Erstantrag auf Pflegegrad

Der Titel Erstantrag auf Pflegegrad ist so eigentlich nicht korrekt. Fachlich gesehen können Sie keinen Pflegegrad beantragen: Sie können Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegekasse) beantragen.

Der Prozess der Beantragung bei der Pflegekasse umfasst mehrere Schritte. Hier ist eine einfache und schrittweise Anleitung:

Checkliste: Erstantrag auf Pflegegrad

  1. Schriftliche Antragstellung: Der erste Schritt besteht darin, einen schriftlichen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. Dieser Antrag kann formlos erfolgen, das heißt, es reicht ein einfacher Brief, in dem um Begutachtung hinsichtlich der Einstufung in einen Pflegegrad gebeten wird.
  2. Einschätzung der Pflegebedürftigkeit: Nach Eingang des Antrags bei der Pflegekasse, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere Prüfdienste mit der Erstellung eines Gutachtens. In diesem Rahmen erfolgt eine Begutachtung des Gesundheitszustandes und der Pflegebedürftigkeit des Antragstellers.
  3. Hausbesuch und Begutachtung: Ein Gutachter kommt zu einem Hausbesuch vorbei. In diesem Rahmen wird der Antragsteller hinsichtlich seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten begutachtet. Hierbei ist es wichtig, dass der Pflegebedürftige oder dessen Angehörige detailliert den Alltag und die Probleme schildern. Es empfiehlt sich, vorab ein Pflegetagebuch zu führen.
  4. Gutachten und Einstufung: Auf Basis des Hausbesuchs und der Begutachtung erstellt der Gutachter einen Bericht, der an die Pflegekasse weitergeleitet wird. Anhand dieses Berichts entscheidet die Pflegekasse über die Einstufung in einen Pflegegrad.
  5. Schriftlicher Bescheid: Nach der Begutachtung erhält der Antragsteller oder dessen gesetzlicher Vertreter einen schriftlichen Bescheid. In diesem steht, ob ein Pflegegrad zuerkannt wurde und wenn ja, welcher.
  6. Widerspruchsverfahren: Sollte der Antragsteller mit der Einstufung nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Für den Antragprozess benötigen Sie im Allgemeinen keine speziellen Unterlagen. Dennoch kann es hilfreich sein, relevante medizinische Unterlagen zur Hand zu haben, um den Gesundheitszustand und die Pflegebedürftigkeit genau darlegen zu können.


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Wann einen Erstantrag bei der Pflegekasse stellen?

Wenn Sie selbst oder eine andere Person, um die Sie sich kümmern, auf fremde Hilfe angewiesen ist, stehen Ihnen ggf. Leistungen der Pflegeversicherung zu. Die Pflegekasse ist angegliedert an die jeweilige Krankenversicherung und jeder Versicherte (w/m) hat grundsätzlich einen Anspruch auf die Leistungen der Pflegekasse. Ein Erstantrag ist daher auch alles andere als ein Bettelbrief! Es ist der erstmalige Antrag auf Leistungen einer Versicherung, die alle Leistungen von Ihren Mitgliedsbeiträgen bezahlt.

Die Höhe möglicher Leistungsansprüche von der Pflegekasse, ergibt sich aus der Höhe des ermittelten Pflegegrades. Deshalb sollten Sie sich nicht einfach mit einem Pflegegrad zufrieden geben oder eine Ablehnung akzeptieren!

Pflegegeld je Pflegegrad

Höhe des PflegegradesHöhe des Pflegegeldes
Pflegegrad 10 Euro
Pflegegrad 2332 Euro
Pflegegrad 3573 Euro
Pflegegrad 4765 Euro
Pflegegrad 5947 Euro
(Stand: Januar 2024)

Wie stelle ich einen Erstantrag bei der Pflegekasse?

Ein Anruf bei der Pflegekasse reicht bereits aus, um einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung zu stellen. In der heutigen Zeit gibt es selbstverständlich ebenfalls die Möglichkeit einen Erstantrag auf Pflegegrad online zu stellen. Die Pflegeversicherungen bieten entsprechende Formulare auf ihren Websites im Internet an. Ein Brief, ein Fax oder eine E-Mail gehen selbstverständlich auch.

