Häufige Fragen zu „Bundesweites Pflegenetzwerk“ (BWPN)

Seit 1998 informieren, beraten und unterstützen unsere unabhängigen Sachverständigen Familien mit einem Pflegehintergrund. Das ist eine lange Zeit, in der sich einige Fragen zu bestimmten Themen, als häufige Fragen herauskristalisiert haben. Es ist davon auszugehen, dass diese Fragen früher oder später alle Familien mit Pflegehintergrund betreffen. Nachfolgend haben wir einige dieser häufigen Fragen beantwortet.

Wie können unabhängige Sachverständige des BWPN dabei helfen, einen höheren Pflegegrad durch Widerspruch zu erreichen?

Sehr einfach ausgedrückt, handelt es sich um zwei Arbeitsschritte: Zunächst bewerten die Experten den anzuerkennenden Pflegebedarf der pflegebedürftigen Person und prüfen unabhängig das oder die vorliegenden Gutachten des MD oder MEDICPROOF. In rund 80 % wird mindestens ein Pflegegrad höher ermittelt. In diesen Fällen wird ein fachlich fundiertes Gegengutachten erstellt.

Welche Erfolgsquote haben die Sachverständigen des BWPN in der Vergangenheit bei der Überprüfung von Gutachten der Pflegekassen erzielt?

Annähernd 80 % der überprüften Gutachten des MD und MEDICPROOF waren dermaßen nicht (NBA)-regelkonform, dass mindestens ein Pflegegrad höher gerechtfertigt gewesen wäre. Diese Verfahren konnten unabhängig unterstützt werden, was in der Folge in über 90 % aller Fälle rückwirkend zu einem – oder mehr – höheren Pflegegrad(en) geführt hat.

Wie viele erfolgreiche Verfahren konnten unabhängige Sachverständige des BWPN seit 1998 durchführen und wie hoch war die Erfolgsquote dabei?

In mehr als einem Vierteljahrhundert wurden mit den aufwändig entstandenen Gegengutachten über 50.000 Widerspruchs- und Klageverfahren erfolgreich beendet. Die Erfolgsquote liegt bei über 90 %.

Wie viele Menschen beanspruchen monatlich die Hilfe des BWPN?

Durchschnittlich informieren, beraten und unterstützen wir monatlich 45.000 Familien. Dabei handelt es sich ausschließlich um pflegebedürftige Personen selbst oder um pflegende Angehörige.

Unterstützt das BWPN auch in Klageverfahren beim Sozialgericht?

Selbstverständlich! 30-40 % aller unterstützen Verfahren sind Klageverfahren. Geht es um die Klage beim Sozialgericht zur Erreichung eines Pflegegrades, erreichen die Gegengutachten der unabhängigen Sachverständigen des BWPN seit 1998 in deutlich über 90 % das so dringend notwendige Ergebnis höchst möglicher Pflegeleistungen.

Welche Leistungen bietet BWPN für Pflegebedürftige?

Unsere Kernkompetenz ist auch über 25 Jahre nach Start unserer Arbeit die Erreichung höchster Pflegeleistungen durch überzeugende Gegengutachten. Die täglichen Aufgaben sind allerdings vielfältig. Nachfolgend ein paar Beispiele:

Unabhängige Pflegeberatungen ; Unterstützung bei Anträgen der Verhinderungspflege ; Anbietervermittlung für Entlastungsleistungen ; Wohnumfeldberatungen ; Vermittlung von 24-Stunden-Pflegekräften ; uvm.

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Weisses Fragezeichen: (c) BWPN | Altayb - Getty Images
Pflegegrad abgelehnt - Bundesweites Pflegenetzwerk hilft
Bundesweites Pflegenetzwerk - Hohe Pflegegrade mit Erfolg

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Sie benötigen ein Gegengutachten zur Erreichung eines höheren Pflegegrades? Dann sollten Sie jetzt weiterlesen!

Seit 1998 haben wir uns auf die Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren spezialisiert, um unseren Klienten zu einem höheren Pflegegrad zu verhelfen. Mit einer Erfolgsquote von über 90 % können wir auf eine langjährige Erfahrung und Expertise zurückgreifen.

Wir wissen, wie wichtig ein höherer Pflegegrad für Ihre Lebensqualität ist. Deshalb möchten wir Ihnen helfen, diesen zu erreichen. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und lassen Sie sich von unserer Erfolgsbilanz überzeugen.

Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Pflegesituation verbessern!

