Ihr Recht bei verspäteter Antragstellung
Ohne Antrag keine Leistungen ist die eigentlich klar definierte Regelung. Aber es gibt Ausnahmen, wie Sie Pflegeleistungen rückwirkend erhalten können:
Die Diagnose einer schweren Erkrankung oder der plötzliche Eintritt von Pflegebedürftigkeit bei einem nahestehenden Menschen verändert alles. Neben der emotionalen Belastung und den organisatorischen Herausforderungen kommen oft auch finanzielle Sorgen hinzu. Viele Betroffene und ihre Angehörigen wissen jedoch nicht, dass ihnen Leistungen aus der Pflegeversicherung zustehen – und erfahren davon oft erst Jahre, nachdem der Pflegebedarf tatsächlich eingetreten ist.
Die wichtigste Frage, die sich dann stellt: Kann man Pflegeleistungen rückwirkend für die Zeit erhalten, in der man bereits gepflegt hat, aber noch keinen Antrag gestellt hatte?
Die kurze und ermutigende Antwort lautet: Ja, unter bestimmten Umständen ist das möglich! In diesem Beitrag erklären wir Ihnen verständlich, wie das funktioniert und welche Schritte Sie unternehmen können.
Inhalt
Der Grundsatz: Leistungen gibt es normalerweise erst ab Antragstellung
Zuerst die Regel, wie sie im Sozialgesetzbuch steht: Leistungen der Pflegeversicherung, wie zum Beispiel das Pflegegeld, werden grundsätzlich erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Stellt eine Familie also beispielsweise im Juni 2025 einen Antrag, fließen die Leistungen auch erst ab Juni 2025 – selbst wenn die Pflegebedürftigkeit schon seit Jahren bestand. Das ist oft frustrierend, da pflegende Angehörige in der Vergangenheit bereits erhebliche Pflegeleistungen erbracht haben, ohne dafür Unterstützung zu erhalten.
Die wichtige Ausnahme: Wenn die Pflegekasse ihre Beratungspflicht verletzt!
Hier kommt die entscheidende Ausnahme ins Spiel, die für viele Betroffene und ihre Familien einen großen Unterschied machen kann: der sogenannte Herstellungsanspruch.
Das klingt kompliziert, bedeutet aber im Grunde Folgendes: Die Pflegekassen (und auch die Krankenkassen) haben eine gesetzliche Beratungspflicht (§ 7 SGB XI). Das heißt, sie müssen Versicherte aktiv über ihre Rechte und mögliche Leistungsansprüche informieren, sobald es für sie erkennbare Anhaltspunkte für eine Pflegebedürftigkeit gibt.
Wird diese Pflicht verletzt – also hat die Kasse Sie nicht beraten, obwohl sie es hätte tun müssen –, können Sie rechtlich so gestellt werden, als hätten Sie den Antrag zum richtigen Zeitpunkt gestellt.
Warum Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN)?
Frau
M. W.
Super Team
Danke das ihr mir geholfen habt ,dank euch habe ich den Kampf nach 10 Monaten gewonnen.ihr macht tolle Arbeit
Kellinghusen
Frau
A. N.
Erfolgreicher Widerspruch
Vielen Dank für die grandiose, jederzeit freundliche, schnelle und vor allem fachkompetente Unterstützung bei der Beratung, sowie der professionellen Hilfe bei meinem Widerspruch bzgl. der Pflegegrad Ablehnung meines Vaters. Ohne Sie hätte ich es niemals geschafft. Das Team war stets erreichbar und es blieb auch keine Antwort schuldig. Ich kann das BWPN jedem weiter empfehlen, und komme auch selbst gerne wieder auf deren Hilfe zurück.
Lichtentanne
Herr
Karlheinz Günther
Ohne BWPN kein Erfolg
Nach mehrmaliger Ablehnung einer Erhöhung auf Pflegegrad 3 für meine Frau durch immer gleiche Gutachten des MD, obwohl die an der Pflege und Behandlung Beteiligten in ihren Urteil für diesen PG 3 waren, haben wir uns für den Klageweg entschieden – und wir haben gewonnen !
Dabei wurden wir im gesamten Verlauf des Klageverfahrens hervorragend, effektiv und sehr persönlich beraten und sachkundig unterstützt. Wir sind der Meinung, ohne die Hilfe des BWPN beim Umgang mit dem Sozialgericht in Verfahrensfragen hätten wir sicherlich nicht diesen Erfolg erreicht.
Wir können nur jeden Betroffenen raten die Unterstützung des BWPN anzunehmen.
Und wichtig zu erwähnen: Die Kosten für diese Leistung stehen in keinem Verhältnis zum Erfolg.
Neuhausen
Wann besteht eine Chance auf rückwirkende Leistungen?
Die Chancen für eine rückwirkende Zahlung von Pflegeleistungen stehen gut, wenn die folgenden Punkte auf Ihre Situation zutreffen:
- Sie wussten nichts von Ihrem Anspruch: Sie oder die pflegebedürftige Person hatten keine Kenntnis davon, dass aufgrund der gesundheitlichen Situation ein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung besteht.
