Pflegegrad-Verfahren

Es gibt verschiedene Verfahren zur Erreichung von Pflegegraden und nicht alle diese Pflegegrad – Verfahren können für Privatpersonen ohne fachliche Unterstützung erfolgreich geführt werden. Welche Verfahren es im Zusammenhang mit der Erreichung möglichst hoher Pflegeleistungen gibt und wie diese erfolgreich zu Führen sind, lernen Sie hier bei uns.

Erstantrag (Pflegeantrag)

Bevor es überhaupt zu Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegeleistungen) kommen kann, muss zunächst Pflegebedürftigkeit festgestellt werden. Daher ist der Erstantrag auf Pflegeleistungen der Pflegekasse der erste wichtige Schritt. Dies ist sehr einfach durch ein Telefonat mit der Pflegekasse oder durch ein Onlineformular der Pflegekasse erledigt. Dieses Pflegegrad-Verfahren kann m . E. ohne fachliche Unterstützung erledigt werden.

Lesen dazu auch den ausführlichen Beitrag „Erstantrag auf Pflegegrad„.

Pflegegrad-Verfahren: Eilantrag

Eine besondere Form eines Antrags auf Leistungen der Pflegeversicherung stellt der sogenannte Eilantrag dar. Ein solcher Eilantrag wird in der Regel von einem Sozialdienst einer Klinik bei der Pflegekasse eingereicht und führt in den meisten Fällen innerhalb weniger Stunden zu einer vorläufigen Einstufung in einen Pflegegrad. Damit soll gewährleistet werden, dass die Patienten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus oder der Reha zunächst Hilfe und Unterstützung erhalten. Eine spätere Begutachtung erfolgt dann im häuslichen Umfeld oder einer vollstationären Pflegeeinrichtung und bestätigt leider allzu häufig nicht das vorläufige Ergebnis des Eilantrags. Besonders tragisch: Die Mitarbeiter(innen) der Sozialdienste erhalten darüber normalerweise keine Kenntnis und sind dadurch davon überzeugt, erfolgreich einen gerechtfertigten Pflegerad erreicht zu haben.

Lesen dazu auch den ausführlichen Beitrag „Pflegegrad durch den Sozialdienst„.

Höherstufungsantrag

Sofern bereits ein Pflegegrad vorhanden ist und sich Ihrer Meinung nach der Fremdhilfebedarf/die Pflegebedürftigkeit verschlimmert hat, ist es Zeit für einen Höherstufungsantrag. Die Vorgehensweise ist exakt gleich, wie unter Erstantrag auf Pflegegrad beschrieben, lediglich ein Häkchen ist an einer anderen Stelle zu setzen.

Wiederholungsbegutachtung

Im ersten Moment wirkt es so, als wäre uns hier ein Fehler unterlaufen. Eine Wiederholungsbegutachtung ist doch kein Pflegegrad-Verfahren!? Das ist es eben doch! Die Pflegeversicherung kann „jederzeit“ den Medizinischen Dienst mit einer Wiederholungsbegutachtung damit beauftragen, eine bestehende Pflegesituation zu prüfen. Eine solche Wiederholungsbegutachtung hat einen nachfolgenden Bescheid der Pflegekasse zur Folge, was widerum ein Verfahren bedeutet. Falls der genannten Bescheid negativ ausfällt, sollten Sie sich unbedingt so schnell wie möglich einen der wenigen kostenlosen Termine unserer Experten sichern.

Anhörungsverfahren

Falls die Pflegeversicherung nach der oben genannten Wiederholungsbegutachtung den Pflegegrad entziehen oder reduzieren möchte, erhalten Sie einen Anhörungsbescheid sowie die Möglichkeit sich innerhalb einer genannten Frist zu äußern. Erfahrungsgemäß ist zu dem Zeitpunkt die Entscheidung bereits gefallen und das Anhörungsverfahren ist lediglich ein gesetzlich vorschriebenes Verfahren. Bessere Aussichten den (höheren) Pflegegrad wiederzuerlangen, haben Sie mit einem pflegefachlich begleiteten Widerspruchsverfahren!

Widerspruchsverfahren

Die Kernkompetenz unserer unabhängigen Sachverständigen seit 1998! Fast 8 von 10 überprüften Gutachten führten zur Unterstützung durch uns, über 90 % aller begleiteten Widerspruchsverfahren waren bisher erfolgreich! Leider können wir aus zeitlichen Gründen nicht jede Anfrage als Fall übernehmen, aber einen Termin zu vereinbaren lohnt sich:


Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN) bietet unabhängige und kostenlose Pflegeberatungen seit 1998
Unabhängig und kostenlos

Unabhängige Pflegeberatungen führen wir seit 1998 kostenlos! Bei uns heißt kostenlos allerdings, auch die Pflegekasse zahlt uns nicht! Damit sind wir tatsächlich unabhängig!

