Krankenkasse und Pflegekasse

Krankenkasse und Pflegekasse tragen den gleichen Namen, decken aber unterschiedliche Bereiche der sozialen Sicherheit ab. Die Institutionen der Kranken- und Pflegeversicherung, welche oft unter bekannten Bezeichnungen wie AOK, DAK, BARMER und weitere auftreten, repräsentieren zwar identische Markennamen, jedoch erstrecken sich ihre Zuständigkeiten und Leistungsspektren auf zwei verschiedene Säulen des sozialen Sicherungssystems. Während die Krankenkassen primär die medizinische Versorgung und Vorsorge abdecken, konzentrieren sich die Pflegekassen auf die spezifischen Bedürfnisse und Unterstützungsangebote im Bereich der Pflege.

Krankenkasse

Innerhalb des deutschen Gesundheitssystems agiert die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), allgemein als Krankenkasse bezeichnet, als ein fundamental wesentlicher Bestandteil, zu dessen Komponenten auch die Krankenkassen zählen. Diese Institutionen tragen eine maßgebliche Verantwortung: Sie widmen sich der präventiven Gesunderhaltung ihrer Mitglieder, der gezielten Wiederherstellung der Gesundheit bei Krankheitsfällen sowie der allgemeinen Förderung und Verbesserung des physischen und geistigen Wohlbefindens ihrer Versicherten. Im Hinblick auf diesen Versorgungsauftrag finanziert jede Krankenkasse ein breites Spektrum medizinischer Dienstleistungen und Behandlungsmethoden. Das Spektrum reicht von ärztlicher Grundversorgung und spezialisierten Facharztleistungen über die Bereitstellung benötigter Medikamente bis hin zu vielfältigen medizinisch-therapeutischen Angeboten. Auch kostenintensive Krankenhausaufenthalte sowie präventiv ausgerichtete Gesundheitsmaßnahmen zählen zu den von den Kassen finanzierten Leistungen.

In Deutschland existiert eine Vielfalt an Krankenkassen, was es den Versicherten ermöglicht, gemäß ihren persönlichen Präferenzen eine geeignete Krankenkasse auszuwählen. Obgleich es Unterschiede in bestimmten Serviceangeboten und Zusatzleistungen geben kann, zeichnen sich die Krankenkassen durch einen weitgehend homogenen Leistungskatalog aus, der durch gesetzliche Vorgaben fixiert ist. Dieses Reglement sorgt für eine gerechte und gleichwertige medizinische Versorgung aller gesetzlich Versicherten, unabhängig davon, welche Krankenkasse sie gewählt haben.

Zwei grundlegende Krankenkassen-Modelle

In Deutschland differenziert man primär zwischen zwei grundlegenden Modellen von Krankenkassen: der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Während die GKV auf dem Solidaritätsprinzip beruht und jedem Bürger unabhängig von Alter oder Einkommen einen einheitlichen Leistungskatalog anbietet, basiert die PKV auf dem Äquivalenzprinzip, wo Versicherungsbeiträge nach individuellem Risiko und gewähltem Leistungsumfang kalkuliert werden. Innerhalb der GKV gibt es verschiedene Träger: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen sowie die Bundesknappschaft, eine Sozialversicherung für den Bergbau. Ersatzkassen wie die Techniker Krankenkasse oder die Barmer sind oft überregional organisiert und stehen speziellen Berufsgruppen oder Unternehmen nicht exklusiv offen. Im Gegensatz dazu werden Betriebs- und Innungskrankenkassen oft von größeren Unternehmen oder Berufsinnungen gebildet und können teilweise nur von Mitarbeitern dieser Organisationen beigetreten werden. Jede Kasse zeichnet sich neben den standardisierten GKV-Leistungen durch zusätzliche Angebote und Services aus, wie etwa besondere Gesundheitskurse oder alternative Heilmethoden, die die Wahl für Versicherte persönlicher und flexibler gestalten.

Vor- und Nachteile GKV und PKV

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Vorteile:

  • Solidarität: Die GKV beruht auf dem Prinzip der Solidargemeinschaft, bei der alle Mitglieder unabhängig von ihrem Einkommen und Gesundheitszustand Zugang zu medizinischen Leistungen haben.
  • Einkommensabhängige Beiträge: Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Einkommen des Versicherten, wodurch Personen mit niedrigerem Einkommen finanziell entlastet werden.
  • Familienversicherung: Familienangehörige ohne eigenes Einkommen, wie Ehepartner und Kinder, sind meist kostenfrei mitversichert.
  • Breiter Leistungskatalog: Ein festgelegter Leistungskatalog gewährleistet eine Grundversorgung, die regelmäßig dem medizinischen Fortschritt angepasst wird.
  • Keine Gesundheitsprüfung: Eine Aufnahme erfolgt ohne vorherige Gesundheitsprüfung, wodurch niemand aufgrund seines Gesundheitszustandes benachteiligt oder abgelehnt wird.

