Verhinderungspflege: Ein wichtiger Baustein der Pflegeversicherung für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige leisten oft rund um die Uhr Betreuung für ihre Liebsten. Doch auch sie benötigen Erholung oder können durch andere Verpflichtungen oder Krankheit zeitweise verhindert sein, die Pflege fortzuführen. Für solche Situationen gibt es eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung: die Verhinderungspflege. Diese Leistung tritt ein, wenn pflegende Angehörige durch Urlaub, Erkrankung oder andere Gründe vorübergehend ausfallen. Sie bietet den Pflegenden die Möglichkeit, eine Auszeit zu nehmen und sich zu erholen, ohne dass die pflegebedürftige Person auf die nötige Betreuung und Unterstützung verzichten muss.
Inhalt
Verhinderungspflege als zusätzliche Leistung der Pflegeversicherung
Verhinderungspflege – auch bekannt als Ersatzpflege – ist eine Leistung, die pflegenden Angehörigen zugutekommt, wenn sie wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder anderen Gründen an der Pflege gehindert sind. In dieser Zeit übernimmt eine andere Person oder ein Pflegedienst die Pflege. Die Kosten hierfür werden bis zu einem bestimmten Betrag von der Pflegekasse übernommen. Diese Leistung kann für tageweise maximal sechs Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden. Bei der Nutzung von stundenweiser Ersatzpflege, gilt diese Begrenzung nicht!
Anspruch ab Pflegegrad 2
Der Pflegegegrad 1 beinhaltet keinen Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege. Pflegebedürftige Personen, die mindestens einen Pflegegrad 2 haben, haben Anspruch auf Verhinderungspflege. Der Anspruch besteht zusätzlich zum regulären Pflegegeld oder den Sachleistungen, die die pflegebedürftige Person erhält.
Finanzierung der Verhinderungspflege
Für die Verhinderungspflege steht den Pflegebedürftigen ein jährlicher Betrag von bis zu 1.612 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag kann um 816 Euro auf maximal 2.418 Euro erhöht werden. Einzige Voraussetzung: Im gleichen Jahr wird keine Kurzzeitpflege oder lediglich anteilig Kurzzeitpflege beansprucht.
Lassen Sie sich bei Bedarf von den Experten des BWPN beraten:
![Verhinderungspflege 13 Verhinderungspflege](https://www.bundesweites-pflegenetzwerk.de/wp-content/uploads/2024/05/Verhinderungspflege_BWPN-1024x683.jpg)
Nutzen Sie Ihre Ansprüche: Beantragen Sie jetzt Verhinderungspflege mit unserer Hilfe!
Haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege? Lassen Sie es nicht ungenutzt! Unser erfahrenes Team vom Bundesweiten Pflegenetzwerk (BWPN) unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen – sogar bis zu vier Jahre rückwirkend. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und sorgen Sie für die bestmögliche Pflege und Entlastung Ihrer Familie.
Kontaktieren Sie uns jetzt und sichern Sie sich die Unterstützung, die Ihnen zusteht!
Voraussetzungen für die Verhinderungspflege
Die pflegebedürftige Person muss vor Inanspruchnahme der Verhinderungspflege bereits mindestens sechs Monate in häuslicher Umgebung von Angehörigen oder einem Pflegedienst gepflegt worden ist. Anders als bei allen anderen Leistungen der Pflegekasse, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Zeit vor dem eigentlichen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung, berücksichtigt werden. Fragen Sie die Experten des BWPN.
Der Antrag auf Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person beantragt werden. Oft hilft es, dabei die Unterstützung durch erfahrene Organisationen in Anspruch zu nehmen. Das bundesweite Pflegenetzwerk (BWPN) zum Beispiel bietet solche Unterstützung, indem es pflegebedürftigen Personen und deren Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite steht und die Komunikation mit den Pflegekassen erleichtert.
Das Bundesweite Pflegenetzwerk kann auch bei der Prüfung von Gutachten des Pflegegrades hilfreich sein und unterstützt gegebenenfalls mit einem Gegengutachten, das dazu führen kann, dass ein höherer Pflegegrad anerkannt wird. Dadurch können Betroffene und ihre Familien die ihnen rechtmäßig zustehenden Leistungen der Pflegeversicherung voll ausschöpfen. Grundsätzlich empfehlen wir, dass Sie jedes Jahr im Januar zunächst einen Antrag stellen und später dann, je nach Bedarf, die Ersatzpflegezeiten nachreichen und entsprechend abrechnen.
![Verhinderungspflege 14 Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN) bietet unabhängige und kostenlose Pflegeberatungen seit 1998](https://www.bundesweites-pflegenetzwerk.de/wp-content/uploads/2023/10/BWPN-Pflegeberatungen-bundesweit-seit-1998-1024x683.jpg)
Unabhängig und kostenlos
Unabhängige Pflegeberatungen führen wir seit 1998 kostenlos! Bei uns heißt kostenlos allerdings, auch die Pflegekasse zahlt uns nicht! Damit sind wir tatsächlich unabhängig!
