Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5

In Deutschland sind die Pflegegrade von 2 bis 5 wie folgt definiert:

Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 sind die eigentlichen „echten“ Pflegegrade, die nach Ablösung der ehemaligen Pflegestufen Ende 2016 eingeführt wurden. Sie finden das ist Unsinn? Dann lassen Sie es uns näher erläutern:

Der Pflegegrad 1 genießt eine Art vorab eindeutig definierten Sonderrolle. Erstmalig sollten auch die Menschen Leistungen der Pflegeversicherung erhalten können, die vor dem zweiten Pflegestärkungsgesetz und damit der Einführung der Pflegegrade, keine Leistungen der Pflegekassen erhalten haben. Die Pflegestufen, bzw. die Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit (BRi), sahen einfach keine Leistungen vor, wenn der Pflegebedarf nur sehr gering war.

Mit dem Pflegegrad 1 sollte alles besser werden. Leider wird genau dieser Pflegegrad 1 in der Praxis eher zur Einsparung von Leistungen genutzt, als Vorteile für Versicherte zu bringen. Unsere unabhängigen Sachverständigen haben seit 2017 einige tauend Gutachten von MD und MEDICPROOF überprüft und regelkonform nachbewertet. Die Ergebnisse sind ernüchternd und lassen nur einen Rückschluss zu:

Rund 80 % aller Gutachten, die den Pflegegrad 1 ausgewiesen haben, waren so falsch, dass über 90 % unserer Gegengutachten in den nachfolgenden Widerspruchs- und Klageverfahren den Pflegegrad 2 oder höher durchsetzen konnten.

Pflegegrad 2:
Für Menschen mit erheblichen Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. Dies könnte zum Beispiel bedeuten, dass die Person bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens einmal täglich Hilfe benötigt.


Pflegegrad 3:
Für Menschen mit schweren Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten. In diesem Pflegegrad benötigt die Person mehrfach täglich Hilfe bei persönlichen alltäglichen Aufgaben.


Pflegegrad 4:
Für Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten aufgrund von chronischen oder dauerhaften Einschränkungen. In diesem Pflegegrad benötigt die Person rund um die Uhr Hilfe, auch bei Nacht.


Pflegegrad 5:
Für Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit, die aufgrund spezieller gesundheitlicher Belastungen und Anforderungen zur Bewältigung des alltäglichen Lebens regelmäßig pflegerische Unterstützung benötigen. Dabei handelt es sich um schwerst Pflegebedürftige, die besonderer pflegerischer und medizinischer Betreuung bedürfen.


Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine Beschreibungen sind und der tatsächliche Leistungsumfang von individuellen Bedürfnissen und Anforderungen abhängen kann.


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Formen häuslicher Betreuung

In der Pflege zu Hause können verschiedene Formen der häuslichen Betreuung unterschieden werden, die sich nach dem Pflegebedarf und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person richten. Hier eine Übersicht der möglichen Formen:

Ambulanter Pflegedienst / Sozialstationen

Professionelle Pflegekräfte kommen regelmäßig ins Haus, um medizinische Behandlungspflege, Grundpflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten.

24-Stunden-Pflege / Rund-um-die-Uhr-Betreuung

Eine Betreuungskraft wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und bietet tägliche Unterstützung. Dies kann durch inländische Pflegekräfte oder auch durch Betreuungskräfte aus anderen Ländern (z.B. aus Osteuropa) erfolgen.

Tagespflege

Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Einrichtung und erhält dort Betreuung und Pflege, kehrt aber abends und nachts nach Hause zurück.

Nachtpflege

Ähnlich wie die Tagespflege, aber die Pflege und Betreuung findet über Nacht in einer Einrichtung statt, während die pflegebedürftige Person tagsüber zu Hause ist.

In der heutigen Praxis kommt der Nachtpflege in der häuslichen Pflege kaum noch Bedeutung zu.

Verhinderungspflege / Ersatzpflege

Eine Ersatzpflegekraft übernimmt die Pflege zeitweise, wenn die reguläre pflegende Person verhindert ist (zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit). Diese Form der häuslichen Pflege wird allgemein als "Verhinderungspflege" bezeichnet.

Teilstationäre Pflege / Kurzzeitpflege

Die pflegebedürftige Person wird für einen befristeten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung betreut, oft nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Haushaltshilfe

Unterstützung im Alltag, die sich mehr auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Putzen, Kochen oder Einkaufen konzentriert, teilweise ergänzend zur Pflege.

Familienpflege

Pflege, welche von Familienmitgliedern oder nahestehenden Personen übernommen wird, manchmal unterstützt durch professionelle Pflegekräfte. Im Normalfall handelt es sich bei der dieser Form der häuslichen Betreuung um private Pflegepersonen.

Betreutes Wohnen

Die pflegebedürftige Person lebt in einer Wohnung, die Teil einer Anlage mit Betreuungsangebot ist und kann bei Bedarf verschiedene Service- und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.

Ehrenamtliche Unterstützung

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bieten Unterstützung an, die sowohl soziale Aspekte als auch leichte pflegerische Tätigkeiten umfassen kann.

Jede der genannten häuslichen Betreuungsformen hat ihre eigenen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Bei der Auswahl einer geeigneten Form der häuslichen Betreuung kommt es häufig darauf an, die Wünsche der pflegebedürftigen Person mit den Möglichkeiten der Angehörigen und den örtlichen Angeboten in Einklang zu bringen. In Deutschland werden diese Formen der Pflege zum Teil durch die Pflegeversicherung unterstützt, je nach Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.

Als Fachexperten im Bereich der Pflege legen wir großen Wert darauf, unsere Grenzen klar zu definieren. Zuallererst möchten wir betonen, dass unsere Expertise sich ausschließlich auf pflegerische Themen erstreckt. Aus diesem Grund ist es wichtig zu verstehen, dass wir unter keinen Umständen juristische Beratungsdienste anbieten. Unsere Qualifikationen und unser Wissen erlauben es uns nicht, rechtliche Fragestellungen zu behandeln oder rechtliche Orientierung zu geben. Ebenso wenig sind wir befugt, medizinische Beratung zu erteilen. Trotz unserer tiefgehenden Kenntnisse im Bereich der Pflege können und dürfen wir keine Diagnosen stellen oder therapeutische Empfehlungen aussprechen. Die Inhalte, die wir bereitstellen, dürfen nicht als Ersatz für professionelle medizinische Beratung verstanden werden. Sie dienen der Information und Weiterbildung, aber keineswegs sollen sie den notwendigen Besuch bei einem qualifizierten Mediziner ersetzen. Es ist unser Anliegen, Unterstützung und orientierende Hilfestellungen in pflegebezogenen Fragen zu bieten und dabei stets die Bedeutung der Einhaltung professioneller und rechtlicher Grenzen zu betonen. Wir ermutigen alle Nutzer unserer Dienste, im Falle spezifischer Rechts- oder Gesundheitsfragen, stets kompetente Fachkräfte wie Anwälte oder Ärzte zu konsultieren. Allerdings ist das sicher einer der Gründe, warum wir seit 1998 erfolgreicher sind als der statistische Durchschnitt!