Der eigentliche Antrag auf Pflegegrad ist zunächst nämlich nichts anderes als eine Art Willenserklärung „ich beantrage erstmalig Leistungen der Pflegeversicherung“. Diese Willenserklärung setzt einen Ablauf in Gang, den wir nachfolgend erläutern.

Zusammenfassung

  • Antrag durch Telefonat, Onlineformular, E-Mail, Fax oder Brief möglich
  • Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Versichertennummer reichen aus
  • Zu dem Zeitpunkt sind noch keine weiteren Details notwendig
  • Sofern der Antrag für eine andere Person gestellt wird, empfiehlt sich bereits hier die Vollmacht für Angehörige zu nutzen

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Häufige Fragen (FAQ)

Was sind die Voraussetzungen, um Pflegeleistungen zu erhalten?

Um Pflegeleistungen zu erhalten, müssen Sie mindestens sechs Monate lang pflegebedürftig sein und in Ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sein. Die Pflegebedürftigkeit ist durch den Medizinischen Dienst (MD) bei gesetzlich Versicherten oder durch MEDICPROOF bei privat Versicherten festzustellen.

Wie stelle ich einen Antrag auf Pflegeleistungen?

Den Antrag auf Pflegeleistungen stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Dies kann formlos schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Es empfiehlt sich, eine schriftliche Bestätigung des Antrags zu verlangen.

Mehr Informationen (Link)

Welche Unterlagen benötige ich für den Erstantrag?

Sie benötigen keine speziellen Unterlagen für den Erstantrag. Es ist auch nicht notwendig, den zur Corona-Pandemie enwickelten Fragebogen auszufüllen! Allerdings sollten Sie relevante medizinische Unterlagen, ärztliche Atteste und eventuell vorhandene Pflegedokumentationen bereithalten, da diese später im Begutachtungsverfahren nützlich sein können.

Was passiert nach dem Antrag?

Nach dem Antrag wird sich der Medizinische Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) zur Terminvereinbarung für eine Pflegebegutachtung mit Ihnen in Verbindung setzen. Ein Gutachter (w/m) besucht Sie zu Hause, um Ihre Pflegebedürftigkeit festzustellen und den Pflegegrad zu ermitteln.

Wie bereite ich mich auf die Pflegebegutachtung vor?

Sprechen Sie offen über alle Schwierigkeiten im Alltag und lassen Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens unterstützen. Bereiten Sie relevante medizinische Unterlagen vor. Eine gute Orientierung bieten Ihnen auch die Fragen zur Begutachtung von den unabhängigen Experten „Bundesweites Pflegenetzwerk“ (BWPN).

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Der Pflegegrad wird anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) ermittelt. Der Gutachter bewertet Ihre Selbstständigkeit in sechs Modulen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Alltagsgestaltung und soziale Kontakte.

Wie lange dauert es, bis zum Bescheid der Pflegekasse?

Nach der Begutachtung sollten Sie innerhalb von 25 Arbeitstagen eine Entscheidung von Ihrer Pflegekasse erhalten. Im Falle einer Krankenhaus- oder Reha-Entlassung kann der Begutachtungsprozess beschleunigt werden.

Was kann ich tun, wenn ich mit dem Pflegegrad nicht einverstanden bin?

Wenn Sie mit dem festgelegten Pflegegrad nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides Widerspruch einlegen. In einem solchen Fall hilft das bundesweite Pflegenetzwerk (BWPN), indem es ein fachlich fundiertes Gegengutachten erstellt.

Welche Leistungen stehen mir bei einem bestimmten Pflegegrad zu?

Je nach Pflegegrad stehen Ihnen unterschiedliche Leistungen zu, darunter Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Leistungen für Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Die Experten des BWPN informieren Sie detailliert über die konkreten Leistungen.

Kann ich Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags der Pflegekasse und der Durchsetzung meiner Ansprüche erhalten?

Ja, das Bundesweite Pflegenetzwerk (BWPN) bietet umfassende Unterstützung beim Ausfüllen Ihres Antrags und berät Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, auch rückwirkend. Unsere Experten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie die höchstmöglichen Pflegeleistungen erhalten.

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Erstantrag auf Pflegegrad ausfüllen: (c) BWPN | PP.
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Formen häuslicher Betreuung

In der Pflege zu Hause können verschiedene Formen der häuslichen Betreuung unterschieden werden, die sich nach dem Pflegebedarf und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person richten. Hier eine Übersicht der möglichen Formen:

Ambulanter Pflegedienst / Sozialstationen

Professionelle Pflegekräfte kommen regelmäßig ins Haus, um medizinische Behandlungspflege, Grundpflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten.

