Unterstützung für pflegebedürftige Personen und deren Angehörigen
Das Leben kann sich oft unerwartet verändern und Pflegebedürftigkeit stellt viele Familien vor enorme Herausforderungen. Eine dieser Herausforderungen kann ein notwendiger Umzug sein, etwa in eine barrierefreie Wohnung oder in die Nähe der pflegenden Angehörigen. Hier kann der Umzugskostenzuschuss eine wichtige finanzielle Unterstützung bieten. Der Umzugskostenzuschuss kann von pflegebedürftigen Personen in Anspruch genommen werden, wenn der Umzug notwendig ist, um die Pflege sicherzustellen oder zu vereinfachen. Die Pflegekassen beteiligen sich hierbei an den entstehenden Umzugskosten, vorausgesetzt, bestimmte Voraussetzungen sind erfüllt.
Inhalt
Voraussetzungen für den Umzugskostenzuschuss
Medizinische Notwendigkeit: Der Umzug muss aus gesundheitlichen Gründen erforderlich sein. Dies kann der Fall sein, wenn die bisherige Wohnsituation ungeeignet ist oder Barrieren den Alltag erschweren.
Förderfähige Kosten: Die Kosten des Umzugs müssen nachvollziehbar und angemessen sein. Dazu gehören unter anderem die Kosten für den Umzugstransport, Ausgaben für einen Umzugsdienst oder Ausgaben für den Abbau und Aufbau von Möbeln.
Antragstellung: Der Antrag auf Umzugskostenzuschuss muss bei der entsprechenden Pflegekasse gestellt werden. Hierbei ist es hilfreich, einen möglichst detaillierten Kostenvoranschlag vorzulegen.
Umzugskostenschuss als finanzielle Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit
Ein Umzug kann für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine enorme organisatorische und finanzielle Belastung darstellen. Insbesondere dann, wenn der Umzug aus gesundheitlichen Gründen notwendig wird, etwa weil die bisherige Wohnsituation nicht mehr den Anforderungen entspricht. Der Umzugskostenzuschuss der Pflegekassen bietet hier eine wertvolle finanzielle Unterstützung.
Warum Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN)?
Frau Sharon D.
Absolut spitze!
Wir sind zum zweiten Mal absolut zufrieden und dankbar für die hervorragende Hilfe des Bundesweiten Pflegenetzwerks! Das Pflegenetzwerk hatte uns bereits vor zwei Jahren bei einem Klageverfahren zum rechtmäßigen Pflegegrad verholfen. Da sich der Hilfebedarf inzwischen leider sehr stark verschlechtert hatte, mussten wir nun im Widerspruchsverfahren wieder um unser Recht kämpfen. Durch die Widerspruchsbegründung und die vielen hilfreichen Hinweise für den MDK-Termin, hatten wir auch diesmal Erfolg. Die Unterstützung ist wirklich jeden Euro wert!
Leipzig
Frau
Katharina B.
Erfolgreicher Widerspruch
Seit Jahren nütze ich für zu betreuende Angehörige das Fachwissen und die Kompetenz der Mitarbeiter/innen des BWPN. Meine Angehörigen und ich fühlten uns jederzeit gut beraten zu einem fairen Kostenanteil, der in Bezug auf die erhaltene Leistung recht gering ausfällt.
Ich bin dankbar, mich auch zukünftig in Pflege relevanten Fragen auf die Unterstützung des BWPN zählen zu dürfen.
Starnberg
Frau
A. A.
Tolle Arbeit
Alles ist super gelaufen. Die Leute sind sehr professionell, hilfsbereit und die haben die Widerspruchsbegründung so gut und vollständig organisiert. Sie waren immer dabei und haben sehr oft Hinweise über das Verfahren per E Mail gesendet.
Griesheim
Arten von Umzügen, die bezuschusst werden:
- Umzug in eine barrierefreie Wohnung: Sollten die bisherigen Wohnräume nicht barrierefrei sein und den Alltag erschweren, unterstützt die Pflegekasse den Umzug in eine entsprechende Wohnung.
- Umzug innerhalb des Wohnhauses: Ein Umzug von einem schwer zugänglichen Obergeschoss in eine Parterrewohnung kann gefördert werden, um die Mobilität und Sicherheit der pflegebedürftigen Person zu gewährleisten.
- Umzug in eine betreute Wohnform oder Senioren-WG: Wenn der Umzug in eine betreute Wohnanlage oder eine Senioren-WG notwendig ist, um eine geeignete Pflege und Betreuung sicherzustellen, kann dies bezuschusst werden.
- Umzug in ein städtisches Gebiet: Ein Umzug vom ländlichen Raum in die Stadt kann notwendig sein, um besseren Zugang zu medizinischer Versorgung und Pflegeeinrichtungen zu erhalten. Auch dieser Umzug kann bezuschusst werden.
- Umzug in die Nähe der pflegenden Angehörigen: Falls ein Umzug erforderlich ist, um in die Nähe von Kindern oder anderen pflegenden Angehörigen zu ziehen, sodass die Pflege besser organisiert und gewährleistet werden kann, wird dies ebenfalls bezuschusst.
Höhe des Umzugkostenzuschusses
Die Pflegekassen übernehmen bis zu 4.000 Euro der Umzugskosten. Dieser Zuschuss kann helfen, einen wesentlichen Teil der finanziellen Belastung abzudecken, die mit einem Umzug verbunden ist. Der Umzugskostenzuschuss kann aus den Leistungen der Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen beantragt werden.
