Seit dem 1. Januar 2017 wurden in Deutschland die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt, um die Pflegebedürftigkeit von Personen genauer und individueller abbilden zu können. Dieser Wechsel war Teil des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II), das eine bessere Unterstützung insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, wie es bei Demenz der Fall ist, einführte.
Inhalt
Pflegegrad bei Demenz
Vor 2017 war das System mehr auf körperliche Einschränkungen ausgerichtet. Menschen mit Demenz oder anderen psychischen Erkrankungen erhielten oft nicht die notwendige Unterstützung, da bei ihnen weniger die körperlichen Beeinträchtigungen, sondern vor allem kognitive und psychische Einschränkungen im Vordergrund stehen. Mit den Pflegegraden wurde dies angepasst, indem nun sechs Module bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit eine Rolle spielen:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Begutachtung für Pflegegrad
Die Einstufung in einen Pflegegrad bei Demenz geschieht durch den Medizinischen Dienst (MD) oder andere Gutachterdienste, die im Auftrag der Pflegekassen handeln. Bei Menschen mit Demenz sind gerade die Module 2 und 3 von hoher Bedeutung. So wird zum Beispiel bewertet, wie gut die betroffene Person im Alltag orientiert ist, ob sie in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, und wie sie mit anderen Menschen interagiert. Auch herausfordernde Verhaltensweisen wie Aggressivität oder Apathie fließen in die Beurteilung mit ein.
Ansprüche und Leistungen
Der festgestellte Pflegegrad bei Demenz bestimmt daraufhin den Anspruch auf Pflegeleistungen. Diese können sachbezogene (z. B. professionelle Pflegedienste) oder geldbezogene Leistungen (z. B. Pflegegeld für Angehörige) sein. Zudem gibt es Kombinationsleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege sowie Zuschüsse für Umbaumaßnahmen und Pflegehilfsmittel.
Pflegegrad bei Demenz
Menschen mit Demenz kommen oft in höhere Pflegegrade, weil sie in vielen Aspekten des täglichen Lebens eingeschränkt sind. Sie benötigen Unterstützung bei der täglichen Routine, bei der Orientierung und eventuell auch bei der Nachtbetreuung, falls sie an Sundowning leiden, einem Phänomen, bei dem die Symptome von Demenz am späten Nachmittag und Abend zunehmen. Anders als durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) ursprünglich vorgesehen, werden Menschen mit kogintiven Einschränkungen ind er Praxis allzu häufig nicht regelkonform bewertet und es kommt in der Folge zu keinem Pflegegrad bei Demenz oder zu einer zu geringen Einstufung. Wir empfehlen in einem solchen Fall dringend fachliche und unabhängige Unterstützung zu beanspruchen:
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Vorgehensweise bei Antragstellung
Um Pflegeleistungen für einen Demenzpatienten zu beantragen, ist es notwendig, einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Nach Eingang des Antrags wird ein Termin für die Begutachtung durch den MDK oder einen anderen Gutachter vereinbart, um den Pflegegrad festzustellen.
Betreuung und Unterstützung
Angehörige von Menschen mit Demenz sollten sich auch über Beratungsangebote und Hilfen informieren, die zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung bestehen. Regionale Alzheimer Gesellschaften und Demenznetzwerke bieten Unterstützung und Informationen an und vermitteln Kontakte zu Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen.
Pflegegrad bei Demenz ist obligatorisch
Die Entwicklung einer Pflegebedürftigkeit findet häufig im Rahmen einer Demenzerkrankung statt. Die Diagnose einer solchen Erkrankung bedeutet jedoch nicht, dass die betroffene Person unmittelbar umfassende Betreuung benötigt. Somit ist ein Pflegegrad bei Demenz zwar keineswegs obligatorisch, aber ausgesprochen wahrscheinlich. Im frühen Stadium der Demenz kann die Person mit geringfügiger Hilfe oft noch eigenständig ihren Alltag bewältigen. Die anfängliche Selbstständigkeit bleibt somit zu einem gewissen Grad erhalten und eine 24-Stunden-Betreuung ist zunächst nicht zwingend erforderlich. Im Laufe der Zeit kann die Pflegebedürftigkeit entweder direkt durch die fortschreitende Demenzerkrankung oder durch das Hinzukommen weiterer gesundheitlicher Beeinträchtigungen zunehmen.
Die Folgen einer Demenzerkrankung sind für alle Beteiligten meist besonders herausfordernd. Die kontinuierliche Verschlechterung der geistigen Fähigkeiten nimmt eine zentrale Rolle bei der Einschätzung des Pflegebedarfs ein. Darüber hinaus führen Veränderungen in der Persönlichkeit des Erkrankten oft zu einer zusätzlichen Belastung. Pflegende können sich vor zusätzliche Schwierigkeiten gestellt sehen, da Menschen mit Demenz möglicherweise weniger kooperativ sind oder nicht nachvollziehen können, warum bestimmte Pflegemaßnahmen notwendig sind. Dies kann die Situation sowohl für die Betroffenen, die eine von ihnen als unerwünscht empfundene Zukunft vor sich sehen, als auch für die pflegenden Angehörigen sehr belastend machen. Gerade für Angehörige kann es äußerst schmerzhaft sein, den stetigen geistigen und körperlichen Abbau eines nahestehenden Menschen mitanzusehen und zu begleiten, was die Pflege zu einer bedeutsamen emotionalen Herausforderung macht.
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Interessante Links
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft ist eine Selbsthilfeorganisation, die sich für die Unterstützung von Demenzkranken und ihren Angehörigen einsetzt. Die Website bietet Informationen über die Krankheit, Tipps für den Alltag mit Demenz und Hinweise zu Hilfsangeboten und Veranstaltungen.
Webseite: Deutsche Alzheimer Gesellschaft
Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI)
Die AFI ist eine gemeinnützige Organisation, die sich der Erforschung von Alzheimer und anderen Demenzformen widmet und über Fortschritte in diesem Bereich informiert. Auf der Website finden Sie Informationen zur Forschung, zu Prävention und zum Umgang mit der Erkrankung.
Webseite: Alzheimer Forschung Initiative e.V.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Das BMFSFJ engagiert sich für die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen in Deutschland. Auf ihrer Website finden Sie Informationen zur Demenzstrategie der Bundesregierung und zu verschiedenen Förderprogrammen.
Webseite: BMFSFJ – Leben mit Demenz
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