Bundesweite Pflege Neven UG
Täglich erhalten unsere unabhängigen Experten am bundesweiten Pflegetelefon besorgniserregende Meldungen über Bundesweite Pflege Neven UG. Aus uns unbekannten Gründen gehen diese betroffenen Familien davon aus, dass sie zuvor Kontakt mit uns hatten.

Wir kennen Bundesweite Pflege Neven UG nicht und haben nichts mit dem Unternehmen zu tun!

Wir verurteilen ungenehmigte Werbeanrufe und werden diese niemals durchführen!

Wir vertreiben keine Pflegehilfsmittel zum Verbrauch!

Pflegegeld 2024

Die Pflegebedürftigkeit stellt viele Familien vor große Herausforderungen – sowohl emotional als auch finanziell. Das Pflegegeld ist eine zentrale Unterstützung, um diesen Belastungen zu begegnen. Wir, die Menschen hinter „Bundesweites Pflegenetzwerk“ (BWPN), haben es uns zur Aufgabe gemacht, pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige bestmöglich zu informieren und zu unterstützen. Hier finden Sie alles Wichtige zum Pflegegeld 2024.

Was ist Pflegegeld?

Die Pflegebedürftigkeit stellt viele Familien vor große Herausforderungen – sowohl emotional als auch finanziell. Das Pflegegeld ist eine zentrale Unterstützung, um diesen Belastungen zu begegnen. Wir, die Menschen hinter „Bundesweites Pflegenetzwerk“ (BWPN), haben es uns zur Aufgabe gemacht, pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige bestmöglich zu informieren und zu unterstützen. Hier finden Sie alles Wichtige zum Pflegegeld 2024.

Nähere Informationen zum Thema: Pflegegeld – Unverzichtbare finanzielle Unterstützung für Ihre Pflege (Beitrag)

Anspruch auf Pflegegeld

Anspruch auf Pflegegeld haben alle pflegebedürftigen Personen, die mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft sind und in häuslicher oder teilstationärer Pflege versorgt werden. Wichtig ist, dass die Pflege durch eine private Person, z. B. einen Angehörigen oder einen Freund, erfolgt und mindestens zehn Stunden pro Woche umfasst.

Änderungen und Anpassungen Pflegegeld 2024

Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom festgestellten Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Für das Jahr 2024 wurden Anpassungen vorgenommen, um den gestiegenen Lebenshaltungskosten und den erhöhten Anforderungen in der Pflege gerecht zu werden. Folgende monatliche Beträge sind für das Pflegegeld 2024 vorgesehen:

Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegegeld
Pflegegrad 2: 332 Euro
Pflegegrad 3: 545 Euro
Pflegegrad 4: 728 Euro
Pflegegrad 5: 901 Euro

Warum Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN)?


Frau Sharon D.
Absolut spitze!

Wir sind zum zweiten Mal absolut zufrieden und dankbar für die hervorragende Hilfe des Bundesweiten Pflegenetzwerks! Das Pflegenetzwerk hatte uns bereits vor zwei Jahren bei einem Klageverfahren zum rechtmäßigen Pflegegrad verholfen. Da sich der Hilfebedarf inzwischen leider sehr stark verschlechtert hatte, mussten wir nun im Widerspruchsverfahren wieder um unser Recht kämpfen. Durch die Widerspruchsbegründung und die vielen hilfreichen Hinweise für den MDK-Termin, hatten wir auch diesmal Erfolg. Die Unterstützung ist wirklich jeden Euro wert!

Leipzig

Frau
Katharina B.
Erfolgreicher Widerspruch

Seit Jahren nütze ich für zu betreuende Angehörige das Fachwissen und die Kompetenz der Mitarbeiter/innen des BWPN. Meine Angehörigen und ich fühlten uns jederzeit gut beraten zu einem fairen Kostenanteil, der in Bezug auf die erhaltene Leistung recht gering ausfällt.
Ich bin dankbar, mich auch zukünftig in Pflege relevanten Fragen auf die Unterstützung des BWPN zählen zu dürfen.