Schnell sein lohnt sich!
5-8 Werktage Bearbeitungszeit ist unser Versprechen
an die Familien. Leider können wir aus diesem Grund
nicht jedes Verfahren annehmen.


Unbedingt die Monatsfrist zur Einreichung eines formlosen Widerspruchs einhalten! Eine ausführliche Widerspruchsbegründung sollte fachlich fundiert und nicht vorschnell erfolgen und kann jederzeit nachgereicht werden. Da privat geführte Widerspruchsverfahren ohne fachliche Unterstützung statistisch lediglich zu unter 10 % erfolgreich verlaufen, lohnt sich der Versuch nicht. Nehmen Sie unsere fachliche Hilfe in Anspruch und sichern Sie sich damit die höchsten Aussichten auf Erfolg, die es seit 1998 in der Form in Deutschland gibt.

Lesen dazu auch den ausführlichen Beitrag „Widerspruch bei Pflegegrad-Ablehnung„.

Widerspruchsausschuss-Verfahren

Streng genommen ist ein vorgerichtliches (Widerspruchs)-Verfahren erst mit dem rechtsmittelfähigen Bescheid eines Widerspruchsausschusses erledigt. Erst mit dem rechtsmittelfähigen Bescheid kann innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Sozialgericht eingereicht werden. Aber wie kam es überhaupt zu dem Widerspruchsausschussverfahren und was genau passiert da überhaupt?

Lesen dazu auch den ausführlichen Beitrag „Der Widerspruchsausschuss


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Formen häuslicher Betreuung

In der Pflege zu Hause können verschiedene Formen der häuslichen Betreuung unterschieden werden, die sich nach dem Pflegebedarf und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person richten. Hier eine Übersicht der möglichen Formen:

Ambulanter Pflegedienst / Sozialstationen

Professionelle Pflegekräfte kommen regelmäßig ins Haus, um medizinische Behandlungspflege, Grundpflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten.

24-Stunden-Pflege / Rund-um-die-Uhr-Betreuung

Eine Betreuungskraft wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und bietet tägliche Unterstützung. Dies kann durch inländische Pflegekräfte oder auch durch Betreuungskräfte aus anderen Ländern (z.B. aus Osteuropa) erfolgen.

Tagespflege

Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Einrichtung und erhält dort Betreuung und Pflege, kehrt aber abends und nachts nach Hause zurück.

Nachtpflege

Ähnlich wie die Tagespflege, aber die Pflege und Betreuung findet über Nacht in einer Einrichtung statt, während die pflegebedürftige Person tagsüber zu Hause ist.

In der heutigen Praxis kommt der Nachtpflege in der häuslichen Pflege kaum noch Bedeutung zu.

Verhinderungspflege / Ersatzpflege

Eine Ersatzpflegekraft übernimmt die Pflege zeitweise, wenn die reguläre pflegende Person verhindert ist (zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit). Diese Form der häuslichen Pflege wird allgemein als "Verhinderungspflege" bezeichnet.

Teilstationäre Pflege / Kurzzeitpflege

Die pflegebedürftige Person wird für einen befristeten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung betreut, oft nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Haushaltshilfe

Unterstützung im Alltag, die sich mehr auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Putzen, Kochen oder Einkaufen konzentriert, teilweise ergänzend zur Pflege.

Familienpflege

Pflege, welche von Familienmitgliedern oder nahestehenden Personen übernommen wird, manchmal unterstützt durch professionelle Pflegekräfte. Im Normalfall handelt es sich bei der dieser Form der häuslichen Betreuung um private Pflegepersonen.

Betreutes Wohnen

Die pflegebedürftige Person lebt in einer Wohnung, die Teil einer Anlage mit Betreuungsangebot ist und kann bei Bedarf verschiedene Service- und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.

Ehrenamtliche Unterstützung

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bieten Unterstützung an, die sowohl soziale Aspekte als auch leichte pflegerische Tätigkeiten umfassen kann.

Jede der genannten häuslichen Betreuungsformen hat ihre eigenen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Bei der Auswahl einer geeigneten Form der häuslichen Betreuung kommt es häufig darauf an, die Wünsche der pflegebedürftigen Person mit den Möglichkeiten der Angehörigen und den örtlichen Angeboten in Einklang zu bringen. In Deutschland werden diese Formen der Pflege zum Teil durch die Pflegeversicherung unterstützt, je nach Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.

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Sie benötigen ein Gegengutachten zur Erreichung eines höheren Pflegegrades? Dann sollten Sie jetzt weiterlesen!

Seit 1998 haben wir uns auf die Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren spezialisiert, um unseren Klienten zu einem höheren Pflegegrad zu verhelfen. Mit einer Erfolgsquote von über 90 % können wir auf eine langjährige Erfahrung und Expertise zurückgreifen.

