Erstantrag auf Pflegegrad

Der Titel Erstantrag auf Pflegegrad ist so eigentlich nicht korrekt. Fachlich gesehen können Sie keinen Pflegegrad beantragen: Sie können Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegekasse) beantragen.

Der Prozess der Beantragung bei der Pflegekasse umfasst mehrere Schritte. Hier ist eine einfache und schrittweise Anleitung:

  1. Schriftliche Antragstellung: Der erste Schritt besteht darin, einen schriftlichen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. Dieser Antrag kann formlos erfolgen, das heißt, es reicht ein einfacher Brief, in dem um Begutachtung hinsichtlich der Einstufung in einen Pflegegrad gebeten wird.
  2. Einschätzung der Pflegebedürftigkeit: Nach Eingang des Antrags bei der Pflegekasse, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere Prüfdienste mit der Erstellung eines Gutachtens. In diesem Rahmen erfolgt eine Begutachtung des Gesundheitszustandes und der Pflegebedürftigkeit des Antragstellers.
  3. Hausbesuch und Begutachtung: Ein Gutachter kommt zu einem Hausbesuch vorbei. In diesem Rahmen wird der Antragsteller hinsichtlich seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten begutachtet. Hierbei ist es wichtig, dass der Pflegebedürftige oder dessen Angehörige detailliert den Alltag und die Probleme schildern. Es empfiehlt sich, vorab ein Pflegetagebuch zu führen.
  4. Gutachten und Einstufung: Auf Basis des Hausbesuchs und der Begutachtung erstellt der Gutachter einen Bericht, der an die Pflegekasse weitergeleitet wird. Anhand dieses Berichts entscheidet die Pflegekasse über die Einstufung in einen Pflegegrad.
  5. Schriftlicher Bescheid: Nach der Begutachtung erhält der Antragsteller oder dessen gesetzlicher Vertreter einen schriftlichen Bescheid. In diesem steht, ob ein Pflegegrad zuerkannt wurde und wenn ja, welcher.
  6. Widerspruchsverfahren: Sollte der Antragsteller mit der Einstufung nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Für den Antragprozess benötigen Sie im Allgemeinen keine speziellen Unterlagen. Dennoch kann es hilfreich sein, relevante medizinische Unterlagen zur Hand zu haben, um den Gesundheitszustand und die Pflegebedürftigkeit genau darlegen zu können.


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Wann einen Erstantrag bei der Pflegekasse stellen?

Wenn Sie selbst oder eine andere Person, um die Sie sich kümmern, auf fremde Hilfe angewiesen ist, stehen Ihnen ggf. Leistungen der Pflegeversicherung zu. Die Pflegekasse ist angegliedert an die jeweilige Krankenversicherung und jeder Versicherte (w/m) hat grundsätzlich einen Anspruch auf die Leistungen der Pflegekasse. Ein Erstantrag ist daher auch alles andere als ein Bettelbrief! Es ist der erstmalige Antrag auf Leistungen einer Versicherung, die alle Leistungen von Ihren Mitgliedsbeiträgen bezahlt.

Die Höhe möglicher Leistungsansprüche von der Pflegekasse, ergibt sich aus der Höhe des ermittelten Pflegegrades. Deshalb sollten Sie sich nicht einfach mit einem Pflegegrad zufrieden geben oder eine Ablehnung akzeptieren!

Wie stelle ich einen Erstantrag bei der pflegekasse?

Ein Anruf bei der Pflegekasse reicht bereits aus, um einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung zu stellen. In der heutigen Zeit gibt es selbstverständlich ebenfalls die Möglichkeit einen Erstantrag auf Pflegegrad online zu stellen. Die Pflegeversicherungen bieten entsprechende Formulare auf ihren Websites im Internet an. Ein Brief, ein Fax oder eine E-Mail gehen selbstverständlich auch.

Der eigentliche Antrag auf Pflegegrad ist zunächst nämlich nichts anderes als eine Art Willenserklärung „ich beantrage erstmalig Leistungen der Pflegeversicherung“. Diese Willenserklärung setzt einen Ablauf in Gang, den wir nachfolgend erläutern.

