In Deutschland sind die Pflegegrade von 2 bis 5 wie folgt definiert:
Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 sind die eigentlichen „echten“ Pflegegrade, die nach Ablösung der ehemaligen Pflegestufen Ende 2016 eingeführt wurden. Sie finden das ist Unsinn? Dann lassen Sie es uns näher erläutern:
Der Pflegegrad 1 genießt eine Art vorab eindeutig definierten Sonderrolle. Erstmalig sollten auch die Menschen Leistungen der Pflegeversicherung erhalten können, die vor dem zweiten Pflegestärkungsgesetz und damit der Einführung der Pflegegrade, keine Leistungen der Pflegekassen erhalten haben. Die Pflegestufen, bzw. die Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit (BRi), sahen einfach keine Leistungen vor, wenn der Pflegebedarf nur sehr gering war.
Mit dem Pflegegrad 1 sollte alles besser werden. Leider wird genau dieser Pflegegrad 1 in der Praxis eher zur Einsparung von Leistungen genutzt, als Vorteile für Versicherte zu bringen. Unsere unabhängigen Sachverständigen haben seit 2017 einige tauend Gutachten von MD und MEDICPROOF überprüft und regelkonform nachbewertet. Die Ergebnisse sind ernüchternd und lassen nur einen Rückschluss zu:
Rund 80 % aller Gutachten, die den Pflegegrad 1 ausgewiesen haben, waren so falsch, dass über 90 % unserer Gegengutachten in den nachfolgenden Widerspruchs- und Klageverfahren den Pflegegrad 2 oder höher durchsetzen konnten.
Pflegegrad 2:
Für Menschen mit erheblichen Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. Dies könnte zum Beispiel bedeuten, dass die Person bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens einmal täglich Hilfe benötigt.
Pflegegrad 3:
Für Menschen mit schweren Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten. In diesem Pflegegrad benötigt die Person mehrfach täglich Hilfe bei persönlichen alltäglichen Aufgaben.
Pflegegrad 4:
Für Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten aufgrund von chronischen oder dauerhaften Einschränkungen. In diesem Pflegegrad benötigt die Person rund um die Uhr Hilfe, auch bei Nacht.
Pflegegrad 5:
Für Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit, die aufgrund spezieller gesundheitlicher Belastungen und Anforderungen zur Bewältigung des alltäglichen Lebens regelmäßig pflegerische Unterstützung benötigen. Dabei handelt es sich um schwerst Pflegebedürftige, die besonderer pflegerischer und medizinischer Betreuung bedürfen.
Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine Beschreibungen sind und der tatsächliche Leistungsumfang von individuellen Bedürfnissen und Anforderungen abhängen kann.
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