Verhinderungspflege: Ein wichtiger Baustein der Pflegeversicherung für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige leisten oft rund um die Uhr Betreuung für ihre Liebsten. Doch auch sie benötigen Erholung oder können durch andere Verpflichtungen oder Krankheit zeitweise verhindert sein, die Pflege fortzuführen. Für solche Situationen gibt es eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung: die Verhinderungspflege. Diese Leistung tritt ein, wenn pflegende Angehörige durch Urlaub, Erkrankung oder andere Gründe vorübergehend ausfallen. Sie bietet den Pflegenden die Möglichkeit, eine Auszeit zu nehmen und sich zu erholen, ohne dass die pflegebedürftige Person auf die nötige Betreuung und Unterstützung verzichten muss.
Inhalt
Änderungen Verhinderungspflege ab 2025
Nachfolgend fassen wir Ihnen zunächst die wichtigsten Änderungen zur Leistung Verhinderungspflege ab 2025 zusammen:
Erhöhung des Budgets für Verhinderungspflege
- Ab 01. Januar 2025
- Erhöhung um 4,5 Prozent
- Budget steigt von 1.612 EUR auf 1.685 EUR
- Ohne Sonderregelung (s. u.) auf bis zu 2.528 EUR
Warum Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN)?
Frau Sharon D.
Absolut spitze!
Wir sind zum zweiten Mal absolut zufrieden und dankbar für die hervorragende Hilfe des Bundesweiten Pflegenetzwerks! Das Pflegenetzwerk hatte uns bereits vor zwei Jahren bei einem Klageverfahren zum rechtmäßigen Pflegegrad verholfen. Da sich der Hilfebedarf inzwischen leider sehr stark verschlechtert hatte, mussten wir nun im Widerspruchsverfahren wieder um unser Recht kämpfen. Durch die Widerspruchsbegründung und die vielen hilfreichen Hinweise für den MDK-Termin, hatten wir auch diesmal Erfolg. Die Unterstützung ist wirklich jeden Euro wert!
Leipzig
Frau
Katharina B.
Erfolgreicher Widerspruch
Seit Jahren nütze ich für zu betreuende Angehörige das Fachwissen und die Kompetenz der Mitarbeiter/innen des BWPN. Meine Angehörigen und ich fühlten uns jederzeit gut beraten zu einem fairen Kostenanteil, der in Bezug auf die erhaltene Leistung recht gering ausfällt.
Ich bin dankbar, mich auch zukünftig in Pflege relevanten Fragen auf die Unterstützung des BWPN zählen zu dürfen.
Starnberg
Frau
A. A.
Tolle Arbeit
Alles ist super gelaufen. Die Leute sind sehr professionell, hilfsbereit und die haben die Widerspruchsbegründung so gut und vollständig organisiert. Sie waren immer dabei und haben sehr oft Hinweise über das Verfahren per E Mail gesendet.
Griesheim
Einführung eines gemeinsamen Jahresbudgets
- Ab 01. Juli 2025
- Gemeinsames Budget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: 3.539 EUR*
- Flexiblere Nutzung der Mittel zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Änderungen bei den Zugangsvoraussetzungen
- Wegfall der Regel, dass die Pflegeperson mindestens sechs Monate vor Inanspruchnahme der Verhinderungspflege gepflegt haben muss.*
- Erleichterter Zugang zur Verhinderungspflege
Verlängerung der maximalen Dauer bei tageweiser Verhinderungspflege
- Maximaldauer der Verhinderungspflege von sechs auf acht Wochen pro Jahr angehoben*
- Mehr Spielraum für Inanspruchnahme von Ersatzpflege
Sonderregelungen für Pflegebedürftige unter 25 Jahren
Die mit einem Sternchen* versehenen Einträge gelten ausschließlich für pflegebedürftige Personen unter 25 Jahren, die in einen Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 eingestuft wurden.
Verhinderungspflege als zusätzliche Leistung der Pflegeversicherung
Verhinderungspflege – auch bekannt als Ersatzpflege – ist eine Leistung, die pflegenden Angehörigen zugutekommt, wenn sie wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder anderen Gründen an der Pflege gehindert sind. In dieser Zeit übernimmt eine andere Person oder ein Pflegedienst die Pflege. Die Kosten hierfür werden bis zu einem bestimmten Betrag von der Pflegekasse übernommen. Diese Leistung kann für tageweise maximal sechs Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden. Bei der Nutzung von stundenweiser Ersatzpflege, gilt diese Begrenzung nicht!
Anspruch ab Pflegegrad 2
Der Pflegegegrad 1 beinhaltet keinen Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege. Pflegebedürftige Personen, die mindestens einen Pflegegrad 2 haben, haben Anspruch auf Verhinderungspflege. Der Anspruch besteht zusätzlich zum regulären Pflegegeld oder den Sachleistungen, die die pflegebedürftige Person erhält.
