Pflegegrad bei Demenz

Seit dem 1. Januar 2017 wurden in Deutschland die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt, um die Pflegebedürftigkeit von Personen genauer und individueller abbilden zu können. Dieser Wechsel war Teil des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II), das eine bessere Unterstützung insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, wie es bei Demenz der Fall ist, einführte.

Pflegegrad bei Demenz

Vor 2017 war das System mehr auf körperliche Einschränkungen ausgerichtet. Menschen mit Demenz oder anderen psychischen Erkrankungen erhielten oft nicht die notwendige Unterstützung, da bei ihnen weniger die körperlichen Beeinträchtigungen, sondern vor allem kognitive und psychische Einschränkungen im Vordergrund stehen. Mit den Pflegegraden wurde dies angepasst, indem nun sechs Module bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit eine Rolle spielen:

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Begutachtung für Pflegegrad

Die Einstufung in einen Pflegegrad bei Demenz geschieht durch den Medizinischen Dienst (MD) oder andere Gutachterdienste, die im Auftrag der Pflegekassen handeln. Bei Menschen mit Demenz sind gerade die Module 2 und 3 von hoher Bedeutung. So wird zum Beispiel bewertet, wie gut die betroffene Person im Alltag orientiert ist, ob sie in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, und wie sie mit anderen Menschen interagiert. Auch herausfordernde Verhaltensweisen wie Aggressivität oder Apathie fließen in die Beurteilung mit ein.

Ansprüche und Leistungen

Der festgestellte Pflegegrad bei Demenz bestimmt daraufhin den Anspruch auf Pflegeleistungen. Diese können sachbezogene (z. B. professionelle Pflegedienste) oder geldbezogene Leistungen (z. B. Pflegegeld für Angehörige) sein. Zudem gibt es Kombinationsleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege sowie Zuschüsse für Umbaumaßnahmen und Pflegehilfsmittel.

Pflegegrad bei Demenz

Menschen mit Demenz kommen oft in höhere Pflegegrade, weil sie in vielen Aspekten des täglichen Lebens eingeschränkt sind. Sie benötigen Unterstützung bei der täglichen Routine, bei der Orientierung und eventuell auch bei der Nachtbetreuung, falls sie an Sundowning leiden, einem Phänomen, bei dem die Symptome von Demenz am späten Nachmittag und Abend zunehmen. Anders als durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) ursprünglich vorgesehen, werden Menschen mit kogintiven Einschränkungen ind er Praxis allzu häufig nicht regelkonform bewertet und es kommt in der Folge zu keinem Pflegegrad bei Demenz oder zu einer zu geringen Einstufung. Wir empfehlen in einem solchen Fall dringend fachliche und unabhängige Unterstützung zu beanspruchen:

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Vorgehensweise bei Antragstellung

Um Pflegeleistungen für einen Demenzpatienten zu beantragen, ist es notwendig, einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Nach Eingang des Antrags wird ein Termin für die Begutachtung durch den MDK oder einen anderen Gutachter vereinbart, um den Pflegegrad festzustellen.

Betreuung und Unterstützung

Angehörige von Menschen mit Demenz sollten sich auch über Beratungsangebote und Hilfen informieren, die zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung bestehen. Regionale Alzheimer Gesellschaften und Demenznetzwerke bieten Unterstützung und Informationen an und vermitteln Kontakte zu Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen.

Pflegegrad bei Demenz ist obligatorisch

Die Entwicklung einer Pflegebedürftigkeit findet häufig im Rahmen einer Demenzerkrankung statt. Die Diagnose einer solchen Erkrankung bedeutet jedoch nicht, dass die betroffene Person unmittelbar umfassende Betreuung benötigt. Somit ist ein Pflegegrad bei Demenz zwar keineswegs obligatorisch, aber ausgesprochen wahrscheinlich. Im frühen Stadium der Demenz kann die Person mit geringfügiger Hilfe oft noch eigenständig ihren Alltag bewältigen. Die anfängliche Selbstständigkeit bleibt somit zu einem gewissen Grad erhalten und eine 24-Stunden-Betreuung ist zunächst nicht zwingend erforderlich. Im Laufe der Zeit kann die Pflegebedürftigkeit entweder direkt durch die fortschreitende Demenzerkrankung oder durch das Hinzukommen weiterer gesundheitlicher Beeinträchtigungen zunehmen.

Die Folgen einer Demenzerkrankung sind für alle Beteiligten meist besonders herausfordernd. Die kontinuierliche Verschlechterung der geistigen Fähigkeiten nimmt eine zentrale Rolle bei der Einschätzung des Pflegebedarfs ein. Darüber hinaus führen Veränderungen in der Persönlichkeit des Erkrankten oft zu einer zusätzlichen Belastung. Pflegende können sich vor zusätzliche Schwierigkeiten gestellt sehen, da Menschen mit Demenz möglicherweise weniger kooperativ sind oder nicht nachvollziehen können, warum bestimmte Pflegemaßnahmen notwendig sind. Dies kann die Situation sowohl für die Betroffenen, die eine von ihnen als unerwünscht empfundene Zukunft vor sich sehen, als auch für die pflegenden Angehörigen sehr belastend machen. Gerade für Angehörige kann es äußerst schmerzhaft sein, den stetigen geistigen und körperlichen Abbau eines nahestehenden Menschen mitanzusehen und zu begleiten, was die Pflege zu einer bedeutsamen emotionalen Herausforderung macht.