- Die Kasse hätte Sie beraten müssen: Es gab einen konkreten Anlass, bei dem die Pflege- oder Krankenkasse hätte erkennen müssen, dass ein Pflegebedarf bestehen könnte. Typische Anlässe sind zum Beispiel:
- Die Mitteilung über einen Krankenhausaufenthalt wegen einer schweren Erkrankung (z.B. Schlaganfall, Herzinfarkt).
- Die Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln, die auf eine dauerhafte Beeinträchtigung hindeuten (z.B. Pflegerollstuhl, Therapien).
- Die Mitteilung einer schwerwiegenden, chronischen Diagnose an die Krankenkasse.
- Die fehlende Beratung war der Grund für den späten Antrag: Sie können glaubhaft machen, dass Sie sofort einen Antrag gestellt hätten, wenn Sie von Ihrem Recht gewusst hätten. Die Tatsache, dass Sie nach Kenntnisnahme sofort gehandelt haben, ist hierfür der beste Beweis.
Wenn diese drei Punkte zutreffen, können Sie argumentieren, dass die Pflegekasse ihre Beratungspflicht verletzt hat. Deshalb haben Sie Anspruch auf rückwirkende Leistungen ab dem Zeitpunkt, zu dem die Beratung hätte stattfinden müssen.
Ein Beispiel aus der Praxis
Stellen wir uns einen 68-jährigen Mann vor, der Anfang 2022 einen schweren Schlaganfall erleidet. Seine Ehefrau kümmert sich fortan aufopferungsvoll um ihn. Sie managt den Alltag, organisiert Arzttermine und reicht Rezepte für Physiotherapie bei der Krankenkasse ein. Von der Möglichkeit, einen Pflegegrad zu beantragen, weiß sie nichts. Erst zwei Jahre später, im Frühjahr 2024, macht eine Therapeutin sie darauf aufmerksam. Sie stellt sofort einen Antrag bei der Pflegekasse, und es wird umgehend der Pflegegrad 4 festgestellt.
In diesem Fall kann die Ehefrau argumentieren: Spätestens mit der Mitteilung über den Krankenhausaufenthalt und die Folgen des Schlaganfalls Anfang 2022 hätte die Krankenkasse (als Arm der Pflegekasse) einen Beratungsbedarf erkennen und sie informieren müssen. Da dies nicht geschah, kann sie das Pflegegeld rückwirkend ab Anfang 2022 fordern.
Schritt für Schritt: So fordern Sie rückwirkende Leistungen an
Wenn Sie glauben, dass Sie Anspruch auf rückwirkende Leistungen haben, gehen Sie am besten systematisch vor:
- Sachverhalt dokumentieren: Erstellen Sie eine genaue Chronologie. Wann trat die Erkrankung auf? Wann hatten Sie Kontakt zur Krankenkasse oder Pflegekasse und warum? Sammeln Sie alle relevanten Dokumente (Arztbriefe, Krankenhausberichte, E-Mails, Leistungsbescheide).
- Formeller Antrag auf Rückwirkung: Setzen Sie ein separates Schreiben an die Pflegekasse auf. Beantragen Sie darin nicht nur den Pflegegrad, sondern fordern Sie explizit Leistungen rückwirkend ab einem bestimmten Datum (z. B. dem Datum der Erkrankung oder des Krankenhausaufenthalts).
- Begründung mit dem Herstellungsanspruch: Begründen Sie Ihren Anspruch klar und beziehen Sie sich auf die verletzte Beratungspflicht der Kasse. Erklären Sie, dass Sie aufgrund der fehlenden Information den Antrag erst jetzt stellen konnten.
- Holen Sie sich professionelle Hilfe: Dieses Thema ist rechtlich komplex. Wir empfehlen dringend, sich Unterstützung zu suchen. Tolle Anlaufstellen sind:
- Sozialverbände wie der VdK oder der Sozialverband Deutschland (SoVD).
- Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).
- Ein Fachanwalt für Sozialrecht.
Diese Experten kennen die Rechtslage, können Ihre Erfolgschancen einschätzen und helfen Ihnen bei der Formulierung des Antrags und eines möglichen Widerspruchs, falls die Kasse ablehnt.
Die unabhängigen Sachverständigen des BWPN
Seit 1998 eine feste Größe im Sozial- und Gesundheitswese, wenn es um höchste Leistungen der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Personen geht. Mit einer Erfolgsquote von über 90 Prozent überschreiten die fachlich fundierten Gegengutachten jegliches Maß und helfen damit Jahr für Jahr vielen tausend Familien. Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn betroffene Familien Pflegeleistungen rückwirkend erhalten müssen. Allerdings geht es dabei immer und ausschließlich um rückwirkende Pflegeleistungen ab Antragsdatum, weil die unabhängigen Sachverständigen des BWPN sich um die Gutachten kümmern und nicht um die Rechtslage.
