Barrierefreier Badumbau

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie ein barrierefreier Badumbau spielen eine entscheidende Rolle für Menschen mit Pflegebedarf, die weiterhin in ihrem Zuhause leben möchten. Insbesondere die Anpassung des Badezimmers an die individuellen Bedürfnisse kann ihre Lebensqualität erheblich steigern. Hier steht Ihnen als Pflegebedürftiger oder als Angehöriger eines Pflegebedürftigen ein Anspruch auf Zuschüsse durch die Pflegekasse zu.

Rechtliche Grundlagen und Ansprüche

Nach § 40 SGB XI haben Personen mit Pflegegrad Anspruch auf finanzielle Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, die das häusliche Umfeld verbessern. Ein barrierefreier Badumbau ist eine der häufigsten Maßnahmen, die im diesem Zuge genutzt werden. Der Maximalbetrag liegt bei 4.000 Euro pflegebürftiger Person und pro Maßnahme. Ziel ist es, durch den Badumbau eine möglichst selbstständige Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern und Pflegepersonen zu entlasten.

Bedingungen für den Anspruch

  • Pflegegrad: Der Anspruch besteht für Versicherte, die mindestens Pflegegrad 1 haben.
  • Kostenerstattung vor Beginn der Maßnahme beantragen: Der Zuschuss muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen beantragt und genehmigt werden.
  • Notwendigkeit: Die Maßnahme muss notwendig sein, um die häusliche Pflege zu erleichtern, die Selbstständigkeit zu erhöhen und/oder Gefährdungen zu minimieren.

Mögliche Badumbauten

  • Ebenerdige Dusche: Statt einer Badewanne erleichtert eine ebenerdige Dusche den Zugang und minimiert das Sturzrisiko.
  • Haltegriffe und -systeme: Sie bieten zusätzliche Sicherheit und Unterstützung beim Betreten und Verlassen der Dusche oder Toilette.
  • Rutschfeste Bodenbeläge: Diese reduzieren die Sturzgefahr bei nassen Füßen.
  • Unterfahrbare Waschbecken: Sie ermöglichen Rollstuhlfahrern eine bessere Nutzung und erhöhen die Selbstständigkeit.
  • Höhenverstellbare Toiletten: Sie erleichtern das Hinsetzen und Aufstehen.
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Antragsverfahren

  • Antragstellung: Der Antrag auf einen Zuschuss muss schriftlich bei der zuständigen Pflegekasse des Versicherten eingereicht werden.
  • Persönliche Beratung: Unsere Experten empfehlen Ihnen dringend, dass Sie sich vor dem barrierenfreien Badumbau unabhängig beraten lassen.
  • Kostenvoranschläge: Ein oder mehrere Kostenvoranschläge von Handwerksfirmen sollten dem Antrag begefügt werden.
  • Genehmigung: Die Pflegekasse prüft den Antrag und entscheidet über die Bewilligung und Höhe des Zuschusses.

Finanzielle Aspekte

  • Eigenmittel und Co-Finanzierung: Oft übersteigen die Kosten für einen Badumbau den Zuschuss der Pflegekasse. Die Differenz muss selbst getragen werden oder kann eventuell durch weitere Fördermittel, zum Beispiel von der KfW-Bank, gedeckt werden.
  • Sammelantrag: Sind mehrere Maßnahmen geplant, ist es ratsam, diese zusammen zu beantragen, da der Zuschuss für alle Maßnahmen insgesamt bei 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person liegt.
  • Wiederholungsanspruch: Bei Bedarf kann der Zuschuss für spätere Maßnahmen erneut beantragt werden, solange die Höchstsumme von 4.000 Euro pro Maßnahme nicht überschritten wird.
  • Zusätzlicher Zuschuss bei Gemeinschaftswohnen: Bei Wohngemeinschaften von Pflegebedürftigen kann ein erhöhter Zuschuss von bis zu 16.000 Euro gewährt werden.
  • Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Es gibt Förderprogramme wie „Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss“ und „Altersgerecht Umbauen – Kredit„, die ggf. in Frage kommen und den barrierefreien Badumbau unterstützen. Bitte beachten Sie, dass besonders solche Förderprogramme schnell vergeben oder eingestellt werden können und erkundigen Sie sich rechtzeitig.