Starnberg

Frau
A. A.
Tolle Arbeit

Alles ist super gelaufen. Die Leute sind sehr professionell, hilfsbereit und die haben die Widerspruchsbegründung so gut und vollständig organisiert. Sie waren immer dabei und haben sehr oft Hinweise über das Verfahren per E Mail gesendet.

Griesheim


Antrag auf Pflegegeld

Der Antrag auf Pflegegeld erfolgt bei der Pflegekasse der Krankenkasse, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist. Ein unabhängiges Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) oder bei privat Versicherten des MEDICPROOF dient als Grundlage für die Einstufung in den entsprechenden Pflegegrad. Die unabhängigen Experten des BWPN unterstützen Sie gern dabei.

Bundesweites Pflegenetzwerk - Hohe Pflegegrade mit Erfolg

Pflegegrad abgelehnt?

Unabhängige Pflegeberatungen führen wir seit 1998 kostenlos! Bei uns heißt kostenlos allerdings, auch die Pflegekasse zahlt uns nicht! Damit sind wir tatsächlich unabhängig!

Schnell sein lohnt sich!
5-8 Werktage Bearbeitungszeit ist unser Versprechen
an die Familien. Leider können wir aus diesem Grund
nicht jedes Verfahren annehmen.

Mehr Pflegegeld durch das BWPN

In vielen Fällen werden Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Einstufung in einen Pflegegrad nicht ausreichend berücksichtigt. Seit 1998 haben wir, das BWPN, in über 50.000 erfolgreichen Verfahren höhere Pflegegrade erreicht und damit vielen Familien zu den ihnen zustehenden Leistungen verholfen. Sollte auch Ihr aktuelles Gutachten nicht den Bedürfnissen und dem Pflegeaufwand Ihres Angehörigen entsprechen, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Wir erstellen fundierte Gegengutachten und setzen uns für eine faire, bedarfsorientierte Einstufung ein.

Weitere Unterstützung durch das BWPN

Neben der Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung des Pflegegeldes informieren wir Sie umfassend zu weiteren Themen rund um die Pflege. Dies umfasst unter anderem die Vermittlung von Entlastungsleistungen, Unterstützung bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und die Beratung zu Pflegeheimen, Pflegediensten sowie 24-Stunden-Pflegekräften.
Unser Ziel ist es, Ihnen und Ihren Angehörigen den bestmöglichen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung zu ermöglichen und durch unsere erfahrene und engagierte Arbeit die Pflegequalität zu verbessern.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind für Sie da – mit Herz und Seele.

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Pflegegrad abgelehnt - Bundesweites Pflegenetzwerk hilft
Bundesweites Pflegenetzwerk - Hohe Pflegegrade mit Erfolg

Pflegegrad abgelehnt oder zu gering bewertet?

Sie benötigen ein Gegengutachten zur Erreichung eines höheren Pflegegrades? Dann sollten Sie jetzt weiterlesen!

Seit 1998 haben wir uns auf die Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren spezialisiert, um unseren Klienten zu einem höheren Pflegegrad zu verhelfen. Mit einer Erfolgsquote von über 90 % können wir auf eine langjährige Erfahrung und Expertise zurückgreifen.

Wir wissen, wie wichtig ein höherer Pflegegrad für Ihre Lebensqualität ist. Deshalb möchten wir Ihnen helfen, diesen zu erreichen. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und lassen Sie sich von unserer Erfolgsbilanz überzeugen.

Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Pflegesituation verbessern!

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Formen häuslicher Betreuung

In der Pflege zu Hause können verschiedene Formen der häuslichen Betreuung unterschieden werden, die sich nach dem Pflegebedarf und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person richten. Hier eine Übersicht der möglichen Formen:

Ambulanter Pflegedienst / Sozialstationen

Professionelle Pflegekräfte kommen regelmäßig ins Haus, um medizinische Behandlungspflege, Grundpflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten.

