Die Kombinationsleistung in der Pflegeversicherung bezieht sich auf die Kombination von Pflegegeld und Sachleistungen. Diese Option erlaubt es Pflegebedürftigen, sowohl Pflegegeld für Eigenleistungen zu erhalten, als auch Pflegesachleistungen eines Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen.
Die Höhe der Kombinationsleistung berechnet sich nach dem Grad der Inanspruchnahme der Pflegesachleistung. Sie beträgt den Anteil des Pflegegeldes, der dem Anteil entspricht, zu dem die Pflegesachleistung im Verhältnis zur vollen Pflegesachleistung nicht in Anspruch genommen wird.
Hier ein einfaches Beispiel:
Nehmen wir an, Sie haben einen Pflegegrad 3 und nehmen Sachleistungen für 50 % des zugehörigen Höchstbetrags in Anspruch. Dann hätten Sie von den zur Verfügung stehenden 1.432 Euro Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3, 716 Euro beansprucht. Der Pflegedienst hätte daher 716 Euro mit Ihrer Pflegeversicherung abgerechnet.
Bei der Leistungsart Kombinationsleistungen bekommen Sie dann noch zusätzlich 50 % , also 286,50 Euro, Ihres Pflegegeldes.
Der konkrete Betrag hängt selbstverständlich jeweils von Ihrem Pflegegrad und den entsprechenden Höchstsätzen für Pflegegeld und Sachleistungen ab, die gesetzlich festgelegt sind. Die genauen Beträge finden Sie bei uns auf der Website.
Wenn Sie Fragen haben stehen Ihnen unsere unabhängigen Experten, sofern noch Termine verfügbar sind, gern zur Verfügung:
Unabhängig und kostenlos
Unabhängige Pflegeberatungen führen wir seit 1998 kostenlos! Bei uns heißt kostenlos allerdings, auch die Pflegekasse zahlt uns nicht! Damit sind wir tatsächlich unabhängig!
Schnell sein lohnt sich!
5-8 Werktage Bearbeitungszeit ist unser Versprechen
an die Familien. Leider können wir aus diesem Grund
nicht jedes Verfahren annehmen.