Pflegeleistungen – Kurzübersicht

Welche Pflegeleistungen gibt es?

Welche Arten von Unterstützung bietet die Pflegeversicherung? – Die Frage nach den zur Verfügung stehenden Pflegeleistungen tritt zwangsläufig in Verbindung mit dem Vorliegen eines Pflegegrades auf. Dabei stehen verschiedene Angebote der Pflegeversicherung im Fokus, die darauf ausgelegt sind, hilfebedürftigen Personen im täglichen Leben Unterstützung zu bieten. Im Folgenden präsentieren wir Ihnen eine umfassende Überblickstabelle der wesentlichen Pflegeleistungen, welche speziell auf die Bedürfnisse von Personen zugeschnitten sind, die in ihrem eigenen Zuhause gepflegt werden. Diese Zusammenfassung konzentriert sich auf jene fundamentale Unterstützungen, die für eine qualitativ hochwertige Pflege zu Hause unerlässlich sind.

Pflegegeld

Ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf die reine Geldleistung der Pflegeversicherung, dem Pflegegeld. Die Pflegekasse überweist das Pflegegeld jeden Monat auf das von Ihnen angegebene Bankkonto.

Höhe des Pflegegeldes als Tabelle

Pflegegrad 1kein Anspruch
Pflegegrad 2332 EUR
Pflegegrad 3573 EUR
Pflegegrad 4765 EUR
Pflegegrad 5947 EUR

Da über 80 % aller pflegebedürftigen Menschen im häuslichen Umfeld gepflegt- und davon ca. 60 allein durch pflegende Angehörgige unterstützt werden, handelt es sich beim Pflegegeld um die meist genutzte Pflegeleistung.

Pflegesachleistungen

Wenn die Pflege im häuslichen Umfeld durchgeführt wird und die dabei in Anspruch genommene Pflegekraft – in der Regel sind dies Familienangehörige (pflegende Angehörige), die die Pflegeaufgaben übernehmen – von der Belastung der Pflegeaufgaben überfordert, bzw. durch berufstätigkeit und weiterer Aufgaben zeitlich eingebunden ist, wird eine ambulante Pflegekraft herangezogen. Diese professionellen Pflegekräfte, die von ambulanten Pflegediensten gestellt werden, bieten Unterstützung und pflegerische Leistungen direkt im Zuhause des Pflegebedürftigen an. Die Kosten für deren Einsätze werden nicht privat getragen, sondern der ambulante Pflegedienst reicht die Abrechnung direkt bei der Pflegekasse ein. Die von der Versicherung übernommenen Kosten sind Teil dessen, was als Pflegesachleistung bekannt ist. Die Höhe der Pflegesachleistungen, die einem Pflegebedürftigen letztendlich zur Verfügung stehen, ist abhängig vom festgestellten Pflegegrad der betreffenden Person. Jeder Pflegegrad definiert das Ausmaß der finanziellen Unterstützung, welche die Pflegeversicherung für ambulante pflegerische Hilfen bereitstellt.

Höhe der Pflegesachleistungen als Tabelle

Pflegegrad 1kein Anspruch
Pflegegrad 2761 EUR
Pflegegrad 31.432 EUR
Pflegegrad 41.778 EUR
Pflegegrad 52.200 EUR

Während ein echter Anspruch auf Pflegesachleistungen erst ab Pflegegrad 2 vorhanden ist, kann bereits ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag zur Kostenerstattung genutzt werden.

Achtung: Nicht beanspruchte Pflegesachleistungen verfallen am Ende eines jeden Monats!

Kombinationsleistungen

Bei den Kombinationsleistungen handelt es sich eigentlich nicht um Pflegeleistungen. Kombinationsleistungen ist eher die Bezeichnung für eine Leistungsart. Es ist eine Kombination aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld. Kombinationsleistungen sind immer dann sinnvoll, wenn die häusliche Pflege durch eine private Pflegeperson, einen pflegenden Angehörigen (w/m), und einen Pflegedienst erfolgt. Immer wenn eine private Pflegeperson verfügbar ist und ein Pflegedienst beauftragt wurde, sollte diese Leistungsart bevorzugt werden. Anders als bei reinen Pflegesachleistungen verfällt dadurch am Ende des Monats kein Anspruch.

