Pflegegeld: Unverzichtbare finanzielle Unterstützung für Ihre Pflege

Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung in Form von Pflegegeld. Die Höhe des monatlichen Betrags variiert je nach Pflegegrad und kann bis zu 901 Euro betragen. Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2. Angehörige können das Pflegegeld erhalten, wenn sie die Pflegeleistungen erbringen oder es kann z. B. für eine professionelle 24-Stunden-Pflegekraft verwendet werden. Zudem stehen weitere Leistungen wie Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sowie Pflegesachleistungen zur Verfügung.

Einführung: Die Bedeutung von Pflegegeld für die finanzielle Unterstützung bei der Pflege

Die finanzielle Belastung bei der Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen kann schnell ins Unermessliche steigen. Hier kommt das Pflegegeld ins Spiel, welches eine wichtige und oft unverzichtbare Unterstützung für die pflegenden Angehörigen darstellt. Das Pflegegeld wird monatlich von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen oder dessen gesetzlichen Vertreter ausgezahlt und dient zur finanziellen Unterstützung. Ohne diese Geldleistung wäre die häusliche Pflege kaum denkbar. Viele pflegende Angehörige müssen ihre Arbeitszeit reduzieren oder gar ganz aufhören zu arbeiten, damit die Pflege im häuslichen Umfeld überhaupt möglich ist. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und beträgt zwischen 332 Euro und 947 Euro im Monat. Mit dem Erhalt des Pflegegeldes können pflegende Angehörige somit eine finanzielle Entlastung erfahren und ihre Liebsten trotzdem bestmöglich versorgen.

Was ist Pflegegeld und wer hat Anspruch darauf?

Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen. Es wird von der Pflegeversicherung gezahlt und soll dazu beitragen, dass die Pflegebedürftigen in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Der Anspruch auf Pflegegeld besteht ab dem Zeitpunkt, an dem ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) einen Pflegegrad feststellt, bzw. rückwirkend ab dem Datum des zugrundeliegenden Antrags. Bei privat versicherten Pflegebedürftigen ist es gleich, lediglich der Gutachterdienst ist in dem Fall MEDICPROOF. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad und beträgt monatlich zwischen 332 Euro (Pflegegrad 2) und 947 Euro (Pflegegrad 5). Das Geld kann frei verwendet werden. Häufig erhalten Angehörige das Geld, wenn sie die pflegerische Versorgung übernehmen. Insgesamt bietet das Pflegegeld somit eine wichtige finanzielle Unterstützung für diejenigen, die aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen auf Hilfe angewiesen sind und ermöglicht es ihnen, trotzdem ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Wie viel Pflegegeld gibt es je Pflegegrad (Tabelle)?

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, auf die pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen nicht verzichten sollten. Die Höhe des Pflegegeldes variiert je nach Pflegegrad und kann monatlich bis zu 901 Euro betragen. In der folgenden Tabelle sind die Beträge für jeden Pflegegrad aufgeführt:

Höhe des PflegegradesHöhe des Pflegegeldes
Pflegegrad 10 Euro
Pflegegrad 2332 Euro
Pflegegrad 3573 Euro
Pflegegrad 4765 Euro
Pflegegrad 5947 Euro
(Stand: Januar 2024)

Wie viel Pflegegeld gibt es je Pflegegrad (Diagramm)?

Pflegegeld ab 2024 als Diagramm von BWPN

Neben dem Pflegegeld bietet die Pflegeversicherung auch weitere Leistungen wie zum Beispiel Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Pflegesachleistungen durch einen professionellen ambulanten oder stationären Pflegedienst an. Auch die Kombination (Kombinationsleistungen) von Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist möglich und immer dann sinnvoll, wenn sowohl eine private Pflegeperson als auch ein Pflegedienst involviert ist. Um das volle Potenzial der Leistungen auszuschöpfen, ist es wichtig zu wissen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie man das Geld beantragen kann. In jedem Fall gilt jedoch, dass das Ziel des Pflegesystems darin besteht, den pflegenden Angehörigen finanziell unter die Arme zu greifen und ihnen bei der Versorgung ihrer lieben Menschen in einer schwierigen Zeit zu helfen.

