Mitglieder einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung haben einen Monat Zeit, um gegen einen Bescheid der Pflegekasse Widerspruch einzulegen. Dieser formlose Widerspruch sollte keine Begründung oder einzelne Argumente enthalten.
Inhalt
Wann ist ein formloser Widerspruch im Zusammenhang mit einem Pflegegrad sinnvoll?
- Wenn Sie einen Erstantrag auf Pflegeleistungen gestellt haben und die Pflegekasse diesen abgelehnt hat.
- Wenn Sie einen Erstantrag auf Pflegeleistungen gestellt haben und die von Ihnen empfundene Einstufung des Pflegegrades durch die schriftliche Bestätigung der Kasse als zu niedrig erachten.
- Wenn nach einem Antrag zur Höherstufung der gleiche pflegerelevante Grad wie zuvor bestätigt wird.
- Wenn nach einem Antrag zur Höherstufung durch schriftlichen Bescheid der vorhandene pflegerelevante Grad sogar reduziert oder ganz entzogen wird (dies kommt selten vor).
- Wenn seitens der Kasse eine erneute Begutachtung erfolgt und der darauffolgende Bescheid keinen oder einen zu niedrigen pflegerelevanten Grad bestätigt.
Kurz ausgedrückt: Ein formloser Widerspruch gegen den Bescheid einer Pflegekasse lohnt sich immer dann, wenn Sie anderer Meinung sind als die bescheinigte Einschätzung durch die Kasse, bzw. das Ergebnis des vorliegenden Gutachtens ausweist. Denken Sie daran: Ein hoher Pflegegrad ist wichtig für hohe Leistungen der Pflegeversicherung.
Vorteile eines formlosen Widerspruchs
- Einhaltung der Monatsfrist
- Vermeidet überhastete (emotionale) Argumentation
- Verringert den empfundenen Druck durch die einzuhalten Frist
Nachteile eines formlosen Widerspruchs
Es gibt keinerlei Nachteile!
Falls Sie nach einem formlosen Widerspruch keine Begründung bei der Pflegekasse einreichen können oder wollen und es für Sie auch nicht in Frage kommt, professionelle Hilfe durch einen unabhängigen Sachverständigen anzunehmen, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, den Widerspruch zurückzuziehen. Die Pflegekasse wird sich freuen und für Sie hat dies keine Konsequenzen!
Das Beste nach einem formlosen Widerspruch:
Unabhängig und kostenlos
Unabhängige Pflegeberatungen führen wir seit 1998 kostenlos! Bei uns heißt kostenlos allerdings, auch die Pflegekasse zahlt uns nicht! Damit sind wir tatsächlich unabhängig!
Schnell sein lohnt sich!
5-8 Werktage Bearbeitungszeit ist unser Versprechen
an die Familien. Leider können wir aus diesem Grund
nicht jedes Verfahren annehmen.
Reicht ein formloser Widerspruch aus?
Auf keinen Fall reicht ein formloser Widerspruch ohne ausreichende Begründung aus, um einen höheren Pflegegrad zu erhalten! Sofern Sie etwas über die gestellte Frage nachdenken, fällt Ihnen mit Sicherheit auch auf, warum es keine Lösung ist, keine – oder eine nicht ausreichende – Widerspruchsbegründung nachzureichen:
Wenn das ginge, hätte die Pflegekasse Ihnen direkt den höheren Pflegegrad bescheinigt!