Bundesweite Pflege Neven UG
Täglich erhalten unsere unabhängigen Experten am bundesweiten Pflegetelefon besorgniserregende Meldungen über Bundesweite Pflege Neven UG. Aus uns unbekannten Gründen gehen diese betroffenen Familien davon aus, dass sie zuvor Kontakt mit uns hatten.

Wir kennen Bundesweite Pflege Neven UG nicht und haben nichts mit dem Unternehmen zu tun!

Wir verurteilen ungenehmigte Werbeanrufe und werden diese niemals durchführen!

Wir vertreiben keine Pflegehilfsmittel zum Verbrauch!

Umzugskostenzuschuss

Der Umzugskostenzuschuss kann von pflegebedürftigen Personen in Anspruch genommen werden, wenn der Umzug notwendig ist, um die Pflege sicherzustellen oder zu vereinfachen

Unterstützung für pflegebedürftige Personen und deren Angehörigen

Das Leben kann sich oft unerwartet verändern und Pflegebedürftigkeit stellt viele Familien vor enorme Herausforderungen. Eine dieser Herausforderungen kann ein notwendiger Umzug sein, etwa in eine barrierefreie Wohnung oder in die Nähe der pflegenden Angehörigen. Hier kann der Umzugskostenzuschuss eine wichtige finanzielle Unterstützung bieten. Der Umzugskostenzuschuss kann von pflegebedürftigen Personen in Anspruch genommen werden, wenn der Umzug notwendig ist, um die Pflege sicherzustellen oder zu vereinfachen. Die Pflegekassen beteiligen sich hierbei an den entstehenden Umzugskosten, vorausgesetzt, bestimmte Voraussetzungen sind erfüllt.

Voraussetzungen für den Umzugskostenzuschuss

Medizinische Notwendigkeit: Der Umzug muss aus gesundheitlichen Gründen erforderlich sein. Dies kann der Fall sein, wenn die bisherige Wohnsituation ungeeignet ist oder Barrieren den Alltag erschweren.

Förderfähige Kosten: Die Kosten des Umzugs müssen nachvollziehbar und angemessen sein. Dazu gehören unter anderem die Kosten für den Umzugstransport, Ausgaben für einen Umzugsdienst oder Ausgaben für den Abbau und Aufbau von Möbeln.

Antragstellung: Der Antrag auf Umzugskostenzuschuss muss bei der entsprechenden Pflegekasse gestellt werden. Hierbei ist es hilfreich, einen möglichst detaillierten Kostenvoranschlag vorzulegen.

Umzugskostenschuss als finanzielle Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit

Ein Umzug kann für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine enorme organisatorische und finanzielle Belastung darstellen. Insbesondere dann, wenn der Umzug aus gesundheitlichen Gründen notwendig wird, etwa weil die bisherige Wohnsituation nicht mehr den Anforderungen entspricht. Der Umzugskostenzuschuss der Pflegekassen bietet hier eine wertvolle finanzielle Unterstützung.

Warum Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN)?


Frau Sharon D.
Absolut spitze!

Wir sind zum zweiten Mal absolut zufrieden und dankbar für die hervorragende Hilfe des Bundesweiten Pflegenetzwerks! Das Pflegenetzwerk hatte uns bereits vor zwei Jahren bei einem Klageverfahren zum rechtmäßigen Pflegegrad verholfen. Da sich der Hilfebedarf inzwischen leider sehr stark verschlechtert hatte, mussten wir nun im Widerspruchsverfahren wieder um unser Recht kämpfen. Durch die Widerspruchsbegründung und die vielen hilfreichen Hinweise für den MDK-Termin, hatten wir auch diesmal Erfolg. Die Unterstützung ist wirklich jeden Euro wert!

Leipzig

Frau
Katharina B.
Erfolgreicher Widerspruch

Seit Jahren nütze ich für zu betreuende Angehörige das Fachwissen und die Kompetenz der Mitarbeiter/innen des BWPN. Meine Angehörigen und ich fühlten uns jederzeit gut beraten zu einem fairen Kostenanteil, der in Bezug auf die erhaltene Leistung recht gering ausfällt.
Ich bin dankbar, mich auch zukünftig in Pflege relevanten Fragen auf die Unterstützung des BWPN zählen zu dürfen.