Wie beantragt man das Pflegegeld und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um das Pflegegeld zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss die pflegebedürftige Person bei einer gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung versichert sein und einen Pflegegrad zugewiesen bekommen haben. Das Pflegegeld wird monatlich ausgezahlt und richtet sich nach der Höhe des Pflegegrades. Angehörige oder andere nahestehende Personen können den Antrag auf Pflegegeld bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Hierbei müssen sie auch angeben, ob bereits Leistungen wie beispielsweise Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege in Anspruch genommen wurden. Es empfiehlt sich, Unterstützung von den unabhängigen Experten des BWPN in Anspruch zu nehmen, um den bürokratischen Prozess erfolgreich zu bewältigen. Bei der Beantragung des Pflegegeldes sollten alle notwendigen Dokumente vorliegen und sorgfältig ausgefüllt werden, um eine schnellstmögliche Bearbeitung durch die Pflegekasse zu gewährleisten. Das beantragte Pflegegeld kann dann zur Unterstützung der Finanzierung der Pflege Zuhause verwendet werden. Sofern Sie sich als Angehörige darum bemühen, sollten Sie kostenlos die Vollmacht für Angehörige beim BWPN anfordern.

Lesen Sie bei Bedarf auch unseren ausführlichen Beitrag „Erstantrag auf Pflegegrad (Link)


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Der bürokratische Prozess: Tipps zur erfolgreichen Beantragung des Pflegegeldes

Um das Pflegegeld zu beantragen, müssen glücklicherweise zunächst nur wenige bürokratische Prozesse durchlaufen werden. Doch keine Sorge – mit ein paar Tipps klappt die Beantragung problemlos. Zunächst sollte man sich über die Voraussetzungen für den Anspruch auf Pflegegeld informieren. Pflegebedürftige Personen haben ab dem Pflegegrad 2 Anspruch auf monatliche Leistungen in Höhe von bis zu 901 Euro. Um das Pflegegeld zu beantragen, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Hierbei können auch Angehörige helfen und unterstützen. Wichtig ist es, alle benötigten Unterlagen vollständig und korrekt einzureichen, um Verzögerungen im Bearbeitungsprozess zu vermeiden. Nach einem Antrag darf die Pflegekasse bis zum Bescheid nicht länger als 25 Arbeitstage benötigen. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Experten gern zur Verfügung. Es lohnt sich, dass Sie sich ausführlich über alle möglichen Leistungen informieren und gegebenenfalls direkt beim Antrag mit anzugeben. Sichern Sie sich daher Ihren persönlichen Beratungstermin! Mit diesen Tipps steht einer erfolgreichen Beantragung des Pflegegeldes nichts mehr im Wege!

Die Auswirkungen des Pflegegeldes auf die finanzielle Situation der pflegenden Angehörigen

Das Pflegegeld kann eine wichtige finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige sein. Je nach Pflegegrad und Höhe des Pflegegeldes kann es monatlich bis zu 901 Euro betragen, was einen großen Beitrag zur Entlastung der pflegenden Person darstellen kann. Insbesondere wenn keine professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird, können die Leistungen des Pflegegeldes dazu beitragen, dass die Person weiterhin zu Hause gepflegt werden kann. Allerdings sollte beachtet werden, dass das Pflegegeld nicht als Einkommen angerechnet wird und daher keinen Einfluss auf andere Sozialleistungen hat. Eine weitere Möglichkeit zur Entlastung der pflegenden Person stellt die Verhinderungspflege dar, welche ebenfalls von der Pflegekasse übernommen wird. Hierbei können bis zu 1.612 Euro, bzw. sogar bis zu 2.418 Euro jährlich, für eine Ersatzpflegeperson genutzt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das monatliche Pflegegeld nur für den tatsächlichen Aufwand und Bedarf verwendet werden darf und nicht zweckentfremdet eingesetzt werden sollte. Insgesamt ist das Pflegegeld eine wichtige finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige und trägt dazu bei, dass eine häusliche Betreuung eines pflegebedürftigen Familienmitglieds möglich bleibt.

Fazit

Im Fazit lässt sich zusammenfassend sagen, dass das Pflegegeld eine wichtige finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen darstellt. Mit zunehmendem Pflegegrad steigt die Höhe des monatlich ausgezahlten Pflegegeldes, was dazu beitragen kann, die tatsächlichen Kosten der Pflegesituation zu reduzieren. Die Beantragung des Pflegegeldes bei der zuständigen Pflegekasse ist zwar mit einem gewissen bürokratischen Aufwand verbunden, jedoch können Angehörige durch Tipps und Ratschläge diesen Prozess erfolgreich gestalten. Wichtig ist dabei auch die Berücksichtigung von Voraussetzungen wie einer ärztlichen Bescheinigung. Ein ärztliches Attest oder ein Befundbericht ist zwar keine Voraussetzung, kann aber in einigen Fällen hilfreich sein. Über die Höhe der anzuerkennenden Pflegebedürftigkeit sowie der regelmäßigen Überprüfung des Pflegegrades, entscheidet allein der beauftragte Gutachterdienst, meistens der Medizinische Dienst (MD). Das Pflegegeld kann somit einen erheblichen Beitrag zur Entlastung von pflegenden Angehörigen leisten und ihnen ermöglichen, ihrer anspruchsvollen Aufgabe besser gerecht zu werden. Auch die Möglichkeit der Verhinderungspflege und zusätzlicher Leistungen wie den sogenannten „Pflegesachleistungen“ sollten in Betracht gezogen werden, um eine bestmögliche Versorgung und Unterstützung sicherzustellen. Insgesamt bietet das Pflegegeld somit eine wertvolle finanzielle Hilfe für alle Beteiligten im Bereich der häuslichen bzw. ambulanten Pflegesituationen.

