Unterstützung für pflegende Angehörige
Inhalt
Aktuelle Pläne
Die Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) plant die Einführung von “Pflegegeld als Lohnersatz”, um pflegenden Angehörigen die häusliche Pflege finanziell zu erleichtern. Dieses Pflegegeld ist inspiriert vom Elterngeld und soll pflegende Familienmitglieder unterstützen, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder ganz aufgeben müssen, um Angehörige mit Pflegegrad 2 bis 5 zu betreuen.
Höhe des Pflegegeldes
Geplant ist, dass das Pflegegeld 65 % des letzten Nettoeinkommens betragen soll. Dabei gibt es eine Mindestgrenze von 300 € und eine Höchstgrenze von 1.800 € pro Monat. Diese Regelung soll die finanziellen Einbußen abfedern und pflegende Angehörige unterstützen.
Warum Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN)?
Frau Sharon D.
Absolut spitze!
Wir sind zum zweiten Mal absolut zufrieden und dankbar für die hervorragende Hilfe des Bundesweiten Pflegenetzwerks! Das Pflegenetzwerk hatte uns bereits vor zwei Jahren bei einem Klageverfahren zum rechtmäßigen Pflegegrad verholfen. Da sich der Hilfebedarf inzwischen leider sehr stark verschlechtert hatte, mussten wir nun im Widerspruchsverfahren wieder um unser Recht kämpfen. Durch die Widerspruchsbegründung und die vielen hilfreichen Hinweise für den MDK-Termin, hatten wir auch diesmal Erfolg. Die Unterstützung ist wirklich jeden Euro wert!
Leipzig
Frau
Katharina B.
Erfolgreicher Widerspruch
Seit Jahren nütze ich für zu betreuende Angehörige das Fachwissen und die Kompetenz der Mitarbeiter/innen des BWPN. Meine Angehörigen und ich fühlten uns jederzeit gut beraten zu einem fairen Kostenanteil, der in Bezug auf die erhaltene Leistung recht gering ausfällt.
Ich bin dankbar, mich auch zukünftig in Pflege relevanten Fragen auf die Unterstützung des BWPN zählen zu dürfen.
Starnberg
Frau
A. A.
Tolle Arbeit
Alles ist super gelaufen. Die Leute sind sehr professionell, hilfsbereit und die haben die Widerspruchsbegründung so gut und vollständig organisiert. Sie waren immer dabei und haben sehr oft Hinweise über das Verfahren per E Mail gesendet.
Griesheim
Bezugsdauer und Anspruch
Das Pflegegeld als Lohnersatz soll grundsätzlich für einen Zeitraum von sechs Monaten bezogen werden können, mit der Möglichkeit zur Verlängerung auf zwölf Monate, insbesondere bei hoher Pflegeintensität. Anspruch haben Erwerbstätige, die ihre Arbeitszeit mindestens um die Hälfte reduzieren oder vollständig einstellen, um Pflegeaufgaben zu übernehmen.

Unabhängig und kostenlos
Unabhängige Pflegeberatungen führen wir seit 1998 kostenlos! Bei uns heißt kostenlos allerdings, auch die Pflegekasse zahlt uns nicht! Damit sind wir tatsächlich unabhängig!
Schnell sein lohnt sich!
5-8 Werktage Bearbeitungszeit ist unser Versprechen
an die Familien. Leider können wir aus diesem Grund
nicht jedes Verfahren annehmen.
Finanzierung
Die Finanzierung des Pflegegeldes setzt eine „solide Haushaltslage“ voraus. Laut Caritas wären jährlich etwa 4,7 Milliarden € nötig. Die Regierung plant, die genaue Höhe der benötigten Mittel erst nach einer Studie zur tatsächlichen Inanspruchnahme zu beziffern.
Zeitplan
Ein Gesetzentwurf soll bis Herbst 2025 vorliegen, damit das Pflegegeld mit der für 2026 angekündigten Pflegereform starten kann.
Reaktionen
Sozialverbände wie der Paritätische Wohlfahrtsverband, der Sozialverband Deutschland (SoVD) und die Caritas begrüßen den Vorstoß und sehen das Pflegegeld als wichtige Unterstützung. Kritiker warnen jedoch vor einer Rückverlagerung der Verantwortung in die Familien und möglichen Gender-Effekten.
Politischer Kontext
Karin Prien führt seit Mai 2025 das Bundesfamilienministerium in einer schwarz-roten Koalition. Das Kabinett hat die Pflegeversicherung zum „Megaprojekt“ erklärt, da bereits 4,9 Millionen Menschen zuhause gepflegt werden, während qualifizierte Fachkräfte fehlen.
Kernpunkte des Modells „Pflegegeld als Lohnersatz“
Leistungshöhe
Das Pflegegeld soll bei 65 % des letzten Nettoeinkommens liegen, mit einer Mindest- und Höchstgrenze. Diese Regelung lehnt sich an das Elterngeld an und soll Einkommensverluste ausgleichen.
