Formloser Widerspruch

Mitglieder einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung haben einen Monat Zeit, um gegen einen Bescheid der Pflegekasse Widerspruch einzulegen. Dieser formlose Widerspruch sollte keine Begründung oder einzelne Argumente enthalten.

Wann ist ein formloser Widerspruch im Zusammenhang mit einem Pflegegrad sinnvoll?

  • Wenn Sie einen Erstantrag auf Pflegeleistungen gestellt haben und die Pflegekasse diesen abgelehnt hat.
  • Wenn Sie einen Erstantrag auf Pflegeleistungen gestellt haben und die von Ihnen empfundene Einstufung des Pflegegrades durch die schriftliche Bestätigung der Kasse als zu niedrig erachten.
  • Wenn nach einem Antrag zur Höherstufung der gleiche pflegerelevante Grad wie zuvor bestätigt wird.
  • Wenn nach einem Antrag zur Höherstufung durch schriftlichen Bescheid der vorhandene pflegerelevante Grad sogar reduziert oder ganz entzogen wird (dies kommt selten vor).
  • Wenn seitens der Kasse eine erneute Begutachtung erfolgt und der darauffolgende Bescheid keinen oder einen zu niedrigen pflegerelevanten Grad bestätigt.

Kurz ausgedrückt: Ein formloser Widerspruch gegen den Bescheid einer Pflegekasse lohnt sich immer dann, wenn Sie anderer Meinung sind als die bescheinigte Einschätzung durch die Kasse, bzw. das Ergebnis des vorliegenden Gutachtens ausweist. Denken Sie daran: Ein hoher Pflegegrad ist wichtig für hohe Leistungen der Pflegeversicherung.

Vorteile eines formlosen Widerspruchs

  1. Einhaltung der Monatsfrist
  2. Vermeidet überhastete (emotionale) Argumentation
  3. Verringert den empfundenen Druck durch die einzuhalten Frist

Nachteile eines formlosen Widerspruchs

Es gibt keinerlei Nachteile!

Falls Sie nach einem formlosen Widerspruch keine Begründung bei der Pflegekasse einreichen können oder wollen und es für Sie auch nicht in Frage kommt, professionelle Hilfe durch einen unabhängigen Sachverständigen anzunehmen, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, den Widerspruch zurückzuziehen. Die Pflegekasse wird sich freuen und für Sie hat dies keine Konsequenzen!

Das Beste nach einem formlosen Widerspruch:

Nach dem Einreichen eines formlosen Widerspruchs gegen unfaire Pflegegutachten stehen viele Familien oft unsicher und überfordert da. Hier kommt das Bundesweite Pflegenetzwerk (BWPN) ins Spiel. Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung und einem beeindruckenden Erfolgsnachweis konnten wir in über 50.000 Verfahren Pflegegrade erfolgreich anheben. Unsere unabhängigen Sachverständigen prüfen Ihr Gutachten gründlich und erstellen bei Bedarf ein fachlich fundiertes Gegengutachten, welches den Regeln des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) folgt. Dank unserer professionellen und zielgerichteten Unterstützung verhelfen wir Ihnen und Ihren Angehörigen zur bestmöglichen Betreuung und den höchsten Leistungen der Pflegeversicherung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unser Engagement, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und Ihre Lebensqualität nachhaltig zu verbessern.


Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN) bietet unabhängige und kostenlose Pflegeberatungen seit 1998
Unabhängig und kostenlos

Unabhängige Pflegeberatungen führen wir seit 1998 kostenlos! Bei uns heißt kostenlos allerdings, auch die Pflegekasse zahlt uns nicht! Damit sind wir tatsächlich unabhängig!

Schnell sein lohnt sich!
5-8 Werktage Bearbeitungszeit ist unser Versprechen
an die Familien. Leider können wir aus diesem Grund
nicht jedes Verfahren annehmen.


Reicht ein formloser Widerspruch aus?