Häufige Fragen zum Pflegegeld

Wie viel Geld bekommt man je Pflegegrad?

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen in Deutschland. Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad ab, in den die betroffene Person eingestuft wurde. Menschen mit dem Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld. Deshalb lohnt es sich, die Einstufung unabhängig bewerten zu lassen:

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Für Personen mit Pflegegrad 2 beträgt das monatliche Pflegegeld 332 Euro. Bei Personen mit Pflegegrad 3 erhöht sich das Pflegegeld auf 573 Euro pro Monat. Für Personen mit Pflegegrad 4 gibt es ein monatliches Pflegegeld von 765 Euro und pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 5 erhalten 947 Euro Pflegegeld pro Monat.

Pflegegeld ist steuerfrei ist und gilt nicht als Einkommen. Außerdem kann das Pflegegeld bei gleichzeitiger Inanspruchnahme anderer Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Wohngeld nicht gekürzt werden.

Alternativ zum monatlichen Pflegegeld können auch Sachleistungen wie ambulante oder stationäre Betreuung und Versorgung in Anspruch genommen werden, die von der Kranken- oder Pflegeversicherung übernommen werden.

Insgesamt soll das Pflegegeld dazu beitragen, dass pflegebedürftige Menschen trotz ihrer Einschränkungen ein selbstbestimmtes Leben führen können und ihre notwendige Versorgung gesichert ist.

Wie viel Pflegegeld gibt es ab Januar 2024?

Ab Januar 2024 wird das Pflegegeld, wie die Pflegesachleistungen auch, in Deutschland um 5 % erhöht. Für Personen mit dem Pflegegrad 1 gibt es nach- wie vor keinen Anspruch auf Pflegegeld. Mit dem Pflegegrad 2 wird das Pflegegeld auf 332 Euro monatlich erhöht. Mit dem Pflegegrad 3 steigt das Pflegegeld auf 572 Euro monatlich. Für pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 4 werden es 764 Euro und mit dem Pflegegrad 5 erhöht sich im Januar 2024 das Pflegegeld auf 946 Euro im Monat.
Diese Erhöhungen des Pflegegeldes sind Teil einer Reform des Pflegesystems in Deutschland. Ziel ist es, die finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen zu verbessern und die Qualität der Versorgung zu erhöhen. Die Kosten für diese Reform werden zum Teil durch höhere Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung finanziert.

Gibt es Pflegegeld im Pflegeheim?

Pflegegeld wird nur für Personen ausgezahlt, die zu Hause gepflegt werden. Bei einer stationären Unterbringung in einem Pflegeheim oder einer anderen Einrichtung wird das Geld nicht gezahlt, da in diesem Fall die Kosten für die Betreuung und Versorgung bereits durch den Heimaufenthalt abgedeckt sind.

Insgesamt ist das Thema der finanziellen Unterstützung bei der häuslichen oder stationären Pflege sehr komplex und sollte individuell betrachtet werden. Es lohnt sich daher immer, sich eingehend mit den verschiedenen Möglichkeiten auseinanderzusetzen und im besten Fall (100-prozentig unabhängige!) professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Wem steht der Anspruch auf das Pflegegeld zu?

Das Pflegegeld steht Personen zu, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder Krankheit in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen benötigen. Auch Familienangehörige oder andere Personen können das Pflegegeld erhalten, wenn sie die pflegebedürftige Person betreuen und dadurch ihren Beruf nicht oder nur eingeschränkt ausüben können. Wer das Pflegegeld in welchem Umfeld erhält, entscheidet allerdings, sofern möglich, allein die pflegebedürftige Person selbst.

Der Anspruch auf Pflegegeld wird durch den Grad der Beeinträchtigung bestimmt und in fünf Graden (früher Pflegestufen) eingeteilt. Für jeden Pflegegradm, ab Pflegegrad 2, gibt es einen festgelegten Geldbetrag, der monatlich ausgezahlt wird. Die Einstufung erfolgt bei gesetzlich Pflegeversicherten durch den Medizinischen Dienst (MD), früher MDK, nach einer Begutachtung der pflegebedürftigen Person.

