Pflegegrad 4

Pflegebedürftige Personen mit schwerster Beeinträchtigung der Selbständigkeit werden in den Pflegegrad 4 eingestuft.

Der Pflegegrad 4: Voraussetzungen, Geld und Leistungen

Herzlich willkommen auf unserer Informationsseite zum Pflegegrad 4. Hier finden Sie umfassende Informationen zur Antragstellung, den erforderlichen Voraussetzungen sowie den Leistungen der Pflegeversicherung ab Pflegegrad 4. Erfahren Sie mehr darüber, wie viel Pflegegeld Ihnen monatlich zusteht, welche Sachleistungen Sie in Anspruch nehmen können und welche Unterstützung pflegende Angehörige erhalten. Wir haben alle Antworten für Sie!

Inhalt

Wie kann man Pflegegrad 4 beantragen?

Prozess zur Beantragung von Pflegegrad 4

Das Beantragen des Pflegegrad 4 beginnt mit der Kontaktaufnahme der zuständigen Pflegekasse entweder telefonisch, schriftlich oder online. Familien, die Unterstützung benötigen, können sich auch an die unabhängigen Experten „Bundesweites Pflegenetzwerk“ (BWPN) wenden, um sicherzustellen, dass alle Schritte korrekt durchgeführt werden. Ein Antrag wird dann an den Medizinischen Dienst (MD) für gesetzlich Versicherte oder an MEDICPROOF für privat Versicherte weitergeleitet.

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Voraussetzungen für Pflegegrad 4

Um in den Pflegegrad 4 eingestuft zu werden, muss eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegen. Dies bedeutet, dass die betroffene Person umfangreiche Unterstützung in fast allen Bereichen des täglichen Lebens benötigt, etwa bei der Körperpflege, Mobilität und der Nahrungsaufnahme.

Pflegegradeinstufung und Pflegestufe

Pflegegrad 4 entspricht einer schwereren Beeinträchtigung als die alte Pflegestufe 3. Bei der Einstufung nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) wird ein Punktesystem verwendet, das die Aspekte der Selbstständigkeit und Fähigkeiten der betroffenen Person bewertet.

Mit Widerspruch zum Pflegegrad 4

Viele Familien erleben die Enttäuschung eines zu niedrigen Pflegegrads nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF. Insbesondere ab Pflegegrad 3 oder höher ist der nachzuweisende Pflegebedarf so hoch, dass es vermehrt zu falschen Gutachten kommt. Doch das muss nicht das letzte Wort sein. Ein professionell eingeleiteter Widerspruch kann oft dazu führen, dass eine höhere Einstufung erreicht wird. Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN) steht Ihnen in diesem Prozess seit 1998 fachkundig und engagiert zur Seite. Mit unserer langjährigen Erfahrung und fundierten Gegengutachten haben wir bereits in über 50.000 Fällen erfolgreich höhere Pflegegrade erkämpft. Unser Ziel ist es, Ihnen und Ihren Angehörigen die optimalen Leistungen der Pflegeversicherung zu sichern, damit Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam für Ihre Rechte eintreten.

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Seit 1998 haben wir uns auf die Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren spezialisiert, um unseren Kunden zu einem höheren Pflegegrad zu verhelfen. Mit einer Erfolgsquote von über 90 % können wir auf eine langjährige Erfahrung und Expertise zurückgreifen.

Wir wissen, wie wichtig ein höherer Pflegegrad für Ihre Lebensqualität ist. Deshalb möchten wir Ihnen helfen, diesen zu erreichen. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und lassen Sie sich von unserer Erfolgsbilanz überzeugen.

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Welche Geld- und Leistungen stehen bei Pflegegrad 4 zur Verfügung?

Pflegegeld und Sachleistungen

Bei Pflegegrad 4 haben Betroffene Anspruch auf ein Pflegegeld von 765 Euro monatlich, wenn die Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen zu Hause erfolgt. Alternativ können Sachleistungen von bis zu 1.778 Euro monatlich für professionelle Pflege genutzt werden.

Höhe des PflegegradesHöhe des Pflegegeldes
Pflegegrad 10 Euro
Pflegegrad 2332 Euro
Pflegegrad 3573 Euro
Pflegegrad 4765 Euro
Pflegegrad 5947 Euro
(Stand: Januar 2024)

Weitere Leistungen wie Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Zusätzlich stehen bei Pflegegrad 4 Leistungen für Kurzzeitpflege (1.774 Euro pro Jahr) und Verhinderungspflege (1.612 Euro pro Jahr) zur Verfügung. Diese Leistungen können kombiniert und flexibel genutzt werden, um Pflegepersonen zu entlasten.

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Entlastungsbetrag und Zuschussmöglichkeiten

Ein Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich kann für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden. Darüber hinaus gibt es Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wie z. B. barrierefreie Wohnungsanpassungen oder Badezimmerumbauten, um die häusliche Pflege zu erleichtern.

Was bedeutet es, pflegebedürftig mit Pflegegrad 4 zu sein?

Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Alltagskompetenz

Personen mit Pflegegrad 4 haben erhebliche Einschränkungen in ihrer Selbstständigkeit und Alltagskompetenz. Sie benötigen in vielen Bereichen des Lebens intensive Unterstützung, sei es bei der Körperpflege oder bei täglichen Aktivitäten im Haushalt.

Zeitaufwand für Pflegende bei Pflegegrad 4

Der Pflegeaufwand für Angehörige ist bei Pflegegrad 4 sehr hoch. Dies erfordert nicht nur physische Präsenz, sondern auch emotionale Unterstützung und umfassende Kenntnis der pflegebedürftigen Person.

Pflegesituation für Menschen mit Demenz

Menschen mit Demenz, die Pflegegrad 4 erhalten, benötigen besondere Aufmerksamkeit und spezialisierte Pflegemaßnahmen, um ihren Alltag so angenehm wie möglich zu gestalten.

Welche Erwartungen und Aufgaben haben pflegende Angehörige von Menschen mit Pflegegrad 4?

Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige haben Zugang zu verschiedenen Unterstützungsangeboten, die sowohl physische, emotionale als auch finanzielle Entlastung bringen. Schulungen, Selbsthilfegruppen und professionelle Pflegeberatungen sind hierbei von großer Bedeutung.

Zeitaufwand und Herausforderungen für pflegende Angehörige

Der Zeitaufwand und die Herausforderungen sind bei der Pflege von Angehörigen mit Pflegegrad 4 sehr hoch. Unvorhersehbare Situationen und hohe physische Anforderungen sind Alltag und bedürfen eines stabilen Unterstützungsnetzwerks.

Dienste und Hilfsmittel für die Pflege zu Hause

Um die häusliche Pflege zu erleichtern, stehen verschiedene Dienste und Hilfsmittel zur Verfügung, wie Pflegedienste, Hausnotrufsysteme und spezielle Pflegemöbel. Diese können durch den Entlastungsbetrag finanziell unterstützt werden.

Wie unterscheidet sich Pflegegrad 4 von anderen Pflegegraden (insbesondere Pflegestufe 3, Pflegegrad 2 und 5)?

Vergleich von Pflegegraden: Pflegegrade 2 und 4

Im Vergleich zu Pflegegrad 2 benötigen Personen mit Pflegegrad 4 deutlich mehr Unterstützung und haben schwerwiegendere Einschränkungen in ihrer Selbstständigkeit.

Vergleich von Pflegegraden: Pflegegrade 4 und 5

Im Gegensatz zu Pflegegrad 4, kennzeichnet Pflegegrad 5 die schwerste Form der Pflegebedürftigkeit, bei der noch intensivere Pflege und Betreuung erforderlich sind. Im Grunde handelt es sich beim Pflegegrad 5 um einen Pflegegrad 4 mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Unterschiede von Pflegestufe 3 und Pflegegrad 4

Die alte Pflegestufe 3 deckte ähnliche Bedürfnisse ab wie der Pflegegrad 4, jedoch bietet der Pflegegrad 4 eine präzisere Einschätzung und gezieltere Unterstützung durch das punktbasierte System des NBA.


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Häufige Fragen (FAQ)

Was sind die Voraussetzungen für Pflegegrad 4?

Es muss eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten vorliegen.

Wie viel Geld steht einem bei Pflegegrad 4 zu?

Pflegegeld von 765 Euro monatlich oder Sachleistungen von bis zu 1.778 Euro monatlich. Auch eine Kombination beider Leistungen ist möglich.

Welche Leistungen umfasst Pflegegrad 4?

Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Tagespflege, Entlastungsbetrag und Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind die wichtigsten Leistungen in der häsulichen Pflege. Aber auch 1.775 EUR bei vollstationärer Pflege stehen mit dem Pflegegrad 4 zur Verfügung.

Wie beantrage ich Pflegegrad 4?

Es ist nicht möglich einen bestimmten Pflegegrad zu beantragen. Aber Sie können einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, welche dann den Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF für die Begutachtung beauftragt. Dabei handelt es sich entweder um einen Erstantrag oder bei bestehendem Pflegegrad um einen Höherstufungsantrag.

Was passiert bei der Begutachtung für Pflegegrad 4?

Die Gutachter (w/m) der Gutachterdienste vereinbaren mit Ihnen einen Termin in der häuslichen Umgebung oder alternativ einen Telefontermin. Während der Begutachtung nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) werden die Beeinträchtigungen festgestellt und in einem Formulargutachten festgehalten.

Lesen Sie dazu den Beitrag: Was darf der MDK nicht fragen?

Was kann ich tun, wenn der Pflegegrad 4 nicht bewilligt wird?

Versuchen Sie es spätestens wenn es um den Pflegegrad 4 geht nicht mehr allein! Stattdessen ein Gegengutachten von des unabhängigen Sachverständigen des BWPN einholen und Widerspruch einlegen.

Wie oft wird der Pflegegrad 4 überprüft?