Schnell sein lohnt sich!
5-8 Werktage Bearbeitungszeit ist unser Versprechen
an die Familien. Leider können wir aus diesem Grund
nicht jedes Verfahren annehmen.
Fazit
Verhinderungspflege stellt eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige dar und ermöglicht es ihnen, sich Auszeiten zu nehmen, ohne dass die Versorgung der Pflegebedürftigen gefährdet ist. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind vielfältig, und es ist wichtig, gut über sie informiert zu sein, um sie vollständig in Anspruch zu nehmen. Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN) steht pflegebedürftigen Menschen und ihren Familien seit Jahren kompetent zur Seite, um beste Pflegemöglichkeiten und faire Begutachtungen sicherzustellen.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, Hilfe bei der Antragstellung oder beim Prüfen von Pflegegutachten wünschen, zögern Sie nicht, unsere unabhängigen Experten zu kontaktieren. Wir sind da, um Sie auf diesem Weg zu unterstützen.
Häufige Fragen zur Verhinderungspflege
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie kommt zum Tragen, wenn eine pflegende Person wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen temporär ausfällt. Die Pflegekasse übernimmt dann die Kosten einer Ersatzpflege für diesen Zeitraum.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Anspruch auf Verhinderungspflege haben pflegebedürftige Personen mit einem Pflegegrad 2 oder höher, wenn die Pflegeperson, die überlicherweise die Pflege übernimmt, kurzzeitig verhindert ist.
Wie lange kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?
Verhinderungspflege kann für maximal 6 Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Dies entspricht einem Zeitraum von bis zu 42 Tagen. Bei der Nutzung von stundenweiser Verhinderungspflege gilt diese zeitlich Begrenzung nicht.
Was ist stundenweise Verhinderungspflege?
Einfach ausgedrückt: Jede Verhinderungspflege, die maximal 8 Stunden an einem Tag ausgeführt wird ist eine stundenweise Verhinderungspflege.
Wie hoch ist das Budget für die Verhinderungspflege?
Für die Verhinderungspflege steht ein jährliches Budget von bis zu 1.612 Euro zur Verfügung. Werden im gleichen Jahr nicht die vollen Leistungen der Kurzzeitpflege genutzt, kann das Budget auf bis zu 2.418 Euro aufgestockt werden.
Müssen die Pflegebedürftigen während der Verhinderungspflege in stationäre Einrichtungen umziehen?
Nein, die pflegebedürftigen Personen können während der Verhinderungspflege weiterhin zu Hause bleiben, während die Ersatzpflegeperson die Pflege übernimmt.
Wie hoch ist der monatliche Betrag für die Verhinderungspflege?
Es gibt keine monatliche Begrenzung, bzw. keinen Höchstbetrag, der monatlich für die Ersatzpflege genutzt werden darf. Pro Jahr haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 einen Anspruch auf bis 1.612 EUR, der auf bis zu 2.418 EUR aufgestockt werden kann. Auf wie viele oder wenige Monate dieser Anspruch verteilt wird, ist dabei egal.
Muss die Verhinderungspflege vorher genehmigt werden?
Ja, in der Regel muss die Verhinderungspflege vorher bei der Pflegekasse beantragt und genehmigt werden, um Leistungsansprüche geltend machen zu können. Die Experten des BWPN empfehlen jedes Jahr im Januar (am besten in den Kalender eintragen!) einen solchen Antrag zu stellen. Die Ersatzpflegezeiten können Sie dann irgenwann im laufenden Jahr abrechnen.
Kann die Verhinderungspflege auch rückwirkend beantragt werden?
Grundsätzlich gilt: Nicht beanspruchte Leistungen verfallen am Ende eines jeden Kalenderjahres! Allerdings gilt bei der Verhinderungspflege, wie bei allen Sozialleistungen, eine 4-jährige Verjährungsfrist. Aus diesem Grund erreichen die unabhängigen Experten des BWPN regelmäßig bis zu 12.090 Euro Auszahlung der Pflegekassen.
Kann die Ersatzpflegeperson frei gewählt werden?
Ja, die pflegebedürftigen Personen können frei wählen, wer die Ersatzpflege während der Verhinderungspflege übernimmt, sei es ein professioneller Pflegedienst oder eine private Person.
