Widerspruch nach Pflegegrad-Ablehnung: So holen Sie das Beste heraus

Sie haben einen Antrag auf Pflegegrad gestellt, doch dieser wurde abgelehnt? Keine Sorge! Eine solche Ablehnung nach der Begutachtung kann durch eine fachliche Begründung dennoch zu einem Erfolg führen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie mit einem Widerspruch das Beste für Ihren Angehörigen herausholen können.

Achtung: Der Widerspruch nach Pflegegrad-Ablehnung gehört in professionelle Hände!

Mit einer ausführlichen Erstberatung und der Prüfung der individuellen Pflegesituation sowie vorhandener Gutachten und medizinischer Unterlagen können Sie die Erfolgsaussicht ermitteln. Ergänzend zur Widerspruchsbegründung kann ein ausführliches Gegengutachten erstellt werden, und bei Bedarf unterstützt eine fachliche Stellungnahme die Einreichung beim Widerspruchsausschuss. Das Beste daran? Mit dieser Vorgehensweise haben Sie eine 90-prozentige Erfolgsaussicht, und das ganz ohne Risiko! Also lassen Sie sich nicht entmutigen und kämpfen Sie für die bestmögliche Versorgung Ihres Angehörigen.

Widerspruch nach Pflegegrad-Ablehnung: Was ist zu tun?

Wenn Sie einen Widerspruch gegen die Ablehnung des Pflegegrades Ihres Angehörigen einlegen möchten, stellt sich oft die Frage: Was ist zu tun? Zunächst sollten Sie eine ausführliche Erstberatung in Anspruch nehmen, um Ihre Erfolgsaussichten realistisch einschätzen zu können. Solche Erstberatungen erledigen die unabhängigen Experten des bundesweiten Pflegenetzwerks (BWPN) seit 1998 kompetent und kostenlos. Einzige Voraussetzung: Sie sichern sich einen der wenigen Termine. Im Rahmen der Erstberatung wird auch der individuelle Verfahrensstatus ermittelt. Anschließend werden vorliegende Gutachten sowie weitere medizinische Unterlagen sorgfältig geprüft und bewertet. Sollte es nötig sein, kann ein ausführliches Gegengutachten als fachliche Ergänzung zur Widerspruchsbegründung erstellt werden. Wenn alle Fakten gesammelt sind, kann eine fachliche Stellungnahme erfolgen und bei Bedarf beim Widerspruchsausschuss eingereicht werden. All diese Schritte führen dazu, dass Sie eine 90-prozentige Erfolgsaussicht haben – ohne Risiko! Es lohnt sich also auf jeden Fall, den Widerspruch mit unseren Experten einzulegen und für das Beste für Ihren Angehörigen zu kämpfen. Unsere unabhängigen Pflege-Sachverständigen stehen Ihnen dabei gerne zur Seite und unterstützen Sie auf Ihrem Weg zum Erfolg!

Ausführliche Erstberatung zur Ermittlung der Erfolgsaussicht

Eine ausführliche Erstberatung zur Ermittlung der Erfolgsaussicht ist unerlässlich, wenn Sie trotz abgelehntem Pflegegrad das Beste für Ihren Angehörigen herausholen möchten. Nur so können Sie sicherstellen, dass die richtigen Schritte eingeleitet werden und eine möglichst hohe Erfolgschance besteht. Eine solche Beratung umfasst sowohl die Prüfung und Bewertung der individuellen Pflegesituation als auch eine Überprüfung der vorliegenden Gutachten und weiteren medizinischen Unterlagen. Basierend auf diesen Informationen kann ein ausführliches Gegengutachten erstellt werden, welches als fachliche Ergänzung zur Widerspruchsbegründung dient. Wenn nötig, kann auch eine fachliche Stellungnahme zur ergänzenden Einreichung beim Widerspruchsausschuss angefertigt werden.
Doch was bedeutet all dies für Sie als Angehörige? Eine sorgfältige Vorgehensweise in Bezug auf den Widerspruch gegen die Ablehnung des Pflegegrades erhöht Ihre Erfolgsaussichten erheblich – bis zu 90 Prozent und ohne Risiko! Das ist statistisch gesehen eine 80-prozentig höhere Erfolgsaussicht, als ein privater Widerspruch. Zudem haben Sie durch eine gründliche Erstberatung die Gewissheit, dass alle Aspekte berücksichtigt wurden und somit keine wichtigen Details übersehen worden sind. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam das Beste für Ihren Angehörigen erreichen!

