Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie ein barrierefreier Badumbau spielen eine entscheidende Rolle für Menschen mit Pflegebedarf, die weiterhin in ihrem Zuhause leben möchten. Insbesondere die Anpassung des Badezimmers an die individuellen Bedürfnisse kann ihre Lebensqualität erheblich steigern. Hier steht Ihnen als Pflegebedürftiger oder als Angehöriger eines Pflegebedürftigen ein Anspruch auf Zuschüsse durch die Pflegekasse zu.
Inhalt
Rechtliche Grundlagen und Ansprüche
Nach § 40 SGB XI haben Personen mit Pflegegrad Anspruch auf finanzielle Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, die das häusliche Umfeld verbessern. Ein barrierefreier Badumbau ist eine der häufigsten Maßnahmen, die im diesem Zuge genutzt werden. Der Maximalbetrag liegt bei 4.000 Euro pflegebürftiger Person und pro Maßnahme. Ziel ist es, durch den Badumbau eine möglichst selbstständige Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern und Pflegepersonen zu entlasten.
Bedingungen für den Anspruch
- Pflegegrad: Der Anspruch besteht für Versicherte, die mindestens Pflegegrad 1 haben.
- Kostenerstattung vor Beginn der Maßnahme beantragen: Der Zuschuss muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen beantragt und genehmigt werden.
- Notwendigkeit: Die Maßnahme muss notwendig sein, um die häusliche Pflege zu erleichtern, die Selbstständigkeit zu erhöhen und/oder Gefährdungen zu minimieren.
Mögliche Badumbauten
- Ebenerdige Dusche: Statt einer Badewanne erleichtert eine ebenerdige Dusche den Zugang und minimiert das Sturzrisiko.
- Haltegriffe und -systeme: Sie bieten zusätzliche Sicherheit und Unterstützung beim Betreten und Verlassen der Dusche oder Toilette.
- Rutschfeste Bodenbeläge: Diese reduzieren die Sturzgefahr bei nassen Füßen.
- Unterfahrbare Waschbecken: Sie ermöglichen Rollstuhlfahrern eine bessere Nutzung und erhöhen die Selbstständigkeit.
- Höhenverstellbare Toiletten: Sie erleichtern das Hinsetzen und Aufstehen.
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M. W.
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Ohne BWPN kein Erfolg
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Wir können nur jeden Betroffenen raten die Unterstützung des BWPN anzunehmen.
Und wichtig zu erwähnen: Die Kosten für diese Leistung stehen in keinem Verhältnis zum Erfolg.
Neuhausen
Antragsverfahren
- Antragstellung: Der Antrag auf einen Zuschuss muss schriftlich bei der zuständigen Pflegekasse des Versicherten eingereicht werden.
- Persönliche Beratung: Unsere Experten empfehlen Ihnen dringend, dass Sie sich vor dem barrierenfreien Badumbau unabhängig beraten lassen.
- Kostenvoranschläge: Ein oder mehrere Kostenvoranschläge von Handwerksfirmen sollten dem Antrag begefügt werden.
- Genehmigung: Die Pflegekasse prüft den Antrag und entscheidet über die Bewilligung und Höhe des Zuschusses.
Finanzielle Aspekte
- Eigenmittel und Co-Finanzierung: Oft übersteigen die Kosten für einen Badumbau den Zuschuss der Pflegekasse. Die Differenz muss selbst getragen werden oder kann eventuell durch weitere Fördermittel, zum Beispiel von der KfW-Bank, gedeckt werden.
- Sammelantrag: Sind mehrere Maßnahmen geplant, ist es ratsam, diese zusammen zu beantragen, da der Zuschuss für alle Maßnahmen insgesamt bei 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person liegt.
- Wiederholungsanspruch: Bei Bedarf kann der Zuschuss für spätere Maßnahmen erneut beantragt werden, solange die Höchstsumme von 4.000 Euro pro Maßnahme nicht überschritten wird.
- Zusätzlicher Zuschuss bei Gemeinschaftswohnen: Bei Wohngemeinschaften von Pflegebedürftigen kann ein erhöhter Zuschuss von bis zu 16.000 Euro gewährt werden.
- Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Es gibt Förderprogramme wie „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ und „Altersgerecht Umbauen – Kredit„, die ggf. in Frage kommen und den barrierefreien Badumbau unterstützen. Bitte beachten Sie, dass besonders solche Förderprogramme schnell vergeben oder eingestellt werden können und erkundigen Sie sich rechtzeitig.
Wichtig: Ein barrierefreier Badumbau kann in einer Wohngemeinschaft von maximal vier Pflegebedürftigen gemeinschaftlich beantragt werden. Daraus ergibt sich ein finanzieller Anspruch von bis zu 16.000 Euro!
Checkliste: Barrierefreier Badumbau als wohnumfeldverbessernde Maßnahme
Schritt 1: Information und Beratung
Schritt 2: Prüfung der Voraussetzungen
Schritt 3: Einholen von Kostenvoranschlägen
Schritt 4: Antragstellung
Schritt 5: Einreichung des Antrags
Schritt 6: Entscheidung der Pflegekasse abwarten
Schritt 7: Umsetzung der Maßnahme
Schritt 8: Abrechnung der Zuschüsse
Schritt 9: Überprüfung und Nachbereitung
Hinweis zur Checkliste
Beachten Sie Ergänzungen und Aktualisierungen, die von Ihrer Pflegekasse oder aufgrund von Gesetzesänderungen jederzeit in Kraft treten können. Bleiben Sie in engem Kontakt mit Ihrer Pflegekasse, um auf dem aktuellen Stand der Dinge zu bleiben. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Wohnraumexperten und nutzen Sie deren Unterstützung.
Fazit
Ein barrierefreier Badumbau kann eine große Erleichterung für Pflegebedürftige darstellen und ihre Selbstständigkeit im Alltag verbessern. Finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse macht diese Maßnahmen für viele Betroffene erst möglich. Wichtig ist, frühzeitig zu planen, sich umfassend zu informieren und alle notwendigen Schritte rechtzeitig in die Wege zu leiten.
Bitte berücksichtigen Sie, dass sich Bestimmungen und Beträge ändern können, und konsultieren Sie vor Antragstellung gern einen unserer unabhängigen Experten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, um aktuelle Informationen zu erhalten.
Empfohlene Maßnahmen
Externe Empfehlungen
- Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (KfW)
- Barrierefreiheit zahlt sich aus (BMWSB)
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (BMG)
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