Wichtig: Ein barrierefreier Badumbau kann in einer Wohngemeinschaft von maximal vier Pflegebedürftigen gemeinschaftlich beantragt werden. Daraus ergibt sich ein finanzieller Anspruch von bis zu 16.000 Euro!

Checkliste: Barrierefreier Badumbau als wohnumfeldverbessernde Maßnahme

Schritt 1: Information und Beratung

Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Möglichkeiten – z. B. auf der Website Ihrer Pflegekasse oder besser noch: bei den Experten von „Bundesweites Pflegenetzwerk“ (BWPN).
Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch bei den unabhängigen Experten von BWPN.

Schritt 2: Prüfung der Voraussetzungen

Stellen Sie sicher, dass eine Pflegegradeinstufung vorliegt.
Klären Sie, ob der geplante Badumbau den Richtlinien der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen entspricht.

Schritt 3: Einholen von Kostenvoranschlägen

Stellen Sie sicher, dass eine Pflegegradeinstufung vorliegt.
Klären Sie, ob der geplante Badumbau den Richtlinien der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen entspricht.

Schritt 4: Antragstellung

Holen Sie das notwendige Antragsformular von Ihrer Pflegekasse.
Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.

Schritt 5: Einreichung des Antrags

Reichen Sie den Antrag inklusive aller erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Pflegekasse ein.
Achten Sie darauf, den Antrag vor Beginn der Umbaumaßnahmen einzureichen.

Schritt 6: Entscheidung der Pflegekasse abwarten

Warten Sie die Entscheidung der Pflegekasse ab, bevor Sie mit dem Umbau beginnen.
Stellen Sie bei Bedarf Rückfragen, wenn die Bewilligung auf sich warten lässt.

Schritt 7: Umsetzung der Maßnahme

Beauftragen Sie nach Genehmigung durch die Pflegekasse die ausgewählte Firma mit dem Umbau.
Dokumentieren Sie den Umbauprozess und die durchgeführten Maßnahmen (vorher-nachher-Fotos können hilfreich sein).

Schritt 8: Abrechnung der Zuschüsse

Reichen Sie die Rechnungen und Zahlungsbelege bei der Pflegekasse zur Kostenerstattung ein.
Achten Sie darauf, dass die Belege den geforderten Spezifikationen der Pflegekasse entsprechen.

Schritt 9: Überprüfung und Nachbereitung

Überprüfen Sie nach Abschluss der Maßnahmen, ob alle Ziele erreicht wurden.
Melden Sie sich bei Ihrer Pflegekasse zurück, um eine finale Abnahme oder Besichtigung zu vereinbaren.

Hinweis zur Checkliste

Beachten Sie Ergänzungen und Aktualisierungen, die von Ihrer Pflegekasse oder aufgrund von Gesetzesänderungen jederzeit in Kraft treten können. Bleiben Sie in engem Kontakt mit Ihrer Pflegekasse, um auf dem aktuellen Stand der Dinge zu bleiben. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Wohnraumexperten und nutzen Sie deren Unterstützung.

Fazit

Ein barrierefreier Badumbau kann eine große Erleichterung für Pflegebedürftige darstellen und ihre Selbstständigkeit im Alltag verbessern. Finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse macht diese Maßnahmen für viele Betroffene erst möglich. Wichtig ist, frühzeitig zu planen, sich umfassend zu informieren und alle notwendigen Schritte rechtzeitig in die Wege zu leiten.
Bitte berücksichtigen Sie, dass sich Bestimmungen und Beträge ändern können, und konsultieren Sie vor Antragstellung gern einen unserer unabhängigen Experten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, um aktuelle Informationen zu erhalten.

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Formen häuslicher Betreuung

In der Pflege zu Hause können verschiedene Formen der häuslichen Betreuung unterschieden werden, die sich nach dem Pflegebedarf und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person richten. Hier eine Übersicht der möglichen Formen:

Ambulanter Pflegedienst / Sozialstationen

Professionelle Pflegekräfte kommen regelmäßig ins Haus, um medizinische Behandlungspflege, Grundpflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten.