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Prüfung und Bewertung der individuellen Pflegesituation

Ein weiterer wichtiger Schritt in der Überprüfung des abgelehnten Pflegegrades ist die Prüfung und Bewertung der individuellen Pflegesituation. Hierbei wird geprüft, inwiefern die Bedürfnisse des pflegebedürftigen Angehörigen von den vorhandenen Ressourcen abgedeckt werden können. Dabei werden sowohl physische als auch psychische Faktoren berücksichtigt und eine genaue Analyse erstellt. Es wird ermittelt, welche Unterstützung benötigt wird und ob dies bereits durch vorhandene Hilfsmittel oder das soziale Umfeld abgedeckt ist. Sollte hier ein Defizit festgestellt werden, kann dies wiederum als Argument für den Widerspruch dienen. Eine sorgfältige Prüfung und Bewertung der individuellen Pflegesituation sind somit essenziell für eine erfolgreiche Überprüfung des abgelehnten Pflegegrades und sollte unbedingt durch einen Experten erfolgen.

Prüfung und Bewertung vorliegender Gutachten und weiterer medizinischer Unterlagen

Ein wichtiger Schritt bei der Prüfung und Bewertung der individuellen Pflegesituation Ihres Angehörigen ist die Überprüfung von vorliegenden Gutachten und weiteren medizinischen Unterlagen. Diese Dokumente sind oft ausschlaggebend für die Entscheidungen der Pflegekasse und können somit über den Erfolg oder Misserfolg eines Widerspruchs entscheiden. Es ist daher wichtig, dass diese Unterlagen sorgfältig geprüft und bewertet werden, um mögliche Fehler oder Ungereimtheiten aufzudecken. Eine ausführliche Analyse dieser Dokumente kann auch dazu beitragen, ein Gegengutachten zu erstellen, das als fachliche Ergänzung zur Widerspruchsbegründung dient. Durch diesen gründlichen Prozess erhöht sich die Erfolgsaussicht auf einen positiven Ausgang des Widerspruchsverfahrens erheblich – ohne Risiko für Sie als Angehörigen. Dies gibt Ihnen die Gewissheit, dass Sie trotz einer zunächst abgelehnten Pflegegrad-Einstufung das Beste für Ihren Angehörigen herausholen können.

Ausführliches Gegengutachten als fachliche Ergänzung zur Widerspruchsbegründung

Im Prozess zur Erlangung eines Pflegegrades kann es vorkommen, dass der Antrag des Angehörigen abgelehnt wird. Doch das bedeutet nicht automatisch das Ende der Fahnenstange. Vielmehr gibt es die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und weitere Schritte zu unternehmen, um dennoch den gewünschten Pflegegrad für den Angehörigen zu erreichen. Einer dieser Schritte ist die Erstellung eines ausführlichen Gegengutachtens als fachliche Ergänzung zur Widerspruchsbegründung. Dabei werden alle bereits vorhandenen Gutachten und medizinischen Unterlagen noch einmal genau geprüft und bewertet, um eine möglichst individuelle Einschätzung der Pflegesituation vornehmen zu können. Das Gegengutachten dient dann als zusätzliche Argumentationsgrundlage im Widerspruchsverfahren und kann dabei helfen, die Chancen auf Erfolg erheblich zu steigern. Mit diesem Vorgehen lässt sich eine Erfolgsaussicht von 90 Prozent erreichen – ohne Risiko für den Angehörigen!

Keine fachliche Unterstützung notwendig?

Halbwissen ist besonders im Zeitalter vom Internet gefährlicher, als je zuvor. Im Pflegebereich denken bedauerlicherweise noch viel zu viele Laien, dass sie selbst eine überzeugende Widerspruchsbegründung anfertigen könnten. Die Statistik zeigt leider ein traurigeres Bild! Glaubt man der Statistik aus dem Pflegereport des Gesetzlichen Kassen Verbands (GKV) liegt die Erfolgdaussicht eines unprofessionell formulierten Widerspruchs bei knapp zehn Prozent. Denken Sie daran, es geht um Ihr Pflegegeld:

Höhe des PflegegradesHöhe des Pflegegeldes
Pflegegrad 10 Euro
Pflegegrad 2332 Euro
Pflegegrad 3573 Euro
Pflegegrad 4765 Euro
Pflegegrad 5947 Euro
(Stand: Januar 2024)

Die „helfenden“ Nachbarn, Freunde oder Verwandten sind nach dem erfolglosen Selbstversuch weg und Sie stehen ohne gerechtfertigte Leistungen der Pflegekasse da.

