Pflegegrad durch den Sozialdienst

Einleitung

Der Sozialdienst eines Krankenhauses spielt eine wichtige Rolle bei der Unterstützung von Patienten und deren Angehörigen, insbesondere wenn Pflegebedürftigkeit ins Spiel kommt.

Pflegegrad durch den Sozialdienst

Es steht Ihnen grundsätzlich frei, eigenständig einen Pflegegrad zu beantragen. Jedoch sind die Mitarbeiter des Sozialdienstes in der Regel so gut geschult, dass gute Chancen bestehen, den Pflegegrad zeitnah genehmigt zu bekommen.

Die Sozialdienst-Mitarbeiter wissen genau, welche Formulierungen verwendet werden müssen und fügen auch gleich die Berichte aus dem Krankenhaus hinzu. Sie können bei Bedarf sogar entsprechende Hilfsmittel wie ein Pflegebett, Rollstuhl oder andere Pflegehilfsmittel anfordern und geben Ihnen Tipps zum Umgang mit dem Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF, wenn einer dieser beiden Gutachterdienst zur Begutachtung kommt.

Auch in den meisten Rehaeinrichtungen gibt es Sozialdienste, die Ihnen dabei helfen können, einen Pflegegrad zu beantragen.

Falls der Antrag auf den Pflegegrad abgelehnt wird, ist es unbedingt ratsam Widerspruch einzulegen. Der Sozialdienst kann Ihnen grundsätzlich auch hier weiterhelfen – selbst wenn Sie bereits aus der Rehaeinrichtung oder dem Krankenhaus entlassen wurden. In der Praxis ist dies allerdings aus mehreren Gründen keine Alternative zur professionellen Unterstützung durch einen unabhängigen Sachverständigen des BWPN:

  1. Beim Antrag auf Pflegeleistungen durch den Sozialdienst einer Klinik handelt es sich normalerweise um einen sogenannten Eilantrag. Der Bescheid ergeht innerhalb kürzester Zeit, ohne Begutachtung und ist in vielen Fällen positiv. Aus diesem Grund ist der Bescheid auch lediglich vorläufig. Eine spätere Begutachtung findet erst nach der Entlassung aus der Klinik statt und bestätigt bedauerlicherweise häufig nicht das Ergebnis des vorherigen Bescheids. Die Mitarbeiter(innen) des Sozialdienstes erhalten darüber überhaupt keine Kenntnis.
  2. Selbst wenn die Mitarbeiter(innen) des Sozialdienstes zufälligerweise über ausreichend pflegerischer Erfahrung sowie die fundierte Kenntnis der Begutachtungsrichtlinien verfügen, werden sie kaum ausreichend Zeit für ein ausgedehntes und daher überzeugendes Gegengutachten zur Verfügung haben.

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Weitere Informationen zum Einlegen eines Widerspruchs finden Sie in unserem Beitrag „Pflegegrad abgelehnt – Widerspruch„.

Wie Sie ohne die Unterstützung durch den Sozialdienst einer Klinik einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegeantrag) stellen, erfahren Sie im Beitrag „Erstantrag auf Pflegegrad„.

Aufgaben des Sozialdienstes bei Pflegebedürftigkeit

Beratung und Unterstützung: Der Sozialdienst informiert Patienten und Angehörige über soziale Rechte und Ansprüche, beispielsweise zu Pflegeleistungen, Hilfsmitteln, Rehabilitation und vorhandenen Versorgungsstrukturen.

Entlassungsmanagement: Der Sozialdienst plant und koordiniert die notwendigen Maßnahmen für eine sichere Entlassung aus dem Krankenhaus, insbesondere für pflegebedürftige Patienten, und sorgt dafür, dass die notwendige Weiterbetreuung zu Hause oder in einer anderen Einrichtung gewährleistet ist.

Vermittlung und Organisation von Pflegediensten: Der Sozialdienst hilft bei der Suche und Koordination ambulanter Dienste, Pflegeeinrichtungen oder teilstationärer Angebote für eine adäquate Weiterbetreuung.

Beantragung von Pflegegraden: Der Sozialdienst unterstützt bei der Beantragung von Pflegegraden und arbeitet gegebenenfalls mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zusammen.

Koordination mit Behörden und Kostenträgern: Der Sozialdienst übernimmt die Kommunikation mit Sozialversicherungsträgern, Pflegekassen, dem Versorgungsamt oder anderen Behörden.

Psychosoziale Begleitung: Der Sozialdienst bietet emotionale Unterstützung für Patienten und ihre Familien und kann bei Bedarf auch an psychosoziale Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen vermitteln.

Krisenintervention: Bei akuten Krisen, sowohl psychosozialer als auch finanzieller Art, unterstützt der Sozialdienst mit Beratungsangeboten.

Wohnraumanpassung: Der Sozialdienst berät zu Möglichkeiten der Wohnraumanpassung und kann Kontakte zu entsprechenden Diensten vermitteln, um die Selbstständigkeit der Patienten zuhause zu fördern.

