Pflegegrad 3

Der Pflegegrad 3: Voraussetzungen, Geld und Leistungen

Willkommen auf unserer Informationsseite zum Thema Pflegegrad 3. Hier erfahren Sie alles Wichtige zur Beantragung, den Voraussetzungen und den Leistungen der Pflegeversicherung, die Ihnen ab Pflegegrad 3 zur Verfügung stehen. Ob Sie nun monatlich Pflegegeld erhalten können, was Sie über Sachleistungen wissen sollten oder welche Hilfe Sie als pflegende Angehörige bekommen – wir haben die Antworten!

Wie kann man Pflegegrad 3 beantragen?

Um die Antwort gleich vorwegzunehmen: Es ist nicht möglich einen Pflegegrad 3 zu benatragen! Aber Sie können Leistungen der Pflegeversicherung beantragen und durch das Gutachten des MD oder MEDICPROOF in den Pflegegrad 3 eingestuft werden. Sofern Sie bereits vorher einen Pflegegrad 1 oder einen Pflegegrad 2 haben, ist die auch durch einen Höherstufungsantrag möglich.

Bundesweites Pflegenetzwerk - Hohe Pflegegrade mit Erfolg

Lesen Sie dazu auch den ausführlichen Beitrag:

Der Pflegeantrag

Prozess zur Beantragung von Pflegegrad 3

Zum Beantragen von Pflegegrad 3 müssen Sie einen Antrag auf Pflegegrad an Ihre Pflegekasse richten. Sobald Ihr Antrag vorliegt, wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) den Pflegebedürftigen prüfen und den passenden Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit einstufen.

Voraussetzungen für Pflegegrad 3

Die Voraussetzungen für Pflegegrad 3 gemäß SGB XI sind eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Dies wird festgestellt durch eine Begutachtung durch den MDK, in der die körperliche und geistige Verfassung, die Selbstständigkeit im Alltag und weitere Faktoren untersucht werden.

Pflegegradeinstufung und Pflegestufe

Unter Pflegegrad 3 eingestuft zu werden unterscheidet sich von der Pflegestufe 3. Während die Pflegestufen 1 bis 3 nach dem alten System in erster Linie körperliche Einschränkungen betrachtet haben, nehmen die Pflegegrade 1 bis 5 auch geistige und psychische Aspekte in die Pflegebedürftigkeitsprüfung auf.

Welche Geld- und Leistungen stehen bei Pflegegrad 3 zur Verfügung?

Pflegegeld und Sachleistungen

Personen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Pflegegeld von monatlich 545 Euro, wenn sie von Angehörigen gepflegt werden. Alternativ können sie Sachleistungen für die ambulante Betreuung durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Auch eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen ist möglich.


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Weitere Leistungen wie Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Bei Pflegegrad 3 stehen Ihnen weitere Leistungen zu. Dazu zählen unter anderem die Kurzzeitpflege, durch die der Pflegebedürftige beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt in einer spezialisierten Einrichtung versorgt wird, und die Verhinderungspflege, die greift, wenn der pflegende Angehörige verhindert ist.

Entlastungsbetrag und Zuschussmöglichkeiten

Zusätzlich zum Pflegegeld oder den Sachleistungen können Menschen mit Pflegegrad 3 auch einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich erhalten. Dieser kann für Leistungen der häuslichen Betreuung und zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Was bedeutet es, pflegebedürftig mit Pflegegrad 3 zu sein?

Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Alltagskompetenz

Eingestuft in Pflegegrad 3 bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene sind in vielen Bereichen ihres Lebens auf Unterstützung angewiesen. So kann das Führen eines selbstständigen Haushalts ebenso eingeschränkt sein wie die Teilnahme am sozialen Leben.

Zeitaufwand für Pflegende bei Pflegegrad 3

Die Pflege von Menschen mit Pflegegrad 3 ist mit einem hohen Zeit- und Arbeitsaufwand für die pflegenden Angehörigen verbunden. Sie benötigen sowohl viel Geduld als auch körperliche Belastbarkeit und emotionale Stabilität, um ihren hilfsbedürftigen Angehörigen gerecht werden zu können.

Pflegesituation für Menschen mit Demenz

Insbesondere Menschen mit Demenz und anderen geistigen Beeinträchtigungen können Pflegegrad 3 erhalten. Die Pflegebedürftigkeit ist in diesen Fällen oft besonders herausfordernd und erfordert von den pflegenden Angehörigen ein sehr hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Geduld.