Wenn nötig: fachliche Stellungnahme zur ergänzenden Einreichung beim Widerspruchsausschuss

Wenn Sie trotz abgelehntem Pflegegrad das Beste für Ihren Angehörigen herausholen möchten, sollten Sie sich unbedingt mit dem Widerspruchsausschuss auseinandersetzen. Eine fachliche Stellungnahme kann hierbei entscheidend sein, um Ihre Chancen auf Erfolg zu erhöhen. Wenn die vorliegenden Gutachten und medizinischen Unterlagen nicht ausreichen, um Ihre Argumentation zu stützen, kann ein Gegengutachten als fachliche Ergänzung zur Widerspruchsbegründung dienen. Sollte auch dies nicht zum gewünschten Ergebnis führen, besteht die Möglichkeit einer ergänzenden Einreichung beim Widerspruchsausschuss. Hierbei wird eine weitere fachliche Stellungnahme vorgelegt, um den Sachverhalt noch einmal deutlich zu machen und gegebenenfalls zusätzliche Aspekte einzubringen. Mit diesem Vorgehen haben Sie eine 90-prozentige Erfolgsaussicht ohne Risiko! Lassen Sie sich von Experten beraten und unterstützen – denn gerade in der Pflege ist es wichtig, dass alle Möglichkeiten genutzt werden, um Ihrem Angehörigen die bestmögliche Versorgung zukommen zu lassen. Einen abgelehnten Widerspruch, ohne ergänzende fachliche Stellungnahme beim Widerspruchsausschuss vorlegen zu lassen, führt in über 90 % aller Verfahren zum gleichen ablehnenden Ergebnis, wie das vorangegangene Widerspruchsverfahren selbst.

Das alles bedeutet für Sie: 90-prozentige Erfolgsaussicht ohne Risiko!

Immer wieder kommt es vor, dass ein Pflegegrad abgelehnt wird und man als Angehöriger nicht weiß, wie es weitergehen soll. Doch keine Sorge! Unsere ausführliche Erstberatung gibt Ihnen Klarheit darüber, welche Schritte Sie unternehmen können und wie groß Ihre Erfolgsaussichten sind. Dabei prüfen wir nicht nur die individuelle Pflegesituation Ihres Angehörigen, sondern auch alle vorliegenden Gutachten und medizinischen Unterlagen. Falls nötig erstellen wir ein Gegengutachten als fachliche Ergänzung zur Widerspruchsbegründung und geben eine Stellungnahme für die ergänzende Einreichung beim Widerspruchsausschuss ab. Das Beste daran: Wir bieten Ihnen eine 90-prozentige Erfolgsaussicht ohne Risiko! Wenn der Widerspruch keinen Erfolg hat, zahlen Sie lediglich unsere geringe Beratungsgebühr – alles andere übernehmen wir für Sie. Zögern Sie also nicht länger und lassen Sie uns gemeinsam das Beste für Ihren Angehörigen herausholen!

Widerspruch nach Pflegegrad-Ablehnung ohne fachliche Unterstützung!?

Es ist erfreulich zu erfahren, wie viele Menschen sich um die Pflegeleistungen anderer Menschen bemühen. Bedauerlicherweise trauen sich diese pflegenden Angehörigen immer wieder ohne fachliche Unterstützung zu, den Widerspruch nach Pflegegrad-Ablehnung selbst zu formulieren und bei der Pflegekasse einzureichen. Privat formulierte Widerspruchsbegründungen erreichen nicht einmal zu 10 % einen höheren Pflegegrad als der Bescheid der Pflegekasse vorher ergibt. Das liegt daran, dass die Anforderungen an eine Widerspruchsbegründung sehr hoch sind und es oft schwierig ist, alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen.

Im Grunde genommen erscheint es auch logisch: Die Pflegekasse und deren Erfüllungsgehilfen lehnen, offenkundig an den Regeln vorbei, Ihren Antrag ab. Dann schreiben Sie ein paar emotionale Beweggründe als Widerspruch auf – und der Medizinische Dienst ändert seine Meinung?! Nicht anzunehmen!


Deshalb lohnt es sich immer, professionelle Hilfe bei der Erstellung einer Widerspruchsbegründung in Anspruch zu nehmen. Hierbei kann ein Pflegeberater oder besser noch, ein spezialisierter Pflegesachverständiger, helfen. Diese Experten kennen sich mit den fachlichen Vorgaben aus und können gezielt auf Schwachstellen im Gutachten eingehen.

