Widerspruch gegen die Pflegegrad-Ablehnung

Das sollten Sie wissen

Ein Pflegegrad ist Voraussetzung, um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten. Doch nicht immer trifft die Pflegekasse eine Entscheidung im Sinne der Antragsteller. Viel zu häufig kommt es vor, dass ein Pflegegrad abgelehnt oder als zu niedrig eingestuft wird. In solchen Fällen sollten Betroffene ihr Recht nutzen und einen Widerspruch gegen die Pflegegrad-Ablehnung einlegen. Hier erfahren Sie, welche Schritte wichtig sind und wie Sie Ihre Erfolgschancen erhöhen können.

Wann lohnt sich ein Widerspruch?

Ein Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse ist in verschiedenen Situationen sinnvoll:

  • Die Pflegekasse hat die Zuteilung eines Pflegegrads abgelehnt.
  • Eine Höherstufung des Pflegegrads wurde abgelehnt.
  • Der erteilte Pflegegrad erscheint zu niedrig.

Statistisch gesehen wird fast jeder fünfte Antrag auf Pflegeleistungen abgelehnt. Doch das bedeutet nicht, dass die Betroffenen die Entscheidung hinnehmen müssen. Ein formal korrekter und gut begründeter Widerspruch kann oft Erfolg haben. Die unabhängigen Experten des BWPN sind seit 1998 konstant in über 90 % solcher Verfahren erfolgreich.

Widerspruch gegen die Pflegegrad-Ablehnung mit oder ohne fachliche Unterstützung

Wir haben rund 20 Jahre lang generell sehr höflich-zurückhaltend Beiträge veröffentlicht und Vorträge gehalten. Besonders diese Fragestellung haben wir mutmachend beantwortet, statt offen, ehrlich und unbeschönt über unsere langjährige Erfahrung zu berichten: Ein privat formulierter Widerspruch hat eine Erfolgsaussicht von nicht einmal 10 Prozent! Wenn Ihnen diese Aussicht ausreichend erscheint, riskieren Sie es. Andernfalls empfehlen wir dringend erfahrene und unabhängige Experten zu konsultieren:

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Pflegegrad abgelehnt?

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Seit 1998 haben wir uns auf die Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren spezialisiert, um unseren Kunden zu einem höheren Pflegegrad zu verhelfen. Mit einer Erfolgsquote von über 90 % können wir auf eine langjährige Erfahrung und Expertise zurückgreifen.

Wir wissen, wie wichtig ein höherer Pflegegrad für Ihre Lebensqualität ist. Deshalb möchten wir Ihnen helfen, diesen zu erreichen. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und lassen Sie sich von unserer Erfolgsbilanz überzeugen.

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5-8 Werktage Bearbeitungszeit ist unser Versprechen
an die Familien. Leider können wir aus diesem Grund
nicht jedes Verfahren annehmen.

Warum sollte die Pflegekasse oder deren Erfüllungsgehilfen den gleichen Argumenten wie zum Zeitpunkt des Antrags und der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder MEDICPROOF nach dem Antrag folgen? Wenn ein solcher Widerspruch erfolgreich sein könnte, warum war es dann der Antrag nicht? Ohne fachliche Unterstützung ist es zwar möglich – und es gibt auch ausreichend Achtungserfolge – aber statistisch gesehen sinnlos.

Warum Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN)?


Frau Sharon D.
Absolut spitze!

Wir sind zum zweiten Mal absolut zufrieden und dankbar für die hervorragende Hilfe des Bundesweiten Pflegenetzwerks! Das Pflegenetzwerk hatte uns bereits vor zwei Jahren bei einem Klageverfahren zum rechtmäßigen Pflegegrad verholfen. Da sich der Hilfebedarf inzwischen leider sehr stark verschlechtert hatte, mussten wir nun im Widerspruchsverfahren wieder um unser Recht kämpfen. Durch die Widerspruchsbegründung und die vielen hilfreichen Hinweise für den MDK-Termin, hatten wir auch diesmal Erfolg. Die Unterstützung ist wirklich jeden Euro wert!

