Bundesweite Pflege Neven UG
Täglich erhalten unsere unabhängigen Experten am bundesweiten Pflegetelefon besorgniserregende Meldungen über Bundesweite Pflege Neven UG. Aus uns unbekannten Gründen gehen diese betroffenen Familien davon aus, dass sie zuvor Kontakt mit uns hatten.
Wir kennen Bundesweite Pflege Neven UG nicht und haben nichts mit dem Unternehmen zu tun!
Wir verurteilen ungenehmigte Werbeanrufe und werden diese niemals durchführen!
Wir vertreiben keine Pflegehilfsmittel zum Verbrauch!
Barrierefreier Badumbau
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie ein barrierefreier Badumbau spielen eine entscheidende Rolle für Menschen mit Pflegebedarf, die weiterhin in ihrem Zuhause leben möchten. Insbesondere die Anpassung des Badezimmers an die individuellen Bedürfnisse kann ihre Lebensqualität erheblich steigern. Hier steht Ihnen als Pflegebedürftiger oder als Angehöriger eines Pflegebedürftigen ein Anspruch auf Zuschüsse durch die Pflegekasse zu.
Inhalt
Rechtliche Grundlagen und Ansprüche
Nach § 40 SGB XI haben Personen mit Pflegegrad Anspruch auf finanzielle Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, die das häusliche Umfeld verbessern. Ein barrierefreier Badumbau ist eine der häufigsten Maßnahmen, die im diesem Zuge genutzt werden. Der Maximalbetrag liegt bei 4.000 Euro pflegebürftiger Person und pro Maßnahme. Ziel ist es, durch den Badumbau eine möglichst selbstständige Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern und Pflegepersonen zu entlasten.
Bedingungen für den Anspruch
- Pflegegrad: Der Anspruch besteht für Versicherte, die mindestens Pflegegrad 1 haben.
- Kostenerstattung vor Beginn der Maßnahme beantragen: Der Zuschuss muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen beantragt und genehmigt werden.
- Notwendigkeit: Die Maßnahme muss notwendig sein, um die häusliche Pflege zu erleichtern, die Selbstständigkeit zu erhöhen und/oder Gefährdungen zu minimieren.
Mögliche Badumbauten
- Ebenerdige Dusche: Statt einer Badewanne erleichtert eine ebenerdige Dusche den Zugang und minimiert das Sturzrisiko.
- Haltegriffe und -systeme: Sie bieten zusätzliche Sicherheit und Unterstützung beim Betreten und Verlassen der Dusche oder Toilette.
- Rutschfeste Bodenbeläge: Diese reduzieren die Sturzgefahr bei nassen Füßen.
- Unterfahrbare Waschbecken: Sie ermöglichen Rollstuhlfahrern eine bessere Nutzung und erhöhen die Selbstständigkeit.
- Höhenverstellbare Toiletten: Sie erleichtern das Hinsetzen und Aufstehen.
Netzwerkpartner werden
Sie bieten Produkte oder Dienstleistungen mit Mehrwert für pflegebedürftige Personen und pflegenden Angehörigen?
Dann informieren Sie sich über eine Parnerschaft im bundesweiten Pflegenetzwerk BWPN:
Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie uns gemeinsam die Pflegesituation vieler Menschen verbessern!
Warum Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN)?
Frau Sharon D.
Absolut spitze!
Wir sind zum zweiten Mal absolut zufrieden und dankbar für die hervorragende Hilfe des Bundesweiten Pflegenetzwerks! Das Pflegenetzwerk hatte uns bereits vor zwei Jahren bei einem Klageverfahren zum rechtmäßigen Pflegegrad verholfen. Da sich der Hilfebedarf inzwischen leider sehr stark verschlechtert hatte, mussten wir nun im Widerspruchsverfahren wieder um unser Recht kämpfen. Durch die Widerspruchsbegründung und die vielen hilfreichen Hinweise für den MDK-Termin, hatten wir auch diesmal Erfolg. Die Unterstützung ist wirklich jeden Euro wert!
Leipzig
Frau
Katharina B.
Erfolgreicher Widerspruch
Seit Jahren nütze ich für zu betreuende Angehörige das Fachwissen und die Kompetenz der Mitarbeiter/innen des BWPN. Meine Angehörigen und ich fühlten uns jederzeit gut beraten zu einem fairen Kostenanteil, der in Bezug auf die erhaltene Leistung recht gering ausfällt.
Ich bin dankbar, mich auch zukünftig in Pflege relevanten Fragen auf die Unterstützung des BWPN zählen zu dürfen.