Unterstützung durch unabhängige Experten
Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN) steht Ihnen mit erfahrenen und unabhängigen Sachverständigen zur Seite. Wir prüfen nicht nur die Gutachten der Gutachterdienste, sondern begleiten Sie auch bei allen Fragen rund um die Pflege, so auch bei der Beantragung und Durchsetzung des Umzugskostenzuschusses.
Unsere Experten kennen die Tricks der Pflegekassen und unterstützen Sie kompetent und einfühlsam bei der Vorbereitung des notwendigen Antrages. Sollten Sie auf Schwierigkeiten stoßen oder eine Ablehnung erhalten, stehen wir Ihnen zur Seite und erstellen bei Bedarf eine pflegefachlich fundierte Stellungnahme.
Seit 1998 konnten wir bereits in über 50.000 Verfahren mit einer über 90-prozentigen Erfolgsquote höhere Leistungen für Pflegebedürftige erreichen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie sich umfassend beraten und unterstützen.
Auszug unserer Leistungen
Neben der Unterstützung beim Umzugskostenzuschuss informieren, beraten und unterstützen wir monatlich durchschnittlich 45.000 Familien zu zahlreichen weiteren Themen rund um die Pflege, wie:
- Erreichung höchster Pflegegrade
- Anbieter für Entlastungsleistungen finden
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z.B. Badezimmerumbauten)
- Vermittlung von seriösen Anbietern für 24-Stunden-Pflegekräfte, Pflegeheime, und Pflegedienste
- Durchsetzung der Ansprüche aus der Verhinderungspflege
Wir setzen uns mit Herz und Seele für Ihr Wohl und das Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen ein. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem umfassenden Fachwissen.
Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN) – Für eine sorgenfreie Zukunft in der Pflege.

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Häufige Fragen (FAQ)
Was ist der Umzugskostenzuschuss der Pflegekasse?
Der Umzugskostenzuschuss der Pflegekasse ist eine finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen, die einen Umzug in eine pflegegerechte Wohnung oder ein Pflegeheim planen. Dieser Zuschuss kann verschiedene Ausgaben decken, die durch den Umzug entstehen. Es handelt sich dabei um Leistungen aus Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Wer hat Anspruch auf den Umzugskostenzuschuss der Pflegekasse?
Anspruch auf den Umzugskostenzuschuss haben pflegebedürftige Personen, die in einen neuen Wohnraum umziehen, der ihre Pflegebedingungen wesentlich verbessert. Dazu gehören pflegebedürftige Menschen mit anerkanntem Pflegegrad.
Wie hoch ist der Umzugskostenzuschuss der Pflegekasse?
Der Umzugskostenzuschuss kann bis zu 4.000 Euro betragen. Dieser Betrag kann für notwendige Umzugskosten und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen verwendet werden.
Welche Voraussetzungen müssen für den Umzug erfüllt sein?
Der Umzug muss eine deutliche Verbesserung der Pflege- und Wohnsituation nachweisen. Dies kann ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung, in ein Pflegeheim oder zu pflegenden Angehörigen sein, die für eine bessere Pflegeumgebung sorgen.
Welche Kosten werden durch den Umzugskostenzuschuss abgedeckt?
Der Zuschuss kann Umzugskosten wie Transport, Möbelabbau und -aufbau oder Kosten für Umzugsunternehmen abdecken. Auch Kosten für notwendige Renovierungsarbeiten in der neuen Wohnung können übernommen werden.
Wie kann der Umzugskostenzuschuss beantragt werden?
Der Antrag auf Umzugskostenzuschuss muss vor dem eigentlichen Umzug bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Hierfür sind detaillierte Nachweise und Kostenvoranschläge der Umzugskosten sowie eine ärztliche Bescheinigung der Notwendigkeit des Umzugs erforderlich. Die unabhängigen Experten des “Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN) unterstützen Sie gern.
Kann der Umzugskostenzuschuss auch für weniger umfangreiche Umzüge verwendet werden?
Ja, solange der Umzug eine deutliche Verbesserung der Pflegesituation mit sich bringt und die Kosten innerhalb des genehmigten Rahmens liegen, können auch kleinere Umzüge finanziell unterstützt werden.
Was passiert, wenn der Umzugskostenzuschuss abgelehnt wird?
Sollte der Antrag auf Umzugskostenzuschuss abgelehnt werden, können Sie Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse einlegen. Hierbei unterstützen wir Sie gerne mit unserer Fachkompetenz und Erfahrung.
Gibt es eine Frist für die Beantragung des Umzugskostenzuschusses?
Es gibt keine festgelegte Frist, aber der Antrag muss unbedingt vor dem Umzug gestellt werden, um eine rechtzeitige Genehmigung und Auszahlung der Mittel sicherzustellen.
Kann der Umzugskostenzuschuss auch rückwirkend beantragt werden?
In der Regel ist eine rückwirkende Beantragung nicht möglich. Es ist daher empfehlenswert, sich frühzeitig zu informieren und den Antrag so schnell wie möglich vor dem geplanten Umzug bei der Pflegekasse einzureichen.
Haben Sie weitere Fragen?
Sollten Sie weitere Fragen zum Umzugskostenzuschuss oder anderen Themen rund um die Pflege haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie das Bundesweite Pflegenetzwerk (BWPN) für eine individuelle Beratung. Auch wenn Sie ein seriöses Umzugsunternehmen suchen, empfehlen wir Ihnen gern einen geprüften und verlässlichen Partner (Link) aus unserem Pflegenetzwerk. Dieser Service ist für Sie kostenlos.

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