Bundesweite Pflege Neven UG
Täglich erhalten unsere unabhängigen Experten am bundesweiten Pflegetelefon besorgniserregende Meldungen über Bundesweite Pflege Neven UG. Aus uns unbekannten Gründen gehen diese betroffenen Familien davon aus, dass sie zuvor Kontakt mit uns hatten.
Wir kennen Bundesweite Pflege Neven UG nicht und haben nichts mit dem Unternehmen zu tun!
Wir verurteilen ungenehmigte Werbeanrufe und werden diese niemals durchführen!
Wir vertreiben keine Pflegehilfsmittel zum Verbrauch!
Kategorie Pflegegrade
Pflegegrad bei Demenz
Seit dem 1. Januar 2017 wurden in Deutschland die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt, um die Pflegebedürftigkeit von Personen genauer und individueller abbilden zu können. Dieser Wechsel war Teil des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II), das eine bessere Unterstützung…
Widerspruch Pflegegrad: Frist, Begründung und Erfolg
Widerspruch Pflegegrad: Zur Unterstützung von Personen mit Pflegebedarf bietet die Pflegeversicherung verschiedene Hilfestellungen an, darunter Pflegegelder, Sachleistungen sowie Angebote für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Um solche Unterstützungen in Anspruch nehmen zu können, muss zunächst ein entsprechender Pflegegrad festgelegt werden. Dieser wird…
Pflegegrad nach Schlaganfall
Einleitung Ein möglichst hoher Pflegegrad nach Schlaganfall sichert die beste Versorgung im häuslichen Umfeld, denn ein Schlaganfall ist ein medizinischer Notfall, der abrupt Teile des Gehirns beeinträchtigen und manchmal langanhaltende Schäden verursachen kann. Schlaganfall und die Folgen Bei Erwachsenen zählt…
Formloser Widerspruch
Mitglieder einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung haben einen Monat Zeit, um gegen einen Bescheid der Pflegekasse Widerspruch einzulegen. Dieser formlose Widerspruch sollte keine Begründung oder einzelne Argumente enthalten. Wann ist ein formloser Widerspruch im Zusammenhang mit einem Pflegegrad sinnvoll? Kurz…
Pflegegrad 3
Pflegegrad-Verfahren
Es gibt verschiedene Verfahren zur Erreichung von Pflegegraden und nicht alle diese Pflegegrad – Verfahren können für Privatpersonen ohne fachliche Unterstützung erfolgreich geführt werden. Welche Verfahren es im Zusammenhang mit der Erreichung möglichst hoher Pflegeleistungen gibt und wie diese erfolgreich…
Pflegegrad 2
Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5
In Deutschland sind die Pflegegrade von 2 bis 5 wie folgt definiert: Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 sind die eigentlichen „echten“ Pflegegrade, die nach Ablösung der ehemaligen Pflegestufen Ende 2016 eingeführt wurden. Sie finden das ist Unsinn? Dann lassen Sie…
Widerspruch nach Pflegegrad-Ablehnung: So holen Sie das Beste heraus
Sie haben einen Antrag auf Pflegegrad gestellt, doch dieser wurde abgelehnt? Keine Sorge! Eine solche Ablehnung nach der Begutachtung kann durch eine fachliche Begründung dennoch zu einem Erfolg führen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie mit einem Widerspruch das…
Pflegegrad durch den Sozialdienst
Einleitung Der Sozialdienst eines Krankenhauses spielt eine wichtige Rolle bei der Unterstützung von Patienten und deren Angehörigen, insbesondere wenn Pflegebedürftigkeit ins Spiel kommt. Pflegegrad durch den Sozialdienst Es steht Ihnen grundsätzlich frei, eigenständig einen Pflegegrad zu beantragen. Jedoch sind die…
Pflegegrad abgelehnt oder zu gering bewertet?
Sie benötigen ein Gegengutachten zur Erreichung eines höheren Pflegegrades? Dann sollten Sie jetzt weiterlesen!
Seit 1998 haben wir uns auf die Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren spezialisiert, um unseren Klienten zu einem höheren Pflegegrad zu verhelfen. Mit einer Erfolgsquote von über 90 % können wir auf eine langjährige Erfahrung und Expertise zurückgreifen.