Eine gute Widerspruchsbegründung sollte nicht nur faktenreich sein sondern auch gut strukturiert und verständlich formuliert werden. Es geht dabei nicht um weiche Argumente, sondern um eine Fachsprache und Form, die der spätere Entscheider von Berufs wegen versteht. Nur so hat sie Aussicht auf Erfolg vor dem Sozialgericht oder beim Medizinischen Dienst (MD), bzw. MEDICPROOF.

In jedem Fall sollten Pflegedienstleitungen und pflegende Angehörige ihre Möglichkeiten nutzen, um das bestmögliche Ergebnis für ihren Patienten bzw. Angehörigen herauszuholen.

Was tun wenn die Pflegestufe abgelehnt wurde?

Da es seit 2017 keine Pflegestufen mehr gibt, ist in dem Fall überhaupt nichts zu unternehmen. Nein, Spaß beiseite: Sie meinen vermutlich „Was tun wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde?“. Antworten finden Sie bei den erfahrenen und unabhängigen Pflegeexperten des BWPN unter www.bundesweites-pflegenetzwerk.de

Wie schreibt man eine Begründung zum Widerspruch nach Pflegegrad-Ablehnung?

Im besten Fall überhaupt nicht, weil es sich dabei um die wichtige Arbeit von unbhängigen und erfahrenen Sachverständigen der Pflege handelt! Sollten Sie als Privatperson und ohne Kenntnis dennoch diesen Selbstversuch wagen und damit bis zu 15.000 Euro Geldleistungen der Pflegekasse riskieren, studieren Sie vorab unbedingt die Regelungen des NBA. Danach argumentieren Sie gemäß dieses Regelwerks. Die rührende und emotionale Darstellung der persönlichen Pflegesituation wird den Gutachterdienst der Pflegekasse erfahrungsgemäß nicht überzeugen.

Warum wurde mein Pflegegradantrag abgelehnt?

Oft wird ein Pflegegradantrag abgelehnt, weil die Gutachter nicht alle relevanten Informationen über Ihre Pflegesituation erhalten haben. Es kann auch sein, dass die Bewertungskriterien des Medizinischen Dienstes (MD) oder von MEDICPROOF nicht als erfüllt angesehen wurden. In der Praxis liegt es leider allzu häufig ganz einfach daran, dass die Gutachter sich nicht an die Regeln halten!

Wann kann ich erneut einen Antrag auf Pflegegrad beantragen?

Nach einer Pflegegrad-Ablehnung empfiehlt sich immer und ausschließlich ein Widerspruchsverfahren. Ein Neuantrag anstelle eines Widerspruchs ist in der Praxis keine ernsthafte Lösung! Aber ein Neuantrag ist m. E. immer möglich. Bereits wenige Wochen nach einem ablehnenden Bescheid könnten Sie bereits einen neuen Versuch wagen. Aus logisch verständlich Gründen wird dieser aber im Normalfall – und wie selbstverständlich – erneut abgelehnt.

Was tun wenn der MDK abgelehnt?

Abgesehen davon das der MDK inzwischen unter einem neuen Namen, nämlich Medizinischer Dienst (MD) auftritt, hat sich leider nichts geändert. Liegt ein unzureichendes Gutachten des MD vor, erlässt die Pflegekasse daraufhin einen Bescheid. Gegen diesen Bescheid sollten Sie unbedingt Widerspruch einlegen und sich spätestens dann „fachliche Unterstützung“ holen.

Wo finde ich unabhängige Hilfe beim Pflegegrad Widerspruch?

Die unabhängigen Sachverständigen „Bundesweites Pflegenetzwer“ (BWPN) verfügen über eine mehr als 25-jährige Erfahrung und erreichen seit 1998 in über 90 % aller begleiteten Widerspruchs- und Klageverfahren höchste Pflegeleistungen / höhere Pflegegrade. Auf diese Weise konnten sich bereits mehr als 50.000 Familien über diesen Erfolg freuen. Die Fallübernahmequote liegt bei rund 80 % und Erstberatungen werden konsequent kostenlos erledigt. Fragen kostet nichts (Link)!


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Seit 1998 haben wir uns auf die Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren spezialisiert, um unseren Klienten zu einem höheren Pflegegrad zu verhelfen. Mit einer Erfolgsquote von über 90 % können wir auf eine langjährige Erfahrung und Expertise zurückgreifen.

Wir wissen, wie wichtig ein höherer Pflegegrad für Ihre Lebensqualität ist. Deshalb möchten wir Ihnen helfen, diesen zu erreichen. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und lassen Sie sich von unserer Erfolgsbilanz überzeugen.

