Welche Pflegeleistungen gibt es?
Welche Arten von Unterstützung bietet die Pflegeversicherung? – Die Frage nach den zur Verfügung stehenden Pflegeleistungen tritt zwangsläufig in Verbindung mit dem Vorliegen eines Pflegegrades auf. Dabei stehen verschiedene Angebote der Pflegeversicherung im Fokus, die darauf ausgelegt sind, hilfebedürftigen Personen im täglichen Leben Unterstützung zu bieten. Im Folgenden präsentieren wir Ihnen eine umfassende Überblickstabelle der wesentlichen Pflegeleistungen, welche speziell auf die Bedürfnisse von Personen zugeschnitten sind, die in ihrem eigenen Zuhause gepflegt werden. Diese Zusammenfassung konzentriert sich auf jene fundamentale Unterstützungen, die für eine qualitativ hochwertige Pflege zu Hause unerlässlich sind.
Inhalt
Pflegegeld
Ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf die reine Geldleistung der Pflegeversicherung, dem Pflegegeld. Die Pflegekasse überweist das Pflegegeld jeden Monat auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Das Pflegegeld spielt eine zentrale Rolle in der häuslichen Pflege, da es pflegebedürftigen Personen und deren Angehörigen finanzielle Unterstützung bietet, um eine individuelle und würdige Betreuung zu gewährleisten. Es ermöglicht Angehörigen, notwendige Pflegeleistungen persönlich zu erbringen und auf die speziellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen einzugehen. Darüber hinaus trägt es dazu bei, die finanzielle Belastung für Familien zu reduzieren und fördert die Selbstbestimmung und Lebensqualität der Betroffenen in ihrem vertrauten häuslichen Umfeld. Durch das Pflegegeld wird die häusliche Pflege als eine wertvolle Alternative zur stationären Pflege gestärkt, die für viele Menschen den Wunsch nach Verbleib in den eigenen vier Wänden realisierbar macht.
Höhe des Pflegegeldes als Tabelle
Pflegegrad 1 | kein Anspruch |
Pflegegrad 2 | 332 EUR |
Pflegegrad 3 | 573 EUR |
Pflegegrad 4 | 765 EUR |
Pflegegrad 5 | 947 EUR |
Da über 80 % aller pflegebedürftigen Menschen im häuslichen Umfeld gepflegt- und davon ca. 60 % allein durch pflegende Angehörgige unterstützt werden, handelt es sich beim Pflegegeld um die meist genutzte Pflegeleistung.
Pflegesachleistungen
Wenn die Pflege im häuslichen Umfeld durchgeführt wird und die dabei in Anspruch genommene Pflegekraft – in der Regel sind dies Familienangehörige (pflegende Angehörige), die die Pflegeaufgaben übernehmen – von der Belastung der Pflegeaufgaben überfordert, bzw. durch berufstätigkeit und weiterer Aufgaben zeitlich eingebunden ist, wird eine ambulante Pflegekraft herangezogen. Diese professionellen Pflegekräfte, die von ambulanten Pflegediensten gestellt werden, bieten Unterstützung und pflegerische Leistungen direkt im Zuhause des Pflegebedürftigen an. Die Kosten für deren Einsätze werden nicht privat getragen, sondern der ambulante Pflegedienst reicht die Abrechnung direkt bei der Pflegekasse ein. Die von der Versicherung übernommenen Kosten sind Teil dessen, was als Pflegesachleistung bekannt ist. Die Höhe der Pflegesachleistungen, die einem Pflegebedürftigen letztendlich zur Verfügung stehen, ist abhängig vom festgestellten Pflegegrad der betreffenden Person. Jeder Pflegegrad definiert das Ausmaß der finanziellen Unterstützung, welche die Pflegeversicherung für ambulante pflegerische Hilfen bereitstellt.
Höhe der Pflegesachleistungen als Tabelle
Pflegegrad 1 | kein Anspruch |
Pflegegrad 2 | 761 EUR |
Pflegegrad 3 | 1.432 EUR |
Pflegegrad 4 | 1.778 EUR |
Pflegegrad 5 | 2.200 EUR |
Während ein echter Anspruch auf Pflegesachleistungen erst ab Pflegegrad 2 vorhanden ist, kann bereits ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag zur Kostenerstattung genutzt werden.
Achtung: Nicht beanspruchte Pflegesachleistungen verfallen am Ende eines jeden Monats!
