Die Pflegebedürftigkeit stellt viele Familien vor große Herausforderungen – sowohl emotional als auch finanziell. Das Pflegegeld ist eine zentrale Unterstützung, um diesen Belastungen zu begegnen. Wir, die Menschen hinter „Bundesweites Pflegenetzwerk“ (BWPN), haben es uns zur Aufgabe gemacht, pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige bestmöglich zu informieren und zu unterstützen. Hier finden Sie alles Wichtige zum Pflegegeld 2024.
Was ist Pflegegeld?
Die Pflegebedürftigkeit stellt viele Familien vor große Herausforderungen – sowohl emotional als auch finanziell. Das Pflegegeld ist eine zentrale Unterstützung, um diesen Belastungen zu begegnen. Wir, die Menschen hinter „Bundesweites Pflegenetzwerk“ (BWPN), haben es uns zur Aufgabe gemacht, pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige bestmöglich zu informieren und zu unterstützen. Hier finden Sie alles Wichtige zum Pflegegeld 2024.
Nähere Informationen zum Thema: Pflegegeld – Unverzichtbare finanzielle Unterstützung für Ihre Pflege (Beitrag)
Anspruch auf Pflegegeld
Anspruch auf Pflegegeld haben alle pflegebedürftigen Personen, die mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft sind und in häuslicher oder teilstationärer Pflege versorgt werden. Wichtig ist, dass die Pflege durch eine private Person, z. B. einen Angehörigen oder einen Freund, erfolgt und mindestens zehn Stunden pro Woche umfasst.
Änderungen und Anpassungen Pflegegeld 2024
Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom festgestellten Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Für das Jahr 2024 wurden Anpassungen vorgenommen, um den gestiegenen Lebenshaltungskosten und den erhöhten Anforderungen in der Pflege gerecht zu werden. Folgende monatliche Beträge sind für das Pflegegeld 2024 vorgesehen:
Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegegeld
Pflegegrad 2: 332 Euro
Pflegegrad 3: 545 Euro
Pflegegrad 4: 728 Euro
Pflegegrad 5: 901 Euro
Warum Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN)?
Frau
M. W.
Super Team
Danke das ihr mir geholfen habt ,dank euch habe ich den Kampf nach 10 Monaten gewonnen.ihr macht tolle Arbeit
Kellinghusen
Frau
A. N.
Erfolgreicher Widerspruch
Vielen Dank für die grandiose, jederzeit freundliche, schnelle und vor allem fachkompetente Unterstützung bei der Beratung, sowie der professionellen Hilfe bei meinem Widerspruch bzgl. der Pflegegrad Ablehnung meines Vaters. Ohne Sie hätte ich es niemals geschafft. Das Team war stets erreichbar und es blieb auch keine Antwort schuldig. Ich kann das BWPN jedem weiter empfehlen, und komme auch selbst gerne wieder auf deren Hilfe zurück.
Lichtentanne
Herr
Karlheinz Günther
Ohne BWPN kein Erfolg
Nach mehrmaliger Ablehnung einer Erhöhung auf Pflegegrad 3 für meine Frau durch immer gleiche Gutachten des MD, obwohl die an der Pflege und Behandlung Beteiligten in ihren Urteil für diesen PG 3 waren, haben wir uns für den Klageweg entschieden – und wir haben gewonnen !
Dabei wurden wir im gesamten Verlauf des Klageverfahrens hervorragend, effektiv und sehr persönlich beraten und sachkundig unterstützt. Wir sind der Meinung, ohne die Hilfe des BWPN beim Umgang mit dem Sozialgericht in Verfahrensfragen hätten wir sicherlich nicht diesen Erfolg erreicht.
Wir können nur jeden Betroffenen raten die Unterstützung des BWPN anzunehmen.
Und wichtig zu erwähnen: Die Kosten für diese Leistung stehen in keinem Verhältnis zum Erfolg.
Neuhausen
Antrag auf Pflegegeld
Der Antrag auf Pflegegeld erfolgt bei der Pflegekasse der Krankenkasse, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist. Ein unabhängiges Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) oder bei privat Versicherten des MEDICPROOF dient als Grundlage für die Einstufung in den entsprechenden Pflegegrad. Die unabhängigen Experten des BWPN unterstützen Sie gern dabei.
Pflegegrad abgelehnt?
Unabhängige Pflegeberatungen führen wir seit 1998 kostenlos! Bei uns heißt kostenlos allerdings, auch die Pflegekasse zahlt uns nicht! Damit sind wir tatsächlich unabhängig!
Schnell sein lohnt sich!
5-8 Werktage Bearbeitungszeit ist unser Versprechen
an die Familien. Leider können wir aus diesem Grund
nicht jedes Verfahren annehmen.
Mehr Pflegegeld durch das BWPN
In vielen Fällen werden Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Einstufung in einen Pflegegrad nicht ausreichend berücksichtigt. Seit 1998 haben wir, das BWPN, in über 50.000 erfolgreichen Verfahren höhere Pflegegrade erreicht und damit vielen Familien zu den ihnen zustehenden Leistungen verholfen. Sollte auch Ihr aktuelles Gutachten nicht den Bedürfnissen und dem Pflegeaufwand Ihres Angehörigen entsprechen, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Wir erstellen fundierte Gegengutachten und setzen uns für eine faire, bedarfsorientierte Einstufung ein.
Weitere Unterstützung durch das BWPN
Neben der Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung des Pflegegeldes informieren wir Sie umfassend zu weiteren Themen rund um die Pflege. Dies umfasst unter anderem die Vermittlung von Entlastungsleistungen, Unterstützung bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und die Beratung zu Pflegeheimen, Pflegediensten sowie 24-Stunden-Pflegekräften.
Unser Ziel ist es, Ihnen und Ihren Angehörigen den bestmöglichen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung zu ermöglichen und durch unsere erfahrene und engagierte Arbeit die Pflegequalität zu verbessern.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind für Sie da – mit Herz und Seele.
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