Nachteile:

  • Wartezeiten: Es kann zu längeren Wartezeiten auf Facharzttermine oder bestimmte Behandlungen kommen.
  • Geringere Wahlmöglichkeiten: Im Vergleich zur PKV gibt es eingeschränktere Wahlmöglichkeiten bei Behandlungen, Ärzten oder Krankenhäusern.
  • Zusatzbeiträge: Trotz einer solidarischen Finanzierung müssen einige Versicherte Zusatzbeiträge zahlen, die je nach Krankenkasse variieren können.
  • Leistungseinschränkungen: Manche Behandlungsmethoden oder Medikamente werden nicht oder nur teilweise von der GKV übernommen.

Private Krankenversicherung (PKV)

Vorteile:

  • Individuelle Tarife: Die PKV bietet flexible Tarife, die der Versicherte entsprechend seinen Bedürfnissen und Wünschen zusammenstellen kann.
  • Erstattung von Privatarztleistungen: Privat Versicherte haben Zugang zu Privatärzten und -kliniken und genießen oft Vorteile wie Einzelzimmer und Chefarztbehandlungen im Krankenhaus.
  • Kurze Wartezeiten: Mitglieder der PKV können meist kürzere Wartezeiten bei Fachärzten und für spezielle Behandlungen in Anspruch nehmen.
  • Beitragshöhe: Die Beiträge richten sich nach dem Einstiegsalter, dem individuellen Tarif und dem Gesundheitszustand und können für junge, gesunde Menschen günstiger als in der GKV sein.

Nachteile:

  • Keine Familienmitversicherung: Ehepartner und Kinder müssen jeweils separat versichert werden, was zu höheren Gesamtkosten führen kann.
  • Risikoprüfung: Die Aufnahme in die PKV erfolgt nach einer Gesundheitsprüfung. Bei Vorerkrankungen kann es zu Risikoaufschlägen oder Leistungsausschlüssen kommen.
  • Altersbedingte Beitragserhöhungen: Die Beiträge können im Alter stark ansteigen, da sie nicht einkommensabhängig sind und die Ausgaben im Gesundheitssystem generell zunehmen.
  • Bindung an Tarifwahl: Der gewählte Tarif legt die abgedeckten Leistungen fest, und ein Wechsel oder Upgrade kann aufgrund von Alter oder Gesundheitszustand schwieriger oder teurer sein.

Die Entscheidung zwischen GKV und PKV hängt von den individuellen Bedürfnissen, der finanziellen Situation, dem Alter und dem Gesundheitszustand einer Person ab. Während die GKV für die breite Bevölkerung eine umfassende und solidarische Absicherung bietet, kann die PKV für bestimmte Personen(gruppen) eine attraktive Alternative mit mehr Leistungen und Komfort darstellen.

Pflegekasse

Eine Pflegekasse ist dagegen für die Pflegeversicherung verantwortlich. Seit ihrer Einführung am 1. Januar 1995 spielen die Pflegekassen eine entscheidende Rolle im deutschen Gesundheitssystem. Als rechtlich selbständige Institutionen zeichnen sie sich verantwortlich für die Pflegeversicherung, einem wesentlichen Baustein der sozialen Absicherung, welche Personen, die aufgrund altersbedingter Einschränkungen oder durch Krankheit bzw. Behinderung auf fremde Hilfe angewiesen sind, zielgerichtete Unterstützung bietet. Strukturell sind die Pflegekassen den Krankenkassen angegliedert, mit denen sie auch eine enge Kooperation pflegen, um eine effiziente und bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Aus diesem Grund handelt es sich bei Krankenkasse und Pflegekasse für die meisten Menschen auch um ein- und die selbe Instituion.

Diese essenzielle Versorgung manifestiert sich vor allem in der Übernahme bestimmter, unmittelbar mit der Pflege zusammenhängender Kosten. Darunter fallen Ausgaben für notwendige Pflegehilfsmittel und professionelle Pflegedienstleistungen sowie die Kostenübernahme für die notwendige ambulante oder stationäre Pflege. Es gilt jedoch zu beachten, dass die Pflegekassen zwecks Bewahrung der finanziellen Stabilität der Solidargemeinschaft im Regelfall nur einen Anteil der gesamten Pflegekosten tragen – ein Balanceakt zwischen individueller Hilfe und kollektiver Verantwortung.

Zusammenfassung: Krankenkasse und Pflegekasse

Zusammengefasst finenzieren Krankenkasse und Pflegekasse zwei unterschiedliche Bereiche: Die Krankenkasse finanziert Maßnahmen zur Behandlung und Verhinderung von Krankheiten, während die Pflegekasse Leistungen bei Pflegebedürftigkeit gewährt. Beide Systeme sind durch Beiträge der Versicherten finanziert, die in der Regel durch den Arbeitgeber direkt vom Lohn abgeführt und zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden.


