellen Sie Snacks, Getränke und eventuell eine Mahlzeit für Ihre Helfer bereit. Das hält die Moral hoch und dankt den Helfern für ihre Unterstützung.
- Entspannt bleiben: Trotz bester Planung kann immer etwas schiefgehen. Bleiben Sie flexibel und bewahren Sie Ruhe, um auf Herausforderungen gelassen reagieren zu können.
Kostenlose Vermittlung von Umzugsunternehmen
Unsere Dienstleistungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Familien gehen weit über die Erstellung von Gutachten hinaus. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Vermittlung an renommierte Umzugsunternehmen, die Ihre speziellen Anforderungen verstehen und respektieren. Familien, die von Pflegebedürftigkeit betroffen sind, tragen oft schon genug Last – da sollte ein Umzug nicht zusätzlich belasten. Nutzen Sie unsere Expertise und unser Netzwerk, um den Umzug für Sie und Ihre Liebsten so angenehm und unkompliziert wie möglich zu gestalten. Kontaktieren Sie uns, um weitere Informationen zu erhalten und Ihre individuellen Bedürfnisse zu besprechen. Ihr Wohl und das Ihrer Angehörigen liegen uns am Herzen. Wir sind hier, um zu helfen – zuverlässig, engagiert und immer zu Ihren Diensten. Mit diesem Beitrag habe ich sowohl die verschiedenen Wohnformen und ihre Besonderheiten im Kontext der Pflegebedürftigkeit besprochen als auch die langjährige Zusammenarbeit des BWPN mit seriösen Umzugsunternehmen hervorgehoben. Wenn Sie spezifische Details oder weitere Informationen wünschen, teilen Sie mir dies bitte mit.
Bestens informiert:
Der BWPN-Pflege-Newsletter
Erfahren Sie alles über die verschiedenen zur Verfügung stehenden Leistungen, den optimalen Zeitpunkt für deren Beantragung und die aktuellen Änderungen. Mit dem BWPN-Pflege-Newsletter bleiben Ihnen keine dieser Informationen verborgen.
Interessante Beiträge
Häufige Fragen (FAQ)
Wie wirkt sich ein Umzug auf den bestehenden Pflegegrad aus?
Ein Umzug beeinflusst den bestehenden Pflegegrad in der Regel nicht direkt. Der Pflegegrad bleibt bestehen, aber die Versorgung und die Zuständigkeit können sich ändern.
Müssen pflegebedürftige Personen ihren Pflegegrad nach einem Umzug neu beantragen?
Nein, der Pflegegrad muss nicht neu beantragt werden. Der Pflegegrad bleibt bestehen.
Ändern sich die Leistungen der Pflegeversicherung bei einem Umzug in ein anderes Bundesland?
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind bundesweit einheitlich. Allerdings können abweichende regionale Regelungen für bestimmte Hilfsangebote oder Dienstleistungen, wie z. B. den Entlastungsleistungen, gelten.
Welche Rolle spielt der Medizinische Dienst (MD) bei einem Umzug?
Der Medizinische Dienst (MD) wird möglicherweise zu einer neuen Begutachtung eingeladen, insbesondere wenn sich die Pflegesituation oder der Gesundheitszustand wesentlich verändert. Der Umzug selbst hat normalerweise nichts mit der Zuständigkeit des MD zu tun.
Sind wir verpflichtet, den Umzug der Pflegekasse zu melden?
Ja, der Umzug muss der Pflegekasse gemeldet werden. Nicht zuletzt, damit diese die weiteren Schritte einleiten und die Leistungen am neuen Wohnort organisiert werden können. Dies hat allerdings in erster Linie verwaltungstechnische Gründe und hat unmittelbar keinen Einfluß auf den Pflegegrad.
Können Pflegeleistungen sofort am neuen Wohnort weitergeführt werden?
Selbstverständlich! In der Regel werden die Pflegeleistungen nach dem Umzug weitergeführt. Es ist jedoch wichtig, die Pflegekasse und gegebenenfalls die neuen Pflegedienste rechtzeitig zu informieren und Absprachen zu treffen.
Wie kann ich sicherstellen, dass die pflegerische Versorgung am neuen Wohnort nahtlos weiterläuft?
Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt zu regionalen Pflegediensten, Pflegeeinrichtungen und der zuständigen Pflegekasse aufzunehmen, um eine reibungslose Übergabe zu gewährleisten. Am einfachsten geht es, wenn Sie sich kostenlos einen Pflegedienst, eine 24-Stunden-Hilfe oder eine Tagespflege, aus dem bundesweiten Pflegenetzwerks (BWPN) empfehlen lassen.
Sind zusätzliche finanzielle Hilfen beim Umzug für pflegebedürftige Personen verfügbar?
Es gibt keine spezifischen finanziellen Hilfen für den Umzug. Allerdings können unter Umständen Kosten für notwendige wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von der Pflegekasse übernommen werden. Das gilt in bestimmten Fällen auch für die Kosten eines Entrümpelung- und Umzugsunternehmens. Wir unterstützen Sie gern bei der Suche (Formular)
Können Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege während des Umzugs in Anspruch genommen werden?
Ja, sowohl Verhinderungspflege als auch Kurzzeitpflege können beantragt und genutzt werden, um den Umzug zu erleichtern.
Was passiert, wenn die pflegebedürftige Person ins Ausland umzieht?
Bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland erlöschen die Ansprüche auf Leistungen der deutschen Pflegeversicherung. Kurzzeitige Aufenthalte im Ausland (bis zu sechs Wochen) sind jedoch in der Regel unproblematisch. Geldleistungen wie Pflegegeld und Leistungen der Verhinderungspflege werden im europäischen Ausland (EU) sowie in der Schweiz weitergezahlt.
Diese FAQs sollen erste Orientierung bieten und helfen, wichtige Aspekte beim Umzug von pflegebedürftigen Personen zu klären. Weiterführende Beratung kann durch den BWPN oder die jeweilige Pflegekasse erfolgen.
Bildrechte:
Fleißige Umzugshelfer: (c) BWPN | pixelshot
Wir suchen Umzugsunternehmen in ganz Deutschland
Die zunehmende Pflegebedürftigkeit in unserer alternden Gesellschaft stellt viele Familien vor die Herausforderung, einen sicheren und stressfreien Umzug für ihre Angehörigen zu organisieren. Ob der Umzug in ein barrierefreies Zuhause, eine betreute Wohnanlage oder ein Pflegeheim erfolgen soll – die Anforderungen sind komplex und bedürfen besonderer Rücksichtnahme und Fachwissen. Daher suchen wir Umzugsunternehmen in ganz Deutschland, die sich auf die speziellen Bedürfnisse von Pflegebedürftigen spezialisiert haben oder bereit sind, diesen Service anzubieten. Ihre Expertise und Sensibilität können dazu beitragen, den Umzug für betroffene Familien so reibungslos und angenehm wie möglich zu gestalten. Wenn Sie als Umzugsunternehmen daran interessiert sind, Teil dieses wichtigen Netzwerks zu werden und einen wertvollen Beitrag in der Pflege- und Gesundheitsbranche zu leisten, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Netzwerkpartner werden
Sie bieten Produkte oder Dienstleistungen mit Mehrwert für pflegebedürftige Personen und pflegenden Angehörigen?
Dann informieren Sie sich über eine Parnerschaft im bundesweiten Pflegenetzwerk BWPN:
Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie uns gemeinsam die Pflegesituation vieler Menschen verbessern!
Pflegeleistungen und Pflegegrade
Fünf Pflegegrade
Pflegeleistungen
Pflegegrad abgelehnt oder zu gering bewertet?
Sie benötigen ein Gegengutachten zur Erreichung eines höheren Pflegegrades? Dann sollten Sie jetzt weiterlesen!
Seit 1998 haben wir uns auf die Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren spezialisiert, um unseren Klienten zu einem höheren Pflegegrad zu verhelfen. Mit einer Erfolgsquote von über 90 % können wir auf eine langjährige Erfahrung und Expertise zurückgreifen.
Wir wissen, wie wichtig ein höherer Pflegegrad für Ihre Lebensqualität ist. Deshalb möchten wir Ihnen helfen, diesen zu erreichen. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und lassen Sie sich von unserer Erfolgsbilanz überzeugen.
Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Pflegesituation verbessern!
Formen häuslicher Betreuung
In der Pflege zu Hause können verschiedene Formen der häuslichen Betreuung unterschieden werden, die sich nach dem Pflegebedarf und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person richten. Hier eine Übersicht der möglichen Formen:
Professionelle Pflegekräfte kommen regelmäßig ins Haus, um medizinische Behandlungspflege, Grundpflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten.
Eine Betreuungskraft wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und bietet tägliche Unterstützung. Dies kann durch inländische Pflegekräfte oder auch durch Betreuungskräfte aus anderen Ländern (z.B. aus Osteuropa) erfolgen.
Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Einrichtung und erhält dort Betreuung und Pflege, kehrt aber abends und nachts nach Hause zurück.
Ähnlich wie die Tagespflege, aber die Pflege und Betreuung findet über Nacht in einer Einrichtung statt, während die pflegebedürftige Person tagsüber zu Hause ist.
In der heutigen Praxis kommt der Nachtpflege in der häuslichen Pflege kaum noch Bedeutung zu.
Eine Ersatzpflegekraft übernimmt die Pflege zeitweise, wenn die reguläre pflegende Person verhindert ist (zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit). Diese Form der häuslichen Pflege wird allgemein als "Verhinderungspflege" bezeichnet.
Die pflegebedürftige Person wird für einen befristeten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung betreut, oft nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.
Unterstützung im Alltag, die sich mehr auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Putzen, Kochen oder Einkaufen konzentriert, teilweise ergänzend zur Pflege.
Pflege, welche von Familienmitgliedern oder nahestehenden Personen übernommen wird, manchmal unterstützt durch professionelle Pflegekräfte. Im Normalfall handelt es sich bei der dieser Form der häuslichen Betreuung um private Pflegepersonen.
Die pflegebedürftige Person lebt in einer Wohnung, die Teil einer Anlage mit Betreuungsangebot ist und kann bei Bedarf verschiedene Service- und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bieten Unterstützung an, die sowohl soziale Aspekte als auch leichte pflegerische Tätigkeiten umfassen kann.
Jede der genannten häuslichen Betreuungsformen hat ihre eigenen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Bei der Auswahl einer geeigneten Form der häuslichen Betreuung kommt es häufig darauf an, die Wünsche der pflegebedürftigen Person mit den Möglichkeiten der Angehörigen und den örtlichen Angeboten in Einklang zu bringen. In Deutschland werden diese Formen der Pflege zum Teil durch die Pflegeversicherung unterstützt, je nach Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.
Als Fachexperten im Bereich der Pflege legen wir großen Wert darauf, unsere Grenzen klar zu definieren. Zuallererst möchten wir betonen, dass unsere Expertise sich ausschließlich auf pflegerische Themen erstreckt. Aus diesem Grund ist es wichtig zu verstehen, dass wir unter keinen Umständen juristische Beratungsdienste anbieten. Unsere Qualifikationen und unser Wissen erlauben es uns nicht, rechtliche Fragestellungen zu behandeln oder rechtliche Orientierung zu geben. Ebenso wenig sind wir befugt, medizinische Beratung zu erteilen. Trotz unserer tiefgehenden Kenntnisse im Bereich der Pflege können und dürfen wir keine Diagnosen stellen oder therapeutische Empfehlungen aussprechen. Die Inhalte, die wir bereitstellen, dürfen nicht als Ersatz für professionelle medizinische Beratung verstanden werden. Sie dienen der Information und Weiterbildung, aber keineswegs sollen sie den notwendigen Besuch bei einem qualifizierten Mediziner ersetzen. Es ist unser Anliegen, Unterstützung und orientierende Hilfestellungen in pflegebezogenen Fragen zu bieten und dabei stets die Bedeutung der Einhaltung professioneller und rechtlicher Grenzen zu betonen. Wir ermutigen alle Nutzer unserer Dienste, im Falle spezifischer Rechts- oder Gesundheitsfragen, stets kompetente Fachkräfte wie Anwälte oder Ärzte zu konsultieren. Allerdings ist das sicher einer der Gründe, warum wir seit 1998 erfolgreicher sind als der statistische Durchschnitt!