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Formen häuslicher Betreuung

In der Pflege zu Hause können verschiedene Formen der häuslichen Betreuung unterschieden werden, die sich nach dem Pflegebedarf und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person richten. Hier eine Übersicht der möglichen Formen:

Ambulanter Pflegedienst / Sozialstationen

Professionelle Pflegekräfte kommen regelmäßig ins Haus, um medizinische Behandlungspflege, Grundpflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten.

24-Stunden-Pflege / Rund-um-die-Uhr-Betreuung

Eine Betreuungskraft wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und bietet tägliche Unterstützung. Dies kann durch inländische Pflegekräfte oder auch durch Betreuungskräfte aus anderen Ländern (z.B. aus Osteuropa) erfolgen.

Tagespflege

Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Einrichtung und erhält dort Betreuung und Pflege, kehrt aber abends und nachts nach Hause zurück.

Nachtpflege

Ähnlich wie die Tagespflege, aber die Pflege und Betreuung findet über Nacht in einer Einrichtung statt, während die pflegebedürftige Person tagsüber zu Hause ist.

In der heutigen Praxis kommt der Nachtpflege in der häuslichen Pflege kaum noch Bedeutung zu.

Verhinderungspflege / Ersatzpflege

Eine Ersatzpflegekraft übernimmt die Pflege zeitweise, wenn die reguläre pflegende Person verhindert ist (zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit). Diese Form der häuslichen Pflege wird allgemein als "Verhinderungspflege" bezeichnet.

Teilstationäre Pflege / Kurzzeitpflege

Die pflegebedürftige Person wird für einen befristeten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung betreut, oft nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Haushaltshilfe

Unterstützung im Alltag, die sich mehr auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Putzen, Kochen oder Einkaufen konzentriert, teilweise ergänzend zur Pflege.

Familienpflege

Pflege, welche von Familienmitgliedern oder nahestehenden Personen übernommen wird, manchmal unterstützt durch professionelle Pflegekräfte. Im Normalfall handelt es sich bei der dieser Form der häuslichen Betreuung um private Pflegepersonen.

Betreutes Wohnen

Die pflegebedürftige Person lebt in einer Wohnung, die Teil einer Anlage mit Betreuungsangebot ist und kann bei Bedarf verschiedene Service- und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.

Ehrenamtliche Unterstützung

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bieten Unterstützung an, die sowohl soziale Aspekte als auch leichte pflegerische Tätigkeiten umfassen kann.

Jede der genannten häuslichen Betreuungsformen hat ihre eigenen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Bei der Auswahl einer geeigneten Form der häuslichen Betreuung kommt es häufig darauf an, die Wünsche der pflegebedürftigen Person mit den Möglichkeiten der Angehörigen und den örtlichen Angeboten in Einklang zu bringen. In Deutschland werden diese Formen der Pflege zum Teil durch die Pflegeversicherung unterstützt, je nach Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.

Als Fachexperten im Bereich der Pflege legen wir großen Wert darauf, unsere Grenzen klar zu definieren. Zuallererst möchten wir betonen, dass unsere Expertise sich ausschließlich auf pflegerische Themen erstreckt. Aus diesem Grund ist es wichtig zu verstehen, dass wir unter keinen Umständen juristische Beratungsdienste anbieten. Unsere Qualifikationen und unser Wissen erlauben es uns nicht, rechtliche Fragestellungen zu behandeln oder rechtliche Orientierung zu geben. Ebenso wenig sind wir befugt, medizinische Beratung zu erteilen. Trotz unserer tiefgehenden Kenntnisse im Bereich der Pflege können und dürfen wir keine Diagnosen stellen oder therapeutische Empfehlungen aussprechen. Die Inhalte, die wir bereitstellen, dürfen nicht als Ersatz für professionelle medizinische Beratung verstanden werden. Sie dienen der Information und Weiterbildung, aber keineswegs sollen sie den notwendigen Besuch bei einem qualifizierten Mediziner ersetzen. Es ist unser Anliegen, Unterstützung und orientierende Hilfestellungen in pflegebezogenen Fragen zu bieten und dabei stets die Bedeutung der Einhaltung professioneller und rechtlicher Grenzen zu betonen. Wir ermutigen alle Nutzer unserer Dienste, im Falle spezifischer Rechts- oder Gesundheitsfragen, stets kompetente Fachkräfte wie Anwälte oder Ärzte zu konsultieren. Allerdings ist das sicher einer der Gründe, warum wir seit 1998 erfolgreicher sind als der statistische Durchschnitt!