Welche Erwartungen und Aufgaben haben pflegende Angehörige von Menschen mit Pflegegrad 3?

Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige

Ein hohes Maß an Belastung kann pflegenden Angehörigen zugesetzt werden. Daher gibt es verschiedene Unterstützungsangebote, wie z.B. Pflegekurse, Entlastungsleistungen und psychosoziale Beratung.

Zeitaufwand und Herausforderungen für pflegende Angehörige

Als pflegender Angehöriger eines Menschen mit Pflegegrad 3 sind Sie täglich gefordert. Nicht nur der körperliche Einsatz, sondern auch die emotionale Belastung durch die Behinderung des geliebten Menschen kann sehr intensiv sein.

Dienste und Hilfsmittel für die Pflege zu Hause

Um die Pflegetätigkeit zu erleichtern, gibt es eine Reihe von Dienstleistungen und Hilfsmitteln, die die Pflege zu Hause unterstützen. Dazu zählen beispielsweise Hausnotrufsysteme, Pflegebetten und andere technische Hilfsmittel, aber auch Unterstützung in Form von Pflegediensten und Essen auf Rädern.

Wie unterscheidet sich Pflegegrad 3 von anderen Pflegegraden (insbesondere Pflegestufe 3, Pflegegrad 2 und 5)?

Vergleich von Pflegegraden: Pflegegrade 2 und 3

Im Vergleich zu Pflegegrad 2, Personen mit Pflegegrad 3 weisen eine erheblichere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit auf und benötigen mehr Unterstützung im Alltag. Dies spiegelt sich auch in höheren Leistungen der Pflegekasse wider.

Vergleich von Pflegegraden: Pflegegrade 3 und 5

Im Vergleich zu Pflegegrad 5 ist die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bei Pflegegrad 3 geringer. Im Gegensatz zu Pflegegrad 5, bei dem die Menschen komplett auf die Unterstützung Anderer angewiesen sind, haben Menschen mit Pflegegrad 3 noch eine gewisse Selbstständigkeit.

Unterschiede von Pflegestufe 3 und Pflegegrad 3

Die Pflegestufe 3 nach dem alten System und der Pflegegrad 3 im neuen System sind nicht direkt miteinander vergleichbar. Während die Pflegestufe 3 eine umfassende Hilfe bei den Körperhygienemaßnahmen und der Nahrungsaufnahme bedeutete, berücksichtigt Pflegegrad 3 auch geistige und psychische Beeinträchtigungen und fördert mehr Selbstständigkeit.

Die Einstufung in Pflegegrad 3 ist somit eine wichtige Voraussetzung für den Zugang zu verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung. Sie erleichtert sowohl die Versorgung der pflegebedürftigen Person zu Hause durch pflegende Angehörige, als auch die Betreuung durch ambulante Pflegedienste.


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Leistungen mit Pflegegrad 3

In dieser Übersicht finden Sie alle Leistungen Ihrer Pflegekasse für Pflegegrad 3. Bitte beachten Sie, dass die genannten Summen maximale Beträge („bis zu“) repräsentieren. Zudem ist eine Kombination einiger Leistungen nicht möglich, diese schließen sich gegenseitig aus. Für weiterführende Informationen klicken Sie bitte auf „Mehr erfahren“, um zu den entsprechenden Themenbeiträgen zu gelangen.

Entlastungsbetrag

125 EUR


Pflegegeld

573 EUR


Pflegesachleistungen

1.432 EUR


Kombinationsleistungen

1.432 EUR


ggf. Unterstützung im Alltag

304 EUR


Tagespflege

1.298 EUR


Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

40 EUR


Wohngruppenzuschlag

214 EUR


Kurzzeitpflege

1.774 EUR1


Verhinderungspflege

1.612 EUR1


Wohnumfeldverbesserung

4.000 EUR2

1 Die genannten Summen sind maximal Beträge pro Kalenderjahr.
2 Der genannte Betrag ist der Maximalbetrag je genehmigter Maßnahme.Kalenderjahr

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Formen häuslicher Betreuung

In der Pflege zu Hause können verschiedene Formen der häuslichen Betreuung unterschieden werden, die sich nach dem Pflegebedarf und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person richten. Hier eine Übersicht der möglichen Formen:

Ambulanter Pflegedienst / Sozialstationen

Professionelle Pflegekräfte kommen regelmäßig ins Haus, um medizinische Behandlungspflege, Grundpflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten.