Finanzierung der Verhinderungspflege
Für die Verhinderungspflege steht den Pflegebedürftigen ein jährlicher Betrag von bis zu 1.685 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag kann (ab 01.07.2025) um bis zu 1.854 Euro auf maximal 3.539 Euro erhöht werden. Einzige Voraussetzung: Im gleichen Jahr wird keine Kurzzeitpflege oder lediglich anteilig Kurzzeitpflege beansprucht.
Lassen Sie sich bei Bedarf von den Experten des BWPN beraten:

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Voraussetzungen für die Verhinderungspflege
Die pflegebedürftige Person muss vor Inanspruchnahme der Verhinderungspflege bereits mindestens sechs Monate in häuslicher Umgebung von Angehörigen oder einem Pflegedienst gepflegt worden ist. (Es gelten besondere Regelungen für Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit einem Pflegegrad 4 oder 5.) Anders als bei allen anderen Leistungen der Pflegekasse, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Zeit vor dem eigentlichen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung, berücksichtigt werden. Fragen Sie die Experten des BWPN.
Der Antrag auf Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person beantragt werden. Oft hilft es, dabei die Unterstützung durch erfahrene Organisationen in Anspruch zu nehmen. Das bundesweite Pflegenetzwerk (BWPN) zum Beispiel bietet solche Unterstützung, indem es pflegebedürftigen Personen und deren Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite steht und die Komunikation mit den Pflegekassen erleichtert.
Das Bundesweite Pflegenetzwerk kann auch bei der Prüfung von Gutachten des Pflegegrades hilfreich sein und unterstützt gegebenenfalls mit einem Gegengutachten, das dazu führen kann, dass ein höherer Pflegegrad anerkannt wird. Dadurch können Betroffene und ihre Familien die ihnen rechtmäßig zustehenden Leistungen der Pflegeversicherung voll ausschöpfen. Grundsätzlich empfehlen wir, dass Sie jedes Jahr im Januar zunächst einen Antrag stellen und später dann, je nach Bedarf, die Ersatzpflegezeiten nachreichen und entsprechend abrechnen.

Unabhängig und kostenlos
Unabhängige Pflegeberatungen führen wir seit 1998 kostenlos! Bei uns heißt kostenlos allerdings, auch die Pflegekasse zahlt uns nicht! Damit sind wir tatsächlich unabhängig!
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nicht jedes Verfahren annehmen.
Eine echte Entlastung für pflegende Angehörige
Die Verhinderungspflege ist ein bedeutendes Instrument zur Entlastung pflegender Angehöriger, die oftmals über Jahre hinweg erhebliche körperliche und emotionale Anstrengungen auf sich nehmen, um ihre nahestehenden Personen zu versorgen. Durch die Möglichkeit, kurzfristig oder planmäßig eine Ersatzpflegekraft zu engagieren, wird den pflegenden Angehörigen die dringend benötigte Erholung und Regeneration ermöglicht. Dies kann in Form eines Urlaubs, einer Auszeit zur eigenen medizinischen Versorgung oder einfach nur zur Verfügung stehenden Zeit für persönliche Angelegenheiten geschehen. Die finanzielle Unterstützung der Pflegekasse bis zu 3.539 Euro pro Jahr (ab 01.07.25 bei PG4 oder PG5 unter 25 Jahre) ermöglicht es Familien, eine qualifizierte Ersatzpflegekraft zu engagieren, ohne dass finanzielle Sorgen im Vordergrund stehen müssen.
Ein weiterer Aspekt der Entlastung besteht darin, dass pflegende Angehörige sich mental erholen können. Dauerhafte Pflege kann emotional sehr belastend sein und zu Erschöpfung und Burnout führen. Durch die Verhinderungspflege können Pflegepersonen ihre Kraftreserven wieder aufladen, reduzierten Stress erleben und somit langfristig die Pflege mit mehr Energie und positiver Einstellung fortsetzen. Auch soziale Erholungsräume wie Freunde treffen oder an kulturellen Aktivitäten teilnehmen sind wichtige Elemente, die durch Verhinderungspflege ermöglicht werden.
Zusätzlich bietet die Verhinderungspflege den Pflegebedürftigen oft eine positive Abwechslung. Eine neue Person in der Pflege kann neue Impulse und frische Methoden einbringen, die sich positiv auf den Pflegebedürftigen auswirken können.
Unsere Experten unterstützen pflegende Angehörige dabei, die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, die geeigneten Ersatzpflegekräfte auszuwählen und alle notwendigen administrativen Schritte zu erledigen. Dies sorgt dafür, dass die Belastung wirklich reduziert wird und sowohl die pflegenden Angehörigen als auch die Pflegebedürftigen optimal betreut und unterstützt werden.