Starnberg
Frau
A. A.
Tolle Arbeit
Alles ist super gelaufen. Die Leute sind sehr professionell, hilfsbereit und die haben die Widerspruchsbegründung so gut und vollständig organisiert. Sie waren immer dabei und haben sehr oft Hinweise über das Verfahren per E Mail gesendet.
Griesheim
Antragsverfahren
- Antragstellung: Der Antrag auf einen Zuschuss muss schriftlich bei der zuständigen Pflegekasse des Versicherten eingereicht werden.
- Persönliche Beratung: Unsere Experten empfehlen Ihnen dringend, dass Sie sich vor dem barrierenfreien Badumbau unabhängig beraten lassen.
- Kostenvoranschläge: Ein oder mehrere Kostenvoranschläge von Handwerksfirmen sollten dem Antrag begefügt werden.
- Genehmigung: Die Pflegekasse prüft den Antrag und entscheidet über die Bewilligung und Höhe des Zuschusses.
Finanzielle Aspekte
- Eigenmittel und Co-Finanzierung: Oft übersteigen die Kosten für einen Badumbau den Zuschuss der Pflegekasse. Die Differenz muss selbst getragen werden oder kann eventuell durch weitere Fördermittel, zum Beispiel von der KfW-Bank, gedeckt werden.
- Sammelantrag: Sind mehrere Maßnahmen geplant, ist es ratsam, diese zusammen zu beantragen, da der Zuschuss für alle Maßnahmen insgesamt bei 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person liegt.
- Wiederholungsanspruch: Bei Bedarf kann der Zuschuss für spätere Maßnahmen erneut beantragt werden, solange die Höchstsumme von 4.000 Euro pro Maßnahme nicht überschritten wird.
- Zusätzlicher Zuschuss bei Gemeinschaftswohnen: Bei Wohngemeinschaften von Pflegebedürftigen kann ein erhöhter Zuschuss von bis zu 16.000 Euro gewährt werden.
- Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Es gibt Förderprogramme wie „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ und „Altersgerecht Umbauen – Kredit„, die ggf. in Frage kommen und den barrierefreien Badumbau unterstützen. Bitte beachten Sie, dass besonders solche Förderprogramme schnell vergeben oder eingestellt werden können und erkundigen Sie sich rechtzeitig.
Wichtig: Ein barrierefreier Badumbau kann in einer Wohngemeinschaft von maximal vier Pflegebedürftigen gemeinschaftlich beantragt werden. Daraus ergibt sich ein finanzieller Anspruch von bis zu 16.000 Euro!
Checkliste: Barrierefreier Badumbau als wohnumfeldverbessernde Maßnahme
Schritt 1: Information und Beratung
Schritt 2: Prüfung der Voraussetzungen
Schritt 3: Einholen von Kostenvoranschlägen
Schritt 4: Antragstellung
Schritt 5: Einreichung des Antrags
Schritt 6: Entscheidung der Pflegekasse abwarten
Schritt 7: Umsetzung der Maßnahme
Schritt 8: Abrechnung der Zuschüsse
Schritt 9: Überprüfung und Nachbereitung
Hinweis zur Checkliste
Beachten Sie Ergänzungen und Aktualisierungen, die von Ihrer Pflegekasse oder aufgrund von Gesetzesänderungen jederzeit in Kraft treten können. Bleiben Sie in engem Kontakt mit Ihrer Pflegekasse, um auf dem aktuellen Stand der Dinge zu bleiben. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Wohnraumexperten und nutzen Sie deren Unterstützung.
Fazit
Ein barrierefreier Badumbau kann eine große Erleichterung für Pflegebedürftige darstellen und ihre Selbstständigkeit im Alltag verbessern. Finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse macht diese Maßnahmen für viele Betroffene erst möglich. Wichtig ist, frühzeitig zu planen, sich umfassend zu informieren und alle notwendigen Schritte rechtzeitig in die Wege zu leiten.
Bitte berücksichtigen Sie, dass sich Bestimmungen und Beträge ändern können, und konsultieren Sie vor Antragstellung gern einen unserer unabhängigen Experten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, um aktuelle Informationen zu erhalten.