Interessante Beiträge
Warnung vor Betrügern: Falsche Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD)
![Warnung vor Betrügern: Falsche Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) 7 Falsche Gutachter des Medzinischen Dienstes (MD)](https://www.bundesweites-pflegenetzwerk.de/wp-content/uploads/2024/03/Achtung-Betrug-Falsche-Gutachter-des-Medzinischen-Dienstes-768x512.jpg)
Liebe Seniorinnen und Senioren, pflegebedürftige Personen und Angehörige, es ist uns eine ernste Angelegenheit, Sie vor einer neuen Betrugsmasche, es handelt sich um falsche Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD), zu warnen, die uns in letzter Zeit immer häufiger zu Ohren…
Formloser Widerspruch
![Formloser Widerspruch 8 Formloser Widerspruch - Pflegekasse](https://www.bundesweites-pflegenetzwerk.de/wp-content/uploads/2024/01/Formloser-Widerspruch_bundesweites-pflegenetzwerk.de_-768x512.jpg)
Mitglieder einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung haben einen Monat Zeit, um gegen einen Bescheid der Pflegekasse Widerspruch einzulegen. Dieser formlose Widerspruch sollte keine Begründung oder einzelne Argumente enthalten. Wann ist ein formloser Widerspruch im Zusammenhang mit einem Pflegegrad sinnvoll? Kurz…
Pflegegeld 2024
Die Pflegebedürftigkeit stellt viele Familien vor große Herausforderungen – sowohl emotional als auch finanziell. Das Pflegegeld ist eine zentrale Unterstützung, um diesen Belastungen zu begegnen. Wir, die Menschen hinter „Bundesweites Pflegenetzwerk“ (BWPN), haben es uns zur Aufgabe gemacht, pflegebedürftige Menschen…
Verhinderungspflege
![Verhinderungspflege 9 Verhinderungspflege](https://www.bundesweites-pflegenetzwerk.de/wp-content/uploads/2024/05/Verhinderungspflege_BWPN-768x512.jpg)
Verhinderungspflege: Ein wichtiger Baustein der Pflegeversicherung für pflegende Angehörige Pflegende Angehörige leisten oft rund um die Uhr Betreuung für ihre Liebsten. Doch auch sie benötigen Erholung oder können durch andere Verpflichtungen oder Krankheit zeitweise verhindert sein, die Pflege fortzuführen. Für…
Unterstützung im Alltag
![Unterstützung im Alltag 10 Unterstützung im Alltag](https://www.bundesweites-pflegenetzwerk.de/wp-content/uploads/2024/04/Unterstuetzung-im-Alltag_bundesweites-pflegenetzwerk.de_-768x512.jpg)
Sie sind auf der Suche nach den Möglichkeiten des Landesrechts zur Unterstützung im Alltag von pflegebedürftigen Menschen und ihren pflegenden Angehörigen? Wir bieten Ihnen kraftvolle Informationen und Angebote, um Ihnen in Ihrem Alltag Entlastung und Betreuung zu ermöglichen. Entdecken Sie…
Wohngruppenzuschlag
![Wohngruppenzuschlag 11 Wohngruppenzuschlag (BWPN)](https://www.bundesweites-pflegenetzwerk.de/wp-content/uploads/2024/03/Wohngruppenzuschlag_bundesweites-pflegenetzwerk.de_-768x512.jpg)
Mitten im Dschungel der Pflegeleistungen verbirgt sich ein wahres Juwel: der Wohngruppenzuschlag. Für gemeinschaftlich ambulant betreute Pflegebedürftige in einer Wohngruppe kann dieser zusätzliche Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse eine große Hilfe sein. Geregelt ist dies im SGB XI § 38a.…
Tagespflege
![Tagespflege 12 Tagespflege - Alle Infos hier](https://www.bundesweites-pflegenetzwerk.de/wp-content/uploads/2024/02/Tagespflege_bundesweites-pflegenetzwerk.de_-768x512.jpg)
Tagespflege ist eine Form der Betreuung und Pflege von älteren Menschen oder Menschen mit Behinderungen, die tagsüber stattfindet. Dabei werden die Pflegebedürftigen für einen bestimmten Zeitraum, meistens während der Arbeitszeit der Angehörigen, in einer Einrichtung betreut. Diese Pflegeform bietet den…
![Verhinderungspflege 15 Der Pflege-Newsletter vom BWPN - Das Original seit 2003](https://www.bundesweites-pflegenetzwerk.de/wp-content/uploads/2023/10/Der-BWPN-Pflegenewsletter-1024x683.jpg)
Bestens informiert:
Der BWPN-Pflege-Newsletter
Erfahren Sie alles über die verschiedenen zur Verfügung stehenden Leistungen, den optimalen Zeitpunkt für deren Beantragung und die aktuellen Änderungen. Mit dem BWPN-Pflege-Newsletter bleiben Ihnen keine dieser Informationen verborgen.
Bildrechte:
Helfende Hände (Verhinderungspflege): (c) BWPN | Drazen - Getty Images