Grundsätzlich gibt es keine allgemein gültige Regelung für eine Wiederholungsbegutachtung! Das ist ausschließlich abhängig von der individuellen Pflegesituation sowie dem Alter der pflegebedürftigen Person. Bei Kindern z. B. sind Wiederholungsbegutachtung spätestens nach fünf Jahren üblich.

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Wir wissen, wie wichtig ein höherer Pflegegrad für Ihre Lebensqualität ist. Deshalb möchten wir Ihnen helfen, diesen zu erreichen. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und lassen Sie sich von unserer Erfolgsbilanz überzeugen.

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Formen häuslicher Betreuung

In der Pflege zu Hause können verschiedene Formen der häuslichen Betreuung unterschieden werden, die sich nach dem Pflegebedarf und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person richten. Hier eine Übersicht der möglichen Formen:

Ambulanter Pflegedienst / Sozialstationen

Professionelle Pflegekräfte kommen regelmäßig ins Haus, um medizinische Behandlungspflege, Grundpflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten.

24-Stunden-Pflege / Rund-um-die-Uhr-Betreuung

Eine Betreuungskraft wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und bietet tägliche Unterstützung. Dies kann durch inländische Pflegekräfte oder auch durch Betreuungskräfte aus anderen Ländern (z.B. aus Osteuropa) erfolgen.

Tagespflege

Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Einrichtung und erhält dort Betreuung und Pflege, kehrt aber abends und nachts nach Hause zurück.

Nachtpflege

Ähnlich wie die Tagespflege, aber die Pflege und Betreuung findet über Nacht in einer Einrichtung statt, während die pflegebedürftige Person tagsüber zu Hause ist.

In der heutigen Praxis kommt der Nachtpflege in der häuslichen Pflege kaum noch Bedeutung zu.

Verhinderungspflege / Ersatzpflege

Eine Ersatzpflegekraft übernimmt die Pflege zeitweise, wenn die reguläre pflegende Person verhindert ist (zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit). Diese Form der häuslichen Pflege wird allgemein als "Verhinderungspflege" bezeichnet.

Teilstationäre Pflege / Kurzzeitpflege

Die pflegebedürftige Person wird für einen befristeten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung betreut, oft nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Haushaltshilfe

Unterstützung im Alltag, die sich mehr auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Putzen, Kochen oder Einkaufen konzentriert, teilweise ergänzend zur Pflege.

Familienpflege

Pflege, welche von Familienmitgliedern oder nahestehenden Personen übernommen wird, manchmal unterstützt durch professionelle Pflegekräfte. Im Normalfall handelt es sich bei der dieser Form der häuslichen Betreuung um private Pflegepersonen.

Betreutes Wohnen

Die pflegebedürftige Person lebt in einer Wohnung, die Teil einer Anlage mit Betreuungsangebot ist und kann bei Bedarf verschiedene Service- und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.

Ehrenamtliche Unterstützung

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bieten Unterstützung an, die sowohl soziale Aspekte als auch leichte pflegerische Tätigkeiten umfassen kann.

Jede der genannten häuslichen Betreuungsformen hat ihre eigenen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Bei der Auswahl einer geeigneten Form der häuslichen Betreuung kommt es häufig darauf an, die Wünsche der pflegebedürftigen Person mit den Möglichkeiten der Angehörigen und den örtlichen Angeboten in Einklang zu bringen. In Deutschland werden diese Formen der Pflege zum Teil durch die Pflegeversicherung unterstützt, je nach Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.

Als Fachexperten im Bereich der Pflege legen wir großen Wert darauf, unsere Grenzen klar zu definieren. Zuallererst möchten wir betonen, dass unsere Expertise sich ausschließlich auf pflegerische Themen erstreckt. Aus diesem Grund ist es wichtig zu verstehen, dass wir unter keinen Umständen juristische Beratungsdienste anbieten. Unsere Qualifikationen und unser Wissen erlauben es uns nicht, rechtliche Fragestellungen zu behandeln oder rechtliche Orientierung zu geben. Ebenso wenig sind wir befugt, medizinische Beratung zu erteilen. Trotz unserer tiefgehenden Kenntnisse im Bereich der Pflege können und dürfen wir keine Diagnosen stellen oder therapeutische Empfehlungen aussprechen. Die Inhalte, die wir bereitstellen, dürfen nicht als Ersatz für professionelle medizinische Beratung verstanden werden. Sie dienen der Information und Weiterbildung, aber keineswegs sollen sie den notwendigen Besuch bei einem qualifizierten Mediziner ersetzen. Es ist unser Anliegen, Unterstützung und orientierende Hilfestellungen in pflegebezogenen Fragen zu bieten und dabei stets die Bedeutung der Einhaltung professioneller und rechtlicher Grenzen zu betonen. Wir ermutigen alle Nutzer unserer Dienste, im Falle spezifischer Rechts- oder Gesundheitsfragen, stets kompetente Fachkräfte wie Anwälte oder Ärzte zu konsultieren. Allerdings ist das sicher einer der Gründe, warum wir seit 1998 erfolgreicher sind als der statistische Durchschnitt!