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Formen häuslicher Betreuung

In der Pflege zu Hause können verschiedene Formen der häuslichen Betreuung unterschieden werden, die sich nach dem Pflegebedarf und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person richten. Hier eine Übersicht der möglichen Formen:

Ambulanter Pflegedienst / Sozialstationen

Professionelle Pflegekräfte kommen regelmäßig ins Haus, um medizinische Behandlungspflege, Grundpflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten.

24-Stunden-Pflege / Rund-um-die-Uhr-Betreuung

Eine Betreuungskraft wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und bietet tägliche Unterstützung. Dies kann durch inländische Pflegekräfte oder auch durch Betreuungskräfte aus anderen Ländern (z.B. aus Osteuropa) erfolgen.

Tagespflege

Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Einrichtung und erhält dort Betreuung und Pflege, kehrt aber abends und nachts nach Hause zurück.

Nachtpflege

Ähnlich wie die Tagespflege, aber die Pflege und Betreuung findet über Nacht in einer Einrichtung statt, während die pflegebedürftige Person tagsüber zu Hause ist.

In der heutigen Praxis kommt der Nachtpflege in der häuslichen Pflege kaum noch Bedeutung zu.

Verhinderungspflege / Ersatzpflege

Eine Ersatzpflegekraft übernimmt die Pflege zeitweise, wenn die reguläre pflegende Person verhindert ist (zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit). Diese Form der häuslichen Pflege wird allgemein als "Verhinderungspflege" bezeichnet.

Teilstationäre Pflege / Kurzzeitpflege

Die pflegebedürftige Person wird für einen befristeten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung betreut, oft nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Haushaltshilfe

Unterstützung im Alltag, die sich mehr auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Putzen, Kochen oder Einkaufen konzentriert, teilweise ergänzend zur Pflege.

Familienpflege

Pflege, welche von Familienmitgliedern oder nahestehenden Personen übernommen wird, manchmal unterstützt durch professionelle Pflegekräfte. Im Normalfall handelt es sich bei der dieser Form der häuslichen Betreuung um private Pflegepersonen.

Betreutes Wohnen

Die pflegebedürftige Person lebt in einer Wohnung, die Teil einer Anlage mit Betreuungsangebot ist und kann bei Bedarf verschiedene Service- und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.

Ehrenamtliche Unterstützung

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bieten Unterstützung an, die sowohl soziale Aspekte als auch leichte pflegerische Tätigkeiten umfassen kann.

Jede der genannten häuslichen Betreuungsformen hat ihre eigenen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Bei der Auswahl einer geeigneten Form der häuslichen Betreuung kommt es häufig darauf an, die Wünsche der pflegebedürftigen Person mit den Möglichkeiten der Angehörigen und den örtlichen Angeboten in Einklang zu bringen. In Deutschland werden diese Formen der Pflege zum Teil durch die Pflegeversicherung unterstützt, je nach Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.

Als Fachexperten im Bereich der Pflege legen wir großen Wert darauf, unsere Grenzen klar zu definieren. Zuallererst möchten wir betonen, dass unsere Expertise sich ausschließlich auf pflegerische Themen erstreckt. Aus diesem Grund ist es wichtig zu verstehen, dass wir unter keinen Umständen juristische Beratungsdienste anbieten. Unsere Qualifikationen und unser Wissen erlauben es uns nicht, rechtliche Fragestellungen zu behandeln oder rechtliche Orientierung zu geben. Ebenso wenig sind wir befugt, medizinische Beratung zu erteilen. Trotz unserer tiefgehenden Kenntnisse im Bereich der Pflege können und dürfen wir keine Diagnosen stellen oder therapeutische Empfehlungen aussprechen. Die Inhalte, die wir bereitstellen, dürfen nicht als Ersatz für professionelle medizinische Beratung verstanden werden. Sie dienen der Information und Weiterbildung, aber keineswegs sollen sie den notwendigen Besuch bei einem qualifizierten Mediziner ersetzen. Es ist unser Anliegen, Unterstützung und orientierende Hilfestellungen in pflegebezogenen Fragen zu bieten und dabei stets die Bedeutung der Einhaltung professioneller und rechtlicher Grenzen zu betonen. Wir ermutigen alle Nutzer unserer Dienste, im Falle spezifischer Rechts- oder Gesundheitsfragen, stets kompetente Fachkräfte wie Anwälte oder Ärzte zu konsultieren. Allerdings ist das sicher einer der Gründe, warum wir seit 1998 erfolgreicher sind als der statistische Durchschnitt!