Der Titel Erstantrag auf Pflegegrad ist so eigentlich nicht korrekt. Fachlich gesehen können Sie keinen Pflegegrad beantragen: Sie können Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegekasse) beantragen.
Der Prozess der Beantragung bei der Pflegekasse umfasst mehrere Schritte. Hier ist eine einfache und schrittweise Anleitung:
- Schriftliche Antragstellung: Der erste Schritt besteht darin, einen schriftlichen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. Dieser Antrag kann formlos erfolgen, das heißt, es reicht ein einfacher Brief, in dem um Begutachtung hinsichtlich der Einstufung in einen Pflegegrad gebeten wird.
- Einschätzung der Pflegebedürftigkeit: Nach Eingang des Antrags bei der Pflegekasse, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere Prüfdienste mit der Erstellung eines Gutachtens. In diesem Rahmen erfolgt eine Begutachtung des Gesundheitszustandes und der Pflegebedürftigkeit des Antragstellers.
- Hausbesuch und Begutachtung: Ein Gutachter kommt zu einem Hausbesuch vorbei. In diesem Rahmen wird der Antragsteller hinsichtlich seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten begutachtet. Hierbei ist es wichtig, dass der Pflegebedürftige oder dessen Angehörige detailliert den Alltag und die Probleme schildern. Es empfiehlt sich, vorab ein Pflegetagebuch zu führen.
- Gutachten und Einstufung: Auf Basis des Hausbesuchs und der Begutachtung erstellt der Gutachter einen Bericht, der an die Pflegekasse weitergeleitet wird. Anhand dieses Berichts entscheidet die Pflegekasse über die Einstufung in einen Pflegegrad.
- Schriftlicher Bescheid: Nach der Begutachtung erhält der Antragsteller oder dessen gesetzlicher Vertreter einen schriftlichen Bescheid. In diesem steht, ob ein Pflegegrad zuerkannt wurde und wenn ja, welcher.
- Widerspruchsverfahren: Sollte der Antragsteller mit der Einstufung nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Für den Antragprozess benötigen Sie im Allgemeinen keine speziellen Unterlagen. Dennoch kann es hilfreich sein, relevante medizinische Unterlagen zur Hand zu haben, um den Gesundheitszustand und die Pflegebedürftigkeit genau darlegen zu können.
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Wann einen Erstantrag bei der Pflegekasse stellen?
Wenn Sie selbst oder eine andere Person, um die Sie sich kümmern, auf fremde Hilfe angewiesen ist, stehen Ihnen ggf. Leistungen der Pflegeversicherung zu. Die Pflegekasse ist angegliedert an die jeweilige Krankenversicherung und jeder Versicherte (w/m) hat grundsätzlich einen Anspruch auf die Leistungen der Pflegekasse. Ein Erstantrag ist daher auch alles andere als ein Bettelbrief! Es ist der erstmalige Antrag auf Leistungen einer Versicherung, die alle Leistungen von Ihren Mitgliedsbeiträgen bezahlt.
Die Höhe möglicher Leistungsansprüche von der Pflegekasse, ergibt sich aus der Höhe des ermittelten Pflegegrades. Deshalb sollten Sie sich nicht einfach mit einem Pflegegrad zufrieden geben oder eine Ablehnung akzeptieren!
Wie stelle ich einen Erstantrag bei der pflegekasse?
Ein Anruf bei der Pflegekasse reicht bereits aus, um einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung zu stellen. In der heutigen Zeit gibt es selbstverständlich ebenfalls die Möglichkeit einen Erstantrag auf Pflegegrad online zu stellen. Die Pflegeversicherungen bieten entsprechende Formulare auf ihren Websites im Internet an. Ein Brief, ein Fax oder eine E-Mail gehen selbstverständlich auch.
Der eigentliche Antrag auf Pflegegrad ist zunächst nämlich nichts anderes als eine Art Willenserklärung „ich beantrage erstmalig Leistungen der Pflegeversicherung“. Diese Willenserklärung setzt einen Ablauf in Gang, den wir nachfolgend erläutern.
Zusammenfassung
- Antrag durch Telefonat, Onlineformular, E-Mail, Fax oder Brief möglich
- Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Versichertennummer reichen aus
- Zu dem Zeitpunkt sind noch keine weiteren Details notwendig
- Sofern der Antrag für eine andere Person gestellt wird, empfiehlt sich bereits hier die Vollmacht für Angehörige zu nutzen