24-Stunden-Pflege / Rund-um-die-Uhr-Betreuung

Eine Betreuungskraft wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und bietet tägliche Unterstützung. Dies kann durch inländische Pflegekräfte oder auch durch Betreuungskräfte aus anderen Ländern (z.B. aus Osteuropa) erfolgen.

Tagespflege

Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Einrichtung und erhält dort Betreuung und Pflege, kehrt aber abends und nachts nach Hause zurück.

Nachtpflege

Ähnlich wie die Tagespflege, aber die Pflege und Betreuung findet über Nacht in einer Einrichtung statt, während die pflegebedürftige Person tagsüber zu Hause ist.

In der heutigen Praxis kommt der Nachtpflege in der häuslichen Pflege kaum noch Bedeutung zu.

Verhinderungspflege / Ersatzpflege

Eine Ersatzpflegekraft übernimmt die Pflege zeitweise, wenn die reguläre pflegende Person verhindert ist (zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit). Diese Form der häuslichen Pflege wird allgemein als "Verhinderungspflege" bezeichnet.

Teilstationäre Pflege / Kurzzeitpflege

Die pflegebedürftige Person wird für einen befristeten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung betreut, oft nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Haushaltshilfe

Unterstützung im Alltag, die sich mehr auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Putzen, Kochen oder Einkaufen konzentriert, teilweise ergänzend zur Pflege.

Familienpflege

Pflege, welche von Familienmitgliedern oder nahestehenden Personen übernommen wird, manchmal unterstützt durch professionelle Pflegekräfte. Im Normalfall handelt es sich bei der dieser Form der häuslichen Betreuung um private Pflegepersonen.

Betreutes Wohnen

Die pflegebedürftige Person lebt in einer Wohnung, die Teil einer Anlage mit Betreuungsangebot ist und kann bei Bedarf verschiedene Service- und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.

Ehrenamtliche Unterstützung

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bieten Unterstützung an, die sowohl soziale Aspekte als auch leichte pflegerische Tätigkeiten umfassen kann.

Jede der genannten häuslichen Betreuungsformen hat ihre eigenen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Bei der Auswahl einer geeigneten Form der häuslichen Betreuung kommt es häufig darauf an, die Wünsche der pflegebedürftigen Person mit den Möglichkeiten der Angehörigen und den örtlichen Angeboten in Einklang zu bringen. In Deutschland werden diese Formen der Pflege zum Teil durch die Pflegeversicherung unterstützt, je nach Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.

Als Fachexperten im Bereich der Pflege legen wir großen Wert darauf, unsere Grenzen klar zu definieren. Zuallererst möchten wir betonen, dass unsere Expertise sich ausschließlich auf pflegerische Themen erstreckt. Aus diesem Grund ist es wichtig zu verstehen, dass wir unter keinen Umständen juristische Beratungsdienste anbieten. Unsere Qualifikationen und unser Wissen erlauben es uns nicht, rechtliche Fragestellungen zu behandeln oder rechtliche Orientierung zu geben. Ebenso wenig sind wir befugt, medizinische Beratung zu erteilen. Trotz unserer tiefgehenden Kenntnisse im Bereich der Pflege können und dürfen wir keine Diagnosen stellen oder therapeutische Empfehlungen aussprechen. Die Inhalte, die wir bereitstellen, dürfen nicht als Ersatz für professionelle medizinische Beratung verstanden werden. Sie dienen der Information und Weiterbildung, aber keineswegs sollen sie den notwendigen Besuch bei einem qualifizierten Mediziner ersetzen. Es ist unser Anliegen, Unterstützung und orientierende Hilfestellungen in pflegebezogenen Fragen zu bieten und dabei stets die Bedeutung der Einhaltung professioneller und rechtlicher Grenzen zu betonen. Wir ermutigen alle Nutzer unserer Dienste, im Falle spezifischer Rechts- oder Gesundheitsfragen, stets kompetente Fachkräfte wie Anwälte oder Ärzte zu konsultieren. Allerdings ist das sicher einer der Gründe, warum wir seit 1998 erfolgreicher sind als der statistische Durchschnitt!