Fazit
Verhinderungspflege stellt eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige dar und ermöglicht es ihnen, sich Auszeiten zu nehmen, ohne dass die Versorgung der Pflegebedürftigen gefährdet ist. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind vielfältig, und es ist wichtig, gut über sie informiert zu sein, um sie vollständig in Anspruch zu nehmen. Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN) steht pflegebedürftigen Menschen und ihren Familien seit Jahren kompetent zur Seite, um beste Pflegemöglichkeiten und faire Begutachtungen sicherzustellen.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, Hilfe bei der Antragstellung oder beim Prüfen von Pflegegutachten wünschen, zögern Sie nicht, unsere unabhängigen Experten zu kontaktieren. Wir sind da, um Sie auf diesem Weg zu unterstützen.
Wesentliche Änderungen der Verhinderungspflege 2025
| Merkmal | Regelung bis 30.06.2025 (Für die meisten Pflegebedürftigen) | Neue Regelung ab 01.07.2025 (Für alle ab Pflegegrad 2) |
| Budget-System | Getrennte Töpfe für Verhinderungspflege (1.685 €) und Kurzzeitpflege (1.854 €) | Gemeinsamer Jahresbetrag (Entlastungsbudget) |
| Gesamthöhe | Maximal 2.528 € (durch Übertrag von 50% der Kurzzeitpflege) | 3.539 € |
| Flexibilität | Starre Aufteilung, komplizierter Übertrag notwendig | Vollständig flexibel für beide Leistungsarten nutzbar |
| Vorpflegezeit | 6 Monate erforderlich (außer bei U25 mit PG 4/5) | Entfällt für alle |
| Anspruchsdauer | Bis zu 6 Wochen (42 Tage) pro Jahr | Bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr |
| Pflege durch Angehörige | Maximal 1,5-facher Pflegegeldsatz | Maximal 2-facher Pflegegeldsatz |
Häufige Fragen zur Verhinderungspflege
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie kommt zum Tragen, wenn eine pflegende Person wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen temporär ausfällt. Die Pflegekasse übernimmt dann die Kosten einer Ersatzpflege für diesen Zeitraum.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Anspruch auf Verhinderungspflege haben pflegebedürftige Personen mit einem Pflegegrad 2 oder höher, wenn die Pflegeperson, die überlicherweise die Pflege übernimmt, kurzzeitig verhindert ist.
Wie lange kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?
Verhinderungspflege kann für maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Dies entspricht einem Zeitraum von bis zu 56 Tagen. Bei der Nutzung von stundenweiser Verhinderungspflege gilt diese zeitlich Begrenzung nicht.
Was ist stundenweise Verhinderungspflege?
Einfach ausgedrückt: Jede Verhinderungspflege, die maximal 8 Stunden an einem Tag ausgeführt wird ist eine stundenweise Verhinderungspflege.
Wie hoch ist das Budget für die Verhinderungspflege?
Für die Verhinderungspflege steht ein jährliches Budget von bis zu 1.685 Euro zur Verfügung. Werden im gleichen Jahr nicht die vollen Leistungen der Kurzzeitpflege genutzt, kann das Budget (ab 01.07.25) auf bis zu 2.528 Euro (in Sonderfällen 3.539 Euro) aufgestockt werden.
Müssen die Pflegebedürftigen während der Verhinderungspflege in stationäre Einrichtungen umziehen?
Nein, die pflegebedürftigen Personen können während der Verhinderungspflege weiterhin zu Hause bleiben, während die Ersatzpflegeperson die Pflege übernimmt.
Wie hoch ist der monatliche Betrag für die Verhinderungspflege?
Es gibt keine monatliche Begrenzung, bzw. keinen Höchstbetrag, der monatlich für die Ersatzpflege genutzt werden darf. Pro Jahr haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 einen Anspruch auf bis 1.685 EUR, der auf bis zu 2.528 EUR (in besonderen Fällen 3.539 EUR) aufgestockt werden kann. Auf wie viele oder wenige Monate dieser Anspruch verteilt wird, ist dabei egal.
Muss die Verhinderungspflege vorher genehmigt werden?
Ja, in der Regel muss die Verhinderungspflege vorher bei der Pflegekasse beantragt und genehmigt werden, um Leistungsansprüche geltend machen zu können. Die Experten des BWPN empfehlen jedes Jahr im Januar (am besten in den Kalender eintragen!) einen solchen Antrag zu stellen. Die Ersatzpflegezeiten können Sie dann irgenwann im laufenden Jahr abrechnen.
Kann die Verhinderungspflege auch rückwirkend beantragt werden?
Grundsätzlich gilt: Nicht beanspruchte Leistungen verfallen am Ende eines jeden Kalenderjahres! Allerdings gilt bei der Verhinderungspflege, wie bei allen Sozialleistungen, eine 4-jährige Verjährungsfrist. Aus diesem Grund erreichen die unabhängigen Experten des BWPN regelmäßig bis zu 12.090 Euro Auszahlung der Pflegekassen.
Kann die Ersatzpflegeperson frei gewählt werden?
Ja, die pflegebedürftigen Personen können frei wählen, wer die Ersatzpflege während der Verhinderungspflege übernimmt, sei es ein professioneller Pflegedienst oder eine private Person.
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Helfende Hände (Verhinderungspflege): (c) BWPN | Drazen - Getty Images