Rechenbeispiele zur Kombinationsleistung als Tabelle

PflegegradGenutztes Budget
der Pflegesachleistungen
in ProzentAuszahlung Pflegegeld
im folgenden Monat
2380,50 EUR50 %166,00 EUR
41.333,50 EUR75 %191,25 EUR
51.870,00 EUR85 %142,05 EUR

Die Beispiele der Tabelle sind frei gewählt. Die genannten Beiträge des Pflegegeldes werden ausgezahlt und wären verfallen, wenn lediglich die Leistungsart Pflegesachleistungen und nicht Kombinationsleistungen beantragt wurden wären.

Wichtig zu wissen: Mit der Leistungsart „Kombinationsleistungen“ wird verhindert, dass nicht beanspruchte Pflegesachleistungen am Ende eines jeden Monats verfallen!

Verhinderungspflege / Ersatzpflege

Ist eine privat beschaffte Pflegeperson einmal verhindert, unterstützen in der Praxis häufig andere nahestehende Ersatzpflegepersonen. Damit auch diese lieben Menschen eine finanzielle Entschädigung erhalten können, gibt es die Leistungen der Verhinderungspflege. Es stehen pro Kalenderjahr bis zu 1.612 EUR zur Verfügung. Sofern im gleichen Jahr keine Leistungen der Kurzzeipflege (aus)genutzt werden, kann dieser Betrag auf bis zu 2.418 EUR aufgestockt werden.

Achtung: Unsere unabhängigen Experten empfehlen die Nutzung der stundenweisen Verhinderungspflege!

Streng genommen müssen Sie nicht einmal einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Es würde ausreichen, wenn Sie die Einsatzzeiten der Ersatzpflegekraft, bei der Pflegekasse einreichen und die Erstattung der vorgeleisteten Stundensätze auf ein anzugebenes Bankkonto beantragen. In der Praxis erwarten die Pflegekassen allerdings vorab einen Antrag auf Leistungen der Verhinderungspflege. Damit Sie bei der Abrechnung der meist inn Vorkasse geleisteten Verhinderungspflege keine Probleme bekommen, empfehlen unsere Experten einen solchen Antrag jedes Jahr im Januar zu stellen. Die möglichst stundenweise Abrechnung der Verhinderungspflege können Sie dann „irgendwann“ im Laufe des Jahres einreichen.

Kurzzeitpflege

Wenn die Versorgung durch die Pflege im häuslichen Umfeld nicht gewährleistet ist, kann die Pflegekasse auf Antrag einen Betrag von bis zu 1.774 Euro pro Kalenderjahr für den Aufenthalt in einer Kurzzeiteinrichtung* zur Pflege bereitstellen. Diese Summe kann durch die nicht genutzten Mittel für Verhinderungspflege um weitere 1.612 Euro erhöht werden, was in der Summe bis zu 3.386 Euro ergibt (für einen Zeitraum von maximal 56 Tagen). Während des gesamten Zeitraums der Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege – bis zu 56 Tage – wird das Pflegegeld zur Hälfte weiterbezahlt.

*Kurzzeiteinrichtung: Dabei handelt es sich um ein „normales“ Pflegeheim, welches auch Plätze zur Kurzzeitpflege verfügbar hat.

Referenzen

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Formen häuslicher Betreuung

In der Pflege zu Hause können verschiedene Formen der häuslichen Betreuung unterschieden werden, die sich nach dem Pflegebedarf und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person richten. Hier eine Übersicht der möglichen Formen:

Ambulanter Pflegedienst / Sozialstationen

Professionelle Pflegekräfte kommen regelmäßig ins Haus, um medizinische Behandlungspflege, Grundpflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten.

