Auch in diesem kleinen Beitrag belassen wir es bei der Bezeichnung MDK und nutzen nicht die aktuell gültige Bezeichnung Medizinischer Dienst (MD). Das liegt daran, dass der alte Name MDK für die meisten Betroffenen immer noch geläufiger ist. Was darf der MDK nicht fragen ist eine der häufigsten Fragen an unsere unabhängigen Experten! Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) dient dazu, den Pflegebedarf einer Person festzustellen und den entsprechenden Pflegegrad zu ermitteln. Obwohl diese Untersuchung umfassend sein muss, gibt es klare Grenzen, die der MDK bei seinen Fragen und Untersuchungen einhalten muss. Hier sind einige Aspekte, die der MDK nicht fragen oder tun darf:
Inhalt
Was darf der MDK nicht fragen?
Fragen zur politischen Einstellung, Religion oder Weltanschauung
Der MDK darf keine Fragen stellen, die Ihre politische Einstellung, religiöse Überzeugungen oder Weltanschauungen betreffen. Diese Informationen sind für die Ermittlung des Pflegegrades irrelevant und fallen unter den Schutz Ihrer Privatsphäre.
- Beispiel: „Welcher politischen Partei gehören Sie an?“
- Warum unzulässig: Politische Einstellungen sind höchst privat und haben keinerlei Relevanz für die Feststellung des Pflegegrades. Solche Fragen können zu Diskriminierung und Voreingenommenheit führen und sind durch das Grundgesetz (GG) Artikel 3 und Artikel 5 geschützt, welche die freie Meinungsäußerung und das Diskriminierungsverbot gewährleisten.
Finanzielle Angelegenheiten
Fragen nach Ihren finanziellen Verhältnissen, wie zum Beispiel Einkommen, Vermögen oder Schulden, sind nicht erlaubt. Der MDK konzentriert sich ausschließlich auf den gesundheitlichen und pflegerischen Bedarf und nicht auf Ihre finanziellen Mittel.
- Beispiel: „Welcher Religion gehören Sie an?“ oder „Glauben Sie an ein Leben nach dem Tod?“
- Warum unzulässig: Diese Informationen betreffen die persönliche Glaubensfreiheit und Privatsphäre, die nach Artikel 4 des Grundgesetzes geschützt sind. Religion und Weltanschauung haben keinen Einfluss auf den Pflegegrad und deren Ermittlung und dürfen daher nicht Gegenstand der Untersuchung sein.
Warum Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN)?
Frau Sharon D.
Absolut spitze!
Wir sind zum zweiten Mal absolut zufrieden und dankbar für die hervorragende Hilfe des Bundesweiten Pflegenetzwerks! Das Pflegenetzwerk hatte uns bereits vor zwei Jahren bei einem Klageverfahren zum rechtmäßigen Pflegegrad verholfen. Da sich der Hilfebedarf inzwischen leider sehr stark verschlechtert hatte, mussten wir nun im Widerspruchsverfahren wieder um unser Recht kämpfen. Durch die Widerspruchsbegründung und die vielen hilfreichen Hinweise für den MDK-Termin, hatten wir auch diesmal Erfolg. Die Unterstützung ist wirklich jeden Euro wert!
Leipzig
Frau
Katharina B.
Erfolgreicher Widerspruch
Seit Jahren nütze ich für zu betreuende Angehörige das Fachwissen und die Kompetenz der Mitarbeiter/innen des BWPN. Meine Angehörigen und ich fühlten uns jederzeit gut beraten zu einem fairen Kostenanteil, der in Bezug auf die erhaltene Leistung recht gering ausfällt.
Ich bin dankbar, mich auch zukünftig in Pflege relevanten Fragen auf die Unterstützung des BWPN zählen zu dürfen.
Starnberg
Frau
A. A.
Tolle Arbeit
Alles ist super gelaufen. Die Leute sind sehr professionell, hilfsbereit und die haben die Widerspruchsbegründung so gut und vollständig organisiert. Sie waren immer dabei und haben sehr oft Hinweise über das Verfahren per E Mail gesendet.
Griesheim
Intime und persönliche Fragen ohne Relevanz
Fragen zu Ihrem Sexualleben oder anderen sehr persönlichen und intimen Themen, die keinen unmittelbaren Bezug zu Ihrem Pflegebedarf haben, sind unzulässig. Der MDK darf nur Informationen einholen, die für die Begutachtung und die Feststellung des Pflegegrades relevant sind.
- Beispiel: „Sind Sie heterosexuell, homosexuell oder bisexuell?“ oder „Wie identifizieren Sie sich geschlechtlich?“
- Warum unzulässig: Diese Fragen sind irrelevant für die Ermittlung des Pflegegrades und könnten zu Stigmatisierungen führen. Der Schutz der sexuellen Identität fällt unter den allgemeinen Persönlichkeitsrechten (Grundgesetz Artikel 2) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Daten von Dritten, ohne deren Einwilligung
Der MDK darf keine Informationen über Dritte einholen, die nicht direkt mit Ihrem Pflegebedarf in Zusammenhang stehen und ohne deren ausdrückliche Einwilligung. Dies betrifft insbesondere persönliche und gesundheitliche Informationen von Familienmitgliedern oder anderen nahestehenden Personen.
Unangemessener Druck und Einschüchterung
Die Gutachter des MDK dürfen Sie nicht unter Druck setzen, einschüchtern oder Sie zu Aussagen zwingen. Sie müssen die Möglichkeit haben, Fragen in einem ruhigen und respektvollen Umfeld zu beantworten. Besonders dieser Punkt beschäftigt betroffene Familien und leider erreichen uns täglich die unfassbarsten Rückmeldungen, die bestätigen, dass diese Ängste eine gewisse Berechtigung haben. Wir nennen das „Machtmissbrauch“!
