In Deutschland sind die Pflegegrade von 2 bis 5 wie folgt definiert:
Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 sind die eigentlichen „echten“ Pflegegrade, die nach der Abschaffung der ehemaligen Pflegestufen Ende 2016 eingeführt wurden. Sie finden das unsinnig? Lassen Sie uns das näher erläutern:
Der Pflegegrad 1 nimmt eine klar definierte Sonderrolle ein. Zum ersten Mal sollten auch jene Menschen Leistungen der Pflegeversicherung erhalten können, die vor dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz und der Einführung der Pflegegrade keine Unterstützung von den Pflegekassen bekamen. Die früheren Pflegestufen und die Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit (BRi) sahen keine Leistungen vor, wenn der Pflegebedarf nur gering war.
Mit der Einführung von Pflegegrad 1 sollte sich dies verbessern. Leider wird dieser Pflegegrad in der Praxis eher zur Einsparung von Leistungen genutzt, als Vorteile für Versicherte zu bringen. Unsere unabhängigen Sachverständigen haben seit 2017 tausende Gutachten von MD und MEDICPROOF überprüft und regelkonform nachbewertet. Die Ergebnisse sind ernüchternd und lassen nur einen Schluss zu:
Rund 80 % der Gutachten, die Pflegegrad 1 auswiesen, waren so fehlerhaft, dass wir in über 90 % der Fälle durch Widerspruchs- und Klageverfahren mindestens einen höheren Pflegegrad, Pflegegrad 2 oder höher, durchsetzen konnten.
Pflegegrad 2:
Für Menschen mit erheblichen Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. Dies könnte zum Beispiel bedeuten, dass die Person bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens einmal täglich Hilfe benötigt.
Pflegegrad 3:
Für Menschen mit schweren Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten. In diesem Pflegegrad benötigt die Person mehrfach täglich Hilfe bei persönlichen alltäglichen Aufgaben.
Pflegegrad 4:
Für Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten aufgrund von chronischen oder dauerhaften Einschränkungen. In diesem Pflegegrad benötigt die Person rund um die Uhr Hilfe, auch bei Nacht.
Pflegegrad 5:
Für Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit, die aufgrund spezieller gesundheitlicher Belastungen und Anforderungen zur Bewältigung des alltäglichen Lebens regelmäßig pflegerische Unterstützung benötigen. Dabei handelt es sich um schwerst Pflegebedürftige, die besonderer pflegerischer und medizinischer Betreuung bedürfen.
Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine Beschreibungen sind und der tatsächliche Leistungsumfang von individuellen Bedürfnissen und Anforderungen abhängen kann.

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Leistungen mit Pflegegrad 2
In dieser Übersicht finden Sie alle Leistungen Ihrer Pflegekasse für Pflegegrad 2. Bitte beachten Sie, dass die genannten Summen maximale Beträge (“bis zu”) repräsentieren. Zudem ist eine Kombination einiger Leistungen nicht möglich, diese schließen sich gegenseitig aus. Für weiterführende Informationen klicken Sie bitte auf “Mehr erfahren”, um zu den entsprechenden Themenbeiträgen zu gelangen.
Entlastungsbetrag
131 EUR
Pflegegeld
347 EUR
Pflegesachleistungen
796 EUR
Kombinationsleistungen
796 EUR
ggf. Unterstützung im Alltag
318,40 EUR
Tagespflege
721 EUR
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
42 EUR
Wohngruppenzuschlag
224 EUR
Kurzzeitpflege
1.854 EUR1
Verhinderungspflege
1.685 EUR1
Wohnumfeldverbesserung
4.180 EUR2
1 Die genannten Summen sind maximal Beträge pro Kalenderjahr.
2 Der genannte Betrag ist der Maximalbetrag je genehmigter Maßnahme.Kalenderjahr
Leistungen mit Pflegegrad 3
In dieser Übersicht finden Sie alle Leistungen Ihrer Pflegekasse für Pflegegrad 3. Bitte beachten Sie, dass die genannten Summen maximale Beträge (“bis zu”) repräsentieren. Zudem ist eine Kombination einiger Leistungen nicht möglich, diese schließen sich gegenseitig aus. Für weiterführende Informationen klicken Sie bitte auf “Mehr erfahren”, um zu den entsprechenden Themenbeiträgen zu gelangen.
Entlastungsbetrag
131 EUR
Pflegegeld
599 EUR
Pflegesachleistungen
1.497 EUR
Kombinationsleistungen
1.497 EUR
ggf. Unterstützung im Alltag
598,80 EUR
Tagespflege
1.357 EUR
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
42 EUR
Wohngruppenzuschlag
224 EUR
Kurzzeitpflege
1.854 EUR1
Verhinderungspflege
1.685 EUR1
Wohnumfeldverbesserung
4.180 EUR2
1 Die genannten Summen sind maximal Beträge pro Kalenderjahr.
2 Der genannte Betrag ist der Maximalbetrag je genehmigter Maßnahme.Kalenderjahr