Wir wissen, wie wichtig ein höherer Pflegegrad für Ihre Lebensqualität ist. Deshalb möchten wir Ihnen helfen, diesen zu erreichen. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und lassen Sie sich von unserer Erfolgsbilanz überzeugen.

Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Pflegesituation verbessern!

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Formen häuslicher Betreuung

In der Pflege zu Hause können verschiedene Formen der häuslichen Betreuung unterschieden werden, die sich nach dem Pflegebedarf und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person richten. Hier eine Übersicht der möglichen Formen:

Ambulanter Pflegedienst / Sozialstationen

Professionelle Pflegekräfte kommen regelmäßig ins Haus, um medizinische Behandlungspflege, Grundpflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten.

24-Stunden-Pflege / Rund-um-die-Uhr-Betreuung

Eine Betreuungskraft wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und bietet tägliche Unterstützung. Dies kann durch inländische Pflegekräfte oder auch durch Betreuungskräfte aus anderen Ländern (z.B. aus Osteuropa) erfolgen.

Tagespflege

Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Einrichtung und erhält dort Betreuung und Pflege, kehrt aber abends und nachts nach Hause zurück.

Nachtpflege

Ähnlich wie die Tagespflege, aber die Pflege und Betreuung findet über Nacht in einer Einrichtung statt, während die pflegebedürftige Person tagsüber zu Hause ist.

In der heutigen Praxis kommt der Nachtpflege in der häuslichen Pflege kaum noch Bedeutung zu.

Verhinderungspflege / Ersatzpflege

Eine Ersatzpflegekraft übernimmt die Pflege zeitweise, wenn die reguläre pflegende Person verhindert ist (zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit). Diese Form der häuslichen Pflege wird allgemein als "Verhinderungspflege" bezeichnet.

Teilstationäre Pflege / Kurzzeitpflege

Die pflegebedürftige Person wird für einen befristeten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung betreut, oft nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Haushaltshilfe

Unterstützung im Alltag, die sich mehr auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Putzen, Kochen oder Einkaufen konzentriert, teilweise ergänzend zur Pflege.

Familienpflege

Pflege, welche von Familienmitgliedern oder nahestehenden Personen übernommen wird, manchmal unterstützt durch professionelle Pflegekräfte. Im Normalfall handelt es sich bei der dieser Form der häuslichen Betreuung um private Pflegepersonen.

Betreutes Wohnen

Die pflegebedürftige Person lebt in einer Wohnung, die Teil einer Anlage mit Betreuungsangebot ist und kann bei Bedarf verschiedene Service- und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.

Ehrenamtliche Unterstützung

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bieten Unterstützung an, die sowohl soziale Aspekte als auch leichte pflegerische Tätigkeiten umfassen kann.

Jede der genannten häuslichen Betreuungsformen hat ihre eigenen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Bei der Auswahl einer geeigneten Form der häuslichen Betreuung kommt es häufig darauf an, die Wünsche der pflegebedürftigen Person mit den Möglichkeiten der Angehörigen und den örtlichen Angeboten in Einklang zu bringen. In Deutschland werden diese Formen der Pflege zum Teil durch die Pflegeversicherung unterstützt, je nach Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.

Als Fachexperten im Bereich der Pflege legen wir großen Wert darauf, unsere Grenzen klar zu definieren. Zuallererst möchten wir betonen, dass unsere Expertise sich ausschließlich auf pflegerische Themen erstreckt. Aus diesem Grund ist es wichtig zu verstehen, dass wir unter keinen Umständen juristische Beratungsdienste anbieten. Unsere Qualifikationen und unser Wissen erlauben es uns nicht, rechtliche Fragestellungen zu behandeln oder rechtliche Orientierung zu geben. Ebenso wenig sind wir befugt, medizinische Beratung zu erteilen. Trotz unserer tiefgehenden Kenntnisse im Bereich der Pflege können und dürfen wir keine Diagnosen stellen oder therapeutische Empfehlungen aussprechen. Die Inhalte, die wir bereitstellen, dürfen nicht als Ersatz für professionelle medizinische Beratung verstanden werden. Sie dienen der Information und Weiterbildung, aber keineswegs sollen sie den notwendigen Besuch bei einem qualifizierten Mediziner ersetzen. Es ist unser Anliegen, Unterstützung und orientierende Hilfestellungen in pflegebezogenen Fragen zu bieten und dabei stets die Bedeutung der Einhaltung professioneller und rechtlicher Grenzen zu betonen. Wir ermutigen alle Nutzer unserer Dienste, im Falle spezifischer Rechts- oder Gesundheitsfragen, stets kompetente Fachkräfte wie Anwälte oder Ärzte zu konsultieren. Allerdings ist das sicher einer der Gründe, warum wir seit 1998 erfolgreicher sind als der statistische Durchschnitt!