- Fragen, die gezielt Druck ausüben:
- Beispiel: „Sind Sie sicher, dass Sie wirklich diese Art von Hilfe benötigen?“ oder „Glauben Sie wirklich, dass Sie keine täglichen Tätigkeiten mehr selbstständig durchführen können?“
- Warum unzulässig: Diese Fragen können den Eindruck erwecken, dass die begutachtete Person infrage gestellt oder ihre Bedürfnisse nicht ernst genommen werden. Sie könnten die Person dadurch unter Druck setzen, ihre Aussagen zu relativieren oder zu ändern, was zu einer unwahren Einschätzung des Pflegebedarfs führen kann.
- Fragen, die Einschüchterung hervorrufen:
- Beispiel: „Wenn Sie hier nicht präzise antworten, könnten Sie den Pflegegrad verlieren.“ oder „Sind Sie sich bewusst, dass falsche Angaben strafbar sind?“
- Warum unzulässig: Solche Fragen vermitteln dem Betroffenen ein Gefühl der Bedrohung und können Angst erzeugen. Die Person könnte dadurch nervös werden und nicht in der Lage sein, korrekte Informationen zu geben. Die Begutachtung muss in einer ruhigen und offenen Atmosphäre stattfinden, um wahrheitsgemäße und akkurate Informationen zu sammeln.
- Fragen, die Unsicherheit fördern:
- Beispiel: „Sind Sie nicht der Meinung, dass Ihre Angehörigen mehr Verantwortung übernehmen könnten?“ oder „Meinen Sie wirklich, dass Ihr Zustand so schlecht ist?“
- Warum unzulässig: Solche Fragen können Unsicherheit über die eigene Situation hervorrufen und dadurch zu verzerrten Antworten führen. Der Fokus sollte auf einer objektiven und fairen Beurteilung des tatsächlichen Pflegebedarfs liegen, ohne die begutachtete Person zu verunsichern.
- Fragen, die suggestiv oder voreingenommen sind:
- Beispiel: „Toll, dass Sie heute so fit erscheinen, denken Sie wirklich, dass Sie so viel Hilfe benötigen?“ oder „Glauben Sie nicht, dass es bessere Alternativen als Pflegeleistungen gibt?“
- Warum unzulässig: Suggestivfragen können die Antworten in eine bestimmte Richtung lenken und die Aussagen des Begutachteten beeinflussen. Die Unvoreingenommenheit der Befragung muss gewährleistet sein, um eine faire und objektive Bewertung zu ermöglichen.
- Fragen zu finanziellen Details oder Druck hinsichtlich finanzieller Aspekte:
- Beispiel: „Wie bezahlen Sie eigentlich Ihre bisherigen Pflegeleistungen?“ oder „Sind Sie sich bewusst, dass Ihre Ersparnisse für die Pflegekosten verwendet werden könnten?“
- Warum unzulässig: Finanzielle Aspekte sind für die Bewertung des Pflegegrades irrelevant und können zusätzlichen Druck auf die Person ausüben. Solche Fragen können Angst und Unsicherheit hinsichtlich der finanziellen Zukunft der Betroffenen erzeugen.
Erzwungene Vorführungen persönlicher Fähigkeiten oder Schwächen
Der MDK darf Sie nicht zwingen, bestimmte Tätigkeiten vorzuführen, die Ihre Fähigkeiten oder Schwächen demonstrieren sollen, wenn Sie diese Vorführungen als unangemessen oder erniedrigend empfinden.
Medizinische Eingriffe oder Untersuchungen ohne Einwilligung
Medizinische Untersuchungen oder Eingriffe dürfen nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung durchgeführt werden. Dies schließt auch das Anfassen oder Manipulieren Ihres Körpers ein.

Unabhängig und kostenlos
Unabhängige Pflegeberatungen führen wir seit 1998 kostenlos! Bei uns heißt kostenlos allerdings, auch die Pflegekasse zahlt uns nicht! Damit sind wir tatsächlich unabhängig!
Schnell sein lohnt sich!
5-8 Werktage Bearbeitungszeit ist unser Versprechen
an die Familien. Leider können wir aus diesem Grund
nicht jedes Verfahren annehmen.
Sollten Sie das Gefühl haben, dass der MDK unzulässige Fragen stellt oder neue Grenzen überschreitet, haben Sie das Recht, dies sofort zu beanstanden. Es ist ratsam, sich während der Begutachtung Unterstützung durch eine Vertrauensperson zu holen, die die Situation beobachten und bei Bedarf eingreifen kann.
Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Vorbereitung auf den MDK-Besuch benötigen, stehen wir von „Bundesweites Pflegenetzwerk“ (BWPN), Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere unabhängigen Experten unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und die höchstmöglichen Leistungen der Pflegeversicherung zu erreichen.

Bestens informiert:
Der BWPN-Pflege-Newsletter
Erfahren Sie alles über die verschiedenen zur Verfügung stehenden Leistungen, den optimalen Zeitpunkt für deren Beantragung und die aktuellen Änderungen. Mit dem BWPN-Pflege-Newsletter bleiben Ihnen keine dieser Informationen verborgen.
Sämtliche Angaben dieses Artikels beziehen sich selbstverständlich ebenfalls auf die Begutachtungen durch andere Gutachterdienste wie z. B. MEDICPROOF und darüber hinaus meinen wir ebenso die Begutachtungen durch einen vom Sozialgericht bestellten Gutachter (w/m).
Es ist schlimm genug, wenn die Gutachter (w/m) sich nicht an die Regeln des NBA halten! Aber ein höflicher und fairer Umgang sollte selbstverständlich sein!
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