Die Pflegeversicherung ist seit dem 1. Januar 1995 ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Sie gilt als umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, sind Sie automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Für privat Krankenversicherte besteht die Verpflichtung, eine private Pflegeversicherung abzuschließen.
Inhalt
Pflegeversicherung oder Pflegekasse?
In Deutschland ist die Absicherung im Pflegefall durch ein soziales Sicherungssystem gewährleistet, welches sich in zwei Hauptbegriffe gliedert: die Pflegeversicherung und die Pflegekasse. Für die meisten Menschen sind diese Termini nahezu austauschbar, doch sie haben spezifische Bedeutungen und Funktionen innerhalb des deutschen Pflegesystems.
Finanzierung der Pflegeversicherung
Die Finanzierung der Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erfolgt durch Beiträge, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern größtenteils paritätisch gezahlt werden. Die Art und der Umfang der Leistungen, die Pflegebedürftige aus der Versicherung erhalten, sind abhängig von der Dauer der Pflegebedürftigkeit, dem Pflegegrad und der Art der Pflege.
Was ist die Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung ist eine der fünf Säulen der deutschen Sozialversicherung. Als Pflichtversicherung ab 1995 eingeführt, soll sie sicherstellen, dass jede Person, die pflegebedürftig wird, Zugang zu notwendigen Pflegeleistungen erhält. Alle Bürger, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, sind gleichzeitig auch pflegeversichert. Die Pflegeversicherung wird finanziert durch Beiträge der Versicherten, die direkt vom Lohn abgezogen und paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden.
Was ist die Pflegekasse?
Bei der Pflegekasse handelt es sich um eine organisatorische Einheit, die innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen angesiedelt ist. Jede Krankenkasse betreibt eine solche Pflegekasse. Die Pflegekasse ist zuständig für die Verwaltung der Beiträge und Leistungen der Pflegeversicherung. Sie organisiert und finanziert die Pflege für die Versicherten, wenn diese aufgrund von Krankheit oder Behinderung Hilfe im Alltag benötigen. Die Pflegekasse bewilligt somit die Leistungen, übernimmt die Kosten (bis zu einem festgelegten Höchstsatz) und garantiert die Umsetzung der Pflegeversicherungsgesetze.
Welche Leistungen bietet die Pflegeversicherung?
Die Leistungen der Pflegeversicherung umfassen zahlreiche Unterstützungen für Pflegebedürftige. Dazu zählen:
- Pflegesachleistungen wie zum Beispiel professionelle ambulante Pflegedienste.
- Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen.
- Teilstationäre Pflege in Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen.
- Vollstationäre Leistungen in Pflegeheimen.
- Zuschüsse zu pflegebedingten Umbaumaßnahmen in der Wohnung.
- Entlastungsangebote für pflegende Angehörige.
Lesen Sie dazu auch unseren „Pflegeleistungen im Überblick„
Freie Wahl der Form der Pflege
Die Pflegeversicherung ermöglicht es den Pflegebedürftigen, selbst zu entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden möchten. Sie haben die Wahl, ob sie professionelle Fachkräfte engagieren oder aber finanzielle Unterstützung erhalten möchten, die sie beispielsweise an pflegende Angehörige als Anerkennung weitergeben können. Das oberste Ziel der Pflegeversicherung besteht darin, den pflegebedürftigen Menschen ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die soziale Pflegeversicherung deckt allerdings oft nicht alle Kosten der Pflege ab. Die Pflegebedürftigen tragen einen Teil der Kosten selbst, gegebenenfalls auch direkte Angehörige oder im Falle von finanzieller Bedürftigkeit die Sozialhilfe. Aus diesem Grund wird die Pflegeversicherung auch als „Teilleistungssystem“ bezeichnet. Alle wichtigen Regelungen zur Pflegeversicherung sind im Elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) festgelegt.
Möchten Sie jemandem helfen, der lediglich Unterstützung bei täglichen Aufgaben wie Waschen und Einkaufen benötigt? Kann die Person sich gut orientieren und in ihrem eigenen Zuhause leben, oder braucht sie eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung in einem Pflegeheim? Je nachdem, inwieweit die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten eingeschränkt sind, fallen die Pflegegrade unterschiedlich aus.
Bestens informiert:
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Wie beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung?
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden, die bei der eigenen Krankenkasse angesiedelt ist. Hierfür ist eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), früher MDK, oder andere Gutachterdienste nötig, die den Grad der Pflegebedürftigkeit feststellen.
Wir verzichten an dieser Stelle absichtlich auf die, im Zusammenhang mit dem MD, gängigen Bezeichnung „unabhängig“, weil wir jegliche Form der Unabhängigkeit anzweifeln!
Bundesweites Pflegenetzwerk
Fazit
Pflegeversicherung und Pflegekasse sind zwei grundlegende Komponenten im Rahmen der pflegerischen Absicherung in Deutschland. Während die Pflegeversicherung ein elementarer Bestandteil des Sozialversicherungssystems ist, fungiert die Pflegekasse als verwaltendes Organ, das die Dienstleistung gegenüber den Versicherten sicherstellt. Beides zusammen gewährleistet, dass Menschen in Deutschland im Pflegefall auf finanzielle Unterstützung und umfassende Betreuung zählen können. Um eine optimale Versorgung im Pflegefall zu erhalten, ist es wichtig, sich über die zustehenden Leistungen zu informieren und diese rechtzeitig bei der Pflegekasse zu beantragen.