Kombinationsleistungen
Bei den Kombinationsleistungen handelt es sich eigentlich nicht um Pflegeleistungen. Kombinationsleistungen ist eher die Bezeichnung für eine Leistungsart. Es ist eine Kombination aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld. Kombinationsleistungen sind immer dann sinnvoll, wenn die häusliche Pflege durch eine private Pflegeperson, einen pflegenden Angehörigen (w/m), und einen Pflegedienst erfolgt. Immer wenn eine private Pflegeperson verfügbar ist und ein Pflegedienst beauftragt wurde, sollte diese Leistungsart bevorzugt werden. Anders als bei reinen Pflegesachleistungen verfällt dadurch am Ende des Monats kein Anspruch.
Rechenbeispiele zur Kombinationsleistung als Tabelle
Pflegegrad | Genutztes Budget der Pflegesachleistungen | in Prozent | Auszahlung Pflegegeld im folgenden Monat |
2 | 380,50 EUR | 50 % | 166,00 EUR |
4 | 1.333,50 EUR | 75 % | 191,25 EUR |
5 | 1.870,00 EUR | 85 % | 142,05 EUR |
Die Beispiele der Tabelle sind frei gewählt. Die genannten Beiträge des Pflegegeldes werden ausgezahlt und wären verfallen, wenn lediglich die Leistungsart Pflegesachleistungen und nicht Kombinationsleistungen beantragt wurden wären.
Wichtig zu wissen: Mit der Leistungsart „Kombinationsleistungen“ wird verhindert, dass nicht beanspruchte Pflegesachleistungen am Ende eines jeden Monats verfallen!
Verhinderungspflege / Ersatzpflege
Ist eine privat beschaffte Pflegeperson einmal verhindert, unterstützen in der Praxis häufig andere nahestehende Ersatzpflegepersonen. Damit auch diese lieben Menschen eine finanzielle Entschädigung erhalten können, gibt es die Leistungen der Verhinderungspflege. Es stehen pro Kalenderjahr bis zu 1.612 EUR zur Verfügung. Sofern im gleichen Jahr keine Leistungen der Kurzzeipflege (aus)genutzt werden, kann dieser Betrag auf bis zu 2.418 EUR aufgestockt werden.
Achtung: Unsere unabhängigen Experten empfehlen die Nutzung der stundenweisen Verhinderungspflege!
Streng genommen müssen Sie nicht einmal einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Es würde ausreichen, wenn Sie die Einsatzzeiten der Ersatzpflegekraft, bei der Pflegekasse einreichen und die Erstattung der vorgeleisteten Stundensätze auf ein anzugebenes Bankkonto beantragen. In der Praxis erwarten die Pflegekassen allerdings vorab einen Antrag auf Leistungen der Verhinderungspflege. Damit Sie bei der Abrechnung der meist inn Vorkasse geleisteten Verhinderungspflege keine Probleme bekommen, empfehlen unsere Experten einen solchen Antrag jedes Jahr im Januar zu stellen. Die möglichst stundenweise Abrechnung der Verhinderungspflege können Sie dann „irgendwann“ im Laufe des Jahres einreichen.
Unabhängig und kostenlos
Unabhängige Pflegeberatungen führen wir seit 1998 kostenlos! Bei uns heißt kostenlos allerdings, auch die Pflegekasse zahlt uns nicht! Damit sind wir tatsächlich unabhängig!
Schnell sein lohnt sich!
5-8 Werktage Bearbeitungszeit ist unser Versprechen
an die Familien. Leider können wir aus diesem Grund
nicht jedes Verfahren annehmen.
Kurzzeitpflege
Wenn die Versorgung durch die Pflege im häuslichen Umfeld nicht gewährleistet ist, kann die Pflegekasse auf Antrag einen Betrag von bis zu 1.774 Euro pro Kalenderjahr für den Aufenthalt in einer Kurzzeiteinrichtung* zur Pflege bereitstellen. Diese Summe kann durch die nicht genutzten Mittel für Verhinderungspflege um weitere 1.612 Euro erhöht werden, was in der Summe bis zu 3.386 Euro ergibt (für einen Zeitraum von maximal 56 Tagen). Während des gesamten Zeitraums der Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege – bis zu 56 Tage – wird das Pflegegeld zur Hälfte weiterbezahlt.
*Kurzzeiteinrichtung: Dabei handelt es sich um ein „normales“ Pflegeheim, welches auch Plätze zur Kurzzeitpflege verfügbar hat.
Referenzen
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__36.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__39.html
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegedienst-und-pflegesachleistungen
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