Auf keinen Fall reicht ein formloser Widerspruch ohne ausreichende Begründung aus, um einen höheren Pflegegrad zu erhalten! Sofern Sie etwas über die gestellte Frage nachdenken, fällt Ihnen mit Sicherheit auch auf, warum es keine Lösung ist, keine – oder eine nicht ausreichende – Widerspruchsbegründung nachzureichen:

Wenn das ginge, hätte die Pflegekasse Ihnen direkt den höheren Pflegegrad bescheinigt!

Häufige Fragen zum formlosen Widerspruch

Was ist ein formloser Widerspruch?

Ein formloser Widerspruch ist ein einfaches Schreiben, in dem Sie der Entscheidung der Pflegekasse widersprechen, ohne dass dafür ein spezielles Formular oder eine besondere Form vorgeschrieben ist.

Wann sollte ich Widerspruch einlegen?

Wenn Sie der Meinung sind, dass der Pflegegrad zu niedrig oder die Leistungen nicht ausreichend sind, sollten Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen.

Wie wird ein formloser Widerspruch formuliert?

Ein formloser Widerspruch sollte Ihre persönlichen Daten, die Versicherungsnummer, das Datum und den Grund des Widerspruchs enthalten. Ein Beispiel: „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein, da ich mit der Einstufung in Pflegegrad [Nummer] nicht einverstanden bin.“ Oder Sie nutzen die kostenlose Vorlage des BWPN.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids bei der Pflegekasse eingegangen sein.

Brauche ich dafür ein spezielles Formular?

Nein, ein formloser Widerspruch kann mittels eines einfachen Briefes eingereicht werden. Es gibt keine speziellen Formulare dafür. Aber es empfiehlt sich die kostenlose Vorlage des BWPN zu nutzen, um keinen Fehler zu machen.

Wohin sende ich den Widerspruch?

Der Widerspruch sollte an die Adresse der zuständigen Pflegekasse gesendet werden, die im Bescheid genannt ist. Sie finden diese auf den meisten Bescheiden oben rechts.

Muss ich den Widerspruch begründen?

Zunächst reicht ein einfacher, sogenannter formloser Widerspruch, absolut aus. Es empfiehlt sich sogar zunächst nicht zu begründen, sondern besonnen vorzugehen und sich unabhängige fachliche Unterstützung beim BWPN zu sichern.

Was passiert nach dem Einlegen des Widerspruchs?

Die Pflegekasse prüft den Widerspruch und veranlasst gegebenenfalls eine erneute Begutachtung, um die Entscheidung zu überprüfen. Ohne überzeugende Widerspruchsbegründung wird dies allerdings 100-prozentig eine Ablehnung.

Kann ich Unterstützung beim Widerspruch erhalten?

Ja, unabhängige Sachverständige wie das BWPN bieten Unterstützung bei der Überprüfung von Gutachten und der Erstellung von Widersprüchen, bzw. Gegengutachten an. Erfolgsquote des BWPN seit 1998: über 90 %.

Welche Erfolgsaussichten habe ich beim Widerspruch?

Die Erfolgsaussichten variieren je nach Fall. Historisch gesehen konnten die unabhängigen Sachverständigen (w/m) des BWPN in über 90 % der Fälle eine Erhöhung des Pflegegrades erreichen. Laut Statistik des GKV beträgt die Erfolgsaussicht bei privaten formulierten Widersprüchen nicht einmal 10 %.

Empfohlener Beitrag zum formlosen Widerspruch

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Formloser Widerspruch - Formular: (c) BWPN | Jannoon028 - Getty Images

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Formen häuslicher Betreuung

In der Pflege zu Hause können verschiedene Formen der häuslichen Betreuung unterschieden werden, die sich nach dem Pflegebedarf und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person richten. Hier eine Übersicht der möglichen Formen:

Ambulanter Pflegedienst / Sozialstationen

Professionelle Pflegekräfte kommen regelmäßig ins Haus, um medizinische Behandlungspflege, Grundpflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten.