Leipzig

Frau
Katharina B.
Erfolgreicher Widerspruch

Seit Jahren nütze ich für zu betreuende Angehörige das Fachwissen und die Kompetenz der Mitarbeiter/innen des BWPN. Meine Angehörigen und ich fühlten uns jederzeit gut beraten zu einem fairen Kostenanteil, der in Bezug auf die erhaltene Leistung recht gering ausfällt.
Ich bin dankbar, mich auch zukünftig in Pflege relevanten Fragen auf die Unterstützung des BWPN zählen zu dürfen.

Starnberg

Frau
A. A.
Tolle Arbeit

Alles ist super gelaufen. Die Leute sind sehr professionell, hilfsbereit und die haben die Widerspruchsbegründung so gut und vollständig organisiert. Sie waren immer dabei und haben sehr oft Hinweise über das Verfahren per E Mail gesendet.

Griesheim


Fristen und Formalitäten

Ein Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Pflegegrad-Bescheids bei der Pflegekasse eingehen. Dabei gilt: Zunächst nur fristwahrend (formlos) Widerspruch einlegen, so können Begründungen auch nachträglich eingereicht werden. Wichtig ist, dass der Widerspruch schriftlich und eigenhändig unterschrieben ist. Der Postweg – vorzugsweise per Einschreiben – wird hier ausdrücklich empfohlen.

Das Schreiben sollte folgende Punkte enthalten:

  • Persönliche Daten (Name, Adresse, Versicherungsnummer)
  • Betreffzeile: „Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum]“
  • Datum und Unterschrift
  • (Optional) Hinweis, dass die Begründung nachgereicht wird

Lesen Sie dazu auch: Formloser Widerspruch

Gründe, die für einen Widerspruch sprechen

Betroffene können sich auf verschiedene Argumente stützen, wenn sie die Entscheidung der Pflegekasse anfechten möchten:

  1. Fehlerhafte Einschätzung der Pflegebedürftigkeit
    Scham oder Tagesform können dazu führen, dass Betroffene bei der Begutachtung ihre Pflegesituation unterbewerten. Häufig wird die eingeschränkte Mobilität, wie das Treppensteigen, oder andere Pflegeschwierigkeiten nicht ausreichend im Gutachten berücksichtigt.
  2. Formale Fehler im Bescheid
    Mögliche formale Mängel wie fehlende Begründungen, ein nicht beigefügtes Gutachten oder das Fehlen einer Rechtsbehelfsbelehrung können Schwachstellen im Bescheid darstellen. Auch Unterschriften oder ein Absender müssen korrekt vorhanden sein.
  3. Es lohnt sich in 8 von 10 Fällen
    Die unabhängigen Sachverständigen des BWPN überprüfen die Gutachten der Gutachterdienste der Pflegekassen seit 1998. Das sind mehr als 25 Jahre Erfahrung! In knapp 80 Prozent aller Fälle ermitteln die Experten mindestens einen Pflegegrad mehr (bis 2016: Pflegestufe). Das allein lässt wohl durchaus Zweifel an der rechtmäßigen Erstellung der Gutachten durch MD und MEDICPROOF zu.

Vorbereitung der Begründung: So gehen Sie vor

Um die Erfolgschancen zu steigern, sollten Sie eine sorgfältige Begründung für Ihren Widerspruch ausarbeiten. Dabei gilt es, die Unterlagen genau zu prüfen:

  • Gutachten analysieren:
    Prüfen Sie, wie die Punktvergabe in den sechs Bereichen der Selbstständigkeit erfolgt ist. Stimmen die Bewertung und die tatsächliche Pflegesituation überein? Kleinste Fehler können den Unterschied ausmachen, ob ein Pflegegrad anerkannt wird oder nicht.
  • Fachliche Unterstützung einholen:
    Nutzen Sie die Expertise und Erfahrung der unabhängigen Experten des BWPN und Sie haben die besten Aussichten (über 90 % Erfolgsquote) einen gerechtfertigten Pflegegrad mit den höchsten Pflegeleistungen zu erhalten.