Bezugsdauer
Das Pflegegeld kann grundsätzlich sechs Monate bezogen werden, mit einer Verlängerungsoption auf zwölf Monate für höhere Pflegegrade. Dies basiert auf der Logik der Elternzeit und wird an die Pflegeintensität angepasst.
Anspruchsgruppe
Anspruch haben erwerbstätige pflegende Angehörige, wie Verwandte bis zum zweiten Grad und Lebenspartner, die ihre Arbeitszeit erheblich reduzieren oder ganz aufgeben.
Sozialversicherung
Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung sollen weiterhin gezahlt werden, und die Zeit zählt rentenrechtlich als „Pflegezeit“, um Altersarmut zu vermeiden.
Kombinationsmöglichkeiten
Das Pflegegeld kann parallel zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege beansprucht werden, wobei eine teilweise Anrechnung erfolgt, um Doppelzahlungen zu verhindern.
Finanzierungs- und Umsetzungsfragen
Verbände schätzen die Kosten auf 4–5 Milliarden € jährlich. Die genaue Höhe soll nach einer Studie festgelegt werden. Prien macht die Einführung vom wirtschaftlichen Spielraum abhängig und schließt eine Verlagerung der Mittel nicht aus. Zudem ist ein digitales Antragsverfahren geplant, das verschiedene Dokumente und Meldungen bündelt.
Zeitlicher Fahrplan
- Juli 2025: Konsultationspapier an Länder & Verbände – Entwurf in Ausarbeitung
- Oktober 2025: Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf – Zieltermin, abhängig von Haushaltsverhandlungen
- Nov 2025 – Feb 2026: Bundestagsberatung – geplante Fristsetzung
- 1. Juli 2026: Inkrafttreten & erster Auszahlungsmonat – gekoppelt an Pflegereformpaket
Reaktionen der Akteure
Paritätischer Wohlfahrtsverband
Unterstützt die Initiative und fordert eine soziale Staffelung für Geringverdiener.
Caritas
Befürwortet das Pflegegeld und fordert ein Budget von 4,7 Milliarden €.
Sozialverband Deutschland (SoVD)
Begrüßt den Vorstoß und mahnt eine schnelle Umsetzung.
Kritische Stimmen
Die taz und Pflegeökonomen (w/m) warnen vor einer Retraditionalisierung und stellen die Lösung der Fachkräftelücke infrage.
Chancen und Risiken
Chancen
- Entlastung von bis zu 3 Millionen pflegenden Angehörigen
- Erhalt der Erwerbsbiographie durch temporären Lohnersatz
- Mögliche Einsparungen im stationären Bereich
Risiken
- Gefahr, dass primär Frauen die Pflege übernehmen und sich der Gender Gap verstärkt
- Finanzielle Belastung des Bundeshaushalts, unklare Gegenfinanzierung
- Komplexe Abstimmungen mit Pflege- und Krankenversicherung sowie Pflegezeitgesetz
Offene Punkte
- Präzise Dauer-Staffelung und Einkommensprüfung
- Finanzierungsmodell und EU-Recht
- Digitalisierungsgrad und Schnittstellen zu Arbeitgeber-Meldesystemen
Fazit
Karin Priens Initiative ist ein konkreter Vorstoß, pflegende Angehörige ähnlich abzusichern wie Eltern in der Babypause. Doch Finanzierung und Details der Anspruchsdauer sind noch offen. Entscheidend wird sein, ob sich Koalition und Länder bis Herbst 2025 auf ein tragfähiges Haushaltskonzept einigen können. Das Pflegegeld bleibt ein wichtiges Thema in der Diskussion um familiennahe Pflege versus gesellschaftliche Verantwortung.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist das geplante Pflegegeld als Lohnersatz?
Das Pflegegeld soll 65 % des letzten Nettoeinkommens betragen, jedoch mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat.
Wer kann Pflegegeld als Lohnersatz beantragen?
Erwerbstätige Angehörige, die ihre Arbeitszeit mindestens um 50 % reduzieren oder ganz einstellen, um einen Angehörigen mit Pflegegrad 2-5 zu pflegen.
Wann soll das Pflegegeld als Lohnersatz eingeführt werden?
Ein Gesetzentwurf wird für Herbst 2025 erwartet, mit einer geplanten Einführung zum 1. Juli 2026.
Externe Links
- Tagesschau Bericht zum Pflegegeld
- Focus Artikel zur Pflegegeldregelung
- Kommentar der taz zur Rückverlagerung der Pflege
- Tagesspiegel Analyse zum Fachkräftemangel

Bestens informiert:
Der BWPN-Pflege-Newsletter
Erfahren Sie alles über die verschiedenen zur Verfügung stehenden Leistungen, den optimalen Zeitpunkt für deren Beantragung und die aktuellen Änderungen. Mit dem BWPN-Pflege-Newsletter bleiben Ihnen keine dieser Informationen verborgen.