Starnberg

Frau
A. A.
Tolle Arbeit

Alles ist super gelaufen. Die Leute sind sehr professionell, hilfsbereit und die haben die Widerspruchsbegründung so gut und vollständig organisiert. Sie waren immer dabei und haben sehr oft Hinweise über das Verfahren per E Mail gesendet.

Griesheim


Arten von Umzügen, die bezuschusst werden:

  • Umzug in eine barrierefreie Wohnung: Sollten die bisherigen Wohnräume nicht barrierefrei sein und den Alltag erschweren, unterstützt die Pflegekasse den Umzug in eine entsprechende Wohnung.
  • Umzug innerhalb des Wohnhauses: Ein Umzug von einem schwer zugänglichen Obergeschoss in eine Parterrewohnung kann gefördert werden, um die Mobilität und Sicherheit der pflegebedürftigen Person zu gewährleisten.
  • Umzug in eine betreute Wohnform oder Senioren-WG: Wenn der Umzug in eine betreute Wohnanlage oder eine Senioren-WG notwendig ist, um eine geeignete Pflege und Betreuung sicherzustellen, kann dies bezuschusst werden.
  • Umzug in ein städtisches Gebiet: Ein Umzug vom ländlichen Raum in die Stadt kann notwendig sein, um besseren Zugang zu medizinischer Versorgung und Pflegeeinrichtungen zu erhalten. Auch dieser Umzug kann bezuschusst werden.
  • Umzug in die Nähe der pflegenden Angehörigen: Falls ein Umzug erforderlich ist, um in die Nähe von Kindern oder anderen pflegenden Angehörigen zu ziehen, sodass die Pflege besser organisiert und gewährleistet werden kann, wird dies ebenfalls bezuschusst.

Höhe des Umzugkostenzuschusses

Die Pflegekassen übernehmen bis zu 4.000 Euro der Umzugskosten. Dieser Zuschuss kann helfen, einen wesentlichen Teil der finanziellen Belastung abzudecken, die mit einem Umzug verbunden ist. Der Umzugskostenzuschuss kann aus den Leistungen der Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen beantragt werden.

Unterstützung durch unabhängige Experten

Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN) steht Ihnen mit erfahrenen und unabhängigen Sachverständigen zur Seite. Wir prüfen nicht nur die Gutachten der Gutachterdienste, sondern begleiten Sie auch bei allen Fragen rund um die Pflege, so auch bei der Beantragung und Durchsetzung des Umzugskostenzuschusses.

Unsere Experten kennen die Tricks der Pflegekassen und unterstützen Sie kompetent und einfühlsam bei der Vorbereitung des notwendigen Antrages. Sollten Sie auf Schwierigkeiten stoßen oder eine Ablehnung erhalten, stehen wir Ihnen zur Seite und erstellen bei Bedarf eine pflegefachlich fundierte Stellungnahme.

Seit 1998 konnten wir bereits in über 50.000 Verfahren mit einer über 90-prozentigen Erfolgsquote höhere Leistungen für Pflegebedürftige erreichen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie sich umfassend beraten und unterstützen.

Auszug unserer Leistungen

Neben der Unterstützung beim Umzugskostenzuschuss informieren, beraten und unterstützen wir monatlich durchschnittlich 45.000 Familien zu zahlreichen weiteren Themen rund um die Pflege, wie:

  • Erreichung höchster Pflegegrade
  • Anbieter für Entlastungsleistungen finden
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z.B. Badezimmerumbauten)
  • Vermittlung von seriösen Anbietern für 24-Stunden-Pflegekräfte, Pflegeheime, und Pflegedienste
  • Durchsetzung der Ansprüche aus der Verhinderungspflege

Wir setzen uns mit Herz und Seele für Ihr Wohl und das Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen ein. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem umfassenden Fachwissen.

Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN) – Für eine sorgenfreie Zukunft in der Pflege.


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Wir wissen, wie wichtig ein höherer Pflegegrad für Ihre Lebensqualität ist. Deshalb möchten wir Ihnen helfen, diesen zu erreichen. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und lassen Sie sich von unserer Erfolgsbilanz überzeugen.

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Formen häuslicher Betreuung

In der Pflege zu Hause können verschiedene Formen der häuslichen Betreuung unterschieden werden, die sich nach dem Pflegebedarf und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person richten. Hier eine Übersicht der möglichen Formen:

Ambulanter Pflegedienst / Sozialstationen

Professionelle Pflegekräfte kommen regelmäßig ins Haus, um medizinische Behandlungspflege, Grundpflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten.