24-Stunden-Pflege / Rund-um-die-Uhr-Betreuung

Eine Betreuungskraft wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und bietet tägliche Unterstützung. Dies kann durch inländische Pflegekräfte oder auch durch Betreuungskräfte aus anderen Ländern (z.B. aus Osteuropa) erfolgen.

Tagespflege

Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Einrichtung und erhält dort Betreuung und Pflege, kehrt aber abends und nachts nach Hause zurück.

Nachtpflege

Ähnlich wie die Tagespflege, aber die Pflege und Betreuung findet über Nacht in einer Einrichtung statt, während die pflegebedürftige Person tagsüber zu Hause ist.

In der heutigen Praxis kommt der Nachtpflege in der häuslichen Pflege kaum noch Bedeutung zu.

Verhinderungspflege / Ersatzpflege

Eine Ersatzpflegekraft übernimmt die Pflege zeitweise, wenn die reguläre pflegende Person verhindert ist (zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit). Diese Form der häuslichen Pflege wird allgemein als "Verhinderungspflege" bezeichnet.

Teilstationäre Pflege / Kurzzeitpflege

Die pflegebedürftige Person wird für einen befristeten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung betreut, oft nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Haushaltshilfe

Unterstützung im Alltag, die sich mehr auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Putzen, Kochen oder Einkaufen konzentriert, teilweise ergänzend zur Pflege.

Familienpflege

Pflege, welche von Familienmitgliedern oder nahestehenden Personen übernommen wird, manchmal unterstützt durch professionelle Pflegekräfte. Im Normalfall handelt es sich bei der dieser Form der häuslichen Betreuung um private Pflegepersonen.

Betreutes Wohnen

Die pflegebedürftige Person lebt in einer Wohnung, die Teil einer Anlage mit Betreuungsangebot ist und kann bei Bedarf verschiedene Service- und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.

Ehrenamtliche Unterstützung

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bieten Unterstützung an, die sowohl soziale Aspekte als auch leichte pflegerische Tätigkeiten umfassen kann.

Jede der genannten häuslichen Betreuungsformen hat ihre eigenen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Bei der Auswahl einer geeigneten Form der häuslichen Betreuung kommt es häufig darauf an, die Wünsche der pflegebedürftigen Person mit den Möglichkeiten der Angehörigen und den örtlichen Angeboten in Einklang zu bringen. In Deutschland werden diese Formen der Pflege zum Teil durch die Pflegeversicherung unterstützt, je nach Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.

Als Fachexperten im Bereich der Pflege legen wir großen Wert darauf, unsere Grenzen klar zu definieren. Zuallererst möchten wir betonen, dass unsere Expertise sich ausschließlich auf pflegerische Themen erstreckt. Aus diesem Grund ist es wichtig zu verstehen, dass wir unter keinen Umständen juristische Beratungsdienste anbieten. Unsere Qualifikationen und unser Wissen erlauben es uns nicht, rechtliche Fragestellungen zu behandeln oder rechtliche Orientierung zu geben. Ebenso wenig sind wir befugt, medizinische Beratung zu erteilen. Trotz unserer tiefgehenden Kenntnisse im Bereich der Pflege können und dürfen wir keine Diagnosen stellen oder therapeutische Empfehlungen aussprechen. Die Inhalte, die wir bereitstellen, dürfen nicht als Ersatz für professionelle medizinische Beratung verstanden werden. Sie dienen der Information und Weiterbildung, aber keineswegs sollen sie den notwendigen Besuch bei einem qualifizierten Mediziner ersetzen. Es ist unser Anliegen, Unterstützung und orientierende Hilfestellungen in pflegebezogenen Fragen zu bieten und dabei stets die Bedeutung der Einhaltung professioneller und rechtlicher Grenzen zu betonen. Wir ermutigen alle Nutzer unserer Dienste, im Falle spezifischer Rechts- oder Gesundheitsfragen, stets kompetente Fachkräfte wie Anwälte oder Ärzte zu konsultieren. Allerdings ist das sicher einer der Gründe, warum wir seit 1998 erfolgreicher sind als der statistische Durchschnitt!