24-Stunden-Pflege / Rund-um-die-Uhr-Betreuung

Eine Betreuungskraft wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und bietet tägliche Unterstützung. Dies kann durch inländische Pflegekräfte oder auch durch Betreuungskräfte aus anderen Ländern (z.B. aus Osteuropa) erfolgen.

Tagespflege

Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Einrichtung und erhält dort Betreuung und Pflege, kehrt aber abends und nachts nach Hause zurück.

Nachtpflege

Ähnlich wie die Tagespflege, aber die Pflege und Betreuung findet über Nacht in einer Einrichtung statt, während die pflegebedürftige Person tagsüber zu Hause ist.

In der heutigen Praxis kommt der Nachtpflege in der häuslichen Pflege kaum noch Bedeutung zu.

Verhinderungspflege / Ersatzpflege

Eine Ersatzpflegekraft übernimmt die Pflege zeitweise, wenn die reguläre pflegende Person verhindert ist (zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit). Diese Form der häuslichen Pflege wird allgemein als "Verhinderungspflege" bezeichnet.

Teilstationäre Pflege / Kurzzeitpflege

Die pflegebedürftige Person wird für einen befristeten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung betreut, oft nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Haushaltshilfe

Unterstützung im Alltag, die sich mehr auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Putzen, Kochen oder Einkaufen konzentriert, teilweise ergänzend zur Pflege.

Familienpflege

Pflege, welche von Familienmitgliedern oder nahestehenden Personen übernommen wird, manchmal unterstützt durch professionelle Pflegekräfte. Im Normalfall handelt es sich bei der dieser Form der häuslichen Betreuung um private Pflegepersonen.

Betreutes Wohnen

Die pflegebedürftige Person lebt in einer Wohnung, die Teil einer Anlage mit Betreuungsangebot ist und kann bei Bedarf verschiedene Service- und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.

Ehrenamtliche Unterstützung

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bieten Unterstützung an, die sowohl soziale Aspekte als auch leichte pflegerische Tätigkeiten umfassen kann.

Jede der genannten häuslichen Betreuungsformen hat ihre eigenen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Bei der Auswahl einer geeigneten Form der häuslichen Betreuung kommt es häufig darauf an, die Wünsche der pflegebedürftigen Person mit den Möglichkeiten der Angehörigen und den örtlichen Angeboten in Einklang zu bringen. In Deutschland werden diese Formen der Pflege zum Teil durch die Pflegeversicherung unterstützt, je nach Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.

Als Fachexperten im Bereich der Pflege legen wir großen Wert darauf, unsere Grenzen klar zu definieren. Zuallererst möchten wir betonen, dass unsere Expertise sich ausschließlich auf pflegerische Themen erstreckt. Aus diesem Grund ist es wichtig zu verstehen, dass wir unter keinen Umständen juristische Beratungsdienste anbieten. Unsere Qualifikationen und unser Wissen erlauben es uns nicht, rechtliche Fragestellungen zu behandeln oder rechtliche Orientierung zu geben. Ebenso wenig sind wir befugt, medizinische Beratung zu erteilen. Trotz unserer tiefgehenden Kenntnisse im Bereich der Pflege können und dürfen wir keine Diagnosen stellen oder therapeutische Empfehlungen aussprechen. Die Inhalte, die wir bereitstellen, dürfen nicht als Ersatz für professionelle medizinische Beratung verstanden werden. Sie dienen der Information und Weiterbildung, aber keineswegs sollen sie den notwendigen Besuch bei einem qualifizierten Mediziner ersetzen. Es ist unser Anliegen, Unterstützung und orientierende Hilfestellungen in pflegebezogenen Fragen zu bieten und dabei stets die Bedeutung der Einhaltung professioneller und rechtlicher Grenzen zu betonen. Wir ermutigen alle Nutzer unserer Dienste, im Falle spezifischer Rechts- oder Gesundheitsfragen, stets kompetente Fachkräfte wie Anwälte oder Ärzte zu konsultieren. Allerdings ist das sicher einer der Gründe, warum wir seit 1998 erfolgreicher sind als der statistische Durchschnitt!