Widerspruchsbegutachtung: Was Sie beachten sollten

Nach einer fundierten Widerspruchsbegründung beauftragt die Pflegekasse eine neue Begutachtung. Hier ist es wichtig, die eigene Situation ehrlich darzustellen – ohne aus Scham Leistungen oder Einschränkungen zu verschweigen. Noch wichtiger ist es allerdings der Argumentation der fachlichen Widerspruchsbegründung, dem Gegengutachten des BWPN, zu folgen. Pflegende Angehörige und gern auch zusätzliche Zeugen sollten bei der Begutachtung unbedingt anwesend sein.

Wenn der Widerspruch abgelehnt wird

Wenn die Pflegekasse trotz Widerspruch gegen die Pflegegrad-Ablehnung bei ihrer Entscheidung bleibt, können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen. Diese ist kostenlos und muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchsbescheids erfolgen. Auch dabei lassen Sie die erfahrenen Experten des BWPN nicht allein.

Fazit: Beharrlichkeit zahlt sich aus

Ein Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid kann anspruchsvoll sein, doch Statistiken zeigen: Viele Betroffene erhalten nach einem präzise begründeten Widerspruch den gewünschten Pflegegrad oder eine Höherstufung. Selbst bei einer Ablehnung stehen weitere rechtliche Wege offen. Es lohnt sich, diese Schritte zu gehen, denn ein höherer Pflegegrad bedeutet oft deutliche Erleichterungen im Alltag. Aber bitte nutzen Sie unbedingt fachliche Unterstützung! So wie Sie es in jedem anderen wichtigen Bereich Ihres Lebens auch machen würden.


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Häufige Fragen (FAQ)

Wann lohnt sich ein Widerspruch gegen die Pflegegrad-Entscheidung?

a.)
Wenn die Pflegekasse die Zuteilung eines Pflegegrads komplett abgelehnt hat.

b.)
Wenn eine Höherstufung des Pflegegrads abgelehnt wurde.
Wenn der zugeteilte Pflegegrad zu niedrig erscheint.

c.)
Statistisch wird fast jeder fünfte Antrag abgelehnt. Ein gut begründeter Widerspruch hat oft Erfolg, besonders mit fachlicher Unterstützung.

Wie lege ich einen Widerspruch bei der Pflegekasse richtig ein?

Der Widerspruch muss innerhalb von einem Monat nach Zugang des Bescheids bei der Pflegekasse schriftlich eingehen. Empfehlenswert ist es, den Widerspruch formlos zunächst nur fristgerecht einzulegen und die Begründung später nachzureichen. Das Schreiben sollte enthalten:

– Persönliche Daten (Name, Adresse, Versicherungsnummer)
– Betreffzeile: „Widerspruch gegen den Bescheid vom…“
– Datum und Unterschrift

Es ist ratsam, den Widerspruch per Einschreiben zu schicken.

Am besten nutzen Sie die Vorlage des BWPN (Link).

Sollte ich fachliche Unterstützung in Anspruch nehmen?

Ja, es wird dringend empfohlen, professionelle Unterstützung durch Pflege-Experten oder Organisationen wie das Bundesweite Pflegenetzwerk (BWPN) in Anspruch zu nehmen.

Ein privat formulierter Widerspruch hat nur eine Erfolgsaussicht von unter 10 %, während fachlich unterstützte Verfahren eine Erfolgsquote von über 90 % aufweisen.

Was passiert, wenn der Widerspruch abgelehnt wird?

Sollte die Pflegekasse den Widerspruch ablehnen, haben Betroffene die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht einzureichen. Dieses Verfahren ist kostenfrei. Auch hier unterstützen Sie die unabhängigen Experten des BWPN, um die höchst möglichen Erfolgschancen zu sichern.

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Formen häuslicher Betreuung

In der Pflege zu Hause können verschiedene Formen der häuslichen Betreuung unterschieden werden, die sich nach dem Pflegebedarf und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person richten. Hier eine Übersicht der möglichen Formen:

Ambulanter Pflegedienst / Sozialstationen

Professionelle Pflegekräfte kommen regelmäßig ins Haus, um medizinische Behandlungspflege, Grundpflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten.