Vernetzung mit anderen Einrichtungen: Der Sozialdienst vernetzt sich mit anderen sozialen Einrichtungen, Beratungsstellen und Fachdiensten, um eine umfassende Versorgung sicherzustellen.

All diese Dienstleistungen sollen dazu beitragen, dass die Patienten nach ihrem Krankenhausaufenthalt die bestmögliche Betreuung und Unterstützung erhalten, die ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.


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Formen häuslicher Betreuung

In der Pflege zu Hause können verschiedene Formen der häuslichen Betreuung unterschieden werden, die sich nach dem Pflegebedarf und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person richten. Hier eine Übersicht der möglichen Formen:

Ambulanter Pflegedienst / Sozialstationen

Professionelle Pflegekräfte kommen regelmäßig ins Haus, um medizinische Behandlungspflege, Grundpflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten.

24-Stunden-Pflege / Rund-um-die-Uhr-Betreuung

Eine Betreuungskraft wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und bietet tägliche Unterstützung. Dies kann durch inländische Pflegekräfte oder auch durch Betreuungskräfte aus anderen Ländern (z.B. aus Osteuropa) erfolgen.

Tagespflege

Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Einrichtung und erhält dort Betreuung und Pflege, kehrt aber abends und nachts nach Hause zurück.

Nachtpflege

Ähnlich wie die Tagespflege, aber die Pflege und Betreuung findet über Nacht in einer Einrichtung statt, während die pflegebedürftige Person tagsüber zu Hause ist.

In der heutigen Praxis kommt der Nachtpflege in der häuslichen Pflege kaum noch Bedeutung zu.

Verhinderungspflege / Ersatzpflege

Eine Ersatzpflegekraft übernimmt die Pflege zeitweise, wenn die reguläre pflegende Person verhindert ist (zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit). Diese Form der häuslichen Pflege wird allgemein als "Verhinderungspflege" bezeichnet.

Teilstationäre Pflege / Kurzzeitpflege

Die pflegebedürftige Person wird für einen befristeten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung betreut, oft nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Haushaltshilfe

Unterstützung im Alltag, die sich mehr auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Putzen, Kochen oder Einkaufen konzentriert, teilweise ergänzend zur Pflege.

Familienpflege

Pflege, welche von Familienmitgliedern oder nahestehenden Personen übernommen wird, manchmal unterstützt durch professionelle Pflegekräfte. Im Normalfall handelt es sich bei der dieser Form der häuslichen Betreuung um private Pflegepersonen.

Betreutes Wohnen

Die pflegebedürftige Person lebt in einer Wohnung, die Teil einer Anlage mit Betreuungsangebot ist und kann bei Bedarf verschiedene Service- und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.

Ehrenamtliche Unterstützung

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bieten Unterstützung an, die sowohl soziale Aspekte als auch leichte pflegerische Tätigkeiten umfassen kann.

Jede der genannten häuslichen Betreuungsformen hat ihre eigenen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Bei der Auswahl einer geeigneten Form der häuslichen Betreuung kommt es häufig darauf an, die Wünsche der pflegebedürftigen Person mit den Möglichkeiten der Angehörigen und den örtlichen Angeboten in Einklang zu bringen. In Deutschland werden diese Formen der Pflege zum Teil durch die Pflegeversicherung unterstützt, je nach Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.

Als Fachexperten im Bereich der Pflege legen wir großen Wert darauf, unsere Grenzen klar zu definieren. Zuallererst möchten wir betonen, dass unsere Expertise sich ausschließlich auf pflegerische Themen erstreckt. Aus diesem Grund ist es wichtig zu verstehen, dass wir unter keinen Umständen juristische Beratungsdienste anbieten. Unsere Qualifikationen und unser Wissen erlauben es uns nicht, rechtliche Fragestellungen zu behandeln oder rechtliche Orientierung zu geben. Ebenso wenig sind wir befugt, medizinische Beratung zu erteilen. Trotz unserer tiefgehenden Kenntnisse im Bereich der Pflege können und dürfen wir keine Diagnosen stellen oder therapeutische Empfehlungen aussprechen. Die Inhalte, die wir bereitstellen, dürfen nicht als Ersatz für professionelle medizinische Beratung verstanden werden. Sie dienen der Information und Weiterbildung, aber keineswegs sollen sie den notwendigen Besuch bei einem qualifizierten Mediziner ersetzen. Es ist unser Anliegen, Unterstützung und orientierende Hilfestellungen in pflegebezogenen Fragen zu bieten und dabei stets die Bedeutung der Einhaltung professioneller und rechtlicher Grenzen zu betonen. Wir ermutigen alle Nutzer unserer Dienste, im Falle spezifischer Rechts- oder Gesundheitsfragen, stets kompetente Fachkräfte wie Anwälte oder Ärzte zu konsultieren. Allerdings ist das sicher einer der Gründe, warum wir seit 1998 erfolgreicher sind als der statistische Durchschnitt!