24-Stunden-Pflege / Rund-um-die-Uhr-Betreuung

Eine Betreuungskraft wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und bietet tägliche Unterstützung. Dies kann durch inländische Pflegekräfte oder auch durch Betreuungskräfte aus anderen Ländern (z.B. aus Osteuropa) erfolgen.

Tagespflege

Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Einrichtung und erhält dort Betreuung und Pflege, kehrt aber abends und nachts nach Hause zurück.

Nachtpflege

Ähnlich wie die Tagespflege, aber die Pflege und Betreuung findet über Nacht in einer Einrichtung statt, während die pflegebedürftige Person tagsüber zu Hause ist.

In der heutigen Praxis kommt der Nachtpflege in der häuslichen Pflege kaum noch Bedeutung zu.

Verhinderungspflege / Ersatzpflege

Eine Ersatzpflegekraft übernimmt die Pflege zeitweise, wenn die reguläre pflegende Person verhindert ist (zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit). Diese Form der häuslichen Pflege wird allgemein als "Verhinderungspflege" bezeichnet.

Teilstationäre Pflege / Kurzzeitpflege

Die pflegebedürftige Person wird für einen befristeten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung betreut, oft nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Haushaltshilfe

Unterstützung im Alltag, die sich mehr auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Putzen, Kochen oder Einkaufen konzentriert, teilweise ergänzend zur Pflege.

Familienpflege

Pflege, welche von Familienmitgliedern oder nahestehenden Personen übernommen wird, manchmal unterstützt durch professionelle Pflegekräfte. Im Normalfall handelt es sich bei der dieser Form der häuslichen Betreuung um private Pflegepersonen.

Betreutes Wohnen

Die pflegebedürftige Person lebt in einer Wohnung, die Teil einer Anlage mit Betreuungsangebot ist und kann bei Bedarf verschiedene Service- und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.

Ehrenamtliche Unterstützung

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bieten Unterstützung an, die sowohl soziale Aspekte als auch leichte pflegerische Tätigkeiten umfassen kann.

Jede der genannten häuslichen Betreuungsformen hat ihre eigenen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Bei der Auswahl einer geeigneten Form der häuslichen Betreuung kommt es häufig darauf an, die Wünsche der pflegebedürftigen Person mit den Möglichkeiten der Angehörigen und den örtlichen Angeboten in Einklang zu bringen. In Deutschland werden diese Formen der Pflege zum Teil durch die Pflegeversicherung unterstützt, je nach Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.

Als Fachexperten im Bereich der Pflege legen wir großen Wert darauf, unsere Grenzen klar zu definieren. Zuallererst möchten wir betonen, dass unsere Expertise sich ausschließlich auf pflegerische Themen erstreckt. Aus diesem Grund ist es wichtig zu verstehen, dass wir unter keinen Umständen juristische Beratungsdienste anbieten. Unsere Qualifikationen und unser Wissen erlauben es uns nicht, rechtliche Fragestellungen zu behandeln oder rechtliche Orientierung zu geben. Ebenso wenig sind wir befugt, medizinische Beratung zu erteilen. Trotz unserer tiefgehenden Kenntnisse im Bereich der Pflege können und dürfen wir keine Diagnosen stellen oder therapeutische Empfehlungen aussprechen. Die Inhalte, die wir bereitstellen, dürfen nicht als Ersatz für professionelle medizinische Beratung verstanden werden. Sie dienen der Information und Weiterbildung, aber keineswegs sollen sie den notwendigen Besuch bei einem qualifizierten Mediziner ersetzen. Es ist unser Anliegen, Unterstützung und orientierende Hilfestellungen in pflegebezogenen Fragen zu bieten und dabei stets die Bedeutung der Einhaltung professioneller und rechtlicher Grenzen zu betonen. Wir ermutigen alle Nutzer unserer Dienste, im Falle spezifischer Rechts- oder Gesundheitsfragen, stets kompetente Fachkräfte wie Anwälte oder Ärzte zu konsultieren. Allerdings ist das sicher einer der Gründe, warum wir seit 1998 erfolgreicher sind als der statistische Durchschnitt!