Zusammenfassung

  • Antrag durch Telefonat, Onlineformular, E-Mail, Fax oder Brief möglich
  • Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Versichertennummer reichen aus
  • Zu dem Zeitpunkt sind noch keine weiteren Details notwendig
  • Sofern der Antrag für eine andere Person gestellt wird, empfiehlt sich bereits hier die Vollmacht für Angehörige zu nutzen
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Formen häuslicher Betreuung

In der Pflege zu Hause können verschiedene Formen der häuslichen Betreuung unterschieden werden, die sich nach dem Pflegebedarf und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person richten. Hier eine Übersicht der möglichen Formen:

Ambulanter Pflegedienst / Sozialstationen

Professionelle Pflegekräfte kommen regelmäßig ins Haus, um medizinische Behandlungspflege, Grundpflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten.

24-Stunden-Pflege / Rund-um-die-Uhr-Betreuung

Eine Betreuungskraft wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und bietet tägliche Unterstützung. Dies kann durch inländische Pflegekräfte oder auch durch Betreuungskräfte aus anderen Ländern (z.B. aus Osteuropa) erfolgen.

Tagespflege

Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Einrichtung und erhält dort Betreuung und Pflege, kehrt aber abends und nachts nach Hause zurück.

Nachtpflege

Ähnlich wie die Tagespflege, aber die Pflege und Betreuung findet über Nacht in einer Einrichtung statt, während die pflegebedürftige Person tagsüber zu Hause ist.

In der heutigen Praxis kommt der Nachtpflege in der häuslichen Pflege kaum noch Bedeutung zu.

Verhinderungspflege / Ersatzpflege

Eine Ersatzpflegekraft übernimmt die Pflege zeitweise, wenn die reguläre pflegende Person verhindert ist (zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit). Diese Form der häuslichen Pflege wird allgemein als "Verhinderungspflege" bezeichnet.

Teilstationäre Pflege / Kurzzeitpflege

Die pflegebedürftige Person wird für einen befristeten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung betreut, oft nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Haushaltshilfe

Unterstützung im Alltag, die sich mehr auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Putzen, Kochen oder Einkaufen konzentriert, teilweise ergänzend zur Pflege.

Familienpflege

Pflege, welche von Familienmitgliedern oder nahestehenden Personen übernommen wird, manchmal unterstützt durch professionelle Pflegekräfte. Im Normalfall handelt es sich bei der dieser Form der häuslichen Betreuung um private Pflegepersonen.

Betreutes Wohnen

Die pflegebedürftige Person lebt in einer Wohnung, die Teil einer Anlage mit Betreuungsangebot ist und kann bei Bedarf verschiedene Service- und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.

Ehrenamtliche Unterstützung

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bieten Unterstützung an, die sowohl soziale Aspekte als auch leichte pflegerische Tätigkeiten umfassen kann.

Jede der genannten häuslichen Betreuungsformen hat ihre eigenen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Bei der Auswahl einer geeigneten Form der häuslichen Betreuung kommt es häufig darauf an, die Wünsche der pflegebedürftigen Person mit den Möglichkeiten der Angehörigen und den örtlichen Angeboten in Einklang zu bringen. In Deutschland werden diese Formen der Pflege zum Teil durch die Pflegeversicherung unterstützt, je nach Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.

Als Fachexperten im Bereich der Pflege legen wir großen Wert darauf, unsere Grenzen klar zu definieren. Zuallererst möchten wir betonen, dass unsere Expertise sich ausschließlich auf pflegerische Themen erstreckt. Aus diesem Grund ist es wichtig zu verstehen, dass wir unter keinen Umständen juristische Beratungsdienste anbieten. Unsere Qualifikationen und unser Wissen erlauben es uns nicht, rechtliche Fragestellungen zu behandeln oder rechtliche Orientierung zu geben. Ebenso wenig sind wir befugt, medizinische Beratung zu erteilen. Trotz unserer tiefgehenden Kenntnisse im Bereich der Pflege können und dürfen wir keine Diagnosen stellen oder therapeutische Empfehlungen aussprechen. Die Inhalte, die wir bereitstellen, dürfen nicht als Ersatz für professionelle medizinische Beratung verstanden werden. Sie dienen der Information und Weiterbildung, aber keineswegs sollen sie den notwendigen Besuch bei einem qualifizierten Mediziner ersetzen. Es ist unser Anliegen, Unterstützung und orientierende Hilfestellungen in pflegebezogenen Fragen zu bieten und dabei stets die Bedeutung der Einhaltung professioneller und rechtlicher Grenzen zu betonen. Wir ermutigen alle Nutzer unserer Dienste, im Falle spezifischer Rechts- oder Gesundheitsfragen, stets kompetente Fachkräfte wie Anwälte oder Ärzte zu konsultieren. Allerdings ist das sicher einer der Gründe, warum wir seit 1998 erfolgreicher sind als der statistische Durchschnitt!