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Formen häuslicher Betreuung

In der Pflege zu Hause können verschiedene Formen der häuslichen Betreuung unterschieden werden, die sich nach dem Pflegebedarf und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person richten. Hier eine Übersicht der möglichen Formen:

Ambulanter Pflegedienst / Sozialstationen

Professionelle Pflegekräfte kommen regelmäßig ins Haus, um medizinische Behandlungspflege, Grundpflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten.

24-Stunden-Pflege / Rund-um-die-Uhr-Betreuung

Eine Betreuungskraft wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und bietet tägliche Unterstützung. Dies kann durch inländische Pflegekräfte oder auch durch Betreuungskräfte aus anderen Ländern (z.B. aus Osteuropa) erfolgen.

Tagespflege

Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Einrichtung und erhält dort Betreuung und Pflege, kehrt aber abends und nachts nach Hause zurück.

Nachtpflege

Ähnlich wie die Tagespflege, aber die Pflege und Betreuung findet über Nacht in einer Einrichtung statt, während die pflegebedürftige Person tagsüber zu Hause ist.

In der heutigen Praxis kommt der Nachtpflege in der häuslichen Pflege kaum noch Bedeutung zu.

Verhinderungspflege / Ersatzpflege

Eine Ersatzpflegekraft übernimmt die Pflege zeitweise, wenn die reguläre pflegende Person verhindert ist (zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit). Diese Form der häuslichen Pflege wird allgemein als "Verhinderungspflege" bezeichnet.

Teilstationäre Pflege / Kurzzeitpflege

Die pflegebedürftige Person wird für einen befristeten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung betreut, oft nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Haushaltshilfe

Unterstützung im Alltag, die sich mehr auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Putzen, Kochen oder Einkaufen konzentriert, teilweise ergänzend zur Pflege.

Familienpflege

Pflege, welche von Familienmitgliedern oder nahestehenden Personen übernommen wird, manchmal unterstützt durch professionelle Pflegekräfte. Im Normalfall handelt es sich bei der dieser Form der häuslichen Betreuung um private Pflegepersonen.

Betreutes Wohnen

Die pflegebedürftige Person lebt in einer Wohnung, die Teil einer Anlage mit Betreuungsangebot ist und kann bei Bedarf verschiedene Service- und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.

Ehrenamtliche Unterstützung

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bieten Unterstützung an, die sowohl soziale Aspekte als auch leichte pflegerische Tätigkeiten umfassen kann.

Jede der genannten häuslichen Betreuungsformen hat ihre eigenen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Bei der Auswahl einer geeigneten Form der häuslichen Betreuung kommt es häufig darauf an, die Wünsche der pflegebedürftigen Person mit den Möglichkeiten der Angehörigen und den örtlichen Angeboten in Einklang zu bringen. In Deutschland werden diese Formen der Pflege zum Teil durch die Pflegeversicherung unterstützt, je nach Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.

Als Fachexperten im Bereich der Pflege legen wir großen Wert darauf, unsere Grenzen klar zu definieren. Zuallererst möchten wir betonen, dass unsere Expertise sich ausschließlich auf pflegerische Themen erstreckt. Aus diesem Grund ist es wichtig zu verstehen, dass wir unter keinen Umständen juristische Beratungsdienste anbieten. Unsere Qualifikationen und unser Wissen erlauben es uns nicht, rechtliche Fragestellungen zu behandeln oder rechtliche Orientierung zu geben. Ebenso wenig sind wir befugt, medizinische Beratung zu erteilen. Trotz unserer tiefgehenden Kenntnisse im Bereich der Pflege können und dürfen wir keine Diagnosen stellen oder therapeutische Empfehlungen aussprechen. Die Inhalte, die wir bereitstellen, dürfen nicht als Ersatz für professionelle medizinische Beratung verstanden werden. Sie dienen der Information und Weiterbildung, aber keineswegs sollen sie den notwendigen Besuch bei einem qualifizierten Mediziner ersetzen. Es ist unser Anliegen, Unterstützung und orientierende Hilfestellungen in pflegebezogenen Fragen zu bieten und dabei stets die Bedeutung der Einhaltung professioneller und rechtlicher Grenzen zu betonen. Wir ermutigen alle Nutzer unserer Dienste, im Falle spezifischer Rechts- oder Gesundheitsfragen, stets kompetente Fachkräfte wie Anwälte oder Ärzte zu konsultieren. Allerdings ist das sicher einer der Gründe, warum wir seit 1998 erfolgreicher sind als der statistische Durchschnitt!