24-Stunden-Pflege / Rund-um-die-Uhr-Betreuung

Eine Betreuungskraft wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und bietet tägliche Unterstützung. Dies kann durch inländische Pflegekräfte oder auch durch Betreuungskräfte aus anderen Ländern (z.B. aus Osteuropa) erfolgen.

Tagespflege

Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Einrichtung und erhält dort Betreuung und Pflege, kehrt aber abends und nachts nach Hause zurück.

Nachtpflege

Ähnlich wie die Tagespflege, aber die Pflege und Betreuung findet über Nacht in einer Einrichtung statt, während die pflegebedürftige Person tagsüber zu Hause ist.

In der heutigen Praxis kommt der Nachtpflege in der häuslichen Pflege kaum noch Bedeutung zu.

Verhinderungspflege / Ersatzpflege

Eine Ersatzpflegekraft übernimmt die Pflege zeitweise, wenn die reguläre pflegende Person verhindert ist (zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit). Diese Form der häuslichen Pflege wird allgemein als "Verhinderungspflege" bezeichnet.

Teilstationäre Pflege / Kurzzeitpflege

Die pflegebedürftige Person wird für einen befristeten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung betreut, oft nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Haushaltshilfe

Unterstützung im Alltag, die sich mehr auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Putzen, Kochen oder Einkaufen konzentriert, teilweise ergänzend zur Pflege.

Familienpflege

Pflege, welche von Familienmitgliedern oder nahestehenden Personen übernommen wird, manchmal unterstützt durch professionelle Pflegekräfte. Im Normalfall handelt es sich bei der dieser Form der häuslichen Betreuung um private Pflegepersonen.

Betreutes Wohnen

Die pflegebedürftige Person lebt in einer Wohnung, die Teil einer Anlage mit Betreuungsangebot ist und kann bei Bedarf verschiedene Service- und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.

Ehrenamtliche Unterstützung

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bieten Unterstützung an, die sowohl soziale Aspekte als auch leichte pflegerische Tätigkeiten umfassen kann.

Jede der genannten häuslichen Betreuungsformen hat ihre eigenen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Bei der Auswahl einer geeigneten Form der häuslichen Betreuung kommt es häufig darauf an, die Wünsche der pflegebedürftigen Person mit den Möglichkeiten der Angehörigen und den örtlichen Angeboten in Einklang zu bringen. In Deutschland werden diese Formen der Pflege zum Teil durch die Pflegeversicherung unterstützt, je nach Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.

Als Fachexperten im Bereich der Pflege legen wir großen Wert darauf, unsere Grenzen klar zu definieren. Zuallererst möchten wir betonen, dass unsere Expertise sich ausschließlich auf pflegerische Themen erstreckt. Aus diesem Grund ist es wichtig zu verstehen, dass wir unter keinen Umständen juristische Beratungsdienste anbieten. Unsere Qualifikationen und unser Wissen erlauben es uns nicht, rechtliche Fragestellungen zu behandeln oder rechtliche Orientierung zu geben. Ebenso wenig sind wir befugt, medizinische Beratung zu erteilen. Trotz unserer tiefgehenden Kenntnisse im Bereich der Pflege können und dürfen wir keine Diagnosen stellen oder therapeutische Empfehlungen aussprechen. Die Inhalte, die wir bereitstellen, dürfen nicht als Ersatz für professionelle medizinische Beratung verstanden werden. Sie dienen der Information und Weiterbildung, aber keineswegs sollen sie den notwendigen Besuch bei einem qualifizierten Mediziner ersetzen. Es ist unser Anliegen, Unterstützung und orientierende Hilfestellungen in pflegebezogenen Fragen zu bieten und dabei stets die Bedeutung der Einhaltung professioneller und rechtlicher Grenzen zu betonen. Wir ermutigen alle Nutzer unserer Dienste, im Falle spezifischer Rechts- oder Gesundheitsfragen, stets kompetente Fachkräfte wie Anwälte oder Ärzte zu konsultieren. Allerdings ist das sicher einer der Gründe, warum wir seit 1998 erfolgreicher sind als der statistische Durchschnitt!