24-Stunden-Pflege / Rund-um-die-Uhr-Betreuung

Eine Betreuungskraft wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und bietet tägliche Unterstützung. Dies kann durch inländische Pflegekräfte oder auch durch Betreuungskräfte aus anderen Ländern (z.B. aus Osteuropa) erfolgen.

Tagespflege

Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Einrichtung und erhält dort Betreuung und Pflege, kehrt aber abends und nachts nach Hause zurück.

Nachtpflege

Ähnlich wie die Tagespflege, aber die Pflege und Betreuung findet über Nacht in einer Einrichtung statt, während die pflegebedürftige Person tagsüber zu Hause ist.

In der heutigen Praxis kommt der Nachtpflege in der häuslichen Pflege kaum noch Bedeutung zu.

Verhinderungspflege / Ersatzpflege

Eine Ersatzpflegekraft übernimmt die Pflege zeitweise, wenn die reguläre pflegende Person verhindert ist (zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit). Diese Form der häuslichen Pflege wird allgemein als "Verhinderungspflege" bezeichnet.

Teilstationäre Pflege / Kurzzeitpflege

Die pflegebedürftige Person wird für einen befristeten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung betreut, oft nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Haushaltshilfe

Unterstützung im Alltag, die sich mehr auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Putzen, Kochen oder Einkaufen konzentriert, teilweise ergänzend zur Pflege.

Familienpflege

Pflege, welche von Familienmitgliedern oder nahestehenden Personen übernommen wird, manchmal unterstützt durch professionelle Pflegekräfte. Im Normalfall handelt es sich bei der dieser Form der häuslichen Betreuung um private Pflegepersonen.

Betreutes Wohnen

Die pflegebedürftige Person lebt in einer Wohnung, die Teil einer Anlage mit Betreuungsangebot ist und kann bei Bedarf verschiedene Service- und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.

Ehrenamtliche Unterstützung

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bieten Unterstützung an, die sowohl soziale Aspekte als auch leichte pflegerische Tätigkeiten umfassen kann.

Jede der genannten häuslichen Betreuungsformen hat ihre eigenen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Bei der Auswahl einer geeigneten Form der häuslichen Betreuung kommt es häufig darauf an, die Wünsche der pflegebedürftigen Person mit den Möglichkeiten der Angehörigen und den örtlichen Angeboten in Einklang zu bringen. In Deutschland werden diese Formen der Pflege zum Teil durch die Pflegeversicherung unterstützt, je nach Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.

Als Fachexperten im Bereich der Pflege legen wir großen Wert darauf, unsere Grenzen klar zu definieren. Zuallererst möchten wir betonen, dass unsere Expertise sich ausschließlich auf pflegerische Themen erstreckt. Aus diesem Grund ist es wichtig zu verstehen, dass wir unter keinen Umständen juristische Beratungsdienste anbieten. Unsere Qualifikationen und unser Wissen erlauben es uns nicht, rechtliche Fragestellungen zu behandeln oder rechtliche Orientierung zu geben. Ebenso wenig sind wir befugt, medizinische Beratung zu erteilen. Trotz unserer tiefgehenden Kenntnisse im Bereich der Pflege können und dürfen wir keine Diagnosen stellen oder therapeutische Empfehlungen aussprechen. Die Inhalte, die wir bereitstellen, dürfen nicht als Ersatz für professionelle medizinische Beratung verstanden werden. Sie dienen der Information und Weiterbildung, aber keineswegs sollen sie den notwendigen Besuch bei einem qualifizierten Mediziner ersetzen. Es ist unser Anliegen, Unterstützung und orientierende Hilfestellungen in pflegebezogenen Fragen zu bieten und dabei stets die Bedeutung der Einhaltung professioneller und rechtlicher Grenzen zu betonen. Wir ermutigen alle Nutzer unserer Dienste, im Falle spezifischer Rechts- oder Gesundheitsfragen, stets kompetente Fachkräfte wie Anwälte oder Ärzte zu konsultieren. Allerdings ist das sicher einer der Gründe, warum wir seit 1998 erfolgreicher sind als der statistische Durchschnitt!