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Formen häuslicher Betreuung

In der Pflege zu Hause können verschiedene Formen der häuslichen Betreuung unterschieden werden, die sich nach dem Pflegebedarf und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person richten. Hier eine Übersicht der möglichen Formen:

Ambulanter Pflegedienst / Sozialstationen

Professionelle Pflegekräfte kommen regelmäßig ins Haus, um medizinische Behandlungspflege, Grundpflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten.

24-Stunden-Pflege / Rund-um-die-Uhr-Betreuung

Eine Betreuungskraft wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und bietet tägliche Unterstützung. Dies kann durch inländische Pflegekräfte oder auch durch Betreuungskräfte aus anderen Ländern (z.B. aus Osteuropa) erfolgen.

Tagespflege

Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Einrichtung und erhält dort Betreuung und Pflege, kehrt aber abends und nachts nach Hause zurück.

Nachtpflege

Ähnlich wie die Tagespflege, aber die Pflege und Betreuung findet über Nacht in einer Einrichtung statt, während die pflegebedürftige Person tagsüber zu Hause ist.

In der heutigen Praxis kommt der Nachtpflege in der häuslichen Pflege kaum noch Bedeutung zu.

Verhinderungspflege / Ersatzpflege

Eine Ersatzpflegekraft übernimmt die Pflege zeitweise, wenn die reguläre pflegende Person verhindert ist (zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit). Diese Form der häuslichen Pflege wird allgemein als "Verhinderungspflege" bezeichnet.

Teilstationäre Pflege / Kurzzeitpflege

Die pflegebedürftige Person wird für einen befristeten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung betreut, oft nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Haushaltshilfe

Unterstützung im Alltag, die sich mehr auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Putzen, Kochen oder Einkaufen konzentriert, teilweise ergänzend zur Pflege.

Familienpflege

Pflege, welche von Familienmitgliedern oder nahestehenden Personen übernommen wird, manchmal unterstützt durch professionelle Pflegekräfte. Im Normalfall handelt es sich bei der dieser Form der häuslichen Betreuung um private Pflegepersonen.

Betreutes Wohnen

Die pflegebedürftige Person lebt in einer Wohnung, die Teil einer Anlage mit Betreuungsangebot ist und kann bei Bedarf verschiedene Service- und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.

Ehrenamtliche Unterstützung

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bieten Unterstützung an, die sowohl soziale Aspekte als auch leichte pflegerische Tätigkeiten umfassen kann.

Jede der genannten häuslichen Betreuungsformen hat ihre eigenen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Bei der Auswahl einer geeigneten Form der häuslichen Betreuung kommt es häufig darauf an, die Wünsche der pflegebedürftigen Person mit den Möglichkeiten der Angehörigen und den örtlichen Angeboten in Einklang zu bringen. In Deutschland werden diese Formen der Pflege zum Teil durch die Pflegeversicherung unterstützt, je nach Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.

Als Fachexperten im Bereich der Pflege legen wir großen Wert darauf, unsere Grenzen klar zu definieren. Zuallererst möchten wir betonen, dass unsere Expertise sich ausschließlich auf pflegerische Themen erstreckt. Aus diesem Grund ist es wichtig zu verstehen, dass wir unter keinen Umständen juristische Beratungsdienste anbieten. Unsere Qualifikationen und unser Wissen erlauben es uns nicht, rechtliche Fragestellungen zu behandeln oder rechtliche Orientierung zu geben. Ebenso wenig sind wir befugt, medizinische Beratung zu erteilen. Trotz unserer tiefgehenden Kenntnisse im Bereich der Pflege können und dürfen wir keine Diagnosen stellen oder therapeutische Empfehlungen aussprechen. Die Inhalte, die wir bereitstellen, dürfen nicht als Ersatz für professionelle medizinische Beratung verstanden werden. Sie dienen der Information und Weiterbildung, aber keineswegs sollen sie den notwendigen Besuch bei einem qualifizierten Mediziner ersetzen. Es ist unser Anliegen, Unterstützung und orientierende Hilfestellungen in pflegebezogenen Fragen zu bieten und dabei stets die Bedeutung der Einhaltung professioneller und rechtlicher Grenzen zu betonen. Wir ermutigen alle Nutzer unserer Dienste, im Falle spezifischer Rechts- oder Gesundheitsfragen, stets kompetente Fachkräfte wie Anwälte oder Ärzte zu konsultieren. Allerdings ist das sicher einer der Gründe, warum wir seit 1998 erfolgreicher sind als der statistische Durchschnitt!