24-Stunden-Pflege / Rund-um-die-Uhr-Betreuung

Eine Betreuungskraft wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und bietet tägliche Unterstützung. Dies kann durch inländische Pflegekräfte oder auch durch Betreuungskräfte aus anderen Ländern (z.B. aus Osteuropa) erfolgen.

Tagespflege

Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Einrichtung und erhält dort Betreuung und Pflege, kehrt aber abends und nachts nach Hause zurück.

Nachtpflege

Ähnlich wie die Tagespflege, aber die Pflege und Betreuung findet über Nacht in einer Einrichtung statt, während die pflegebedürftige Person tagsüber zu Hause ist.

In der heutigen Praxis kommt der Nachtpflege in der häuslichen Pflege kaum noch Bedeutung zu.

Verhinderungspflege / Ersatzpflege

Eine Ersatzpflegekraft übernimmt die Pflege zeitweise, wenn die reguläre pflegende Person verhindert ist (zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit). Diese Form der häuslichen Pflege wird allgemein als "Verhinderungspflege" bezeichnet.

Teilstationäre Pflege / Kurzzeitpflege

Die pflegebedürftige Person wird für einen befristeten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung betreut, oft nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Haushaltshilfe

Unterstützung im Alltag, die sich mehr auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Putzen, Kochen oder Einkaufen konzentriert, teilweise ergänzend zur Pflege.

Familienpflege

Pflege, welche von Familienmitgliedern oder nahestehenden Personen übernommen wird, manchmal unterstützt durch professionelle Pflegekräfte. Im Normalfall handelt es sich bei der dieser Form der häuslichen Betreuung um private Pflegepersonen.

Betreutes Wohnen

Die pflegebedürftige Person lebt in einer Wohnung, die Teil einer Anlage mit Betreuungsangebot ist und kann bei Bedarf verschiedene Service- und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.

Ehrenamtliche Unterstützung

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bieten Unterstützung an, die sowohl soziale Aspekte als auch leichte pflegerische Tätigkeiten umfassen kann.

Jede der genannten häuslichen Betreuungsformen hat ihre eigenen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Bei der Auswahl einer geeigneten Form der häuslichen Betreuung kommt es häufig darauf an, die Wünsche der pflegebedürftigen Person mit den Möglichkeiten der Angehörigen und den örtlichen Angeboten in Einklang zu bringen. In Deutschland werden diese Formen der Pflege zum Teil durch die Pflegeversicherung unterstützt, je nach Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.

Als Fachexperten im Bereich der Pflege legen wir großen Wert darauf, unsere Grenzen klar zu definieren. Zuallererst möchten wir betonen, dass unsere Expertise sich ausschließlich auf pflegerische Themen erstreckt. Aus diesem Grund ist es wichtig zu verstehen, dass wir unter keinen Umständen juristische Beratungsdienste anbieten. Unsere Qualifikationen und unser Wissen erlauben es uns nicht, rechtliche Fragestellungen zu behandeln oder rechtliche Orientierung zu geben. Ebenso wenig sind wir befugt, medizinische Beratung zu erteilen. Trotz unserer tiefgehenden Kenntnisse im Bereich der Pflege können und dürfen wir keine Diagnosen stellen oder therapeutische Empfehlungen aussprechen. Die Inhalte, die wir bereitstellen, dürfen nicht als Ersatz für professionelle medizinische Beratung verstanden werden. Sie dienen der Information und Weiterbildung, aber keineswegs sollen sie den notwendigen Besuch bei einem qualifizierten Mediziner ersetzen. Es ist unser Anliegen, Unterstützung und orientierende Hilfestellungen in pflegebezogenen Fragen zu bieten und dabei stets die Bedeutung der Einhaltung professioneller und rechtlicher Grenzen zu betonen. Wir ermutigen alle Nutzer unserer Dienste, im Falle spezifischer Rechts- oder Gesundheitsfragen, stets kompetente Fachkräfte wie Anwälte oder Ärzte zu konsultieren. Allerdings ist das sicher einer der Gründe, warum wir seit 1998 erfolgreicher sind als der statistische Durchschnitt!