24-Stunden-Pflege / Rund-um-die-Uhr-Betreuung

Eine Betreuungskraft wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und bietet tägliche Unterstützung. Dies kann durch inländische Pflegekräfte oder auch durch Betreuungskräfte aus anderen Ländern (z.B. aus Osteuropa) erfolgen.

Tagespflege

Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Einrichtung und erhält dort Betreuung und Pflege, kehrt aber abends und nachts nach Hause zurück.

Nachtpflege

Ähnlich wie die Tagespflege, aber die Pflege und Betreuung findet über Nacht in einer Einrichtung statt, während die pflegebedürftige Person tagsüber zu Hause ist.

In der heutigen Praxis kommt der Nachtpflege in der häuslichen Pflege kaum noch Bedeutung zu.

Verhinderungspflege / Ersatzpflege

Eine Ersatzpflegekraft übernimmt die Pflege zeitweise, wenn die reguläre pflegende Person verhindert ist (zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit). Diese Form der häuslichen Pflege wird allgemein als "Verhinderungspflege" bezeichnet.

Teilstationäre Pflege / Kurzzeitpflege

Die pflegebedürftige Person wird für einen befristeten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung betreut, oft nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Haushaltshilfe

Unterstützung im Alltag, die sich mehr auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Putzen, Kochen oder Einkaufen konzentriert, teilweise ergänzend zur Pflege.

Familienpflege

Pflege, welche von Familienmitgliedern oder nahestehenden Personen übernommen wird, manchmal unterstützt durch professionelle Pflegekräfte. Im Normalfall handelt es sich bei der dieser Form der häuslichen Betreuung um private Pflegepersonen.

Betreutes Wohnen

Die pflegebedürftige Person lebt in einer Wohnung, die Teil einer Anlage mit Betreuungsangebot ist und kann bei Bedarf verschiedene Service- und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.

Ehrenamtliche Unterstützung

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bieten Unterstützung an, die sowohl soziale Aspekte als auch leichte pflegerische Tätigkeiten umfassen kann.

Jede der genannten häuslichen Betreuungsformen hat ihre eigenen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Bei der Auswahl einer geeigneten Form der häuslichen Betreuung kommt es häufig darauf an, die Wünsche der pflegebedürftigen Person mit den Möglichkeiten der Angehörigen und den örtlichen Angeboten in Einklang zu bringen. In Deutschland werden diese Formen der Pflege zum Teil durch die Pflegeversicherung unterstützt, je nach Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.

Als Fachexperten im Bereich der Pflege legen wir großen Wert darauf, unsere Grenzen klar zu definieren. Zuallererst möchten wir betonen, dass unsere Expertise sich ausschließlich auf pflegerische Themen erstreckt. Aus diesem Grund ist es wichtig zu verstehen, dass wir unter keinen Umständen juristische Beratungsdienste anbieten. Unsere Qualifikationen und unser Wissen erlauben es uns nicht, rechtliche Fragestellungen zu behandeln oder rechtliche Orientierung zu geben. Ebenso wenig sind wir befugt, medizinische Beratung zu erteilen. Trotz unserer tiefgehenden Kenntnisse im Bereich der Pflege können und dürfen wir keine Diagnosen stellen oder therapeutische Empfehlungen aussprechen. Die Inhalte, die wir bereitstellen, dürfen nicht als Ersatz für professionelle medizinische Beratung verstanden werden. Sie dienen der Information und Weiterbildung, aber keineswegs sollen sie den notwendigen Besuch bei einem qualifizierten Mediziner ersetzen. Es ist unser Anliegen, Unterstützung und orientierende Hilfestellungen in pflegebezogenen Fragen zu bieten und dabei stets die Bedeutung der Einhaltung professioneller und rechtlicher Grenzen zu betonen. Wir ermutigen alle Nutzer unserer Dienste, im Falle spezifischer Rechts- oder Gesundheitsfragen, stets kompetente Fachkräfte wie Anwälte oder Ärzte zu konsultieren. Allerdings ist das sicher einer der Gründe, warum wir seit 1998 erfolgreicher sind als der statistische Durchschnitt!