Aus diesem Grund sind betroffene Familien bestens beim BWPN aufgehoben, wenn der Pflegegrad abgelehnt oder zu gering eingestuft wurde und auch dann, wenn ein rückwirkender Zeitraum nach Antragsdatum, durch eine meist unbegründetete – sogenannte Teilabhilfe – verwehrt bleiben soll.
Pflegeleistungen rückwirkend erhalten kennt somit zwei generelle Möglichkeiten
- Für den rückwirkenden Zeitraum vor einem Antrag.
- Nach einem Teilabhilfe-Bescheid für einen rückwirkenden Zeitraum nach Antragsdatum
Im ersten Fall handelt es sich um einen reinen Rechtsstreit, in dem ein Beratungsfehler nachgewiesen werden muss. Das gehört in die Hände erfahrener Juristen (w/m).
Im zweiten Fall handelt es sich um die rein pflegefachliche Bewertung und somit sind betroffene Familien bei uns in den besten Händen:

Unabhängig und kostenlos
Unabhängige Pflegeberatungen führen wir seit 1998 kostenlos! Bei uns heißt kostenlos allerdings, auch die Pflegekasse zahlt uns nicht! Damit sind wir tatsächlich unabhängig!
Schnell sein lohnt sich!
5-8 Werktage Bearbeitungszeit ist unser Versprechen
an die Familien. Leider können wir aus diesem Grund
nicht jedes Verfahren annehmen.
Zusammenfassung: Kämpfen Sie für Ihr Recht!
Lassen Sie sich nicht entmutigen! Auch wenn der Grundsatz “Leistungen erst ab Antrag” lautet, gibt es eine wichtige und faire Ausnahme. Wenn Sie aufgrund fehlender Beratung durch die Pflegekasse erst verspätet von Ihren Ansprüchen erfahren haben, haben Sie gute Chancen, die Ihnen zustehenden Leistungen auch rückwirkend zu erhalten.
Ihre wichtigsten Schritte sind:
- Dokumentieren Sie alles genau.
- Fordern Sie die rückwirkende Leistung schriftlich und mit Begründung.
- Suchen Sie sich professionelle Unterstützung.
Sie haben in der Vergangenheit bereits Enormes geleistet. Es ist nur fair, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Ihnen und Ihren Angehörigen zusteht.

Bestens informiert:
Der BWPN-Pflege-Newsletter
Erfahren Sie alles über die verschiedenen zur Verfügung stehenden Leistungen, den optimalen Zeitpunkt für deren Beantragung und die aktuellen Änderungen. Mit dem BWPN-Pflege-Newsletter bleiben Ihnen keine dieser Informationen verborgen.
Häufige Fragen (FAQ)
Pflegeleistungen rückwirkend erhalten
Ab wann bekommt man Leistungen von der Pflegeversicherung?
Normalerweise werden Leistungen der Pflegeversicherung erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde. Das gilt zum Beispiel für das Pflegegeld oder für Pflegesachleistungen.
Gibt es Ausnahmen, in denen Leistungen auch rückwirkend gezahlt werden?
Ja! Wenn die Pflegekasse ihre gesetzliche Beratungspflicht verletzt hat und der/die Betroffene deshalb keinen Antrag stellen konnte, besteht die Möglichkeit, rückwirkend Leistungen zu erhalten. Voraussetzung ist, dass die Pflegebedürftigkeit und ein Anlass zur Beratung für die Kasse erkennbar waren, die Antragstellung aber wegen fehlender Informationspflicht unterblieb.
Was kann als Beweis für eine unterlassene Beratungspflicht dienen?
Wichtige Beweise sind zum Beispiel: Ärztliche Diagnosen, Nachweise über Krankenhausaufenthalte, ärztliche Verordnungen für Heil- und Hilfsmittel oder Therapien, sowie Nachweise über Kontakte mit der Kranken- oder Pflegekasse. Auch Gesprächsnotizen oder Briefe sind hilfreich.
Wie gehe ich vor, wenn ich rückwirkende Leistungen fordern möchte?
Erstellen Sie eine Chronologie der Ereignisse, sammeln Sie alle wichtigen Unterlagen und stellen Sie ein schriftliches Anliegen an die Pflegekasse. Begründen Sie Ihren Antrag mit Bezug auf die verletzte Beratungspflicht und den sogenannten Herstellungsanspruch. Unterstützung durch Sozialverbände oder Fachanwälte ist sehr empfehlenswert.
Gibt es eine Frist, innerhalb derer ich rückwirkende Leistungen einfordern muss?
Es gibt zwar keine feste Verjährungsfrist wie beim regulären Antrag, aber je länger die Ereignisse zurückliegen, desto schwieriger wird es, die fehlende Beratung nachzuweisen. Deshalb sollten Sie zeitnah nach Kenntnis Ihres Anspruchs aktiv werden und die Unterlagen möglichst lückenlos einreichen.