Empfohlene Maßnahmen
Externe Empfehlungen
- Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (KfW)
- Barrierefreiheit zahlt sich aus (BMWSB)
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (BMG)
Bildrechte:
Handwerker (c) BWPN | welcomia
Badezimmer: (c) BWPN | zstockphotos
Pflegeleistungen und Pflegegrade
Fünf Pflegegrade
- Pflegegrad 1
- Pflegegrad 2
- Pflegegrad 3
- Pflegegrad 4
- Pflegegrad 5
Pflegeleistungen
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Seit 1998 haben wir uns auf die Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren spezialisiert, um unseren Klienten zu einem höheren Pflegegrad zu verhelfen. Mit einer Erfolgsquote von über 90 % können wir auf eine langjährige Erfahrung und Expertise zurückgreifen.
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Formen häuslicher Betreuung
In der Pflege zu Hause können verschiedene Formen der häuslichen Betreuung unterschieden werden, die sich nach dem Pflegebedarf und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person richten. Hier eine Übersicht der möglichen Formen:
Professionelle Pflegekräfte kommen regelmäßig ins Haus, um medizinische Behandlungspflege, Grundpflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten.
Eine Betreuungskraft wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und bietet tägliche Unterstützung. Dies kann durch inländische Pflegekräfte oder auch durch Betreuungskräfte aus anderen Ländern (z.B. aus Osteuropa) erfolgen.
Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Einrichtung und erhält dort Betreuung und Pflege, kehrt aber abends und nachts nach Hause zurück.
Ähnlich wie die Tagespflege, aber die Pflege und Betreuung findet über Nacht in einer Einrichtung statt, während die pflegebedürftige Person tagsüber zu Hause ist.
In der heutigen Praxis kommt der Nachtpflege in der häuslichen Pflege kaum noch Bedeutung zu.
Eine Ersatzpflegekraft übernimmt die Pflege zeitweise, wenn die reguläre pflegende Person verhindert ist (zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit). Diese Form der häuslichen Pflege wird allgemein als "Verhinderungspflege" bezeichnet.
Die pflegebedürftige Person wird für einen befristeten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung betreut, oft nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.
Unterstützung im Alltag, die sich mehr auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Putzen, Kochen oder Einkaufen konzentriert, teilweise ergänzend zur Pflege.
Pflege, welche von Familienmitgliedern oder nahestehenden Personen übernommen wird, manchmal unterstützt durch professionelle Pflegekräfte. Im Normalfall handelt es sich bei der dieser Form der häuslichen Betreuung um private Pflegepersonen.
Die pflegebedürftige Person lebt in einer Wohnung, die Teil einer Anlage mit Betreuungsangebot ist und kann bei Bedarf verschiedene Service- und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bieten Unterstützung an, die sowohl soziale Aspekte als auch leichte pflegerische Tätigkeiten umfassen kann.
Jede der genannten häuslichen Betreuungsformen hat ihre eigenen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Bei der Auswahl einer geeigneten Form der häuslichen Betreuung kommt es häufig darauf an, die Wünsche der pflegebedürftigen Person mit den Möglichkeiten der Angehörigen und den örtlichen Angeboten in Einklang zu bringen. In Deutschland werden diese Formen der Pflege zum Teil durch die Pflegeversicherung unterstützt, je nach Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.
Als Fachexperten im Bereich der Pflege legen wir großen Wert darauf, unsere Grenzen klar zu definieren. Zuallererst möchten wir betonen, dass unsere Expertise sich ausschließlich auf pflegerische Themen erstreckt. Aus diesem Grund ist es wichtig zu verstehen, dass wir unter keinen Umständen juristische Beratungsdienste anbieten. Unsere Qualifikationen und unser Wissen erlauben es uns nicht, rechtliche Fragestellungen zu behandeln oder rechtliche Orientierung zu geben. Ebenso wenig sind wir befugt, medizinische Beratung zu erteilen. Trotz unserer tiefgehenden Kenntnisse im Bereich der Pflege können und dürfen wir keine Diagnosen stellen oder therapeutische Empfehlungen aussprechen. Die Inhalte, die wir bereitstellen, dürfen nicht als Ersatz für professionelle medizinische Beratung verstanden werden. Sie dienen der Information und Weiterbildung, aber keineswegs sollen sie den notwendigen Besuch bei einem qualifizierten Mediziner ersetzen. Es ist unser Anliegen, Unterstützung und orientierende Hilfestellungen in pflegebezogenen Fragen zu bieten und dabei stets die Bedeutung der Einhaltung professioneller und rechtlicher Grenzen zu betonen. Wir ermutigen alle Nutzer unserer Dienste, im Falle spezifischer Rechts- oder Gesundheitsfragen, stets kompetente Fachkräfte wie Anwälte oder Ärzte zu konsultieren. Allerdings ist das sicher einer der Gründe, warum wir seit 1998 erfolgreicher sind als der statistische Durchschnitt!