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Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft ist eine Selbsthilfeorganisation, die sich für die Unterstützung von Demenzkranken und ihren Angehörigen einsetzt. Die Website bietet Informationen über die Krankheit, Tipps für den Alltag mit Demenz und Hinweise zu Hilfsangeboten und Veranstaltungen.

Webseite: Deutsche Alzheimer Gesellschaft


Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI)
Die AFI ist eine gemeinnützige Organisation, die sich der Erforschung von Alzheimer und anderen Demenzformen widmet und über Fortschritte in diesem Bereich informiert. Auf der Website finden Sie Informationen zur Forschung, zu Prävention und zum Umgang mit der Erkrankung.

Webseite: Alzheimer Forschung Initiative e.V.


Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Das BMFSFJ engagiert sich für die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen in Deutschland. Auf ihrer Website finden Sie Informationen zur Demenzstrategie der Bundesregierung und zu verschiedenen Förderprogrammen.

Webseite: BMFSFJ – Leben mit Demenz

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Formen häuslicher Betreuung

In der Pflege zu Hause können verschiedene Formen der häuslichen Betreuung unterschieden werden, die sich nach dem Pflegebedarf und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person richten. Hier eine Übersicht der möglichen Formen:

Ambulanter Pflegedienst / Sozialstationen

Professionelle Pflegekräfte kommen regelmäßig ins Haus, um medizinische Behandlungspflege, Grundpflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten.

24-Stunden-Pflege / Rund-um-die-Uhr-Betreuung

Eine Betreuungskraft wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und bietet tägliche Unterstützung. Dies kann durch inländische Pflegekräfte oder auch durch Betreuungskräfte aus anderen Ländern (z.B. aus Osteuropa) erfolgen.

Tagespflege

Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Einrichtung und erhält dort Betreuung und Pflege, kehrt aber abends und nachts nach Hause zurück.

Nachtpflege

Ähnlich wie die Tagespflege, aber die Pflege und Betreuung findet über Nacht in einer Einrichtung statt, während die pflegebedürftige Person tagsüber zu Hause ist.

In der heutigen Praxis kommt der Nachtpflege in der häuslichen Pflege kaum noch Bedeutung zu.

Verhinderungspflege / Ersatzpflege

Eine Ersatzpflegekraft übernimmt die Pflege zeitweise, wenn die reguläre pflegende Person verhindert ist (zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit). Diese Form der häuslichen Pflege wird allgemein als "Verhinderungspflege" bezeichnet.

Teilstationäre Pflege / Kurzzeitpflege

Die pflegebedürftige Person wird für einen befristeten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung betreut, oft nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Haushaltshilfe

Unterstützung im Alltag, die sich mehr auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Putzen, Kochen oder Einkaufen konzentriert, teilweise ergänzend zur Pflege.

Familienpflege

Pflege, welche von Familienmitgliedern oder nahestehenden Personen übernommen wird, manchmal unterstützt durch professionelle Pflegekräfte. Im Normalfall handelt es sich bei der dieser Form der häuslichen Betreuung um private Pflegepersonen.

Betreutes Wohnen

Die pflegebedürftige Person lebt in einer Wohnung, die Teil einer Anlage mit Betreuungsangebot ist und kann bei Bedarf verschiedene Service- und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.

Ehrenamtliche Unterstützung

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bieten Unterstützung an, die sowohl soziale Aspekte als auch leichte pflegerische Tätigkeiten umfassen kann.

Jede der genannten häuslichen Betreuungsformen hat ihre eigenen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Bei der Auswahl einer geeigneten Form der häuslichen Betreuung kommt es häufig darauf an, die Wünsche der pflegebedürftigen Person mit den Möglichkeiten der Angehörigen und den örtlichen Angeboten in Einklang zu bringen. In Deutschland werden diese Formen der Pflege zum Teil durch die Pflegeversicherung unterstützt, je nach Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.

Als Fachexperten im Bereich der Pflege legen wir großen Wert darauf, unsere Grenzen klar zu definieren. Zuallererst möchten wir betonen, dass unsere Expertise sich ausschließlich auf pflegerische Themen erstreckt. Aus diesem Grund ist es wichtig zu verstehen, dass wir unter keinen Umständen juristische Beratungsdienste anbieten. Unsere Qualifikationen und unser Wissen erlauben es uns nicht, rechtliche Fragestellungen zu behandeln oder rechtliche Orientierung zu geben. Ebenso wenig sind wir befugt, medizinische Beratung zu erteilen. Trotz unserer tiefgehenden Kenntnisse im Bereich der Pflege können und dürfen wir keine Diagnosen stellen oder therapeutische Empfehlungen aussprechen. Die Inhalte, die wir bereitstellen, dürfen nicht als Ersatz für professionelle medizinische Beratung verstanden werden. Sie dienen der Information und Weiterbildung, aber keineswegs sollen sie den notwendigen Besuch bei einem qualifizierten Mediziner ersetzen. Es ist unser Anliegen, Unterstützung und orientierende Hilfestellungen in pflegebezogenen Fragen zu bieten und dabei stets die Bedeutung der Einhaltung professioneller und rechtlicher Grenzen zu betonen. Wir ermutigen alle Nutzer unserer Dienste, im Falle spezifischer Rechts- oder Gesundheitsfragen, stets kompetente Fachkräfte wie Anwälte oder Ärzte zu konsultieren. Allerdings ist das sicher einer der Gründe, warum wir seit 1998 erfolgreicher sind als der statistische Durchschnitt!