Wir wissen, wie wichtig ein höherer Pflegegrad für Ihre Lebensqualität ist. Deshalb möchten wir Ihnen helfen, diesen zu erreichen. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und lassen Sie sich von unserer Erfolgsbilanz überzeugen.
Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Pflegesituation verbessern!
Formen häuslicher Betreuung
In der Pflege zu Hause können verschiedene Formen der häuslichen Betreuung unterschieden werden, die sich nach dem Pflegebedarf und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person richten. Hier eine Übersicht der möglichen Formen:
Professionelle Pflegekräfte kommen regelmäßig ins Haus, um medizinische Behandlungspflege, Grundpflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten.
Eine Betreuungskraft wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und bietet tägliche Unterstützung. Dies kann durch inländische Pflegekräfte oder auch durch Betreuungskräfte aus anderen Ländern (z.B. aus Osteuropa) erfolgen.
Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Einrichtung und erhält dort Betreuung und Pflege, kehrt aber abends und nachts nach Hause zurück.
Ähnlich wie die Tagespflege, aber die Pflege und Betreuung findet über Nacht in einer Einrichtung statt, während die pflegebedürftige Person tagsüber zu Hause ist.
In der heutigen Praxis kommt der Nachtpflege in der häuslichen Pflege kaum noch Bedeutung zu.
Eine Ersatzpflegekraft übernimmt die Pflege zeitweise, wenn die reguläre pflegende Person verhindert ist (zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit). Diese Form der häuslichen Pflege wird allgemein als "Verhinderungspflege" bezeichnet.
Die pflegebedürftige Person wird für einen befristeten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung betreut, oft nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.
Unterstützung im Alltag, die sich mehr auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Putzen, Kochen oder Einkaufen konzentriert, teilweise ergänzend zur Pflege.
Pflege, welche von Familienmitgliedern oder nahestehenden Personen übernommen wird, manchmal unterstützt durch professionelle Pflegekräfte. Im Normalfall handelt es sich bei der dieser Form der häuslichen Betreuung um private Pflegepersonen.
Die pflegebedürftige Person lebt in einer Wohnung, die Teil einer Anlage mit Betreuungsangebot ist und kann bei Bedarf verschiedene Service- und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bieten Unterstützung an, die sowohl soziale Aspekte als auch leichte pflegerische Tätigkeiten umfassen kann.
Jede der genannten häuslichen Betreuungsformen hat ihre eigenen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Bei der Auswahl einer geeigneten Form der häuslichen Betreuung kommt es häufig darauf an, die Wünsche der pflegebedürftigen Person mit den Möglichkeiten der Angehörigen und den örtlichen Angeboten in Einklang zu bringen. In Deutschland werden diese Formen der Pflege zum Teil durch die Pflegeversicherung unterstützt, je nach Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.
Als Fachexperten im Bereich der Pflege legen wir großen Wert darauf, unsere Grenzen klar zu definieren. Zuallererst möchten wir betonen, dass unsere Expertise sich ausschließlich auf pflegerische Themen erstreckt. Aus diesem Grund ist es wichtig zu verstehen, dass wir unter keinen Umständen juristische Beratungsdienste anbieten. Unsere Qualifikationen und unser Wissen erlauben es uns nicht, rechtliche Fragestellungen zu behandeln oder rechtliche Orientierung zu geben. Ebenso wenig sind wir befugt, medizinische Beratung zu erteilen. Trotz unserer tiefgehenden Kenntnisse im Bereich der Pflege können und dürfen wir keine Diagnosen stellen oder therapeutische Empfehlungen aussprechen. Die Inhalte, die wir bereitstellen, dürfen nicht als Ersatz für professionelle medizinische Beratung verstanden werden. Sie dienen der Information und Weiterbildung, aber keineswegs sollen sie den notwendigen Besuch bei einem qualifizierten Mediziner ersetzen. Es ist unser Anliegen, Unterstützung und orientierende Hilfestellungen in pflegebezogenen Fragen zu bieten und dabei stets die Bedeutung der Einhaltung professioneller und rechtlicher Grenzen zu betonen. Wir ermutigen alle Nutzer unserer Dienste, im Falle spezifischer Rechts- oder Gesundheitsfragen, stets kompetente Fachkräfte wie Anwälte oder Ärzte zu konsultieren. Allerdings ist das sicher einer der Gründe, warum wir seit 1998 erfolgreicher sind als der statistische Durchschnitt!