Einleitung
Der Sozialdienst eines Krankenhauses spielt eine wichtige Rolle bei der Unterstützung von Patienten und deren Angehörigen, insbesondere wenn Pflegebedürftigkeit ins Spiel kommt.
Inhalt
Pflegegrad durch den Sozialdienst
Es steht Ihnen grundsätzlich frei, eigenständig einen Pflegegrad zu beantragen. Jedoch sind die Mitarbeiter des Sozialdienstes in der Regel so gut geschult, dass gute Chancen bestehen, den Pflegegrad zeitnah genehmigt zu bekommen.
Die Sozialdienst-Mitarbeiter wissen genau, welche Formulierungen verwendet werden müssen und fügen auch gleich die Berichte aus dem Krankenhaus hinzu. Sie können bei Bedarf sogar entsprechende Hilfsmittel wie ein Pflegebett, Rollstuhl oder andere Pflegehilfsmittel anfordern und geben Ihnen Tipps zum Umgang mit dem Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF, wenn einer dieser beiden Gutachterdienst zur Begutachtung kommt.
Auch in den meisten Rehaeinrichtungen gibt es Sozialdienste, die Ihnen dabei helfen können, einen Pflegegrad zu beantragen.
Falls der Antrag auf den Pflegegrad abgelehnt wird, ist es unbedingt ratsam Widerspruch einzulegen. Der Sozialdienst kann Ihnen grundsätzlich auch hier weiterhelfen – selbst wenn Sie bereits aus der Rehaeinrichtung oder dem Krankenhaus entlassen wurden. In der Praxis ist dies allerdings aus mehreren Gründen keine Alternative zur professionellen Unterstützung durch einen unabhängigen Sachverständigen des BWPN:
- Beim Antrag auf Pflegeleistungen durch den Sozialdienst einer Klinik handelt es sich normalerweise um einen sogenannten Eilantrag. Der Bescheid ergeht innerhalb kürzester Zeit, ohne Begutachtung und ist in vielen Fällen positiv. Aus diesem Grund ist der Bescheid auch lediglich vorläufig. Eine spätere Begutachtung findet erst nach der Entlassung aus der Klinik statt und bestätigt bedauerlicherweise häufig nicht das Ergebnis des vorherigen Bescheids. Die Mitarbeiter(innen) des Sozialdienstes erhalten darüber überhaupt keine Kenntnis.
- Selbst wenn die Mitarbeiter(innen) des Sozialdienstes zufälligerweise über ausreichend pflegerischer Erfahrung sowie die fundierte Kenntnis der Begutachtungsrichtlinien verfügen, werden sie kaum ausreichend Zeit für ein ausgedehntes und daher überzeugendes Gegengutachten zur Verfügung haben.

Unabhängig und kostenlos
Unabhängige Pflegeberatungen führen wir seit 1998 kostenlos! Bei uns heißt kostenlos allerdings, auch die Pflegekasse zahlt uns nicht! Damit sind wir tatsächlich unabhängig!
Schnell sein lohnt sich!
5-8 Werktage Bearbeitungszeit ist unser Versprechen
an die Familien. Leider können wir aus diesem Grund
nicht jedes Verfahren annehmen.
Weitere Informationen zum Einlegen eines Widerspruchs finden Sie in unserem Beitrag “Pflegegrad abgelehnt – Widerspruch“.
Wie Sie ohne die Unterstützung durch den Sozialdienst einer Klinik einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegeantrag) stellen, erfahren Sie im Beitrag “Erstantrag auf Pflegegrad“.
Aufgaben des Sozialdienstes bei Pflegebedürftigkeit
Beratung und Unterstützung: Der Sozialdienst informiert Patienten und Angehörige über soziale Rechte und Ansprüche, beispielsweise zu Pflegeleistungen, Hilfsmitteln, Rehabilitation und vorhandenen Versorgungsstrukturen.
Entlassungsmanagement: Der Sozialdienst plant und koordiniert die notwendigen Maßnahmen für eine sichere Entlassung aus dem Krankenhaus, insbesondere für pflegebedürftige Patienten, und sorgt dafür, dass die notwendige Weiterbetreuung zu Hause oder in einer anderen Einrichtung gewährleistet ist.
Vermittlung und Organisation von Pflegediensten: Der Sozialdienst hilft bei der Suche und Koordination ambulanter Dienste, Pflegeeinrichtungen oder teilstationärer Angebote für eine adäquate Weiterbetreuung.
Beantragung von Pflegegraden: Der Sozialdienst unterstützt bei der Beantragung von Pflegegraden und arbeitet gegebenenfalls mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zusammen.
Koordination mit Behörden und Kostenträgern: Der Sozialdienst übernimmt die Kommunikation mit Sozialversicherungsträgern, Pflegekassen, dem Versorgungsamt oder anderen Behörden.
Psychosoziale Begleitung: Der Sozialdienst bietet emotionale Unterstützung für Patienten und ihre Familien und kann bei Bedarf auch an psychosoziale Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen vermitteln.
Krisenintervention: Bei akuten Krisen, sowohl psychosozialer als auch finanzieller Art, unterstützt der Sozialdienst mit Beratungsangeboten.
Wohnraumanpassung: Der Sozialdienst berät zu Möglichkeiten der Wohnraumanpassung und kann Kontakte zu entsprechenden Diensten vermitteln, um die Selbstständigkeit der Patienten zuhause zu fördern.
Vernetzung mit anderen Einrichtungen: Der Sozialdienst vernetzt sich mit anderen sozialen Einrichtungen, Beratungsstellen und Fachdiensten, um eine umfassende Versorgung sicherzustellen.
All diese Dienstleistungen sollen dazu beitragen, dass die Patienten nach ihrem Krankenhausaufenthalt die bestmögliche Betreuung und Unterstützung erhalten, die ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.

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